Episode 92 AEAO, Buchführung Land- und Forstwirtschaft, Nießbrauchsverzicht, Aussetzungszinsen, Rechtswahlklausel

Shownotes

Dietrich Loll und Steffen Pasler haben neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht. In dieser Woche stellen sie verschiedene, neue BMF-Schreiben zu den Themen AEAO § 146a, Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen im AStW-Podcast vor. Die gerichtlichen Entscheidungen kommen diese Woche u. a. vom BFH zur Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung, vom FG Münster zur Aussetzung von Nachzahlungszinsen für die Zeiträume 2014-2018 und vom EuGH zur Rechtswahl im Arbeitsvertrag. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten!

Transkript anzeigen

00:00:00: Der ASTW Podcast.

00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.

00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast!

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll, und an meiner Seite Steffen Passler rechts am Wald bei den ETE Rechtsamwelten.

00:00:19: Hallo Steffen!

00:00:22: Ach lieber Steffen, jetzt haben wir mal eine Woche ausgesetzt und pausiert.

00:00:26: Und jetzt drängelt ich mich gleich mal wieder mit so ein paar Informationen vom BMF vor.

00:00:33: Ich habe zwei Punkte mitgebracht.

00:00:35: da geht es um Statistik.

00:00:37: der erste Punkt ist Es gab auch letztes Jahr widersteuerliche Betriebsprüfungen über ganz Deutschland hinweg was ungefähr zwölftausend Prüfer, dann Deutschlandweit auch gemacht und erstaunlicherweise gab es ein Mehrergebnis von elf Komma zwei Milliarden Euro.

00:00:56: Also die scheinen einiges gefunden zu haben.

00:00:59: Jetzt könnte man denken mal zwölftausend prüfern und so viel mehr Ergebnis?

00:01:03: Wann bin ich denn eigentlich mal dran?

00:01:06: Statistisch bleibt's ungefähr dabei dass die Prüfungsquote bei Über alle Unternehmen, also von Kleinstunternehmen bis zu den großen Unternehmen gelten.

00:01:17: diese ein Prozent heißt dann also statistisch.

00:01:20: Alle wie wir sind es dann ungefähr achtzig Jahre.

00:01:22: komme ich dann vielleicht mal dran wenn eine Betriebsprüfung ansteht?

00:01:27: Die Kolleginnen und Kollegen von der Steuerverwaltung waren im Jahre zwanzig-fünfundzwanzig, wenn es um Steuerstrafrecht geht.

00:01:34: Auch nicht untätig!

00:01:36: Es sind ungefähr einundfünfzigtausend Strafverfahren eröffnet worden und dann am Ende auch erledigt wurden im letzten Jahr.

00:01:45: Die Bußgeldhöhe lag bei gerade mal neunkommert drei Millionen Euro zeigt mir so ein bisschen das erst mal Strafverfahren dann auch eröffnet werden.

00:01:55: Und wenn die dann eben genauer angeguckt wären, stellt sich oft dann doch heraus, dass entweder objektiv schon gar nicht so viel passiert ist oder subjektiv der steuerpflichtige kein wirklicher Täter war und vielleicht gar nicht mit Vorsatz oder wirklicher Fahrlässigkeit gehandelt hat, sodass am Ende gar nicht viele Bußgelder rauskamen wie ich jetzt bei so vielen Straf- verfahren gedacht hätte.

00:02:21: Dann noch mal zum paar Schreiben der Finanzverwaltung am sechsenzwanzigsten Zitten, wo die Neufassung des AIRO also das Anwendungsanlass ist zur Abgabenordnung zu Paragraph hundredsechsundvierzig A herausgegeben.

00:02:36: Da geht es darum dass elektronische Daten, Kassendaten auf Basis der DSVVK und dann der Version drei Punkt Null.

00:02:46: Demnächst rauskommen also eigentlich nicht ganz demnächst.

00:02:50: erst ab im Jahre zwanzig neunundzwanzig soll diese DSVK drei Punkt null Vorgaben gelten.

00:02:57: aber dafür ist schon mal hier der Anwendungserlass zur HAO angepasst worden und das entsprechende findet sich in dem Schreiben vom sechsenzwanzigsten Zehnten Ganz interessant.

00:03:08: dann schreiben vom Zweiundzwanzigsten, Zehnten auch Anwendungserlass zur AO.

00:03:13: Jetzt geht es aber um die Buchführungspflicht von Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

00:03:19: da ist das letzte Mal ein Schreiben der Finanzverwaltung Jahre neunzehnundachzig herausgegeben worden also vor ziemlich genau vierundvierzig Jahren.

00:03:28: das war im Dezember neunzenteinachtzig Jetzt im Oktober, am Zweiundzwanzigsten zehnten, zwanzig sechsundzwanzig wurde also das Ganze dann doch mal angepasst an die entsprechenden Neuerungen.

00:03:39: Die Paar von hundertvierzig, einviertig und hundredvierend vierzig der AEO dann eben für landwirtschaftliche Betriebe angepasste.

00:03:47: Als nächstes schreibendes BMF stammt vom Einundzwzigsten Zehnten.

00:03:52: da geht es um den endgeltlichen Verzicht auf Niesbrauch bei dem vermieteten Grundstück Und da gab es eine BfH-Entscheidung dazu im Jahre zwanzig, fünfundzwanzig.

00:04:03: Darüber hatten wir auch berichtet.

00:04:04: noch mal der Grundfall Ich habe in die Mobil ein Grundstück in meinem Privatvermögen und hab dann Niesbrauch mehr eintragen lassen.

00:04:13: Jetzt kommt jemand an und sagt ich würde gerne dass du auf diesen Nies Brauch verzichtest und dafür zahle ich dir etwas So dieser endgeltliche Verzicht auf einen Nies brauche bei dreißig jahre lang nach der Rechtsprechung und Finanzverwaltungsansicht nicht zu besteuern.

00:04:29: Und jetzt im letzten Jahr, im Jahr zwanzigfünfundzwanzig hat der BfH dann gesagt doch wir sehen das als eine Entschädigung nach Parag-Vierenzwanzi in Verbindung mit Parag auf einundzwzig Einkommensteuer gesetzt und diese Endgeltlichkeit führt am Ende dann doch zu einer Besteuerung.

00:04:45: Das hat es dann eben ein bisschen Aufrufe ursacht.

00:04:48: WMF hat sich erst mal nicht so ganz dazu geäußert und jetzt dann eben gesagt okay wir würden die neue Rechtsprechungen auch anwenden aber Erst wenn das neue Urteil dann auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist.

00:04:59: und bis dahin geht da noch die alte Rechtsprechung für uns, also dass erst mal keine Steuer anfällt.

00:05:07: Aber wie gesagt nur zur Veröffentlichung des neuen Urteils im Bundes-Steuerblat.

00:05:12: Ja, und letztes schreiben das BMF vom neunzehnten Zehnten.

00:05:16: Da geht es um die Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.

00:05:22: auch hier was ist der Fall?

00:05:23: ich vermiete eine Immobilie und dieser Immobil gibt's Betrieb Vorrichtungen als zum Beispiel den Lastenaufzug.

00:05:31: Die Vermieterung an sich kann Umsatzsteuer frei sein Und die Frage ist immer, was ist denn jetzt mit dieser Betriebsvorrichtung, die ich mitverpachte?

00:05:40: Da ist Ansicht der Finanzverwaltung bisher gewesen.

00:05:44: Ich muss mir jedes einzelne Wirtschaftsgut ganz genau angucken!

00:05:47: Und wenn so eine Betriebsverbrechung verpachtet wird, dann war das bislang aus Sicht der Finanzverwaltung Umsatzsteuerbar und Umsatz-Steuernpflicht.

00:05:55: Es gab keine Umsatzteuerfreiheit für diese Betriebvorrichtungen.

00:05:58: Diese Betriebesvorrichtung aus Sicht von der Finanz Verwaltung teilte also nicht das Schicksal der Hauptleistung eben dass hier Umsatz steuerfrei ein Grundstück vermietet wird.

00:06:09: Das war ganz klar für die Finanzverhaltung.

00:06:11: Dann gab es eine ganze Menge Urteile dazu.

00:06:15: Das Ganze ging auch bis zum Olgi H In der Rechtssache.

00:06:18: Finanzamt X hat dann irgendwann der Eulager gesagt, es reicht mir.

00:06:22: Aus unserer Sicht zerstückeln wir das bitte nicht nach einzelnen Wirtschaftskütern.

00:06:25: man kann da schon insgesamt auch betrachten und es kann sehr gut sein dass eben eine Nebenleistung wie die Vermietungen von der Betriebsvorrichtung dann auch das Schicksal der Hauptleistung also der Vermietung der Immobilität teilt würde bedeuten, dass eine Betrieb vor Richtung dann eben auch um Satz steuerfrei vermietet werden kann.

00:06:42: dem hat sich der BR Vater angeschlossen.

00:06:45: Und jetzt mit dem Schreiben vom neunzehnten, zehnten.

00:06:48: auch die Finanzverwaltung heißt dann aber für sämtliche steuerpflichtigen Alts.

00:06:53: Auch die Berater.

00:06:55: wenn wir bisher der Ansicht der Finanz Verwaltung gefolgt sind und das eben aufgeteilt haben da müssen wir uns natürlich jetzt noch mal ganz genau angucken.

00:07:03: Wir alle haben eine Betriebsvorrichtung wie es die bisher behandelt werden müssen wir die neu behandeln.

00:07:09: Und natürlich auch, wenn sich jetzt eine umsatzsteuerlichen Einordnung von bisher Umsatzsteuernpflichtig auf dann vielleicht in Zukunft umsatsteuerfrei haben wir einen Fünfzehn A-Umsatzsteugergesetz Anpassungsthema.

00:07:22: Das müsste man sich genauer angucken.

00:07:24: Von daher für alle Steuerpflichtigen und Steuerberater lauert hier leider noch mal ein bisschen Arbeit zu dir.

00:07:35: Ja, Dietrich.

00:07:36: In zwei Monaten ist neuer schon wieder vorbei und wir sind im Jahr twenty-sevenundzwanzig.

00:07:42: da ändert sich einiges und wir versuchen mal so an das eine oder andere zu erinnern unter anderem an die Azubi Mindestvergütung, die nämlich steigt zum Jahr zweitausendzehnundzwanzig um circa fünf Prozent.

00:07:56: also etwa im ersten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung von siehundert vierundzwantig Euro jetzt dann auf Sieben und im vierten Ausbildungsjahr steigt das die Vergütung dann schon von ein Tausend Vierzehn auf einen Tausendsiebzig Euro.

00:08:15: Also bitte daran denken!

00:08:18: Dann haben wir auch zum neuen Jahr wahrscheinlich ein neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, dass befindet sich derzeit parlamentarischen Verfahren und hat eine Reihe von Neuerungen vorgesehen, unter anderem die sogenannte Job-Erprobung.

00:08:44: In einem geplanten Paragraph fortyfünf A SGB drei was verstehen wir darunter?

00:08:49: Was versteckt sich dahinter?

00:08:52: Es geht um die Möglichkeit für Arbeitgeber, die Personalabbauen, die im Betrieb einstellen oder sonst sich von Personal trennen wollen.

00:09:03: Die können beantragen, elektronisch beantragend das Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb Probearbeiten.

00:09:10: vier bis sechs Wochen sollen sie sich dort aufhalten testen können ob Sie den neuen Betrieb für sie passt und auch umgekehrt.

00:09:20: Das Besondere dabei ist, dass die Vergütung weiter vom alten Arbeitgeber gezahlt wird.

00:09:25: Der auch die Sozialversicherungsbeiträge abführt.

00:09:29: der neue Arbeit Geber bezahlt gar nichts also auch keine Leihgebühr weil wir haben ausdrücklich keinen Fall der Zeitarbeit.

00:09:40: wenn dann alles klappt und zur Begeisterung aller beteiligten Player, insbesondere der Arbeitgeber.

00:09:47: Der Arbeitnehmer im neuen Betrieb dort gefallen an dem Job findet, dann kann er in der Wechselstatt finden ohne langwierige Kündigungsprozesseabfindungen oder was wir sonst alles zu haben.

00:09:59: Mal gucken ob da die Praxis davon Gebrauch machen wird.

00:10:03: Wir werden es sehen und wahrscheinlich hier berichten.

00:10:05: Dietrich

00:10:06: Ja, sehr gerne.

00:10:07: So jetzt ganz unabgesprochen Steffen.

00:10:10: also ich habe sowas bisher noch nicht gesehen ist es gab so was schon mal im Arbeitsrecht?

00:10:13: oder ist das wirklich eine komplett neue Idee?

00:10:16: Das ist eine komplett neu Idee.

00:10:18: Okay ja spannend dann gucken wir mal was da auch aus wird.

00:10:22: kommen wir einmal zu den aktuellen Urteilen der Woche.

00:10:25: da hab' ich Ihnen drei schöne mitgebracht und das erste ist vom BFH.

00:10:30: Da geht es um verdeckte Gewinnausschüttung.

00:10:36: immer ein Gesellschafter und eine Körperschaft, also meistens eine GmbH an der der Gesellschaft beteiligt ist.

00:10:43: Die beiden sind unabhängig voneinander Personen die ihre eingeschreiblichen Pflichten und Rechte haben.

00:10:51: Wenn ich jetzt auf einer der beiden Ebenen eine verdeckte Gewinnausschüttung feststelle als Betriebsprüfer oder Finanzamt dann hat es eigentlich keine Auswirkungen.

00:11:03: Es gibt dann aber den Paragraphen, der sagt naja wenn ich eben auf einer Ebene eine verdeckte Gewinnausschüttung feststelle.

00:11:13: Dann muss die entsprechende Konsequenz auch bei dem anderen also entweder beim Gesellschaft oder bei der ausschüttenen Gesellschaft dann auch gezogen werden.

00:11:23: und jetzt ist die Frage was für Konse quenzen?

00:11:26: müssen denn da gezogen Die Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung?

00:11:31: müssen die dann bereinigt werden durch den Zweiunddreißig A oder auch anderes.

00:11:35: Wir hatten hier den Fall, dass ein Gesellschafter an zwei Tochtergesellschaften beteiligt war, die etwas miteinander gemacht haben was die Finanzverwaltung dann irgendwie als nicht markgerecht ansahm.

00:11:48: Und die Folge ist dann, dass die eine Tochtergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung in ihren Gesellschaft da dann ausführt und der gesellschaft einer verdeckten Einlage in die andere Tochter-Gesellschaft.

00:12:00: Das ist so das Konstrukt dahinter.

00:12:03: Jetzt war die Frage, kann denn die verdeckte Einlage auch über den Zweiunddreißig AKSDG mitkorrigiert werden beim Gesellschafta?

00:12:12: Und da hat der BFA gesagt ja das geht.

00:12:14: Das ist also nicht nur auf die Verdeckte Gewinnerungsschüttung selbst dann zu Beziehen der Zwei und Dreißig A sondern eben dann auch mittelbare sonstige Folgen.

00:12:25: Das war das Urteil des BFH vom Aktenzeichen, Römisch neun.

00:12:31: R-sechzehn aus fünfundzwanzig.

00:12:35: Ja und dann kommen wir als nächstes zu einem Beschluss von meinem Lieblingsgericht dem Finanzgericht Münster.

00:12:43: die haben sich nämlich mal Aussetzungszinsen angeguckt.

00:12:47: also da hat jemand Verfahren mit dem Finanzamt seine Steuern erstmal nicht zahlen.

00:12:55: das kann ich nur über einen Antrag zur Aussetzung der Vollziehung dann eben hinbekommen.

00:13:00: Das bedeutet aber auch, dass ich nach Paragraf-Zweihunddreißig AAU-Aussetzungszinsen von sechs Prozent in Zweifel zu tragen habe.

00:13:10: Wie gesagt das FG Münster hat sich jetzt diese Aussetzungssinnsen angeguckt.

00:13:13: die sind nicht angepasst worden wie zum Beispiel an Statttungs-, oder Nachzahlungenssinsen nach Zweihundertdreisig AAO.

00:13:20: Und hat sich das vor allem für die Nierig-Zinsphase in den Jahren, aus dem Jahr im Jahr ist es bis zum Jahrzehntag angeguckt und eben festgestellt, sechs Prozent waren damals nicht marktgerecht.

00:13:29: Liebes Gesetz!

00:13:31: Was war die Konsequenz?

00:13:32: Jetzt ist FG Münster daraus für dieses Beschlussverfahren gezogen hat.

00:13:36: Die haben dann nicht die Aussetzungszinsen von den sechs Prozent auf aus deren Sicht richtige Zinssatzhöhe verringert sondern haben gesagt wir Nehmen hier gar keinen Zinsen in dem Fall.

00:13:50: Also wie gesagt, nicht die Differenz ist nur festgesetzt worden sondern gar keine Aussetzungszinsen.

00:13:58: Ich nehme mal an das wird zum ordentlichen Aufschrei bei der Finanzverwaltung Führer und spätestens im Hauptsache Verfahren wird darüber bestimmt auch noch einmal zu reden sein.

00:14:07: also entweder bleibt es FG Münster dabei seiner Linie dann geht das ganz sicher zum BFH oder vielleicht passt das FG-Münster da nochmal seine Meinung an.

00:14:15: Da können wir wirklich gespannt.

00:14:18: Das ist der Beschluss des FG Münster vom dritten Juni, zwanzig sechsenzwanzig.

00:14:21: Aktenzeichen neun V, fünf acht drei aus sechsundzwanziger.

00:14:28: Ja und mein letztes Urteil für diese Woche auch wieder von BfH.

00:14:33: ein insgesamt wahnsinnig komplexes Verfahren das auch über viele viele Jahre schon geht und also nicht nur steuerliche Folgen hat sondern auch steuerstrafrechtlicher.

00:14:42: das ganze Strafrechteverfahren ist auch schon durch als es zog sich Jetzt.

00:14:47: aber aktuell lag beim BfH nur noch eine Frage.

00:14:52: Der Sachverhalt ist, dass eine Frau eine GmbH hat und ein Freund hat.

00:14:58: Die waren nicht verheiratet, aber die beiden waren eben befreundet.

00:15:02: Und dieser Freund hatte eine Immobilie Und der Freund hat an die GmbH seiner Freundin, die Immobilie, die nur vierhundertachtzigtausend Euro wert war für eins Komma Eins Millionen Euro verkauft.

00:15:16: Also schon ein bisschen übermarktwert.

00:15:19: und dann kam das Finanzamt an und hat gesagt na ja da nehmen wir natürlich Grunderwerbsteuer auf dem Kaufpreis weil so steht es im Gut Erwerb Steuern Gesetz Die Gegenleistung ist zu besteuern also auf die Eins Komma eins Millionen Euro ohne Grunderwärb steuer festgesetzt.

00:15:35: Und dann kam ein anderes Finanzamt bei der Freundin an, hat gesagt Mensch die GmbH doch hier über dem Wert von deinem Freund eine Immobilie gekauft.

00:15:46: Das ist auch für uns eine verdeckte Gewinnenausschüttung, die du eben auf deiner Ebene zu versteuern hast.

00:15:53: und dann hast du zwischen dir auf privater Ebene ja noch mal ne Schenkung ausgeführt an deinen Freunden nämlich die Differenz zwischen vierhundertachtzigtausend Euro und eins Komma Eins Millionen Euro.

00:16:05: Das ist eine Schenkung, meine Liebe.

00:16:06: Und da gab es nochmal einen Schenkungssteuer Bescheid und haben die beiden ins Gesetz geguckt und mal den Paragraphen drei Grunderwerbsteuer gesetzt und haben gesagt, also Grunderwärbsteuern und Schenkungen steuern können noch nicht beide gleichzeitig erhoben werden.

00:16:19: im Grunder-Werbsteue-Gesetz gibt's ne Befreiung wenn etwas einer Schenkunge unterliegt hat der BfH aber gesagt nie so funktioniert das hier nicht.

00:16:29: wir haben ja hier ein Verkauf zwischen dem an die GmbH, der Grunderwerbsteuer an.

00:16:37: Die Schenkung ist dann aber nicht zwischen der GmbHA und dem Freund, sondern zwischen Freundinnen und Freunden auf der privater Ebene.

00:16:43: Das sind unterschiedliche Ebenen.

00:16:44: Und auf der einen kann sehr wohl Grunderwärbsteuern fallen und auf der anderen kann es ja wohl Schenkungssteuer anfallen so dass es hier schon eine Art Doppelbesteuerung gibt, die ist aber systematisch zulässig.

00:16:58: Das ist das Urteil des BfH vom neunundzwanzigsten Juli zwanzig sechsenzwanzig, Aktenzeichen Römisch IIR elf aus vier und zwanziger.

00:17:08: So dann hast du uns noch mal was Schönes Internationales mitgebracht Steffen?

00:17:12: Ja genau!

00:17:13: Du hast den EUGH erwähnt Diderich und ich habe genau von diesem EUGH einen Urteil mitgebracht allerdings nicht zum Steuerrecht sondern zum Arbeitsrecht.

00:17:20: Den will ich mal kurz schildern weil der natürlich auch für deutsches Arbeitsrecht besonderer Relevanz ist.

00:17:27: Was war passiert?

00:17:28: Die Schweizer Gesellschaft Hortis hat einen Manager beschäftigt oder Jahr zwei tausend sieben eingestellt, der in Frankreich saß und sitzt und von dort aus die Geschäfte geleitet hat.

00:17:44: dieser Schweizer Gesellschaft allerdings hatte auch sein Gehalt in Schweizer Franken bekommen auf ein Schweizer Konto war bei einer schweizer Sozialversicherung versichert unterlag dem Schweizer Steuerregime, nutzte ein Schweizer E-Mailkonto und auch einen Schweizer Mobiltelefon.

00:18:03: Die Gesellschaft hat sich mit ihm verstritten, hat ihn nach Schweizer Recht gekündigt Und das fand er nicht gut.

00:18:10: und da kam mir eine ganz besondere Idee.

00:18:13: gesagt ha vielleicht gilt ja gar nicht das schweizer recht Sondern dass französische recht weil ich ja gewöhnlich meine Arbeit in Frankreich.

00:18:22: Die Idee kam hier nicht so ohne Weiteres, weil nach französischem Recht muss es ein vorhergehendes Gespräch geben und eine schriftliche Begründung der Kündigung was das Schweizerrecht nicht vorsieht.

00:18:33: Und was die Schweizer Gesellschaft natürlich auch nicht gemacht hat.

00:18:37: Dann bekam er recht vor einem Pariser Gericht, die gesagt haben ja, er hat seine gewöhnlichen Arbeit gewöhnlich in Frankreich verrichtet.

00:18:45: also insofern ist Französisches Recht anwendbar.

00:18:49: Die Firma Hortis fand das nicht gut, hat dann weiter gestritten bis sie am Ende beim EUGH gelandet sind und von dem EUGH recht bekommen haben.

00:18:59: Weil die sagten ja es mag sein dass der seine gewöhnliche Tätigkeit in Frankreich verrichtet hat aber die engere Beziehung seines Arbeitsverhältnisses bestanden nicht zu Frankreich sondern zur Schweiz.

00:19:14: Also haben die geurteilt, dass eben Schweizer Recht Anwendung findet.

00:19:20: Damit war die Kündigung auch wirksam.

00:19:23: Was soll uns das sagen?

00:19:25: In jedem einzelnen Fall mit grenzüberschreitender Tätigkeit müssen wir prüfen ob die Voraussetzung für das rechtliche Statut des gewünschten Landes denn auch tatsächlich zutrifft.

00:19:39: Selbst Rechtswahlklauseln schaffen keine vollständige Sicherheit, also Augen auf bei grenzüberschreitenden

00:19:45: Sachverhalten.".

00:19:47: Das war das Urteil des EUGH vom neunten siebten, zwei tausend sechsten zwanzig zum Aktenzeichen C. sevenhundert achten sechszig aus vierundzwanzig Auch unter Hortes bekannt.

00:19:58: wir wissen ja dass die EUGH-Urteile dann auch immer einen Namen bekommen.

00:20:02: So, damit bin ich mit meinem Urteil.

00:20:05: Fertig Diderich!

00:20:06: Ja

00:20:07: und wir dann für diese Woche?

00:20:08: Schön dass du wieder dabei warst und dann hören wir uns nächste Woche wieder.

00:20:12: Bis nächste Woche.

00:20:12: Tschüss bis dann tschüß.

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