Episode 85 Beamtenbesoldung, EÜR, Einkommensteuer, Verspätungszuschlag, Umsatzsteuer, Sonderausgaben
Shownotes
In dieser Woche präsentiert Dietrich Loll die neuesten Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er berichtet u. a. von den Ergebnissen der Steuerberaterprüfung und gibt ein Update zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Bei den aktuellen Entscheidungen stehen zwei Urteile des BFH im Mittelpunkt, die sich mit Verspätungszuschlägen bei der Umsatzsteuer befassen. Darüber hinaus hat das FG Münster entschieden, dass die Pensionszusage nach dem 60. Lebensjahr zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Eine neue Episode mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Zivilrecht. Hören Sie rein!
Transkript anzeigen
00:00:00: Der ASTW Podcast.
00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.
00:00:10: Hallo, herzlich willkommen zu unserem Podcast!
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll Und heute leider nicht an meiner Seite Steffen Paster von den ETA.
00:00:18: Rechtsanwälten.
00:00:19: Ja also sie müssen mit mir alleine Vorlieb nehmen aber ich glaube das kriegen wir auch hin.
00:00:25: Ich habe ihn natürlich auf wieder mal ein paar aktuelle News mitgebracht und ich möchte am Anfang mit einer Statistik starten.
00:00:33: Wir hatten ja in den letzten Folgen auch immer mal wieder über die Reform der Steuerberaterprüfung gesprochen, jetzt sind die offiziellen Ergebnisse der Steuer berater Prüfungen zwanzig fünfundzwanzig zwanzi sechsundzwannzig veröffentlicht worden.
00:00:47: Tja so übers ganze Bundesgebiet gesehen gibt es wohl eine Bestehensquote von fünfzig Komma zwei Prozent.
00:00:56: das Ganze bezieht sich schriftlich abgelegten Prüfung und dann auch am Ende alle abgegebenen Prüfungen.
00:01:03: Also nicht die, die sich schon am Anfang zugelassen haben und während der Prüfungsrück getreten sind.
00:01:08: Die sind da schon gar nicht mit drin.
00:01:10: Ja also, die die abgegeben haben, die haben eine Bestandsquote von fünfzig Prozent ungefähr.
00:01:15: leider am erschreckendsten war Mecklenburg-Vorpommern im letzten Durchgang.
00:01:20: Da haben von zweiunddreißig die schriftliche PrüfUNG abgelegt haben in nur sechs Bestanden, das heißt also hier hat man eine Bestehungskurte von Achtzehn Komma acht Prozent.
00:01:30: Das ist natürlich absolut unterirdisch und erschreckend Und für den Berufsstand auch nicht besonders gut weil Steuerberater gebraucht werden und von daher ist es vielleicht Gut dass die Steuerberateprüfung tatsächlich reformiert wird.
00:01:46: Ja kommen wir zum nächsten Thema.
00:01:48: da geht's eher um etwas haushaltsrechtliches.
00:01:52: Wir hatten darüber berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht Mitte September zwanzig fünfundzwanzig entschieden hatte.
00:01:59: Das Beamte zum Teil jahrelang zu schlecht bezahlt worden sein kann man sich gar nicht vorstellen ist aber nach dem Feststellung des Bundesverfestungsgerichts so.
00:02:10: und jetzt wird es wahrscheinlich als erstes das Land Berlin treffen.
00:02:14: Das Land Berliner hatte nämlich jetzt mitgeteilt, dass hohe Nachzahlung Drohnen wahrscheinlich über eine Milliarde Euro müssen an die Beamten dann nochmal ausgekehrt werden.
00:02:25: Tja und bevor jetzt Menschen aus anderen Bundesländern anfangen zu kichern also einmal Herr Flapsig gesagt da Berlin sowieso am Tropf des Länderfinanzausgleichs hängt werden wahrscheinlich die Einzahler länder das ganze bezahlen müssen.
00:02:41: aber Auch andere Länder haben ihre Beamten in den letzten Jahren wahrscheinlich zu schlecht bezahlt und auch da werden Nachzahlungen drohen.
00:02:49: Und auch wahrscheinlich im Milliardenhöhe, so dass hier also einiges auf uns noch zukommen wird.
00:02:55: Ja weg davon hin.
00:02:57: nochmal zu den Steuern.
00:02:58: das BMF hat am ersten neunten die Vordrucke der Anlage EUR fürs Jahr zwanzig sechsundzwanzig veröffentlicht.
00:03:04: ist zwar irgendwie alles elektronisch sieht aber immer noch aus wie die alten grünen Dinger, die wir schon seit vielen Jahrzehnten kennen.
00:03:13: Hier ist man also immer noch auf PDDF, DINA IV Format und nicht auf irgendwelchen neuen elektronischen Möglichkeiten.
00:03:21: Schade, das könnte alles noch ein bisschen besser gemacht werden dann vielleicht auch nochmal anders funktionieren.
00:03:28: aber soll kommen kommt vielleicht auch demnächst.
00:03:32: Dann ein aktueller Hinweis von der Bundesregierung.
00:03:35: die hat nämlich am zweiten neunten den Entwurf das Einkommenssteuerreformengesetz, das ist im Jahr twenty-seven und zwanzig beschlossen.
00:03:42: Darüber hatten wir hier auch schon mehrfach berichtet.
00:03:45: es soll ja unter anderem darum gehen dass der Grundfreibetrag erhöht werden soll und Kindergeld und kinderfrei Beträge, dass die Progression abgeflacht werden soll.
00:03:53: Und und und Das soll alles dann eben im Jahr zweizig siebenundzwanzig kommen ist jetzt erst mal bei der Bundesregierung durch und geht in den parlamentarischen Prozess.
00:04:05: Und ein Tag später hat dann die Bundesregierung noch etwas beschlossen.
00:04:08: Es gilt nämlich um unseren Sommer, im Jahr zwanzig sechsundzwanzig der extrem heiß war und damit zu erheblichen Ernteausfällen geführt hat was zum einen für unsere Versorgung nicht allzu gut ist denn dann werden natürlich auch die Preise steigen.
00:04:23: aber auf der anderen Seite ist das natürlich alles andere als gut für unsere Landwirte.
00:04:28: den muss geholfen werden.
00:04:29: das hat die Bundesregierung jetzt auch gesehen und glaubt auch dann über rechtskonform die Qualitätshilfe, Programme aufsetzen zu können.
00:04:36: Das ist nämlich der Plan.
00:04:37: Dann soll relativ kurzfristig bei den Düngelmitteln geholfen werden.
00:04:42: Die sind demnächst schon wieder anzuschaffen und es soll Direktzahlungen an Landwirte geben.
00:04:48: Dann hoffen wir mal dass das dann auch den Landwirten hilft.
00:04:52: Und da kann man nur darauf hoffen, dass in den nächsten Jahren die Ernten besser ausfallen.
00:04:59: Kommen wir zu den Urteilen der Woche.
00:05:01: Da habe ich Ihnen zwei vom Bundesfinanzhof mitgebracht, wo es um Verspätungszuschläge geht.
00:05:09: Schwieriges Wort!
00:05:10: Verspäthungszuschläge.
00:05:13: Verspädungszuschlag, da geht's ja immer darum dass ich einfach meine Steuererklärung zu spät abgegeben hab und ich dafür gemasregelt werden soll.
00:05:22: Das Ganze ist im Paragraf hundertzweiundfünfzig Abgabenordnungen geregelt.
00:05:26: Im Absatz eins hat das Finanzamt ermessen, da steht er drin kann und im Absatz zwei des hundertzwanzig AO.
00:05:35: Da hat dann das Finanzamtsverspätungszuschläge zu erlassen, je nachdem wie spät ich denn abgegeben habe.
00:05:43: und wenn nicht eine Frist von über zwanzig Monaten gerissen habt, dann muss das Finanzabend ein Verspätungszuschlag erheben.
00:05:50: Im ersten Fall ging es darum, dass eine Umsatzsteuererklärung abgegeben worden ist und wie gesagt zu spät.
00:05:58: Aber jetzt nicht viel zu späht so das der Hundert zwei in Fünfzehn Absatz zwei nicht zum Tragen kamen.
00:06:01: wir waren also im Messensbereich Und Es kam zu einer Erstattung für den Steuerpflicht liegen.
00:06:08: und dann denkt man landläufig na gut wenn ich nach Stattung bekomme da werde Ich auch kein Verspätungszuschlag bekommen.
00:06:14: Puste Kuchen hat hier der Bfh gesagt Das Ermessen in diesem hundertzehnfünfzehn Absatz eins
00:06:20: A.O.,
00:06:20: der ist schon dafür da, dass das Finanzamt dann mal gucken kann was habe ich denn hier für ein steuerpflichtigen Formier?
00:06:25: und wenn er sich in der Vergangenheit schon immer irgendwie so verhalten hat, dass es zu spät seine Steuererklärung abgibt und sonst irgendwie böse war in Anführungsstrichen, dann kann der Verspätungszuschlag schon dafür genommen werden um hier so ein bisschen zu erziehen.
00:06:38: also von daher hat der BFH es dann auch in einem Erstattungsfall finanzamt noch Geld zurückbekomme, trotzdem zugelassen, dass ein Verspätungszuschlag erlassen wird.
00:06:50: Das ist das Urteil des BfH vom siebten Mai, im Zeichen von Agtenzeichen Rümisch Vr-R-Sechsohnzwanzig aus Vierundzwanziger.
00:06:59: Ja und dem anderen Verspähtungszuschlagsfall war da so, dass eigentlich der steuerpflichtige viel zu spät abgegeben hat.
00:07:07: In der gebundenen Entscheidung nach hundertzweiundfünfzig abseits zweiter Muster, also einen Verspittungszuschlag festgesetzt werden.
00:07:13: Es wurde dagegen geklagt und während des Klageverfahrens hat das Finanzamt nochmal den Bescheid geändert.
00:07:19: Und wenn ich während eines finanzgerichtlichen Verfahrens im Bescheidsendere dann wird der nach achtundsechzig Finanzgerichtsordnung dieser neue Bescheide Streitgegenstand nicht mehr der Alte.
00:07:32: Und dieser neue Bescheid, der hatte auch einen Verspätungszuschlag.
00:07:35: Der wurde aber jetzt nicht mehr auf hundertzwei und fünftes Jahrzehnte zwei sondern auf hundhzwei- und fünfzehntens eins begründet also nur noch eine Messensentscheidung.
00:07:43: Aber auch hier hat dann der BfH gesagt dass eben eine Messen Entscheidung immer mal wieder darauf beruhen darf zu gucken.
00:07:50: was hat denn der steuerpflichtige bisher so gemacht?
00:07:52: Wie gesagt wenn er sich in der Vergangenheit nicht regelkonform verhalten hat, dann darf das Ermessen entsprechend ausgeübt werden.
00:08:00: Das ist das Urteil des BfH.
00:08:02: Ebenfalls vom siebten Mai.
00:08:03: zwanzig sechsundzwanzig, Aktenzeichen römisch fünf R, fünfunddreißig aus vier und zwanziger.
00:08:11: Kommen wir mal zu Eltern die ihre Kinder nicht auf eine Regelschule, eine staatliche Schule schicken sondern wo die Schule von einem freien Träger betrieben wird um wo es ein Förderverein gibt.
00:08:25: Hier gibt es immer wieder die Frage, wenn Zahlungen an diesen Förderverein geleistet werden können dann die entsprechenden Schulgeldzahlung.
00:08:33: Dann auch als Sonderausgaben sind das § zehn Absatz eins Nummer neun Einkommenssteuergesetz abgezogen werden?
00:08:41: Das Problem ist hier wir haben ja so eine Mittelbarkeit.
00:08:43: ich zahle nicht direkt an die Schule für Beschulung meiner Kinder sondern wie gesagt das Geld geht erst mal in den Förder Verein und der gibt es an die Schule weiter.
00:08:51: da weiß ich also nicht ganz genau wofür wird das Geld genutzt?
00:08:55: Das hat der BFA hier auch gesehen und gesagt, naja also wenn du es an den Förderverein zahlst kann das schon als so eine Ausgabe abgezogen werden.
00:09:04: Aber lieber Kleger, lieber steuerpflichtige muss dann halt auch nachweisen dass für entsprechende Beschulungszwecke genutzt wird.
00:09:12: So, das kann entweder sein, dass das Ganze in Ersatzung des Förder Vereins schon geregelt ist, das ist okay.
00:09:18: oder wenn's eben da nicht gereglt ist, dann musst du lieber steuertpflichtiger nachweisen was genau mit dem Geld passiert.
00:09:25: Ja, also von daher in diesem Fällen grundsätzlich Sonderausgabenabzug möglich.
00:09:29: Aber Nachweisflicht liegt bei uns als Sträflichdingen.
00:09:34: Das ist das Urteil des BfR vom dritten Juni zwanzig sechsundzwanzig gewesen.
00:09:39: Aktenzeichen Röhmisch zehn r siebenundzwantzig aus dreiundzwanzig.
00:09:45: Das letzte steuerliche Urteil für diese Woche kommt vom FG Münster.
00:09:50: da ging es um Pensionszusagen.
00:09:54: Die hatte man sich einräumen lassen von der GmbH.
00:09:57: Das ist soweit auch okay.
00:09:59: Thema war hier, dass die beiden gesellschafter Geschäftsführer jeweils über sechzig Jahre alt waren und das Finanzamt hat für sie so eine Sechzig-Jahresgrenze aufgestellt, denen gesagt wird pass auf wenn du über sechszig Jahre bist lieber Geschäftsführer dann wirst Rente irgendwie wirklich zu erdienen, also irgendwann ist man ja alt genug und dann hört man wahrscheinlich aufzuarbeiten.
00:10:28: Und die Erdienbarkeit ist dann sehr fraglich.
00:10:31: Also von daher du musst unter sechzig Jahre alt sein wenn du dir eine Ponsensusage gewähren lässt.
00:10:37: für uns alle nochmal natürlich kann ich mir in jedem Alter eine Pondsung zu sagen gewährend lassen gar keine Frage.
00:10:43: Die steuerliche Herausforderung ist dann nur, dass man dann außerbilanziell sagt okay wenn du eben diese sechzig Jahre Grenze reißt.
00:10:51: Dann sehen wir hier eine verdeckte Gewinnausschüttung und Rückstellungen zum Beispiel gebildet worden sind aufwandswirksam.
00:10:56: die werden dann neutralisiert.
00:10:59: über eine verdeckte Gewinneusschützung so und das FG Münster hat sich das angeguckt Diese ungeschriebene Regel mit der Sechzig-Jahresgrenze tatsächlich bestätigt.
00:11:09: Die kamen auch damit und haben gesagt, irgendwann muss ich ja die Personus zu sage auch erdienen können.
00:11:14: Das werde ich nicht schaffen wenn ich älter als sechzig Jahre alt bin und von daher wurde hier eine verdeckte Gewinnausschüttung dann am Ende bejaht!
00:11:22: Das ist das Urteil des FG Münster vom ersten Juli.
00:11:25: zwanzig sechsundzwanzig, Aktenzeichen zehn K, zwei fünf fünf drei aus vier und zwanzich kgf.
00:11:34: Und als letztes Urteil für diese Woche dann eine zivilrechtliche Sache, die auch durch die Garzetten geschwebt ist.
00:11:42: Da ging es um die Betreiberin eines Seniorenwohnheims und sie hatte über einen Settel Litten Empfangsanlage Rundfunkprogramme natürlich empfangen und dann über ein Kabelnetz innerhalb des Heimes dann so an die Bewohner weitergeleitet.
00:11:58: also kann man sich vorstellen ich beziehe einmal und leite das dann an die Heimbewohner weiter.
00:12:03: Hier kam dann natürlich alle möglichen Urheber und Sendeunternehmen, und gehen mal auf das Seniorenwohnheim zu.
00:12:08: Und mein Nachmensch, du hast ja nicht nur einmal zu bezahlen sondern du hast der X Senioren-Wohnheimbewohner und da wollen wir also für jeden nochmal ein extra Beitrag und eine extra Vergütung
00:12:17: haben.".
00:12:19: Das hat der BGH abgelehnt.
00:12:21: Der hat gesagt Nein!
00:12:22: Also es wird hier eben dann nur einmal bezogen und dass es innerhalb eines Heimes weitergeleitet.
00:12:28: Da binden keine neuen Rechtsprozesse statt und von daher ist die Vergütung nur einmal zu bezahlen.
00:12:36: Das ist natürlich jetzt sehr schön für diesen Seniorenwohnheimbetreiber, ich frage mich erst mal was es denn so mit anderen Anlagen wo ich das einmal beziehe.
00:12:47: also ich denke dann zum Beispiel ein Hotels.
00:12:48: typischerweise da wird ja auch der Empfang von Fernseheradio-Programm dann auf alle Zimmer verteilt, was es mit REA Einrichtung Studenten wohnheim etc.
00:12:59: etc.,
00:13:00: also da würde sich das Problem ja auch oft tun.
00:13:03: Da müssen wir mal gucken ob dann entsprechend auch geklagt werden wird.
00:13:07: Jedenfalls für das Seniorenwohnheim ist dass das Urteil des BGH vom dritten September Und die Aktenzeichen sind Römisch-I, ZR-Vierunddreißig aus Dreiundzwanzig und Römischeinszrvierund dreißig Aus Dreiunzwanzzig.
00:13:23: Ja das war's dann schon wieder für diese Woche.
00:13:26: heute mal kurz und knapp!
00:13:28: Vielen Dank dass Sie dabei waren und dann freue ich mich schon auf die nächste Woche mit Ihnen bis dann.
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