Episode 83 Steuerberaterprüfung, VerpackDG, Familienheimregelung, Kaufpreisaufteilung, Equal Pay, Haftstrafe
Shownotes
Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über neue BMF-Schreiben, wie das Schreiben zum Gesetzesentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung, zum Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 oder zur digitalen Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Außerdem weisen sie darauf hin, dass das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) seit dem 12.8.26 gilt. Darüber hinaus finden sich diese Woche bei den gerichtlichen Entscheidungen das Urteil des BFH zur Familienheimregelung bei wirtschaftlicher Einheit mehrerer Flurstücke, das Urteil vom FG Schleswig-Holstein zu den Anforderungen an die Kaufpreisaufteilung sowie das Urteil des LAG Baden-Württembergs zum Equal Pay-Anspruch einer Daimler-Mitarbeiterin. Hören Sie rein und bleiben Sie up to date!
Transkript anzeigen
00:00:00: Der ASTW Podcast.
00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht
00:00:08: mit
00:00:08: Dietrich Loll.
00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast, mein Name ist Dietrich Loll und mit mir am Mikrofon Steffen Parsler Rechtsanwalt bei den EDL Rechtsanwelten.
00:00:21: Ja, Steffen.
00:00:22: Wir haben wieder einiges mitgebracht und ich starte mal mit dem Bundesfinanzministerium.
00:00:30: Die haben nämlich nach unserer letzten Folge müssen sie wohl zugehört haben einen Referentenentwurf eines Einkommenssteuereformengesetzes im Jahr veröffentlicht.
00:00:42: wir haben letzte Woche darüber schon berichtet.
00:00:45: Wir hatten letzte Woche gesagt dass eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen Damals noch gerüchtet sein sollte, dass bestimmte Freibeträge nach §.
00:00:55: XVI und §.
00:00:55: XVII Einkommenssteuergesetz wegfallen sollen.
00:00:58: Da ist jetzt in diesem Referentenentwurf keine Rede mehr.
00:01:02: Es geht jetzt sowie letzte Woche schon berichtet weiterhin darum, dass die Handwerker Steuervergünstigung reduziert werden sollen.
00:01:11: Das ist eine Ausweitung der Sonntag und Feiertagszuschläge geben soll.
00:01:14: Das ist Entlastung bei den Tarifen, Pauschbeträgen, Kinderfreibeträgen usw.
00:01:21: Bei dem Minijob soll es weiter die Erhöhung auf fünf Prozent geben.
00:01:25: aber ansonsten hat sich nachdem was wir gesehen haben in dem Referentenentwurf zu dem was wir bisher gesagt haben nichts geändert.
00:01:32: Sie wissen referenten entwurf ist jetzt erstmal der erste Schritt.
00:01:35: das ganze muss jetzt erst mal wieder durch die politische Mangel.
00:01:39: Und ja, wir werden sie natürlich hier auf dem Laufen halten was in den nächsten Schritten dann da so besprochen wird.
00:01:46: Eine andere Sache die auch in den Startlöchern steht ist die sogenannte Zuckersteuer.
00:01:51: das ganze Säuer über die EU auch kommen.
00:01:54: Die ist fürs Jahr zwanzig achtundzwanzig geplant ganz klar.
00:01:58: Wir haben zu viel Zucker in unseren ganzen Lebensmitteln vor allem den Getränken und was sich darin versteckt.
00:02:04: Das soll jetzt über den Steuer Arm dann jetzt irgendwie verhindert werden beziehungsweise reguliert werden.
00:02:13: Plan ist im Augenblick, dass wenn ich unter fünf Gramm Zucker je hundert Milliliter Flüssigkeit habe, dann soll es keine Abgabe geben.
00:02:21: Wenn ich fünf bis acht Gramm Zucker je hunderte Millilitern der Intose habe, sollen es sechsundzwanzig Cent jelita sein also schon gar nicht so wenig.
00:02:29: und ab acht Gramms Zucker dann zweiunddreißig Cent je Liter.
00:02:33: das wird sich also schon auswirken.
00:02:35: und die Hoffnung dass man in Zukunft an Zucker spart und ja, hoffentlich wir unsere Kinder dann nicht mehr weiter so viel Zucker zu uns nehmen.
00:02:47: Ein weiterer Referentenentwurf vom Bundesfinanzmystium betrifft die Steuerberaterprüfung.
00:02:54: Also all diejenigen, die noch Steuerberata werden wollen sollten jetzt mal zuhören.
00:02:58: Da soll es mich eine Reform geben.
00:03:00: das wird jetzt schon seit einiger Zeit besprochen und tatsächlich also ich hätte nicht gerechnet um ehrlich zu sein hat sich jetzt also das BMF breitschlagen lassen da einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
00:03:13: Kernpunkt ist, dass es erst mal unbeschränkte Versuche geben sollen.
00:03:17: Bisher gab's drei Versuche und wenn man die nicht bestanden hat dann war man raus.
00:03:21: jetzt solls also unbeschwängte versuche geben Und alles andere das sich auch fachlich abschöpfen kann und das ein bisschen verteilen kann.
00:03:32: für all diejenigen die sich damit nicht auskennen Es gibt drei Klausuren die ich zu bestehen habe.
00:03:37: Da war dann halt die Frage, kann ich die auch zu unterschiedlichen Zeiten schreiben?
00:03:41: Das ist noch unklar.
00:03:42: Das wird einem weiteren BMF-Schreiben dann offen gelassen und schauen wir mal gucken wie sich das da weiterentwickelt.
00:03:50: Ein weiteres BMF schreibt jetzt vom Dreizehnten achten, der geht es um die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten also um die bekanntgabe des Beschreibens und zwar im Jahr zwanzig sechsundzwanzig.
00:04:04: Wir hatten ja hier schon berichtet, dass eigentlich für das Jahr zwanzig sechsundzwanzig geplant war.
00:04:08: Dass alle Steuerbescheide schon elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
00:04:14: Das wurde dann nochmal in letzter Sekunde geändert.
00:04:17: Die können also im Augenblick noch per Papier zugestellt werden und eben bekannt gegeben werden.
00:04:23: Ab dem Jahr zwanzieh sieben und zwanzi soll alles elektronische sein und wie dann eben der entsprechende Übergang geregelt werden soll.
00:04:29: Wie es jetzt ist, wie es in Zukunft sein soll, findet sich in dem entsprechenden BMF-Schreiben.
00:04:34: Dann ein kurzer Hinweis auch noch mal auf das geplante Jahressteuergesetz.
00:04:38: Da gibt's auch etwas zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten.
00:04:43: Sieht es so aus dass es egal sein soll wie ich meine Steuererklärung einreiche?
00:04:49: Ich soll auf jeden Fall das Ganze dann elektronisch zurückbekommen.
00:04:52: wenn ich zum Beispiel einen Elsa Account beim Finanzamt habe So, und ein weiteres Schreiben des BMF vom thirteenthen achten hat uns dann schon das neue Muster für die elektronischen Lohnsteuerbescheinungen.
00:05:05: twenty-sevenundzwanzig gezeigt also all denjenigen die Lohnstein abrechnen.
00:05:09: da gibt es dann schon dass entsprechende Muster sieht so aus wie bisher und inhaltlich hat sich auch nicht viel getan.
00:05:16: von daher hier nichts besonderes.
00:05:19: Und dann von mir ein letzter Hinweis.
00:05:21: Noch mal darauf, dass ab dem zwölften August zwanzig sechsundzwanzig bereits das neue Verpackungsdurchführungsgesetz gilt.
00:05:30: Da gibt es auch Änderungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, denn all diejenigen Zertifizierung in dem Bereich der Verpackung ausstellen können, müssen sich natürlich dann ein gesetzlicher Vorgaben halten und die werden hier zum Teil geändert.
00:05:44: Also da dann bitte gerne reingucken wenn sie sich aufs Verpackungsrecht spezialisiert haben.
00:05:49: Ja Stefan?
00:05:50: Und jetzt noch einen Punkt von dir!
00:05:52: Der Sommer geht zu Ende und die Hitzewelle klient ab und der Justizministerin Hubeck ist eingefallen.
00:05:58: was kann man denn da tun?
00:06:00: und hat ins Gesetz geguckt.
00:06:01: Und festgestellt, dass es dort ein paar Grafen gibt nach dem Mieter den Einbau bestimmter Dinge verlangen können was der Vermieter dann nur ablegen kann wenn es ihm nicht zugemutet werden kann.
00:06:15: also privilegierte Einbauten das sind Einbaudensupparriere Reduzierung für behinderte Menschen, für Ladesstation, E-Mobilität, Dinge des Einbruchsschutzes Solageräte, auch diesen privilegiert.
00:06:31: Ja und dort möchte Frau Hupig gerne auch Klimaanlagen sehen die ebenso privilegierter eingebaut werden wenn der Mieter es verlangt.
00:06:43: Es ist bis jetzt nur eine Idee und bis zum nächsten Sommer ist noch viel Zeit.
00:06:47: das wird kalt mal gucken ob diese Idee tatsächlich umgesetzt wird.
00:06:52: ja das ist der Psychologie schnell der Sprung wieder raus ist wenn sich die Umstände ein bisschen ändert.
00:06:58: Kommen wir mal zu den aktuellen Urteilen der Woche.
00:07:00: Ich habe drei für die Praxis, denke ich schon sehr wichtige Urteile mitgebracht.
00:07:06: Einmal der BFH.
00:07:08: Wir gehen wieder in mein Lieblingsgesetz das Erbschaftssteuer-Gesetz und hier gibt es ja die Möglichkeit dass ich meinen Familienheim Schenkungen beziehungsweise erbschaftsteuer frei auf andere Menschen übertragen kann komplett frei ohne Bedingung noch zur Lebzeiten von Todes wegen, wenn ich auf mein Ehegarten oder meine Kinder meinen Familienheim übertrage.
00:07:31: Dann müssen die bestimmte Voraussetzungen erfüllen zum Beispiel zehn Jahre darin selbst
00:07:37: leben.".
00:07:37: Aber darum ging es gar nicht!
00:07:39: Die Frage, die sich jetzt im BfH stellte war was ist denn eigentlich das Familienheim?
00:07:45: Was gewählt denn alles dazu?
00:07:47: Denn wir hatten hier einen folgenden Fall Wir haben ein schönes Gebäude gehabt Da hat man drin gewohnt.
00:07:51: Das können wir als Familienheim bezeichnen.
00:07:54: Und dann aber das Grundstück umfasst noch ein bisschen mehr.
00:07:58: Da war halt noch ein paar Wege und dafür gab es eigene Flur-Stücke.
00:08:03: Jetzt war eben die Frage, ist
00:08:05: alles
00:08:06: das Familienheim oder wirklich nur da wo das Gebäude drauf steht?
00:08:11: Und da hat der BFH ganz salomonisch gesagt, das Erbschaftssteuergesetz, das bezieht sich ja immer wieder aufs Bewertungsgesetz und im Bewertungigesetz wird nicht von Flurstücken gesprochen.
00:08:21: Da wird von wirtschaftlichen Einheiten gesprochen.
00:08:23: Wir müssen also die wirtschaftliche Einheit betrachten.
00:08:27: Die wirtschaftlicher Einheit nach dem Bewertungen Gesetz war hier tatsächlich alles.
00:08:31: Also in diesem Fall Gebäude als auch der Garten und die Wege drumherum, sodass dann in dem Fall alles als Familienheim erbschaftsteuerfrei übertragen werden konnte.
00:08:42: Ansonsten wäre es anders gewesen wäre.
00:08:45: Der hätte also nur das Gebäudee übertagen können.
00:08:47: Erbschaft steuerfrei und alles andere wäre mit den normalen Schenkungsteuerfreibetrag belastet gewesen.
00:08:54: Also von daher für die Steuerpflichtigen eine gute Entscheidung.
00:08:59: Das ist die Entscheidung des BfH vom siebzehnten, sechsten, zwanzig, sechsundzwanzig gewesen.
00:09:05: Römisch IIR-Siemenundzwantzig aus Dreiundzwanzig Ja.
00:09:11: und dann für uns aus der Praxis wenn es um Umwandlungen geht auch hier eben Unternehmensnachfolge wieder ein extrem wichtiges Urteil und mit einem sehr guten Entscheidungen des FG Münster.
00:09:25: Worum ging es in dem Fall?
00:09:27: um eine Kommanditgesellschaft?
00:09:29: Da hatte jemand Anteile dran und die wollte er auf seine Nachfolger übertragen.
00:09:35: Das kann ich grundsätzlich machen, das kann auch aus umwandlungsrechtlicher Sicht möglich sein und ohne dass Steuern entstehen.
00:09:45: Thema war hier nur, dass der Gesellschafter ein Grundstück hatte das im sogenannten Sonderbetriebsvermögen waren und das wollte er nicht mit übertragen.
00:09:54: Das haben wir häufig in der Praxis so, dass es eben mein Grundstuck ist und das soll dann auf den Nachfolger nicht übergehen.
00:10:00: Das möchte ich gerne zurückbehalten.
00:10:02: also was hat man gemacht um zu geben?
00:10:06: Also wir machen das in der praxis dann eben auch häufiger mal.
00:10:09: diese Sonder betriebs vermögen wurde beim Notar in einer Urkunde erstmal wegübertragen Und jetzt wurde in einer Uhr Kunde später, noch am selben Tag ein paar Minuten später dann die entsprechenden Anteile an der KG weg übertragen.
00:10:25: Es kam natürlich dann wie es kommen musste.
00:10:28: das Finanzamt kam an und sagte also bei der Übertragung Können wir das auch pauschaler sagen, selbst wenn ich den Betrieb der KG übertragen hätte.
00:10:37: Wer uns auch gesagt worden naja du hast ja gar nicht alles übertragend da war doch noch kurz vorher war doch nur Sonderbetriebsvermögen da dieses Grundstück Das haste nicht mitübertragen.
00:10:48: und wir hatten hier wie es in der Praxis halt auch häufig der Fall ist dass so dass die Anteile an der KG rückwirkend auf den einreißigsten zwölften, respektive ersten ersten übertragen wurden.
00:11:02: Und jetzt eben in diesem Rückwirkungszeitraum das Sonderbetriebsvermögen wegübertragen wurde und damit nicht mehr vorhanden war?
00:11:12: Ja so was gilt jetzt?
00:11:13: muss ich also rückwirkenden Übertragungsstichtag gucken oder schaue ich tatsächlich auf den Moment, wo ich beim Notarsitze unter meinen Betrieb oder mein Mitunternehmeranteil übertrage.
00:11:26: Und hier hat das FG Münster aus meiner Sicht wirklich ganz trocken, ganz schnell sämtliche Argumente des Finanzamtes vom Tisch gewischt also... Das freut dann in dem Fall auch mal das Berater Herz!
00:11:38: Die haben gesagt, natürlich kommt es nicht auf die Rückwirkungszeit an.
00:11:43: Sondern ganz klar nach Wortlaut und Sinn und Zweck des Gesetzes und der ganzen Systematik auf den Zeitpunkt wo ich beim Notar sitze und dann eben meinen entsprechenden Betrieb oder Anteil übertrage.
00:11:56: alles was vorher wegübertragen worden ist interessiert mich einfach nicht.
00:12:00: Und wenn das was sich dann Übertrag mit Unternehmeranteil ist oder im Betrieb ist Dann kann das Ganze dann auch steuerfrei übertragen werden.
00:12:08: Also Schapo F. Gemünster, sehr gut war jetzt auch nicht so eine große Kunst.
00:12:12: die konnten sich auf bisher bestehende BfH Rechtsprechung zu anderen Normen schon beziehen.
00:12:19: von daher hier ist Revision zugelassen.
00:12:21: als kleiner Hinweis.
00:12:22: deshalb denke ich der bfh wird hier auch nicht anders entscheiden weil das genau in seiner Linie ist.
00:12:27: Das ist das Urteil des fg Münster vom sechzehnten Juli.
00:12:29: zwanzig sechsundzwanzig Aktenzeichen drei k sixhundert zwei achtzig aus vier und zwanziger ewe Ja, und dann letztes Urteil von meiner Seite.
00:12:41: Es geht mal wieder um die Kaufpreisaufteilung.
00:12:45: heißt ich kaufe ein Grundstück da steht ein Gebäude drauf.
00:12:49: das ist immer wieder die Frage wie viel des Kaufpreises entfällt jetzt auf das gebäude?
00:12:53: Wie viel entfellt auf das grundstück?
00:12:55: weil natürlich möchte ich möglichst viele aufs gebäuden haben Weil da habe ich gebäuderafer Die kann nicht steuerlich gelten machen und beim grundstuck kann ich nichts abschreiben.
00:13:04: So damit liegt man sich mit dem finanz am meistens in den haaren.
00:13:06: die haben ein eigenes Entwickelt bei mir.
00:13:10: Die wünschten immer, dass man sich daran hält.
00:13:12: erstaunlicherweise ist da die Aufteilung eher zu Lasten der Steuerpflichtigen.
00:13:17: ja jetzt in dem Fall kam es dann auch irgendwie gesagt zum Finanzgericht.
00:13:20: das Finanzgerichts hat sich die Aufteilung angeguckt.
00:13:22: Die Auffteilung wurde im Kaufvertrag des Grundstückes vorgenommen und da hat das FG gesagt Ja beim Kaufvertrages diese Aufteilungen vorgenommen ist, dann ist das eigentlich für uns schon mal bindend.
00:13:36: auf fürs Finanzamt Aussage, ich habe eine wahnsinnige Abweichung vom eigentlichen Wert.
00:13:42: In dem Fall gab es also einen Sachverständigen Gutachten der zu einem Wert kam und hier hat sich das FG auf eine Toleranzgrenze von zwanzig Prozent festgelegt.
00:13:51: die haben sie dann auch der BfH Rechtsprechungen genommen und gesagt wenn ich also innerhalb dieser Zwanzig-Prozent-Toleranz Grenze liege vom eigentlichem vom Sachverständiger mittelten Wert Dann akzeptieren wir das noch Also auch wenn das eben dann zugunsten des steuerpflichtigen Abweicht, so und in dem Fall waren es ungefähr fünfzehn Prozent zugunsten des Steuerpflichtigen.
00:14:11: Und damit war das für das FG Schleswig-Holstein hier absolut okay.
00:14:16: also von daher erster Tipp wenn Sie ein Grundstück kaufen immer auf die Kaufpreisaufteilung achten darauf auch dann bitte wert legen dass sie vorgenommen wird Dann bitte nicht zu sehr von den eigentlichen Werten abweichen und dann sollte das Finanzamt Ihnen dann auch in dem fall folgen.
00:14:32: Das ist das O-Teil des FG Schleswig-Holstein vom neunundzwanzigsten Mai.
00:14:35: zwanzig sechsundzwantig, Aktenzeichen fünf K siebenundneunzig aus drei und zwanziger.
00:14:41: Und auch hier ist ihre Vision zugelassen.
00:14:44: Ich nehme mal an dass der BfA wird genauso entscheiden wie das FG.
00:14:48: schleswig holstein da würde ich jedenfalls mein Geld drauf setzen.
00:14:51: so zwei spannende arbeitsrechtliche oteile hast du noch mitgebracht Steffen?
00:14:57: Ja genau Zwei Fälle bei dem einen, der kommt leider gar nicht so selten vor.
00:15:03: Arbeitnehmer wird straffällig, wird zu einer Haftstrafe verurteilt und der Arbeitgeber muss überlegen wie lange muss ich denn den Arbeitsplatz vorhalten?
00:15:14: Natürlich immer unter der Voraussetzung die Straftat ihr begangen hat.
00:15:17: gegen Nicht-zulasten des Arbeitgebers.
00:15:18: dann laufen andere Regularien ab.
00:15:21: aber hier geht es also um dass in der Person des Arbeitnehmers liegenden Verhinderungsgrund ist.
00:15:29: Und dort kann man sich merken, gibt es eine Zweijahresfrist?
00:15:36: Wenn ein Arbeitnehmer zu einer Freitstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wird, kann die Kündigung aus personbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein, weil kommt die Aussetzung des Strafrechts nach Verbüchung von zwei Drittel Erst nach Ablauf von zwei Jahren in Betracht fällt der Kündigungsgrund nicht weg.
00:15:58: Das heißt, in den Fällen kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden ohne dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass es weitere schwerwiegende betriebliche Ablaufstörungen gibt durch das Fehlens dieses Arbeitnehmern.
00:16:13: Das war das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom fünften Januar.
00:16:24: Das nächste Urteil ist ein Fall, der uns schon eine ganze Weile beschäftigt.
00:16:30: Ich muss da mal in die Historie zurück.
00:16:33: Es gab eine Mitarbeiterin, die arbeitete und stellte fest sie verdient deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen.
00:16:43: Dann hat sich einen speziellen Kollegen ausge- guckt, der deutlich mehr verdient als sie und hat die Differenz verlangt.
00:16:51: Die Differenzt zwischen der Vergütung, die Sie bekommt und die dieser männliche Kollege bekommt, der vermeintlich die gleiche Tätigkeit ausübt.
00:17:00: Das Landesarbeitsgericht hatte seinerzeit entschieden, sie bekommt die Differenz bis zum Medien der Vergleichsgruppe der Arbeitnehmer, sprich also genau den Betrag dem dort, Das hat das Bundesarbeitsgericht aufgehoben und gesagt, nein wir machen keinen Medianvergleich.
00:17:22: Sondern wir müssen ein paar Vergleichen machen.
00:17:25: Und wenn die Diskriminierung belegt ist dann hat die Mitarbeiterin auch Anspruch auf die Differenz des Lohnes bis zu diesem Spitzenverdiener.
00:17:37: Das Bundesarratsgericht wie gesagt hatte dieses Urteil aufgehobene zurück verwiesen jetzt landete das wieder beim LAG diese Entscheidung des BHG erneut zu prüfen gehabt und dann aber festgestellt, dass dem Arbeitgeber nebenbei zwar Daimler-Benz es gelungen ist die Vermutung einer Diskriminierung wegen des Geschlechts widerlegen zu können.
00:18:01: Denn der von der Frau zum Vergleich herangezogene Kollege hat mehr verdient als seine männlichen Kollegen.
00:18:08: das heißt Es war halt ein Super Performer der sein Geld auch wert war, unabhängig von seinem Geschlecht.
00:18:17: Ob die Sache damit jetzt zu Ende sein wird?
00:18:20: Die Revision ist nicht zugelassen.
00:18:22: aber ob hier über eine Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesarbeitskriegs da noch mal zu entscheiden hat werden wir sehen.
00:18:29: das jedenfalls war das Urteil des LRG Baden-Württemberg vom achtzehnten August.
00:18:33: zwei tausend sechsundzwanzig zum Akten.
00:18:35: zeichen Zwei SA vierzehn aus Vier und zwanzig.
00:18:38: ja damit sind wir durch.
00:18:40: Damit sind wir durch.
00:18:41: Vielen Dank lieber Steffen und dann freue ich mich schon auf die nächste Woche!
00:18:45: Bis zur nächsten Woche,
00:18:47: tschüss!
Neuer Kommentar