Episode 80 Organschaft, Kryptowert, Grundfreibetrag, Familienheim, ErbStG, Versetzung, ImmoWertV

Shownotes

In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts fassen Dietrich Loll und Steffen Pasler von der ETL-Gruppe wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Sie berichten über das BMF-Schreiben zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sowie zu den Grundsätzen der körperschaftsteuerlichen Organschaft und über den geplanten internationalen Datenaustausch zum Handel mit Kryptowerten. Aktuelle Urteile befassen sich in dieser Woche mit der Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023, der Erbschaftsteuer für ein vor dem Erbfall nicht mehr bewohntes Familienheim und mit der Restnutzungsdauer-Ermittlung nach ImmoWertV. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps.

Transkript anzeigen

00:00:00: Der ASTW Podcast.

00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.

00:00:10: Hallo, herzlich willkommen zu unserem Podcast!

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und in dieser Woche wieder mit dabei Stefan Parsler von der ETI.

00:00:17: Rechtsanwältin.

00:00:18: Hallo Steffen!

00:00:19: Hallo Dietrich!

00:00:20: Ja schön dass du wieder dabei bist.

00:00:22: ich hoffe das ist ein schöner Urlaub.

00:00:24: Ja hatte ich war bisschen kühl aber ansonsten war er schön.

00:00:29: Okay, also bei dem heißen Europa und all den Bränden du warst so ein Gegenwohlskühl.

00:00:35: Muss man auch erst mal finden?

00:00:36: Naja die Zuhörer können ja vielleicht mal raten wo du gewesen bist.

00:00:41: Wo wir nicht raten müssen!

00:00:43: Bei unseren aktuellen Themen und da habe ich einiges aus der Finanzverwaltung mitgebracht.

00:00:48: Zunächst ein Schreiben vom XXI.

00:00:51: Siebten des Bundesfinanzministeriums Das ist überschrieben mit dem Titel Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen.

00:00:57: Hier geht es vor allem um das Auftanken von Elektrofahrzeug bei mir zu Hause an der Wallbox, was ist mein privater Anteil am Strom?

00:01:06: Was ist der betriebliche Anteil den ich dann abrechnen kann?

00:01:09: und das wird in dem entsprechenden Schreiben des Finanzamts noch mal in den Dateksever.

00:01:20: Ansonsten, wer bei sich eine Organschaft vor einem ertragter steuerliche Organdschaft hat oder die zu beraten hat.

00:01:28: Hier ist im BMF schreiben vom siebzehnten Juli.

00:01:31: nochmal auf die Mindestlaufzeiten des Gewinnabführungsvertrags und dann auch wenn Personengesellschaften als Organträger funktionieren oder fungieren, ist da noch mal eingegangen worden.

00:01:44: Bei der Mindestlaufzeit wird unter anderem gesagt, ja es ist schön wenn man dann eben fünf Jahre schriftlich vereinbart.

00:01:50: Das Ganze muss natürlich auch durchgeführt werden und wie gesagt bei den Personengesellschaften als Organträger wird dann noch mal genau dargestellt was hier die Voraussetzungen sind damit die Organschaft auch funktioniert.

00:02:02: Kleiner Hinweis auch vom siebzehnten Juli von der Bundesregierung.

00:02:05: Hier ging es darum, dass der internationalen Datenaustausch beim Handel mit Kryptowerten noch mal ausgeweitet werden soll und intensiviert werden soll.

00:02:14: das macht natürlich Sinn, dass man da keine nationalen und regionalen Lösungen hat sondern da Krypto-Werte international gehandelt werden muss natürlich auch ein internationaler Datenaustauschen.

00:02:26: funktionieren und aufgebaut werden heißt aber natürlich für alle ein Verstecken.

00:02:30: irgendwo im Ausland wird es dann irgendwann auch nicht mehr geben, da die Finanzverwaltung kennt das schon mit dem Austausch von Informationen und ich gehe davon aus dass der Austausche dann auch irgendwann relativ gut funktionieren wird.

00:02:42: Und dass man dann auch Bescheid weiß wenn irgendwo vielleicht in Singapur mit Kryptowerten gehandelt wird.

00:02:48: Das kommt eben auch raus.

00:02:51: Punkt vier Finanzministerium von Niedersachsen hat am dreißigsten vierten einschreiben zu den Gegenleistungen bei der Veräußerung von Grundstücken mit Solar- und Photovoltaikanlagen herausgegeben.

00:03:06: Hier nochmal der Hinweis, ich kaufe also ein Grundstück, es fällt Grunderwerbsteuer an und dann ist immer wieder die Frage, wenn ich eine Solarhanlage oder eine Photovolltaikanlage auf dem Dach habe, fehlt die mit in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwärmsteuer?

00:03:21: Um also ein bisschen vorweg zu nehmen, eine Solaranlage.

00:03:25: Die heizt ja nur Wasser auf und ist Teil der Heizung.

00:03:31: Damit fällt die unter die Grunderwerbsteuer bei der Photovolktaikanlage.

00:03:35: Da muss man ein bisschen differenzieren.

00:03:37: Eine Aufdachanlage gehört nicht dazu.

00:03:41: Da fällt keine Grunderwärbsteuern an.

00:03:43: Das sind eigene ist eigenes Wirtschaftsgut.

00:03:46: Wenn die Photovoltaikanlage dann praktisch die Dachziegel ersetzt und dann auch wieder Teil des Gebäudes, damit das Grundstücks ist, kann hier doch Wiedergrund der Werbsteuer anfallen.

00:03:56: also alles gar nicht so einfach muss man sich genau angucken.

00:03:59: aber wenn man vielleicht eine normale Photovoltaikanlage hat und dann fällt keine Grunderwerbsteuer darauf an.

00:04:07: Das wäre natürlich schön, wenn man im Vertrag regeln kann wir setzen die Fotovolteikanlage mit dem und dem Wert an so dass das Finanzamt auch gleich weiß hier dürfen wir keine Grund-Erwerb steuert drauf berechnen.

00:04:19: Fünfter Punkt, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am vierzehnten vierten Schreiben rausgebracht.

00:04:24: Da geht es um die Krankenbeförderung durch Taxi und Mietwagenunternehmer.

00:04:28: das ist ja nicht so ganz unüblich dass sie dann die entsprechenden Krankenbeforderungen durchführen.

00:04:34: hier gibt's immer wieder Umsatzsteuerliche Fragen.

00:04:37: da fällt das Ganze überhaupt der Umsatz Steuer oder ist zumindest ein ermäßigter Umsatz Steuersatz anzuwenden?

00:04:45: Da kann man sich noch mal das Schreiben vom Finanzministerium MV anschauen.

00:04:48: Die

00:04:49: zisilieren das Ganze nochmal genau und sagen dann, was fällt in welchen Kategorien an?

00:04:56: Letzter steuerlicher Punkt von mir.

00:04:58: Das BMF hat auf seiner Internetseite eine Broschüre herausgegeben, in der noch einmal die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich twenty-fünfundzwanzig dargestellt werden.

00:05:10: Das ist so ein Ländervergleich.

00:05:11: und wo steht denn da Deutschland?

00:05:13: Und hier sei es wohl so aus Sicht des BMF, dass wir wenn man die Gesamtbelastung betrachtet mit thirty-eight Prozent im internationalen Mittelfeld liegen würden.

00:05:25: Es sind jetzt auch nicht alle Länder übrigens betrachtet worden sondern vor IMU und dann noch ein paar weitere Länder.

00:05:31: also wir liegen da wohl in Mittelfelt.

00:05:33: wo's nicht ganz so gut steht ist bei der Körperschaftsteuer.

00:05:36: das sind wir also Körperschaftssteuer auf der einen Seite, aber auch Gewerbesteuer bei den Körperschaften dann doch eher im unteren Bereich.

00:05:45: Also die Belastung mit ungefähr dreißig Prozent ist da sehr hoch und von daher sei es dann eben doch der richtige Weg das die Körper- schaft Steuer gesenkt wird ab dem Jahre zwanzig, achtundzwanzig ratierlich um jeweils ein Prozentpunkt auf dann zehn Prozent so dass man dann eben aus ja dem unteren bereich dann wieder hoffentlich in den mittleren Bereichen der Besteuerungen vom.

00:06:07: Und dann hast du uns noch einen Punkt aus dem mobilen Arbeiten mitgebracht, Steffen.

00:06:11: Genau und zwar konkret geht es um das Grenz überschreitende Arbeiten.

00:06:18: Dort gibt's neue Vorschriften die so hoffe ich jedenfalls ein Stück weit mehr Klarheit bringen.

00:06:25: zum Einen soll gelten wenn eine Person in anderes EU-Land zieht um dort zu arbeiten Dann hat sie, wenn Sie nicht gleich Arbeit findet, sechs Monate lang Anspruch auf Arbeitslosen gilt aus dem Land das sie verlassen hat.

00:06:41: Ja dann der ewige Streitwehr ist für die Zahlung an Grenzgänger zuständig soll beigelegt werden und nun klar festgelegt sein welches Mitgliedstaat für die Zahl von Leistungen zuständig Und, Dietrich du weißt ich bin ein Freund des Bürokratieabbaus und fahne nach tatsächlichen Regelungen die wirklich zu einem Bürokratieabbau führen.

00:07:11: Zukünftig sollen für Dienstreisen und kurzfristige Entsendung von maximal drei Tagen keine Meldung mehr erforderlich sein, sprich also auch keine A-I Besteinigung erforderlos.

00:07:24: Das würde tatsächlich wirklich zu einem erheblichen Bürokratieabbau

00:07:29: führen.".

00:07:30: Ja das ging ja schon mal gut.

00:07:32: Hoffen wir mal dass es dann auch so kommt.

00:07:34: was auf jeden Fall kommt sind jetzt unsere Urteile der Woche und da haben sich in der Sommerzeit nochmal ein paar aufgestaut über die wir Ihnen kurz berichten wollen Einmal aus dem Bereich der erweiterten Gewerbesteuerlichen Kürzung, das ist ja immer wieder ein spannendes Thema.

00:07:50: Die kriege ich dann auch nur wenn ich Grundstücke halte und verwalte.

00:07:53: Das muss sich dann auch über den gesamten Erhebungszeitraum machen Und wenn nicht dann tatsächlich vorher.

00:08:02: und jetzt ging es hier darum um einem Verkauf des letzten Grundstück.

00:08:05: Wenn sowas dann Vorablauf des entsprechenden Zeitraums dann erfolgt, dann kriege ich für das ganze Jahr keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung.

00:08:13: Deshalb wird ja normalerweise gesagt wenn ich mein letztes Grundstück verkaufe, da muss sich das wirklich zum allerletzten Zeugpunkt eines Jahres machen also zum Ablauf des ein dreißigsten zwölften des entsprechenden Jahres damit ich für dieses Jahr die erweitete gewerbesteuuliche Kürze noch bekomme.

00:08:27: hier in dem Fall war es so dass Grundstift wurde verkauft und gleich die Liquidation der Kapitalgesellschaft begonnen.

00:08:36: Und hier hat das FG München dann gesagt, naja aber der Liquidation endet ja die Gesellschaft noch nicht.

00:08:42: Oder jedenfalls ich habe sie jetzt erstmal beschlossen und dann wird er erst mal durchgeführt und es dauert da noch ein bisschen bis dann irgendwann die Gesellschaft gelöscht werden kann.

00:08:48: also jedenfalls nur weil ich mit der Liquidration beginne ist die Kapitalgesellschaft ja noch nicht beendet und einen verkauf des letzten Grundstücks und dann beginnt.

00:08:57: der Liquidition führt dann auch dazu dass sich die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für dieses Jahr Also da ist dann zeitlich etwas schief gelaufen.

00:09:08: Da müsste man sich einen anderen Plan machen, um dann noch die weitere gewerbesteuerliche Kürzung zu bekommen.

00:09:15: Das ist das Urteil des FG München vom zwölften Mai, twenty-sechsenzwanzig, Aktenzeichen sechs k, eins siebeneins drei aus Dreiundzwanzigh.

00:09:25: Dann nach Münster hat ein Steuerpflichtiger gefragt für das Jahr Ist denn der Grundfreibetrag nach Zweiunddreißig AESDG, der uns allen Steuerpflichtigen immer zur Verfügung steht?

00:09:41: Ist er überhaupt verfassungsgemäß?

00:09:42: Ist nicht viel zu niedrig.

00:09:44: Müsste nicht eigentlich höher sein?

00:09:46: und da hat das FGM Münster gesagt Nein also für's Jahr zwanzig Dreiundzwanzig Das ist der Zwei- und Dreißig Anerfassung des Inflationsausgleichsgesetzes.

00:09:54: Ist der Grundfreibetrag noch verfassungsehmens Muss man sich aber für jedes Jahr angucken, ob denn das noch passt oder ob tatsächlich dann irgendwie mal der Gesetzgeber gepennt hat und eigentlich einen höheren Grundfreibetrag hätte erlassen müssen.

00:10:08: Das ist das Urteil des FG Münster vom sechzehnten Juni.

00:10:11: zwanzig sechsundzwanzig, Aktenzeichen zwei K-Zwanzig siebenundsiebzig aus fünfundzwantig E. Dann ein Fall aus dem Bereich der Erbschaftsteuer.

00:10:25: Hier gab es einen Mann, der ist gestorben und er hat eine Wohnung hinterlassen.

00:10:33: Und die Frau, die überlebt hat uns eine Erbe geworden ist, die hat gesagt auch ich hätte jetzt gerne die Steuerbefreiung für einen Familienheim nach dreizehn Absatz eins Nummer vier B Abschaftsteuergesetz für diese Wohnung.

00:10:48: Problem war nur Die haben beide nicht in dieser Wohnung gewohnt.

00:10:53: Es war aber, bevor der Mann gestorben ist, der Plan, dass man in diese Wohnung einziehen werde.

00:10:59: Aber dann ist er halt gestorbt und damit konnte der Plan nicht mehr umgesetzt werden.

00:11:03: Und deshalb wurde gesagt naja es kann doch nicht davon abhängen ob ich da jetzt wirklich drin gewohnte habe oder ich wollte ja eigentlich drin wohnen aber das sei Zeit durch den Todesfall zu Nichte gemacht worden.

00:11:12: Das muss auch gleich gesetzt werden.

00:11:14: Da gibt's noch eine Regelungslücke!

00:11:16: Und hier hat das FG Düsseldorf gesagt nein diese Regelungslücke sehen wir nicht.

00:11:20: Wenn du die Steuerbefreiung des Dreizehn Absatz eins Nummer vier B Erbschaftsteuergesetz haben möchtest, für ein Familienheim dann musst du auch darin gewohnt haben.

00:11:28: So liegen wir eben diese Paragrafen aus und wir sehen nicht dass es hier eine Regelungslücke gibt.

00:11:35: also von daher wenn's irgendwie mit dem Herzenschmerzen gibt schnell noch in die entsprechende Wohnung einziehen damit sein Familienheim wird und dann kann man auch in Ruhe sterben.

00:11:46: So jedenfalls das FG Düsseldorf, in seinem Urteil vom XXIII.

00:11:49: Juni, XXXVI, Aktenzeichen Vier-K, Achtzehn-Ochacht aus Vierundzwanzig Erb.

00:11:58: Ja und dann nochmal zum BFH.

00:12:01: Wir hatten hier schon mal zu verbindlichen Auskünften berichtet.

00:12:05: Da ist immer wieder die spannende Frage Darf denn das Finanzamt eine Gebühr für die Erteilung der verbindliche Auskunft erheben?

00:12:14: Ihr hatte der BfH schon mal gesagt, dass es natürlich sein kann, dass mehrere Personen an einer verbindlichen Auskunft Interesse haben.

00:12:23: Das ist aber noch nicht.

00:12:24: bedeutet das dann auch das Finanzamt tatsächlich die Gebühr jeweils in voller Höhe den einzelnen Personen in Rechnung stellen darf?

00:12:31: jetzt mit maknuellem Urteil hat der BFH nochmal konkretisiert Die Gebühr bezieht sich immer auf den in der Auskünft gestellten Sachverhalt.

00:12:42: Und wenn ich einen Sachverhalt habe, dann kann es auch nur eine Gebühr geben.

00:12:44: Egal wie viele Personen dahinter stehen.

00:12:47: Wenn ich aber verschiedene Sachverhalte habe Dann kann also pro Sachverhalt auch einige Büro erhoben werden.

00:12:52: Plus und das ist ein weiterer Aussage des BfH noch einmal Wenn Das Auskunftsersuchen abgelehnt wird Also eine Negativauskunft erteilt wird, dann fällt trotzdem eine Gebühre an.

00:13:03: Weil so der bfhr daran habe Ich ja auch ein gewisses Interesse.

00:13:06: ich weiß immerhin dass das Finanzamt diese Frage so nicht mitgehen wird.

00:13:13: Und es ist ja für mich dann auch noch mal eine Abgrenzung, dass ich weiß okay, so sollte ich's nicht machen.

00:13:16: Da habe ich dann eben auch in Anführungsstrichen wirtschaftlichen Vorteil davon.

00:13:21: Das ist das Urteil des BfH vom fünfundzwanzigsten Februar.

00:13:24: zwanzig sechsundzwanziger Aktenzeichen Römisch IIR-Achtunddreißig aus Dreiundzwanzig und damit dann rüber zu dir lieber Steffen in den Wald!

00:13:37: für Waldbesitzer, in dem Fall über den ich berichte ging es um Dachpappe.

00:13:43: Die fand ein Grundstückseigentümer nämlich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und hat diese Dach-Pappe auch entsorgt möchte aber von der Gebietskörperschaft diese Kosten erstattet haben.

00:13:58: dieser Landkreis weigerte sich und so landete das ganze am Ende beim Bundesverwaltungsgericht dass jetzt klargestellt hat immer dann, wenn das Grundstück aufgrund allgemeiner Betretungsrechte frei zugänglich ist.

00:14:14: Dann haftet die Gebietskörperschaft für die Kosten der Entsorgung dort unerlaubt wortgeworfener Abfälle.

00:14:22: Das lässt sich von Dachpappe sicher auch übertragen auf Asbest und auf Autoreifen was man sonst an unschuldigen Dingen halt im Wald immer so vorfindet.

00:14:33: Das war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom achtundzwanzigsten April, zwei tausendsechsten zwanzig zum Aktenzeichen zehn C sieben Punkt vierundzwantig.

00:14:45: Ja und ein kurzer Ausflug zum Arbeitsrecht.

00:14:48: es geht um die Versetzung von Arbeitnehmern.

00:14:51: Versetzung, das wissen wir alle ist ein Kernbereich des Direktionsrechts allerdings nicht ganz unbeschränkt.

00:15:01: Krefeld hat noch mal klargestellt, dass es für eine Versetzung zumindest dann wenn's um große Distanzen geht.

00:15:08: Eines sachlichen Grundes bedarf und die Grenzen des billigen Ermessens so vorgesehen im Paragrafhundert sechs Gewerbeordnung müssen gewahrt werden.

00:15:20: Es braucht eine tragfähige unternehmerische Entscheidung, wenn die Maßnahme zur Umsetzung dieses Konzept erforderlich ist Und dadurch entstehen Nachteile für den Arbeitnehmer und der Berücksichtigung seines Bestands- und Ortsinteresses nicht außerverhältnis zu den Arbeitgeberinteressen stehen.

00:15:38: In dem konkreten Fall war das nicht der Fall, die Versetzung war dort unwirksam.

00:15:43: Das war das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom threizehnten Mai.

00:15:46: zwanzig zum Aktenzeichen drei CA zwei tausend zweieinhalb fünf aus vormundzwanzig.

00:15:54: Ja und dann habe ich noch was, weil es gerade über den Ticker gerauscht ist.

00:15:58: Ein Urteil des FG Hamburg.

00:16:01: da ging's um ein Mehrfamilienhaus und in einem mehrfamilen Haus hat man typischerweise mehrere Eigentumswohnungen und hier gab es bei dem Kleger zwei Eigentungswohnung in dem ein Mehr-Familie-Haus und der Kleger hat einen Sachverständigen beauftragt mal zu schauen wie ist denn die tatsächlich Tatsächlich restnutzungsdauer meiner beiden Wohnungen.

00:16:26: Der Gutachter kam nach Ermittlung, nach der Immuwertverordnung zu dem Ergebnis dass die eine Wohnung eine kürze Restnutzungstau hat als die andere Wohnung.

00:16:37: also wollte dann der Kläger entsprechend auch andere A-Fahrsätze für die beiden Wohnen ansetzen und das gefiel dem Finanzamt erst mal überhaupt nicht Und die wollten es nicht anerkennen.

00:16:49: So traf man sich dann also beim Finanzgericht Hamburg und das Finanzgerichts hat gesagt, doch, doch!

00:16:56: Das kann schon sein.

00:16:57: Das sind ja zwei wirtschaftliche Einheiten, die zwei Eigentumswohnungen.

00:17:01: Da kann ich natürlich auch unterschiedliche Restnutzungsdauer haben.

00:17:06: Dann habe ich natürlich unterschiedliche Auffersätze darauf.

00:17:09: Also von daher, da kann man dann auch noch mal schauen.

00:17:12: Das ist eben nicht eins sondern ich habe hier zwei unterschiedliche Wirtschaftsgüter, die ja auch unterschiedlich bemessen werden können und von daher finde ich dieses Urteil des FG Hamburg auch inhaltlich absolut richtig und hoffe dass das dann auch bestand haben wird und jetzt nicht noch irgendwie vom BfH nochmal kassiert wird müssen wir mal schauen.

00:17:33: aber insofern sehr erfreuliches Urteil.

00:17:36: wie gesagt FG dritten Dezember zwanzigfünfundzwanzig, Aktenzeichen zwei K, sechsohnachtzig aus zweihundzwantzig.

00:17:45: Ja und das war's dann für diese Woche!

00:17:47: Vielen Dank dass du wieder dabei warst lieber Steffen und dann hören wir uns nächste Woche wieder!

00:17:54: Bis nächste

00:17:54: Woche!

00:17:55: Bis dann Tschüss.

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