Episode 71 VwGO, Jahressteuergesetz 2026, Wärmelieferkosten, Überbrückungshilfe III, Pfändungsgrenze, Privatdarlehen

Shownotes

Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen Überblick über verschiedene Gesetzesentwürfe und Gesetzesänderungen, wie den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, der Ausweitung Nachfragestrafbarkeit oder die Reform des VwGO. Bei den Entscheidungen schafft diese Woche u. a. der BGH Klarheit zur Umlage von Wärmelieferungskosten auf Wohnungsmieter und das BAG entscheidet in einem Grundsatzurteil über Pfändungsgrenzen bei Dienstwagen. Hören Sie rein, um sich auf den neuesten Stand zu bringen!

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00:00:00: Hallo und herzlich willkommen.

00:00:11: Mein Name ist Dietrich Loll, und an meiner Seite zu unserem heutigen Podcast wieder Rechtsanwalt Steffen Paster von der ETA-Rechtsamwelten.

00:00:20: Guten Morgen, Steffen!

00:00:23: Ja, lass uns mal wieder rein starten.

00:00:25: wir haben ja eine ganze Menge aktuelle Sachen dabei Und ich habe was vom Bundesfinanzministerium mitgebracht.

00:00:31: Wir haben am neunzehnten, fünften Ihren Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz zwanzig sechsundzwanzig mal auf den Markt geschmissen.

00:00:41: Das wird jetzt nicht so der Riesenwurf sein, der unser Steuerrecht komplett umwälzt.

00:00:47: wie immer eher so einzelne punktuelle Änderungen geben.

00:00:53: Was mir aber jetzt erstmal aufgefallen ist und was uns dann vielleicht alle berühren wird, es einmal die Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzintung nach Paragraph twohundertdreiunddreißig A A O. Die steht im Augenblick bei Nullkommar eins fünf Prozent pro Monat, die soll auf nur drei Prozent pro Monate erhöht werden.

00:01:13: Also da gibt es eine Verdoppelung.

00:01:14: das Ganze wird damit begründet und das stimmt ja auch so ein bisschen dass sich die Zinsen am Markt ja auch erhöht hätten und das ist dann jetzt eben markgerechte Zins geben sollen.

00:01:24: darüber hinaus was ja immer wieder ein Thema ist wenn Grundstücke verkauft werden wie teilt sich denn jetzt eigentlich der entsprechende Kaufpreis auf Gebäude?

00:01:35: Da galt bisher das, was ich im Kaufvertrag aufnehme.

00:01:39: Das hat dann primäre Wirkung und danach gibt es irgendwelche Tools vom BMF die man anwenden könnte, dass die Regelung Koffertrag erst mal vorzuziehen ist.

00:01:48: Das soll weiterhin gelten.

00:01:49: wenn's da aber nichts gibt oder das nicht angemessen ist.

00:01:53: Dann soll praktisch die Aufteilung des BMF jetzt in das Gesetz mit aufgenommen werden.

00:01:59: also da schon mal ganz spannend.

00:02:02: Da gibt es jetzt auf jeden Fall eine neue gesetzliche Regelung.

00:02:05: und als Letztes, was für mich nochmal ein Highlight ist umsatzsteuerlich Organ schafft die entsteht im Augenblick dann wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind Und das kann einfach mal unterjährig irgendwann passieren ohne dass man so richtig merkt Jetzt ist geplant, dass es einen Antragserfordernis geben soll damit diese umsatzsteuerliche Organschaft dann tatsächlich entsteht und das finde ich gerade aus so Praktikersicht eine sehr schöne Sache.

00:02:32: Und wie sollte aus meiner Sicht auf jeden Fall aufgenommen werden?

00:02:35: Damit auch die Steuerpflichtigen Rechtssicherheit haben, wann habe ich denn eine umsatzeuerliche Organ schafft und wann nicht?

00:02:40: Naja gucken wir mal wie sich das entwickelt.

00:02:42: Wie gesagt erst mal Referenten entwurf da wissen sie ja wahrscheinlich auch Das ist jetzt noch ein langer Weg bis das ganze echtes Gesetz wird, wir werden sie hier auf dem Laufenden halten.

00:02:52: Tja ansonsten auf dem laufenden halten da hast du uns ja auch noch was mitgebracht Steffen?

00:02:58: Ja genau vor einiger Zeit hatten wir das schon mal angesprochen.

00:03:02: die VWGO also die Verwaltungsgerichtsordnung wird geändert.

00:03:08: Das ist eine ganze Reihe von Änderungen vorgesehen.

00:03:10: Ich habe mal zwei mitgebracht, einmal soll zukünftig der Widerspruch per E-Mail möglich sein wenn die Behörden einen solchen Zugang ausdrücklich eröffnen.

00:03:21: Mal unter uns in der Praxis ist das tatsächlich schon so dass viele Behörde den Widerspruch per E mail akzeptieren.

00:03:28: Das soll jetzt also auch rechtlich fundiert werden und Aus meiner Sicht eine ganz wirksame Änderung.

00:03:38: Die Verwaltungsgerichte sollen bei offensichtlich aussichtslosen Verfahren oder querulatorischen Klagen berechtigt sein, einen Gerichtskostenvorschuss zu verlangen.

00:03:52: Ich gebe mal davon aus dass die Verwaltung gerichten von einer solchen Möglichkeit wirklich Gebrauch machen werden und dann So hoffe ich, die Klageflut vor den Verwaltungsgerichten damit eindämmen können.

00:04:06: Ja das klingt ja nach ganz sinnvollen Ideen.

00:04:08: Schauen wir mal ob das kommt?

00:04:10: Ich denke auch da wusst du uns auf dem Laufenden erhalten.

00:04:12: Wo ist jetzt erstmal wieder einmal durch einen kompletten parlamentarischen Salat durch?

00:04:19: Ja, was haben wir noch?

00:04:21: Neuerung im Bundesrat ist jetzt ein Gesetz zur Modernisierung des Städte Bau- und Raumordnungsrechts auf den Weg gebracht worden.

00:04:29: Aus meiner Sicht auch sehr sinnvoll.

00:04:31: Wir wissen ja das ist im Augenblick nicht so ganz einfach zu bauen.

00:04:36: die Anforderungen sind hoch Das Ganze ist sehr kompliziert und man muss vieles einhalten.

00:04:42: Und hinter dann oft, dass dann eben Wohnraum entsteht.

00:04:46: Das ist natürlich auch ein soziales Thema, das wir nicht genug Wohnraum haben und vor allem bezahlbaren Wohnraum, dem wir sich jetzt dieses Gesetz widmen.

00:04:54: Hoffen wir mal, dass das dann auch erstens durchgeht und zweitens die gewünschten Folgen hat!

00:05:01: Nächster Punkt von mir, Bundesfinanzministerium hat ein neues Schreiben am neunzwanzigsten Fünften auf den Weg gebracht.

00:05:07: Da geht es um die Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und Ästhetischen Behandlungen nach § four Nummer vier, Umsatz-Steuergesetz.

00:05:15: Worum geht's?

00:05:16: Ästetische Behandlung sind eigentlich nicht medizinisch initiiert heißt Da fällt ganz normal Umsatzsteuer darauf an.

00:05:25: Das Ganze ist nicht umsatzstörbefreit.

00:05:28: So, jetzt gab es schon vor langer Zeit ein BfH-Urteil das gesagt hat naja man muss vielleicht doch nochmal genauer hingucken und dem hat sich jetzt das BMF mal endlich angenommen.

00:05:37: denn es kann ja sein dass ich nach einem Unfall einer schweren Verletzung wegen der Krankheit dann doch irgendwelche sagen wir mal, Entstellungen habe die dann ästhetisch behandelt werden sollten.

00:05:49: Wo es vielleicht keine medizinische Indikation gibt, die aber eben dann doch behandelt werden sollten.

00:05:55: und da hat jetzt das BMF sich der Ansicht des BfH angeschlossen und dann ihm auch gesagt in diesen Fällen und wenn das Ganze gut durch den Arzt aufgezeichnet ist, dann soll es eine Umsatzsteuerbefreiung für die entsprechenden ästhetischen Behandlungen und Operationen geben.

00:06:13: Ja zeigen wir dem Strafrecht.

00:06:17: Es geht um die Nachfrage-Strafbarkeit, also ein Thema was in der Vergangenheit immer unter freier Strafbarkeit bei sexueller Ausbeutung diskutiert worden ist.

00:06:29: Also ein Thema das wahrscheinlich die allermeisten von uns nicht berührt aber diese Nachfragestrafbarkeiten dann ausgeweitet werden auch auf Fälle wo Personen Opfer von Menschen handelt werden.

00:06:47: Gerade in der Baubranche haben wir solche Feder relativ häufig, dass Leute aus Osteuropa oder weiter im Ausland nach Deutschland geschafft werden, hier unter Menschen unwürdigen Bedingungen zu Hungerlöden arbeiten müssen.

00:07:07: Also hier sollen auch die Auftraggeber solcher Bauleistungen bestraft werden können wenn sie denn um diese Bedingung wissen.

00:07:16: also das ist eine ganz neue Entwicklung im Strafrecht.

00:07:20: mich auch gespannt wie das konkret umgesetzt wird.

00:07:24: aber Ja, das Strafrecht wird moderner und wir werden sehen ob das irgendwann mal ein scharfes Schwert wird.

00:07:34: Na ja die Idee ist gut was du schon angedeutet hast wie sich das dann in der Praxis darstellt dass es natürlich dann wieder schwierig.

00:07:42: Ja kommen wir zu den aktuellen Urteilen.

00:07:45: da habe ich etwas aus dem Zivilrecht mitgebracht.

00:07:47: das richtet sich jetzt an alle.

00:07:48: vor allem hier ging es um Wärmelieferungskosten und ob die als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, ja oder nein.

00:07:58: Das geht normalerweise selbst wenn sich der Mietern bisher um die Wärmelieferungen gekümmert hat und das ganze schon Betriebskosten waren.

00:08:10: da kann ich nach umgestellten Wärmelieferungen dann eben auch entsprechend auf den Mieter wieder als Betriebskosten dann umlegen.

00:08:20: Hier war aber der Spezialfall, die Miete hatten sie selbst um ihre Heizung gekümmert und haben dann auch selbst bisher die Kosten getragen ohne dass es Betriebskosten waren.

00:08:29: Und da hat der BGH gesagt ne also jetzt kannst du nicht plötzlich das ganze dann über fünfhundertsechsundfünfzigzehn BGB als Betriebskosten auf die armen Mietern dann eben entsprechend umlegen?

00:08:41: Da müssen wir dann entsprechend noch mal genauer gucken, ob das geht oder nicht.

00:08:46: Und wie gesagt, der BGH meint aus seiner Sicht, geht das nicht?

00:08:50: Das ist das Urteil.

00:08:51: Die Urteile des BGH vom zwanzigsten

00:08:53: Mai-Zwz.,

00:08:55: Aktenzeichen Römisch Acht ZR, forty-six aus fünfundzwanzig sowie Römische Acht.

00:09:05: Als nächstes habe ich ein Urteil mal wieder zu den Corona-Hilfen mitgebracht.

00:09:10: Hier ging es um die Überbrückungshilfe III und bei der Überbröckungshhilfe III war es so, dass die FAQs vorsahen, dass gerade wenn ich eine Gesellschaft bin, die überbrückungshilfe II beantragt hat das die Gesellschaft bis spätestens ein dreißigsten zehnten, zwanzigzwanzig gegründet sein musste.

00:09:30: Und hier war immer die Frage, was heißt denn gegründet?

00:09:33: Reicht es wenn ich zum Notar gehe und dann entsprechend da die Gründung vollziehe oder dann erst mit Handelsregister Eintragungen.

00:09:41: Hier kam's tatsächlich darauf an weil vor dem einreißigsten zehnten zwanzigzwanzig waren wir bei notar eingetragen wurde die gesellschaft aber erst nachdem einreissigstenzehnundzwanziger.

00:09:52: Und hier hat der Verwaltungsgerichtshofen Mannheim entschieden, dass es auf die Handelsregister Eintragung ankommen würde.

00:09:59: Aus einer Sicht ist der Notartermin doch zu unbestimmend.

00:10:01: ich muss erst mal noch Geld einzahlen und kann alles noch ein bisschen dauern.

00:10:06: war hier tatsächlich auch so, also hier gab es drei Monate Unterschied zwischen Notartermin und entsprechender Handelsregistereintragung.

00:10:12: So dass aus Sicht des VGH Mannheim eben die Handels-Register eintragen dann die Gründung ist und damit war man hier eh zu spät.

00:10:20: Darüber hinaus hat der VGA meiner Meinung nach gesagt, na ja weiteres Argument das hier die Überbrückungshilfe III nicht gewährt ist, ist, dass ich ja auch gucken muss bin ich denn überhaupt förderungsberechtigt gewesen?

00:10:33: Und in welcher Höhe?

00:10:34: Und wenn ich gerade erst gegründet war, dann habe ich ja noch keine Umsätze gehabt die irgendwie als Referenzumsätze hätten gelten können.

00:10:41: Da wurde in den FAQs zugestanden okay?

00:10:44: Wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt einreicht, da gebe ich auch schon Umsätze an dass man darauf abstellen kann.

00:10:52: das gilt aber nur aus Sicht der Richter für die entsprechende Beantragung der Überbrückungshilfe drei als auch den ersten Zwischenbescheid der Behörde.

00:11:02: Dann haben wir Ende am Schluss Bescheid, da muss man aber genau hingucken.

00:11:04: Und wenn ich dann eben keine Referenzumsetzer hatte und das ist dann bei neugegründeten Gesellschaften meistens so, dann gibt es auch keine Corona-Hilfen.

00:11:14: Grund dafür, ich will neue gegründete Gesellschaften die bisher noch gar nichts gemacht haben, dann auch kein Geld hinterher schmeißen.

00:11:21: Ich will denen jetzt nicht die Gründung... finanzieren, sondern es soll ja um echte Ausfälle von Umsätzen gehen die dann irgendwie über die Überbrückungshilfen dann refinanziert werden sollten.

00:11:32: Die gab's hier nicht.

00:11:33: also von daher gibt es in solchen Fällen kein Geld.

00:11:37: Das ist das Urteil des VGH Mannheim vom zwanzigsten April.

00:11:41: zwanzich sechsundzwanzig gewesen.

00:11:44: Aktenzeichen Ja und dann ein letztes Urteil von meiner Seite, diesmal jetzt steuerlich.

00:11:55: Da ging es um einen Verkauf eines Unternehmens da wurden die Anteile verkauft, ein Sharedi.

00:12:02: So dafür kriege ich normalerweise den Kaufpreis für die Anteilung.

00:12:06: was aber häufig in der Praxis aufvereinbart wird sind noch weiterführende Geschäftsführer Vergütungen für die ehemaligen Geschäftsführer Warum?

00:12:16: Naja, die sollen ja das Unternehmen überleiten.

00:12:19: Dass sich dann im Weiß, wie das Ganze abläuft und so.

00:12:22: Und dann sollen sie eben noch um ein zwei drei Jahre mit dabei bleiben und dafür kriegen wir halt auch Geld.

00:12:27: So Wie ist dieses Geld an aus steuerlicher Sicht zu qualifizieren?

00:12:32: Die Finanzverwaltung nimmt ihr gerne Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit Parker von eSdG, die dann eben voll Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig sind.

00:12:43: Hier sagt der BFH aber, naja gibt es denn nicht auch eine deutliche Nähe dieser Geschäftsführer-Gehälter zu dem eigentlichen Verkauf.

00:12:53: Bei wirtschaftlich geht's den Käufern dann noch darum dass das Unternehmen bekommen und dass es ordentlich übergeleitet wird.

00:12:58: also Teil des Kaufpreises ist doch eigentlich auch diese laufende Lohnzahlung an die Geschäftsführer so dass der BfH dahintendiert dass das ganze dann Einkünfte aus § die dann dem Teileinkünfteverfahren unterliegen und nicht sozialversicherungspflichtig wären.

00:13:17: Also spannende Frage, fand der BFH auch?

00:13:19: Und er hat jetzt das Ganze noch mal zurückgegeben an das Finanzgericht, dass das nochmal genau ermitteln möge.

00:13:25: Hat es denn eher eine Nähe zum Lohn oder hat es eher eine Nähre zum eigentlichen Verkauf der Gesellschaft?

00:13:31: also da muss des FG noch einmal ran.

00:13:33: aber wie gesagt Tendenz ist BFh eher Einkünfte aus Paragraph-.

00:13:38: Das ist das Urteil des BfH vom dritten März, der Agtenzeichen Röme-Schneuen R. Eins aus Fünfundzwanzig.

00:13:47: und jetzt nochmal rüber zu dir Steffen.

00:13:50: Ja, das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dem Sachbezug zu befassen.

00:13:56: Wir wissen, Sachbe Zug ist mögliches zuglässig wenn der fändungsfreie Betrag, den der Arbeitnehmer in Bar zu bekommen hat nicht tangiert wird.

00:14:09: Schwierig wird es wenn diese Fendungskränz überschritten wird.

00:14:13: Wir hatten hier einen Fall wo ein Arbeitnehmer verheiratet war oder ist mit mehreren Kindern so dass der fendungsfreien Betrag relativ hoch war Immer ein Auto, ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen worden Und der Wert dieses Sachbezuges hat die Fendungsfreigrenze überschritten.

00:14:38: Der gute Mann hat dann gegen seinen Arbeitgeber geklagt auf Zahlung der Differenz zwischen der Fendung freigrenzen und der Überschreitung.

00:14:48: Das hat er dann am Ende auch bekommen und das Bundesarbeitsgericht hat ihm aber mitgegeben.

00:14:55: Er hätte noch viel mehr bekommen, weil dieser Sachbezug ist unteilbar.

00:14:59: Das heißt immer dann wenn die fändungsfreie Grenze überschritten wird durch die Gewährung eines Dienstwagens für private Zwecke, Verbotsgesetz, Paragraph Hundertfünfhundert, BGB also der Verstoß gegen Paragraufhundert neun, hundertsieben Gewerbeordnungen führt eben dazu.

00:15:25: Dass der gesamte Sachbezug dann nicht erfüllt ist durch die durch die Gestellung des PKW und dann in Bar komplett zu bezahlen ist.

00:15:35: Also Augen auf immer dann wenn es um um Sachbezüge gibt, insbesondere bei der Gestellung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung immer die Fennungsfreigrenze beachten.

00:15:49: Ansonsten bezahlt man quasi zweimal.

00:15:54: Das ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Herzen im März, zum Akten Zeichen V-AZR Achtunddreißig aus Vomundzwanzig.

00:16:04: Dann habe ich noch einen Urteil mitgebracht vom ORG Schleswig-Holstein.

00:16:08: Das fand ich sehr bemerkenswert, es geht um die Gewährung eines Privatdarlehens.

00:16:14: Wir wissen alle dass dort die Rechtsprechung nicht greift, die für institutionelle Geldverleier gilt was die Sittenwidrigkeit der Zinsforderungen angeht.

00:16:30: Also es kann man nicht einfach so eins zu eins in den privaten Bereich übertragen.

00:16:35: Hier hatten wir aber einen Fall, der Beklagte hatte dem Kleger dreißigtausend Euro geliehen und wollte dafür fünf tausend euro Zinsen im Monat.

00:16:46: kurz im Kopf überschlagen ergibt das ein Zinssatz von zweihundert Prozent.

00:16:51: da hat also die Rechtsprechung oder hat das Gericht gesagt auch wenn das jeder Privatbereich ist.

00:16:57: Da können wir nicht mitmachen.

00:16:58: Das ist also definitiv auch in privaten Verhältnissen Sittenwidrig und hat dem Beklagten dann ins Stammbuch geschrieben, du kriegst gar keine Zinsen weil es eine geltungserhaltende Reduktion hier nicht gibt.

00:17:15: Also die ganzen gezahlten Zinse in Höhe von fünftausend Euro pro Monat konnte der Kleger zurückverlangen.

00:17:22: Ja, so viel von mir.

00:17:23: Das war das Urteil des Ulg.

00:17:26: Schleswig-Holstein.

00:17:27: Das heißt gar kein Urteil, sondern ein Beschluss vom achtem Mai im Jahr zum Aktenzeichen sieben Uhr eins aus sechsundzwanzig.

00:17:36: Vielen Dank lieber Steffen!

00:17:38: Das war ja auch wieder sehr spannend.

00:17:40: Das wars dann für diese Woche und dann hören wir uns auch schon wieder nächste Woche.

00:17:44: Bis nächste Woche!

00:17:45: Tschüss!

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