Episode 66: Umsatzsteuer, CCD II, Entlastungsprämie, Industriestrom, AGG, Liebhaberei, Staatsanleihen, AU

Shownotes

Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Frist für Steuererklärungen gemeinnütziger Einrichtungen, das Inkrafttreten der EU-Verbraucherrichtlinie und die geplante Reform des AGG. Aktuelle Entscheidungen sind diese Woche u. a. das Urteil vom BGH zu Netflix Gutscheinbedingungen, der Beschluss vom FG Münster zur Auskunft über Mandantenforderungen und das Urteil vom Sächsischen FG zur Abzugsfähigkeit von Wertpapierverlusten wegen fehlender Handelbarkeit, beide jeweils mit Revision beim BFH. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!

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00:00:00: Der ASTW Podcast.

00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.

00:00:10: Hallo, herzlich willkommen zu unserem Podcast!

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite Steffen Parsler, rechts am Wald bei der Idee Rechts am Welten aus Rostock.

00:00:18: Hallo Steffen!

00:00:21: Ja Willkommen zu dieser ja doch ein bisschen kürzeren Woche.

00:00:25: wir haben ja den ersten Mai, der uns im Freitag dann mit einem freien Tag beschert, aber nichtsdestotrotz haben wir noch ein paar spannende Themen mitgebracht und das allererste ist dass der Bundestag am vierundzwanzigsten vierten im Freitag nochmal getagt hat.

00:00:42: Da ging es unter anderem in den Tankrabatt um ein Steuergesetz, das die Steuerberater betrifft.

00:00:50: Das war aber dann so eine Art Huckepack-Gesetz.

00:00:53: da wurde die Gewerbesteuer mitbehandelt und zwar soll der Mindesthebesatz nun von zweihundert Prozent auf zweieinachzig Prozent erhöht werden.

00:01:02: Es soll verhindern dass es so eine art ja Gewerbesteuer Häfen gibt wo man dann also mit niedrigen Gewerbesteuersetzen seine Unternehmen parken kann.

00:01:12: Und als Letztes gab es auch noch mal die Entlastungsprämie, den neuen Paragrafen Drei Nummer elf D Einkommenssteuergesetz.

00:01:19: Die wurden alle im Bundestag verabschiedet.

00:01:22: der Tankrabatt wurde auch schon durch ein Bundesrat in einer Sitzung durchgeschoben.

00:01:27: Der kommt dann also zum ersten Mai.

00:01:30: Alle anderen Dinge, die ich gerade erzählt habe.

00:01:32: Da wird der Bundesrat dann ganz regulär tagen.

00:01:36: Nächste Tagung soll im achten Mai sein.

00:01:38: Mal sehen ob sie das auf ihrer Agenda nehmen und schon am achten mai entsprechend darüber beschließen.

00:01:45: Zweiter Punkt aus meiner Sicht.

00:01:46: Das BMF hat am zwanzigsten vierten noch mal darauf hingewiesen dass die ihre FAQs zum Kassengesetz aktualisiert haben also auch hier.

00:01:55: Kassengesetz gibt es ja schon ein bisschen länger und entsprechende Vorschriften.

00:01:58: drum herum wird wieder durch die Exekutive dann mit FAQs gearbeitet, auf das man irgendwie versucht, das Kassengesetz klarer zu machen und damit es irgendjemand das versteht.

00:02:12: Ja, verstehen wir einer?

00:02:13: Die Umsatzsteuer.

00:02:14: hat sich auch das Leibniz-Zentrum gedacht und mal die Umsatzteuer und deren Ausnahmetatbestände analysiert?

00:02:23: Da kann man dann zu dem Ergebnis, dass es also viele Themen in der Umsatzsteuer gibt die da eigentlich nicht reingehören.

00:02:30: Da wird also viel auch über die Umsatz Steuer finanziert.

00:02:32: vor allem dann dauert durch die ermäßigten Steuersätze wenn man da mal ein bisschen aufräumen würde haben Forscher dann vorgerechnet, könnte man den Umsatzsteuersatz also nochmal deutlich senken.

00:02:47: Im Augenblick sind wir ja regulär bei neunzehn Prozent und er könnte auf ungefähr sechsundhalb Prozent runtergeben wenn es wie gesagt da eine Entschlackung geben würde.

00:02:57: Dann für alle die gemeinnützigen Vereine oder sonstige gemeinnutzige Organisationen sind.

00:03:05: Das Landesamt für Steuern, Rheinland-Pfalz hat noch mal darauf hingewiesen.

00:03:09: Dass auch die natürlich ab und zu Mal Steuererklärung abgeben müssen hier sehr der Tonus alle drei Jahre.

00:03:15: Und da müssen dann eben die entsprechenden Steuererklarungen, Körperschaftsteuer Dann die Anlage GEM und die Anlege GEM einst vor allem ausgefüllt werden Die entsprechende Tätigkeitsnachweise beigefügt werden und das wird dann kommen.

00:03:29: Frist ist ein Dreißigster, siebter, zwanzig, sechsundzwanzig.

00:03:34: Und ja also dann eben wie gesagt nochmal als Hinweis auch ihr seid steuerpflichtlich ihr müsst Steuererklärung abgeben.

00:03:40: bitte tut das dann auch rechtzeitig So, dann hast du uns was nochmal aus dem Verbraucherschutz mitgebracht Steffen.

00:03:48: Genau und zwar möchte der Bundestag den Verbraucher Schutz bei Kreditverträgen stärken und hat ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Verbrauchtekreditverträge eingebracht.

00:04:02: Zukünftig soll der Verbraucherschutz auch bei Kleinkrediten, also Krediten von unter zweihundert Euro gelten.

00:04:10: Auch bei sogenannten Nullfinanzierungen wo die Fältigkeit hinausgeschoben wird, jeder kennt es jetzt kaufen später bezahlen by now pay later Amazon und Klana und wie sie alle heißen diese Angebote unterbreiten und damit vor allem bei jungen Konsumenten oft zu einer Überschuldung führen.

00:04:32: Zukünftig sollen auch diese Kleinkredite einer strengeren Prüfung unterzogen werden, um eine Überschuldung zu verhindern.

00:04:43: Es soll ein Widerrufsrecht geben von vierzehn Tagen und sogenannte Nachsichtmaßnahmen wenn dann diese Krediten nicht bezahlt werden.

00:04:55: Zusätzlich soll gelten das eben auch die Schufa von solchen Kleinkreditenkenntnis bekommt.

00:05:01: Also allesamt Maßnahmen, die von denen ich glaube dass sie am Ende dazu führen werden.

00:05:07: Dass diese bei now pay later Angebote verschwinden werden.

00:05:13: was aber aus meiner Sicht gut an diesem Gesetzentwurf ist das Verträge zukünftig in Textform abgeschlossen werden können.

00:05:22: also wieder ein kleiner Schritt Richtung Bürokratieabbau.

00:05:27: was auch aus meiner Banken werden zukünftig bei Kontoüberziehung nicht mehr so einfach den Dispokredit kündigen können, ohne dem ihrem Kunden anbieten zu können diesen dann offenen Betracht in einem angemessenem monatlichen Raten aus dem freien Einkommen gesprochen wird über zwölf Monate zurückbezahlen zu können.

00:05:55: Ja, nach dem Vorhaben soll das Ganze in Kraft treten am zwanzigsten November.

00:06:05: Das bundeswirtschaftsministerium denkt darüber nach die Industriestrompreise oder überhaupt ein Industriestrom Preis einzuführen.

00:06:14: da geht es natürlich um Energie belastete Unternehmen, die also viel Energie brauchen.

00:06:21: Da soll es einen fixen Industriestrompreis geben für den nächsten zwei Jahre, von zwanzig sechsundzwanzig bis zwanzzig achtundzwundzig und da stellt man sich ein Preis von fünf Cent pro Kilowattstunde vor um eben dann die entsprechenden Unternehmen zu entlasten.

00:06:40: Dann ein kleiner Hinweis zur den elektronischen Steuerbescheiden.

00:06:47: Da ist es ja im Augenblick so.

00:06:49: Der Gesetzgeber hatte sich eigentlich vorgestellt zum ersten, ersten sechsundzwanzig, dass man schon nur noch elektronisch unterwegs ist.

00:06:57: also was wird der elektronische Steuererklärung eingereicht und das Finanzamt meldet dann den Bescheid auch elektronischer zurück?

00:07:03: Das ist verschoben worden durch eine Gesetzesänderung dann im Jahre zwanzig-fünfundzwanziger noch auf dem ersten ersten siebenundzwantzig Und man ist dann eigentlich ein solches Grundkonzept, kriegt man erst mal alle Bescheide dann elektronisch.

00:07:18: Es gibt aber eine Opt-Out Möglichkeit also dass ich dann sage naja ich möchte die doch nicht elektronische haben.

00:07:24: und da war jetzt die Frage weil im BMF schreiben vom siebenundzwanzigsten Februar zwanzig sechsundzwantig der Satz Ein Formen Erfordernis besteht nicht gestrichen worden ist.

00:07:35: wie ich denn jetzt eigentlich diesen Opt-out Antrag zu stellen habe muss ihr jetzt auch elektronischer machen auf Papier Man weiß es einfach nicht.

00:07:43: Und die herrschende Meinung scheint im Augenblick so zu sein, dass dadurch keine Unterschiede jetzt irgendwie sein sollen und das kein Formal fordern ist für diesen Opt-Out Antrag bestehen soll.

00:07:56: Dann kommen wir nochmal kurz zur Gewerbesteuer.

00:07:58: Die Finanzbehörden in Hamburg haben am einundzwanzigsten vierten Kund getan dass dort der Gewerbesteuerhebesatz bei vierhundertsiebzig Prozent bleiben soll.

00:08:08: Das führt dann zu einer effektiven Besteuerung mit der Gewärbesteuern von sechzehnkommarvierfünf Prozent, zeigt dann aber auch das die Gewerbesteuer jetzt schon über der Körperschaftsteuer liegt, die ja noch fünfzehn Prozent flett sind.

00:08:23: Die Säuer aber sinken die Körperschraftsteuer bis zum Jahre zwanzig zweiunddreißig auf zehn Prozent.

00:08:28: Das heißt dann, dass die Gewerbesteuer deutlich mehr ausmacht als die Körperschaftsteuer in Zukunft und damit eben die wahrscheinlich noch mal wichtigere Steuer werden wird.

00:08:40: Ja, von mir aus im aktuellen Bereich letzter Punkt Es gibt jetzt zur Entlastungsprämie, über die wir ja gerade berichtet haben.

00:08:48: Dass es da entsprechend schon durch den Bundestag durchgegangen ist auch schon FAQs der Bundesregierung und eben entsprechend auf der Homepage der Bundesregierung finden sich dann auch entsprechende Hinweise wie diese sich dann die entsprechenden Behandlung der Entlastung prämier vorstellt.

00:09:06: So, Steffen.

00:09:07: Und als letztes zu dir, da kommen wir zum ganz schönen Buchstabensalat!

00:09:12: Ja zwei Ministerien schlagen vor das AGG nachzuschärfen.

00:09:17: Das ist einmal das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen- und Jugend kurz BMFSFJ.

00:09:30: die schlagen Die Klagefristen bei Klagen aus dem EAG von zwei auf vier Monate zu verdoppeln und den Schutz vor sexueller Belästigung auszuweiten.

00:09:44: galt dieser bislang nur für den Arbeitsplatz soll zukünftig hinaus das ganze der gesamte Zivilrechtsverkehr davon erfasst werden, also auch Bereiche wie Wohnungsmarkt, Fitnessstudios oder Fahrschulen.

00:10:01: Damit wäre eine weitere Besonderheit, dass die Geschäfte des täglichen Lebens, die sogenannten Massengeschäfte auf die die bisherigen Beschränkungen des Diskriminierungsverbotes galten, aufgehoben wird und damit soll die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dann bei allen zivilrechtlichen Verträgen unzulässig sein.

00:10:28: Verträge, die ohne Ansehen der Person geschlossen

00:10:30: werden.".

00:10:31: Ja!

00:10:31: Und da gibt es auch noch eine Reform der Kirchenklausel.

00:10:34: Der ein oder andere mag sich vielleicht erinnern vor zwei Wochen sprachen wir über einen Fall wo der EUGH eine Kündigung einer Arbeitnehmerin kassiert hatte, die in der schwangeren Beratung tätig war aber aus der Kirche ausgetreten.

00:10:52: Da hat der OGH gesagt das wäre nur zulässig wenn die Kirchenmitgliedschaft wesentlich für dieses Arbeitsverhältnis war und hatte festgestellt dass andere Mitarbeiter eben konfessionslos beschäftigt waren und damit war diese Eigenschaft nicht wesentlich.

00:11:12: Genau dieses Wesentlich soll jetzt zukünftig in diese Kirchenklausel mit aufgenommen werden, dann ist eine Ungleichbehandlung wegen der Region nur noch zulässig wenn diesem Hinblick auf die konkrete Art der Tätigkeit oder umständiger Ausübung eine wesentliche rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

00:11:33: Also mal eine sehr schnelle Umsetzung europäischer Rechtsprechung ins deutsche Recht.

00:11:39: Tja, mein Staunt!

00:11:41: So ähnliches gilt dann auch für unsere aktuellen Urteile.

00:11:45: und da hast du uns was mitgebracht, was auch durch die Presse bereits schon gegangen ist?

00:11:49: Ja, des Verbraucherschutz gegen Netflix.

00:11:56: Die hatten eine Klausel in den Verträgen moniert.

00:12:00: In der Stand, wenn sie ihre Mitgliedschaft kündigen und auf ihrem Konto noch ein Guthaben vorhanden ist, tritt die Kündigung ihrer Mitgliedschaft in Kraft sobald ihr Guthhaben vollständig aufgebraucht ist.

00:12:13: Das fand der Verband der Verbraucherschützer nicht zu toll hat dagegen geklagt Und vom Kammergericht in Berlin noch verloren.

00:12:23: Die haben nämlich gemeint, ja das wäre eine Art Mietvertrag und dann wäre eine solche Klausel zulässig.

00:12:33: Dann ging das Ganze in der Revision zum Bundesgerichtshof konkret zu dem Senat, der sich mit Dienstverträgen befasst um dritten Senat.

00:12:43: Der hat sich das angeguckt und festgestellt dass also hier Netflix ein für einen Dienstvertrag typische Tätigkeiten schuldet, die also über die Nutzbarkeit des zur Verfügung ständig Produz weit hinausgeht.

00:13:00: Dann wenn es denn ein Dienst Vertrag ist dann gelten halt auch die gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrages unter anderem Paragraph In dem steht, dass ein Dienstvertrag, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne von six-zweiundzwanzig ist.

00:13:18: Die Kündigung zulässig ist wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist spätestens am fünftzehnten einen Monat für den Schluss des Kalendermonats.

00:13:26: Das ist eine gesetzliche Wertung, von der wurde in dieser Klausel mit AGBs abgewichen.

00:13:32: Eine Rechtfertigung gibt es nicht also tritt die Folge Klausel ist unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligt.

00:13:45: So einfach kann recht sein.

00:13:48: also das war das Urteil des BGH vom sechzehnten April.

00:13:51: zwei tausendsechsundzwanzig zum Akt zeichen Röme Streit ZR one hundert zwein fünfzig aus vormund zwanzig

00:13:59: Ja und dann kommen wir mal wieder zu was steuerlichem uns für meinem Lieblingsthema der liebhaberei.

00:14:06: Da ist ja immer wieder die Frage, wenn ich über längeren Zeitrauben Verluste erziele.

00:14:11: Bin nicht denn auch in der Einkunftserziehungsabsicht oder bin ich eben in der Diparberei mit denen dann jeweils entsprechenden steuerlichen Konsequenzen?

00:14:21: Hier hatten wir einen Fall da hatte jemand ein Flugzeug das er vermietet hat.

00:14:26: Ganz wichtig ist, er ist es nicht selber geflogen und erst auch nicht mit dem Flugzeug mitgeflogen.

00:14:31: Denn das wären jetzt auch wichtige Bestandteile gewesen die dann für vielleicht ein Privatspaß hätten auch sprechen können.

00:14:38: Das FG Düsseldorf hat sich den Fall sehr genau angeguckt, ist dann auch die einzelnen Punkte durchgegangen, die für Liebhaberei bzw.

00:14:45: Einkunftserziehungsabsicht gesprochen haben und es am Ende zu dem Ergebnis gekommen dass eine Einkunftserziehungs Absicht vorliegt Und dann heißt das natürlich auch die entsprechenden Verluste, die im hier strittigen Zeitraum entstanden sind.

00:15:00: Dann auch abzugsfähig sind.

00:15:03: Heißt für uns alle wir müssen also selbst ein Unternehmen betreiben oder einen Unternehmen beraten?

00:15:11: Dann doch mal genauer hingucken wenn wir über längere Zeit Verlust erzielen ob wie er dann in der Zwischenzeit zu einem Liebhabereibetrieb geworden sind, ob wir vielleicht zu einem werden könnten oder ob eben noch diese Einkommenserziehungsabsicht vorliegt.

00:15:24: Das sollte man sich auch bitte relativ zeitnah anschauen.

00:15:29: Solange denn nämlich hier noch keine klarer Liebhaarbereibetriebe vorliegen, kann man ja vielleicht nochmal Gegenmaßnahmen einleiten um entsprechend die Kehrtwende zu schaffen!

00:15:39: Das war das O-Teil des FG Düsseldorf vom einundzwanzigsten Januar, zwanzig sechs und zwanzzig.

00:15:45: Aktenzeichen neun K, eins fünf zero drei aus vier und zwantzig.

00:15:52: Dann kommen wir mal nach Münster!

00:15:55: Das ist ein ganz spannendes oder ganz spannender Beschluss in dem Fall.

00:15:59: Da hatte ein Rechtsanwalt Steuerschulden und das Finanzamt wollte sich dann auch wie an seinem sonstigen Vermögen dann gütlich halten.

00:16:07: Und verlangte eine Vermögensauskunft, denn der Vermögungsauskunft hat ja Anwalt gesagt Ja ich habe Ansprüche gegen Mandanten.

00:16:15: er hat aber die Mandanten nicht transparent offenbart also keine Namen keine Anschrift genannt und sich dann eben auf seinen mandanten Schutz und seine Verschwiegenheit berufen.

00:16:25: Damit ist dann das Finanzamt zum FGMünster gegangen und hat gesagt, oh je, wir hätten jetzt hier aber gerne schon die konkreten Namen.

00:16:31: Damit wir auch auf sie zugehen können und in die entsprechenden Forderungen fänden können.

00:16:38: Dem hat das FGM Münster zugestimmt und gesagt ja im Rahmen einer Vermögensauskunft muss z.B.

00:16:43: ein Rechtsanwalt auch Namen- und Anschrift seiner Mandanten angeben gegen die er noch eben entsprechende Honorarforderung hat.

00:16:50: Warum?

00:16:51: Mandats- und Verschwiegenheitsschutz?

00:16:54: Und das gibt es halt nur für die eigentliche Bearbeitung des Mandats.

00:16:57: Wir haben ja dann anscheinend schon was getan und haben dann eben entsprechende Geldanspruch gegen die Mandanten, und hier müssten die Mandanden dann wissen okay, es kann halt sein dass der Gläubiger mal wechselt und dass mein Anspruch hier gefändet wird oder der Anspruch gegen mich gefänded wird und entsprechend gibt es keinen Schutz der Mandaten, dass ihre Namen- und Anschriften dem Finanzamt nicht mitgeteilt werden.

00:17:19: Das ist der Beschluss des FG Münster vom siebzehnten Februar.

00:17:23: zwanzig sechsundzwanzig, Aktenzeichen vierzehn V, zweihundertzweihunddreißig aus sechsund zwanzzig A O. Und es gibt jetzt schon eine Beschwerde beim BFH.

00:17:34: das Akten Zeichen ist Römisch Sieben b, vierzehntaus sechsohnzwanzigg Ja, und dann als letztes steuerliches von meiner Seite.

00:17:45: Da hatte ein Steuerpflichtiger russische Staatsanleihen Und der hat dann gesagt, naja gut also durch den Ukraine-Krieg und sämtliche Embargos die jetzt so auf Russland sitzen sind die ganzen Sachen nichts mehr wert.

00:18:01: Also Staatsanleihen können wahrscheinlich nicht mehr bedient werden und bei den Aktien da werde ich auch nie wieder irgendwas an Dividendenreue gleichen sehen.

00:18:08: Ich werd hier eben entsprechende Verluste aus meinen Anlagen gemacht haben und die würde ich gerne in meiner Einkommenssteuer berücksichtigt haben.

00:18:15: Damit ging man zum sächsischen FG und das Sächsische FG hat gesagt, naja warte mal.

00:18:20: also noch gibt es ja diese Anleihen und die Aktien.

00:18:24: Der russische Staat ist so an sich nicht pleite und die entsprechenden Unternehmen, die dahinter stammen bei den Aktien auch nicht.

00:18:29: Es besteht also weiterhin die Möglichkeit dass in Zukunft dann auch diese Anleihen als auch Aktien bedient werden Und von daher hast du noch keinen definitiven Verlust erlitten, lieber steuerpflichtiger und kannst somit natürlich dann auch keine Verluste in deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

00:18:47: Heißt für uns, man muss sich dann also jede Anlageform doch mal genauer angucken.

00:18:50: Jetzt mal unabhängig von Russland und dergleichen liegt da jetzt hier schon eine Verlustsituation vor um dann eben genau sagen zu können ja hier könnte man die Verluste gelten machen und wichtig oft ist auch noch in welchem Jahr es denn eigentlich die Krise eingetreten so dass ich dann auch genau gucken muss in welchen Veranlagungszeitraum ich ihm dann entsprechend die Verliste ansetzen darf.

00:19:13: Das ist das Urteil des sächsischen FG vom februar.

00:19:17: Aktenzeichen, zwei K-Sixhundertzwei aus fünfundzwanzig und auch hier ist schon die Revision anhängig beim BfH.

00:19:25: Hier ist es Aktenzeichen Röhmisch acht r fünfaus sechsund zwanzig.

00:19:30: ja und zum Abschluss dann nochmal rüber zu dir Steffen.

00:19:34: Ja und ich habe Neuigkeiten von den Streitigkeiten zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

00:19:43: Wir alle wissen, dass der Regelanwendungsfall dieser neuen Rechtsprechung immer dann greift wenn Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung quasi synchron andauert, wie die restliche Laufzeit des Arbeitsvertrags ist.

00:20:00: Mag das eine Eigenkündigung sein oder eine Kündigung des Arbeitgebers?

00:20:05: Oder sonst irgendeine Aufhebung?

00:20:07: da sagt die Rechtsprechung mittlerweile unisono.

00:20:11: Da ist der Beweis wert einer Arbeitsunfähigkeit Bescheinigungen erschüttert.

00:20:16: Jetzt hat das Arbeitsgericht Heilbronn einen weiteren Fall hinzugefügt.

00:20:21: Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der in den letzten Jahren mehrfach im Anschluss an sein Jahresurlaub diesen quasi verlängert hat, indem er noch eine Woche arbeitsunfähig erkrankt war.

00:20:34: Hier im letzten jetzt streitigen Fall hat er zuvor auch noch versucht, erfolglos seinen Urlaub zu verlängern und ist dann welch Wunder zufällig erkrankt.

00:20:49: Da sagt das Arbeitsgerichtsheilbronn, ist der beweiswerte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenfalls erschüttert.

00:20:57: Also ein weiterer Anwendungsfall wie ich finde auch durchaus schlüssig.

00:21:02: Das war die Entscheidung des Arbeitsgerichtsheils Bronn vom siebenundzwanzigsten März.

00:21:05: zwei tausend sechsten zwanzig zum Aktenzeichen Sieben CA drei hundert vierzehn aus fünfundzwantzig.

00:21:13: damit sind wir schon wieder durch für die Woche.

00:21:15: Dann wünschen wir Ihnen einen schönen ersten Mai, erholen Sie sich gut und dann sehen und hören wir uns hoffentlich erfrischt an.

00:21:23: Nächste Woche wieder!

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