Episode 64: Grundsteuer, Tariflöhne, Kassenkontrollen, Influencerbesteuerung, Überbrückungshilfe III, Bauabzugsteuer

Shownotes

In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf vom OFD Baden-Württemberg festgestellte Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops und Nagelstudios, auf die Task Force der Thüringer Finanzverwaltung zur Besteuerung von Influencern und auf mehrere neue BMF-Schreiben, die z. B. Amtshilfe in Steuersachen, Organschaft sowie Vorsteuerabzug und unentgeltlicher Wertabgabe betreffen. Mit im Gepäck auch ein Hinweis zu den erstmals einheitlichen Tariflöhnen im Bauhauptgewerbe in West- und Ostdeutschland. Im Bereich Recht sind diese Woche die Entscheidungen vom BSG zur Verjährung von Erstattungsforderungen, vom BFH zur Grunderwerbsteuer bei Treuhandverhältnissen und vom OVG Berlin-Brandenburg zur Corona-Überbrückungshilfe III bei verbundenen Unternehmen hörenswert. Bleiben Sie informiert mit wichtigen Insights und rechtlichen Updates!

Transkript anzeigen

00:00:00: Der ASTW Podcast.

00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.

00:00:10: Hallo, herzlich willkommen zu unserem Podcast!

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wie jedes Mal Steffen Passler Rechtsanwalt von der ETI Rechtsanwelten aus Rostock.

00:00:20: Hallo Steffen!

00:00:23: Ja, Steffen.

00:00:24: Dann springen wir gleich mal in unsere aktuellen Nachrichten und ich habe einen kurzen Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mitgebracht nur kurzweils da mal wieder um die Grundsteuer geht und ob die dann rechtmäßig ist oder nicht.

00:00:40: Wir hatten den letzten Folgen ja schon öfter Mal darüber berichtet dass so das eine oder andere Verwaltung gericht entschieden hat Das bei denen die Grund steuern jedenfalls recht widrig sein.

00:00:52: Jetzt hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden so für einige Gemeinden im Bereich des Rheingaus entschieden, dass dort die Grundsteuern recht mäßig sind und die entsprechenden Klagen gegen die Festsetzung abgewiesen.

00:01:05: Für wen das mal interessiert?

00:01:07: Das sind die Urteile vom zweiten März.

00:01:09: zwanzig sechsundzwanzig unter anderem Aktenzeichen.

00:01:18: Kommen wir weg von Verwaltungsgericht Wiesbaden hin zum Bundesfinanzministerium.

00:01:23: Das hat am ersten vierten mehrere Schreiben auf den Weg gebracht, einmal ein Schreiben für die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen.

00:01:33: da geht es um die internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden jetzt hier konkret bezogen auf die sogenannte Mindeststeuer.

00:01:42: In anderen Bereichen gibt es schon eine ganze Menge Zusammenarbeiten, aber wie gesagt jetzt nochmal Ausbau bei der Mindeststeuer.

00:01:49: Dann das zweite Schreiben des BMF bezieht sich auf die umsatzsteuerliche Organschaft.

00:01:56: Da gab's einige Urteile, die jetzt das BMF für sich auch umsetzen musste.

00:02:02: Da ist jetzt auch klar und es wird weiterhin so sein, dass unternehmerische Tätigkeiten innerhalb der Organschaft also zwischen Organträger- und Orgaengesellschaft weiter nicht steuerbar sein werden als sogenannte Innenleistung.

00:02:16: Was ein bisschen was Neues ist?

00:02:18: Was ist denn eigentlich mit Nichtunternehmerischen Leistungen?

00:02:23: die werden nach der mehr oder weniger neuen Ansicht dann auch nicht steuert sein.

00:02:29: Und dann das dritte Schreiben des BMF, da geht es um Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgaben.

00:02:36: Da geht es entsprechend um diese Punkte und vor allem darum was ist wenn ich einen einheitlichen Gegenstand habe.

00:02:42: wie kann ich denn das aufteilen?

00:02:44: Das ist noch möglich mit den Gegenstand unternehmerisch als auch Privatnutzer.

00:02:50: Aber ein Problem haben wir, wenn der Gegenstand unternehmerisch und nicht unternehmerische genutzt wird.

00:02:55: Da war bisher die Lösung des Finanzamtes für den nichtunternehmerischen Lösungen eine unentgeltliche Wertabgabe dort zu sehen.

00:03:03: Das wird sich jetzt ändern.

00:03:05: Das geht in Richtung Paragraf-Fünfzehn-AUSTG, über den wird es dann die entsprechenden Anpassungen geben.

00:03:13: Das Ganze wird auch im Umsatzsteueranwendungserlass geregelt werden und dort gibt es ein neues Schaubild wie der Vorsteuerabzug in Zukunft aus Sicht des Finanzamtes vorzunehmen ist.

00:03:28: Wer da Fragen zu hat, dann in Zukunft in den Umsatzteuereanwendungsalast

00:03:32: gucken.

00:03:34: Ja, ein historisches Ereignis.

00:03:37: Die Tariflöhne im Bau-Hauptgewerbe sind seit dem ersten April einheitlich also keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West.

00:03:45: sie erhöhen sich einheitliche für die ganze Bundesrepublik für Bauhelfer und Werke in der Lohngruppe eins auf fünfzehn Euro sechseundachzig und für Fachwerker auf siebzehn euro viern dreißig natürlich für Spezialbau, Facharbeiter und Vorarbeiterprodierung.

00:04:02: auch Wichtig in diesem Zusammenhang ist, diese Mindestlohn-Erhöhung gelte nur für tarifgebundene Vertragsparteien nicht für und also nicht tarif gebundene.

00:04:16: Also die bis zum Jahr zwanzig bestehende allgemeinverbindliche Erklärung gibt es eben auch für diese Tariflohnerhöhungen.

00:04:28: Wir warten also immer noch seit Jahrzehnte auf die dreizehnte Bauarbeitsbedingungsverordnung, die irgendwie nicht kommen will.

00:04:37: Ja man kann da vielleicht langsam ein bisschen arbergläubisch werden.

00:04:40: Vielleicht kommt ja auch gleich die vierzehntel.

00:04:42: Schauen wir mal!

00:04:42: Wir werden auf jeden Fall sofort und gleich hier berichten.

00:04:46: Ja prima vielen Dank.

00:04:48: dann einen Hinweis aus Baden-Württemberg, da hat das OFD darüber informiert, dass Kassenkontrollen durchgeführt worden sind bei Babashops, Tattoo und Nagestudios.

00:05:00: Dass ich natürlich dort viele Mängel ergeben haben vor allem darin wie die Kasse geführt wird, dass es keine TSE gab und dass die Belege nicht entsprechend ordentlich herausgegeben worden sind.

00:05:14: also all das was so die normalen Mängeln sind gabs hier auch aber es sei wohl viele gewesen Als Hinweis für uns all diejenigen, die vor allem mit Bargeld zu tun haben.

00:05:25: Man muss da schon darauf achten dass die Kasse ordentlich geführt wird das diese technische Sicherheitseinrichtung vorhanden ist, dass man sich nicht an die Belegausgabepflicht hält weil die Finanzbehörden sehen schon Da gibt es halt viele Mängel und Es wird Kontrollen geben Und dann möchte man ja Nicht negativ auffallen.

00:05:43: Dann einen Hinweis auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

00:05:47: Da wurde ein Beitragsbescheid des Versorgungswerkes an eine Rechtsanwältin bekannt gegeben, aber nicht per Post sondern über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

00:05:58: Jetzt beschwert sich die Dame beim Verwaltungsgericht dass sie es nicht gegen sich gelten lassen möchte.

00:06:04: man hätte ja auch als Brief schicken können Und hat das Verwaltungsgericht entschieden, nein du bist Anwältin.

00:06:10: Du hast als Anwältin dann eben auch ein entsprechendes besonders elektronisches Anwaltspostfach und damit hast du dann auch die berufsrechtliche Pflicht immer mal wieder in das Postfach reinzuschauen, die passive Nutzungspflicht.

00:06:23: Das gilt für alle Berufsgruppen, die entsprechende besondere elektronischen Postfeche haben also zum Beispiel auch die Steuerberater mit dem sogenannten BEST.

00:06:32: Da muss man dann eben entsprechend reingucken.

00:06:34: Da kann immer mal wieder was reinkommen, auch etwas, das jetzt nicht vielleicht nicht von Gerichten oder dergleichen ist sowie hier vom Rechtsanwaltsversorgungswerk und die geltend als zugestellt.

00:06:44: Und wenn Fristen laufen, könnten sie abgelaufen sein.

00:06:47: Ich möchte dazu erkundigen, dass das Urteil des Verhaltungsgerichtstüsseldorfes vom Ja und dann zum Abschluss für unseren aktuellen Teil.

00:07:02: Das Thüringer Finanzministerium hat darüber informiert, dass sie eine Task Force zur Influencer-Besteuerung eingerichtet haben.

00:07:13: Denn selbst in Thüringen soll es über fünfhundert Influenza ergeben Und die haben eine ganze Menge steuerliche Themen.

00:07:20: Und man hat anscheinend den Eindruck, dass diese Influencer nicht alles was die denn so als Einnahmen haben dann auch wirklich versteuern.

00:07:29: und deshalb konzentriert man sich hier mit dieser Taskforsk auf die Influenza.

00:07:33: Also wenn sie Influenzer sein sollten oder beraten sollten Achtung Achtungen.

00:07:38: in Thüringen aber wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern wird sich immer mehr der Blick dann auch auf diese Berufsgruppe richten.

00:07:46: ja und damit kommen wir dann auch schon zu unseren aktuellen Urteilen der Woche.

00:07:51: Und ich habe eins aus Berlin und Brandenburg mitgebracht, da geht es mal wieder um die Corona-Hilfen hier über Brückungshilfe drei.

00:08:01: Da hat die Bewilligungsbehörde, die IBB als auch jetzt das OVG Berlin-Brandenburg einen Verbund bejaht.

00:08:10: Das ist an sich erst einmal noch nicht so spektakulär.

00:08:15: Die Begründung dafür einzigartig und lässt so ein bisschen aufhorchen.

00:08:20: Also verbunden habe ich ja erst mal, wenn ich mehrere Unternehmen hab' und eigentlich muss ich nach dem europäischen Recht dann bestimmte Bedingungen erfüllen zum Beispiel dass sich eben eine gewisse beherrschende Stellung als Obergesellschaft oder Gesellschaft da auch haben

00:08:35: bzw.,

00:08:36: dass es zwischen den beiden dann auch Verflechtungen gibt.

00:08:39: So hier gab's erhebliche personelle Verflechtungen hat das OVG Berlin Brandenburg festgestellt nämlich es gab familiäre Beziehungen Die sachliche Verflechtung zwischen den beiden Unternehmen, die war aber extrem gering ausgeprägt.

00:08:52: Also es wird gesagt so um die drei Prozent gerade mal also das war fast gar nicht vorhanden dass man da irgendwie im selben Markt irgendwie aufgetreten ist.

00:09:01: Trotzdem hat diese erhebliche personelle Verflechung dem OVG Berlin Brandenburg gereicht um hier ein Verbund zu bilchen an und damit dann die entsprechende Überbrückungshilfe des einen Antragstellers auch abzulehnen.

00:09:14: Von daher Es kann sein, dass man von den Gerichten dann keine große Hilfe erwarten kann und das sie sehr schnell einverbund bejahen.

00:09:22: Das ist das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom zehnten März.

00:09:26: zwanzig sechsundzwanzig, Aktenzeichen OVg Sechs B Acht aus fünfundzwantzig.

00:09:35: Das nächste Urteil ist ein bisschen positiver, es kommt vom BFA, sowohl vom Bundesfinanzhof.

00:09:40: da ging es um einen Fall aus der Automobilindustrie Und in der Automobilindustrie, da werden die Autos hergestellt.

00:09:47: Davor bräuchte ich eine Werkhalle und in einer Werkkahle befindet sich so eine Fertigungsstraße.

00:09:52: Die Steuerpflichtigung, die es hier geht, haben für diese Fertigungstraße Kabelrinnen verlegt und in dieser Fertighunstrasse eben diese Kabelrinnen montiert.

00:10:03: Sie haben nichts selber am Bauwerk gemacht.

00:10:05: Das Finanzamt ging trotzdem davon aus, dass es einen Bauwerkbezug gab und das Bauabzug Steuernaparagaf- Einbehalten hätte werden müssen bzw.

00:10:15: abgeführt werden müssen.

00:10:17: Das sah der BfH jetzt hier tatsächlich anders, er meinte diesen Achtundvierzig Einkommenssteuergesetz.

00:10:23: dem muss man sich schon mal angucken und da muss es dann auch ein Bezug zum Bauwerk- und zum Baugewerbe geben.

00:10:29: Und wenn ich nichts irgendwie an diesem Bauwerk darum vorstelle sondern hier nur an der Fertigungstraße die Kabelrinnen montiere Dann hat das also überhaupt gar kein Bauwerksbezug und damit fällt auch keine Bauabzugsteuer an.

00:10:43: Aber Achtung, das Ganze ist tatsächlich mehr oder weniger Case Law hier bei der Bauabzugsteuer.

00:10:49: Da muss man schon immer sehr genau hingucken.

00:10:51: Habe ich dann doch ein Fall der Bau-Abzugsteuern?

00:10:53: Habe keinem Fall der Abzugsteue?

00:10:55: Das kann also dann wirklich in Nuancen die eine oder andere Richtung gehen.

00:10:59: Wie gesagt, hier ging es mal gut aus im Urteil vom BfH vom elften Dezember zwanzig fünfundzwanzig Aktenzeichen Römerstrei rvierundvierzig aus zweiundzwantzig Ja, und das letzte Urteil dann von meiner Seite ist auch nochmal vom BFH.

00:11:17: Da geht es um einen Grunderwerbsteuerfall.

00:11:20: da hatte man ursprünglich mal für minderjährige Kinder die konnten selber jetzt nach außen nicht auftreten als volljährige Vertreter, die haben eine GBR gegründet und für diese GBR ein Grundstück gekauft.

00:11:36: Diese Volljährigen sollten aber nur Treuhänder sein.

00:11:41: Die eigentlichen Treugeber sollten die minderjährigen Kinder sein.

00:11:46: Wenn man das dann steuerlich sich angucken würde, da würden wir durch so ne treue Hand durchgucken und sagen na ja dem Treugebär gehört am Ende dann die GBR beziehungsweise die Immobilie der GBR.

00:11:57: Grunderwerbssteuerlich!

00:11:59: ist das anders.

00:12:00: Da wird tatsächlich aus zivilrechtlicher Sicht geguckt und da sind die Treuhänder, die GBR-Gesellschafta und am Ende dann eben auch diejenigen,

00:12:09: die

00:12:10: dann die Immobilie gekauft haben.

00:12:13: Jetzt kam es dazu dass die Treuhinder den Treugebern also den Kindern jetzt nicht mehr minderjährig waren, die Immobilen übertragen wollten bzw.

00:12:22: GBR Anteile übertragen haben.

00:12:24: Da hat der BfH jetzt gesagt, das führt zu Grunderwerbsteuer.

00:12:27: Weil eben zivilrechtlich bisher die GWR mit der Immobilien den Treuhindern gehört hat und jetzt den Treugebern gehört und damit haben wir einen entsprechenden grunderwerbssteuerlichen Tatbestand und Grunderwärbsteuern ist hier ausgelöst worden.

00:12:46: Das ist das Urteil des Bfh vom fünften November.

00:12:54: Ja, und zum schönen Abschluss dann doch mal was Feines von dir Steffen.

00:13:01: Hier geht es auch um zivilrechtliche Grundsätze allerdings in der Betrachtung des Sozialrechts.

00:13:08: Was war passiert?

00:13:09: Ein Kleger leistete vom September Zwei-Tausend elf bis Dezember zwei Tausend achtzehn Ratenzahlungen an die Bundesagentur für Arbeit auf bestandskräftige Erstattungsforderungen des Jobcenters also SGB II.

00:13:24: Dann guckt er ins Gesetz und stellt fest, dass nach § Fünfzig Absatz Vier SGB X Stattungsansprüche grundsätzlich einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen.

00:13:35: Und zwar nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Erstattung der Stadtungsverwaltungsakt unanfechbar geworden ist.

00:13:42: So nun beruft er sich auf die Verierung und wollte sein Geld wieder haben.

00:13:47: das die Behörde hat ihn entgegen gehalten.

00:13:52: Durch die Zahlung hätte er doch anecken, den Betrag anerkannt.

00:13:56: Denn nach §.

00:13:57: twohneinundzwölf Absatz eins Nummer Eins BGB beginnt die Ferrierung erneut wenn der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlungen Zinszahlung oder Sicherheitsleistung und in anderer Weise dem Gläubiger gegenüber anerkennend.

00:14:12: Ja aber die Bundesagentur ist doch gar nicht mein Gläumiger hat er getroffene hier der Kläger eingewandt sondern das Jobcenter.

00:14:22: Das ist egal, hat das Bundessozialgericht in letzter Instanz dann entschieden.

00:14:29: Es kommt nicht darauf an welche administrative Behörde zahlt.

00:14:32: wichtig allein ist nur ob ein Verhalten vorliegt dass sich sachlich auf die titulierten und festgesetzten Forderungen bezieht.

00:14:41: also gewisserweise Kontralege muss man wissen wenn man im Sozialrecht mit zivilrechtlichen Vorschriften Argumentieren will.

00:14:53: Ja, das war das Urteil des Bundessozialgerichts vom fünften März.

00:14:55: zwei tausend sechsten zwanzig zum Aktenzeichen B sieben AS fünf zehn aus vierundzwanzig.

00:15:03: Ja vielen Dank lieber Steffen.

00:15:04: damit sind wir für die Woche auch schon wieder durch.

00:15:07: Herzlichen Dank dass du dabei warst und dann bis nächste Woche.

00:15:10: Bis nächste Woche Tschüss!

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