Episode 61 Entgelttransparenzgesetz, Steuerfahndung, Spritpreise, Rechnungserstellung, Stille Gesellschaft, Gewinnbegrif
Shownotes
In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind diese Woche u. a. die Anpassung des deutschen Entgelttransparenzgesetzes an die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise sowie Verhaltenstipps, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Außerdem geht es um wichtige rechtliche Entscheidungen wie die Haftungsfrage für einen fehlerhaften USt-Ausweis bei ausgelagerter Rechnungserstellung, die Kategorisierung von typisch und atypisch stiller Gesellschaft oder die Definition des Gewinnbegriffs nach § 7g EStG. Freuen Sie sich auf eine informative Mischung aktueller Einblicke und praxisrelevanter Tipps!
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00:00:00: Der ASTW Podcast, Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.
00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast!
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wie immer Steffen Parsa Rechtsanwalt von der ETI Rechtsanwelten aus Rostock.
00:00:20: Morgen Steffen!
00:00:22: Morgen Dietrich.
00:00:23: Ja, kommen wir gleich mal zu unseren aktuellen Themen.
00:00:25: Da habe ich ein schreibendes BMF mitgebracht, das heißt Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz.
00:00:35: Worum geht es?
00:00:36: Es wird hier einen Urteil des BfH vom threißigsten Juni zwanzig zweiundzwanzig umgesetzt in dem der bfh das erste Mal entschieden hat und dann tatsächlich die Finanzverwaltung zugewendet dass wenn ich einen separaten Vertrag mit meinem Arbeitnehmer über die private Nutzung eines Firmen Pkw habe, das dann wohl die Arbeitsleistungen des Mitarbeiters auch eine Gegenleistung für die Nutzungen dieses Pkws ist.
00:01:08: Und damit haben wir einen tauschähnlichen Umsatz und dann unterfällt es im Zweifel alles der Umsatzsteuer.
00:01:15: Was ist daran besonders?
00:01:16: Wenn ich das bisher eben nicht als umsatzsteuerbar und umsatzeuerpflichtig behandelt habe, dann sollte ich das wohl schon eigentlich seit dem Jahr zwanzig zweiundzwanzig eher machen.
00:01:25: Jetzt hat also das BMF das bei sich auch nochmal aufgenommen und hat noch eine gewisse Übergangsfrist bis zum dreißigsten Juni zwanzie sechsundzwannzig eingeräumt aber dann sollte das Ganze eben als tauschähnlicher Umsatz behandelt werden.
00:01:38: Kommen wir mal zum Bundesverfassungsgericht.
00:01:40: Die haben am zwölften März Ihrem Plan für dieses Jahr herausgegeben, über welche Themen Sie denn so entscheiden wollen und da das wirklich Wollendicke schrieben und fünfmal unterstrichen ob es denn so kommen wird wissen wir nicht.
00:01:54: aber auf jeden Fall auf dem Plan ist dass man im Erbschafts- und Schenkungsteuerbereich sich um das Betriebsvermögen kümmern möchte.
00:02:02: Da steht nämlich noch eine Entscheidung aus ob die paar greifen Dreizehn A dreizehn B erbschaftsteuer gesetzt wo es um die unentgeltliche Überlassung von Unternehmen geht, ob denn die verfassungsgemäß sind.
00:02:15: und zweiter Punkt der aus meiner Sicht sehr spannend ist Verluste, die bei GmbHs untergehen.
00:02:22: Wenn ich mehr als fünfzig Prozent meine Anteilübertrage ummittelbar oder mittelbar Die würden eigentlich nach Acht CKSDG untergehen und auch hier ist schon im Jahre Zwei-Tausen-Siebzehn vom FG Hamburg ins Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden.
00:02:36: Ist denn dieser Verlustuntergang überhaupt verfassungsgemäß?
00:02:40: Fragezeichen, das wäre schön natürlich wenn das Bundesverfahrensgericht jetzt nach neun Jahren auch darüber entscheiden würde.
00:02:46: Bin ich sehr gespannt ob wir im Laufe dieses Jahres dann eben Entscheidungen dazu bekommen.
00:02:53: Ja seit zwei Tausend Siebzehnt haben wir ein Entgeltransparenzgesetz dass aber nicht der EU-Endgeldtransparenzricht Linie entspricht.
00:03:03: Das Gesetz muss angepasst werden und zwar bis zum siebten Juni, wenn Deutschland nicht in ein Vertragsverletzungsverfahren rutschen will.
00:03:15: wir haben noch nicht mal einen Gesetzentwurf Aber ich habe da mal reingeschaut, was in dieser Transparenzrichtlinie so gefordert wird unter anderem das über Einstiegsentgelte und die anzuwendenden tariflichen Regelungen möglichst früh also eigentlich schon bei der Stellenausschreibung informiert werden muss.
00:03:36: Dann ist zukünftig nicht mehr erlaubt dem Arbeitnehmer zu verbieten, über sein Gehalt zu sprechen.
00:03:49: Lieber Dietrich, zu meinem Bedauern haben wir wieder einen Rückfall.
00:03:54: Was die Frage der Bürokratie angeht?
00:04:00: Es sollen Berichtspflichten entstehen für Betriebe ab fünfzig oder ab hundert Arbeitnehmern das wissen wir noch nicht.
00:04:08: über Die Zusammensetzung und die Entwicklung der Gehälter soll eine Stelle geschaffen werden der diese Berichte zuzuleiten sind, wenn man das nicht macht als Arbeitgeber dann droht Schadenersatz des Arbeitnehmer oder auch ein Bußgeld.
00:04:27: Was allerdings sehr Interessantes in diesem Zusammenhang ist und dieser Endgelttransparenz Richtlinie soll dann auch sollen die Gerichtskosten dem Arbeitgeber umgehängt werden.
00:04:39: Wie wir alle wissen erst in Stanz Arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten, da gibt es momentan noch keine Kostenerstattung.
00:04:45: Das wäre also wirklich ein Novum wenn das so kommen sollte wie wenn Sie.
00:04:53: Ja sehr spannend und Wenn man darüber was Aktuelles erfährt dann hier auf diesem Kanal.
00:04:59: Ja, kommen wir mal zu einem auch etwas unangenehmen Thema der Steuerfahndung.
00:05:05: Wer das schon mal erlebt hat, der wird wissen wenn die Steuerfahlung rausgeht dann durchsuchen die bei dem steuerpflichtigen möglichst privat beim Steuernpflichtigen in seinem Betrieb und auch und darum geht es jetzt bei dem Steuerberater.
00:05:22: also die Steuer fahndungen kommt dann auch in die Kanzlei.
00:05:24: Das kann eben sein dass das Finanzamt selber ist.
00:05:26: oder wenn wir zum Beispiel über Mindestlohnverstöße, Geldwäsche sprechen.
00:05:31: Oder dass Arbeitslohn nicht ordentlich abgerechnet worden ist, dann kann das auch mal der Zoll sein!
00:05:36: So jetzt hat man also den Steuerfahnder in der Steuerberatungsrechtsanwalts und was war auch immer für einer ganz lei und fragt sich was es zu tun?
00:05:44: Und da ist guter Rateuer, wenn man Glück hat, Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, den man noch mal fragen kann für alle anderen.
00:05:53: Der Hinweis also erstmal natürlich nett sein.
00:05:56: das ist die Exekutive, die da kommt.
00:05:58: Die sind wenn es sich um den Zoll handelt zum Teil dann auch bewaffnet immer netz zu denen bitte sein.
00:06:04: Aber wenn es dann darum geht, dass die Unterlagen mitnehmen wollen.
00:06:08: Das werden wir nicht verhindern können aber bitte da aus berufsrechtlichen Gründen immer widersprechen.
00:06:15: Das ist zwar erstmal eine leere Worthülse, aber schützt uns davor, dass wir am Ende irgendwelche Haftungsthemen haben.
00:06:21: wie gesagt das wegnehmen, dass wenn man nicht verhindern kann.
00:06:24: Aber man sollte dann dagegen widersprechen.
00:06:29: Ja, das war es erstmal zur Steuerfahndung.
00:06:32: Kommen wir mal wieder zum normalen Bundesfinanzministerium.
00:06:35: Die haben zweimal FAQ rausgegeben einmal zur Aktivrente und dann auch nochmal zum Kassengesetz.
00:06:42: Das scheint jetzt also so die neue Art des BMF zu sein mit den steuerpflichtigen zu kommunizieren.
00:06:49: FAQ sind der heiße Scheiß.
00:06:52: wenn sie sich mal angucken wollen, auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie da entsprechend die beiden Schreiben dazu.
00:07:02: Dann nochmal ein aktueller Hinweis von der Bundesregierung hat am sechzehnten März beschlossen dass sie gerne ganz schnell in den Bundestag Maßnahmen gegen erhöhte Spritpreise einbringen wollen würden.
00:07:14: Hauptmaßnahme ist das an den Tankstellen nur einmal am Tag noch der Sprit preis erhöht werden darf und zwar um zwölf Uhr gesenkt werden darf, der Preis jederzeit.
00:07:25: Also da gibt es keine Begrenzung und die Bundesregierung möchte Teil ihrer Ölreserven auch nochmal auf den Markt schmeißen um dann die Spritpreise zu senken.
00:07:34: das Ganze soll jedenfalls nach Vorstellung der Bundesregierung bis vor Ostern also nicht allzu ferner Zukunft dann auch durch sein so dass man damit beginnen kann.
00:07:45: ja und zum Abschluss auch noch mal FAQs.
00:07:47: und jetzt von der Bundessteuerberaterkammer, die hat am dritten März dann entsprechende FAQ zur E-Rechnung herausgebracht.
00:07:56: Die gucken wir uns gerade noch an.
00:07:58: also wenn es seitens große Änderungen oder neue Ansichten geben sollte, dann werden sie das natürlich hier bei uns als erstes erfahren.
00:08:08: Ja und dann kommen wir gleich zu den aktuellen Urteilen.
00:08:12: da habe ich zwei schöne vom FG Münster mitgebracht.
00:08:16: Bei dem ersten Urteil ging es darum, dass wir einen Steuerpflichtigen hatten der Rechnung zu schreiben hatte.
00:08:23: Das hat aber nicht selber gemacht sondern er hat sich eines anderen bedient, der für ihn die Rechnungen geschrieben hat und dieser andere hat in diesen Rechnungszuhohe Umsatzsteuer ausgewiesen sodass wir also im klassischen Fall der sogenannten für die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer.
00:08:43: Es war aber die Frage, wer muss denn dafür haften?
00:08:46: Unser armer Steuerpflichtiger oder derjenige, der die Rechnung ausgestellt hat?
00:08:51: und tatsächlich hat das FG Münster gesagt unser Steuervlichtiger hatte diese Vierzehn-C-Umsatsteuer zu zahlen weil er hat jemanden eingeschaltet, der in seinem Namen und für seine Rechnungen diese Menschen, die er mit einschaltet.
00:09:13: Das ist das Urteil des FG Münster vom siebenundzwanzigsten November zwanzig-fünfundzwanziger Aktenzeichen fünf k neunzig aus einundzwannzig u und die Revision ist schon anhängig da es das akten Zeichen beim bfh römisch fünf R fünfaus sechsundzwantig ja.
00:09:32: und dann noch etwas vom fg Münster.
00:09:35: das ist dann schon bisschen dickeres Brett.
00:09:38: Da ist der Hintergrund ein BfH-Urteil, in dem es um eine Vermögensverwaltende Personengesellschaft ging und diese Vermögenverwaltung eine Personengesellschaft war im damaligen Fall des bfh an einer gewerblichen anderen Personen gesellschaft beteiligt hat von der entsprechenden einkünfte bekommen.
00:09:58: Und allein die es Einkünfte bekommen von dieser gewerblichen Personengesellschaft hat bei unserer Vermögensverwaltenden Persongesellschaft dazu geführt, dass sie infiziert worden ist.
00:10:08: nach Fünfzehn Absatz drei Nummer eins Satz Eins zweiter Alternative.
00:10:15: So dann stellte sich dabei auch noch die Frage unterliegt damit dann auch gleich der Gewerbesteuer.
00:10:20: und da hat er BFH gesagt Nein Denn Gewerbsteuergesetz ist was ganz Eigenes.
00:10:25: Da brauche ich am Ende ein Gewerbebetrieb und den habe ich nicht, wenn ich einfach nur eine Beteiligung habe.
00:10:31: Damit hatten wir den kuriosen Fall, dass wir auf der einen Seite zwar gewerblich infiziert wurden und damit auch Einkünfte aus Gewerberbetrieb haben aber auf der anderen Seite keine Gewerbesteuer zu zahlen hatten.
00:10:42: So jetzt hat der steuerpflichtige versucht diese Argumentation mit in diesem Fall hierzubringen auch wieder eine Vermögensverwaltende Personengesellschaft auch wieder an einer gewerbslichen Personengesellschaft beteiligt.
00:10:54: Aber unsere Vermögensverhaltene Personengesellschaft war auch noch gewerblich geprägt.
00:10:59: nach Fünfzehn Absatz drei Nummer zwei Einkommenssteuergesetz.
00:11:01: Und hier hat man dann mit einer ähnlichen Argumentation versucht, auch wieder hier möglichst viele Steuern zu verhindern und vor allem die Gewerbesteuer zu verhindern.
00:11:11: Hier hat aber das FG Münster gesagt alleine dadurch dass du eben gewerbig geprägt bist hast du dann am Ende diese kommst in die Gewerve betrieb dann halt rein und das Ganze unterliegt der Tragsteuer, da habe ich dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auf der anderen Seite der Gewerbesteuer.
00:11:30: Das ist das Urteil des FG Münster vom siebzehnten Februar.
00:11:33: zwanzig sechsundzwanzig Aktenzeichen, fünfzehn K, sechzehn Ohlfünf aus vier und zwanziger Gehe.
00:11:40: Revisionen ist hier zugelassen aber bisher haben wir noch keinen Akten Zeichen dazu.
00:11:46: Ja, das Bundesarbeitsgericht hat sich mal wieder mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beschäftigt und ihn auch angewendet auf ein reichwilliger Lohnpolitik eines Arbeitgebers.
00:12:02: Der hatte, soweit zum Fall seinen Mitarbeitern neue Arbeitsverträge angeboten und als Anreiz damit diese auch unterschrieben werden das Grundgehalt um vier Prozent angeroben.
00:12:18: Ein Arbeitnehmer hat dieses Angebot nicht interessiert, der wollte keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
00:12:26: Eine Zeit später hat dieser Arbeitgeber allen Mitarbeitern eine weitere Grundlohnerhöhung gewährt und zwar in Höhe von fünf Prozent mit Ausnahme dieses Arbeitnehmers, der beim ersten Mal die Übernahme des neuen Arbeits Vertrages abgelehnt hatte.
00:12:45: Das geht nicht, sagt das Bundesarbeitsgericht.
00:12:48: Weil der einzige Grund für diese zweite Lohnerhöhung war das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
00:12:58: die Belohnung eines früheren Angebotes auf Abschluss eines neuen Arbeitsverträges rechtfertigt die Ungleichbehandlung nicht weil die Arbeitnehmer die seinerzeit dieses Angebot Angenommen haben ja nicht noch mal motiviert werden können, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
00:13:19: Also hat dieser Arbeitnehmerrecht bekommen übrigens nach dem Arbeitsgericht und Allergie seine Zahlungsklage über onehundert vierzig Euro einund achtzig abgelehnt hatten.
00:13:31: Ja, das war die Entscheidung des Bundesarbeitskriegs vom sechsenzwanzigsten November zweitausendfünfundzwanzigt zum Aktenzeichen fünf AZR zweihundertneinunddreißig aus vierundzwantzig.
00:13:43: Vielen Dank dafür!
00:13:44: Dann komme ich nochmal mit zwei steuerlichen Urteilen von BFH.
00:13:49: jeweils in dem einen Urteil hat der BF H sich noch mal zu stillen Gesellschaften geäußert und das tochen in der Praxis häufiger Mal auf und hier ist in der praxis immer wieder die Frage habe typisch stille Gesellschaft, so wie sie im HGB geregelt ist?
00:14:04: Oder habe ich eine sogenannte A-typisch stiller Gesellschaft, die ja aus steuerlicher Sicht eine Mitunternehmerschaft darstellt.
00:14:10: Wenn ich in den Bereich der A-type Stillengesellschaft komme und mit Unternehmer sein könnte, dann muss ich mit Unternehmereisikoren, mit den Unternehmerinitiative haben.
00:14:22: Ich möchte jetzt das Urteil an sich gar nicht sehr im Detail besprechen, weil es da tatsächlich auf ganz Fisselige Sachverhaltsnohancen jeweils immer ankommt, die im Einzelfall dann entweder vorliegen oder nicht vorliegt.
00:14:34: Ich wollte nur noch auf Hinweisen wenn Sie selber eine stelle Gesellschaft nachdenken oder meine Stille gesellschaft vor der NASA haben gucken sie immer genau auch wenn das stelle gesellschaft rüber steht ist es nicht vielleicht ein doch ne atype stille Gesellschaft weil irgendwo mit einer Initiative oder mit einem Risiko dann doch vereinbart worden sind Und ich dann in jeweils andere Kategorie reinrutschen könnte.
00:14:57: Da muss man wirklich immer im Einzelfall ganz genau geprüft werden, ob ich vielleicht eine Art typisch stille Gesellschaft sogar habe.
00:15:04: Wer sich da mit beschäftigen möchte, sehr instruktiv aus meiner Sicht, das ist nicht das BfH-Urteil vom thirteenth November.
00:15:12: zwanzig fünfundzwanzig, Aktenzeichen römisch vier R vier und zwanzighaus dreieunzwanzigh Ja.
00:15:19: und als letztes Ein wichtiges Urteil, gerade für die Beraterpraxis.
00:15:26: Es geht um den Gewinnbegriff im Rahmen des Sieben-G Einkommenssteuergesetz.
00:15:31: Da war bisher immer die Frage, was hat denn eigentlich der Gesetzgeber hier mit Gewinn gemeint?
00:15:37: Handelt es sich um den handelsrechtlichen Gewinnenbegriff oder um den steuerrechtlichen Gewinnenbegriff.
00:15:42: Und wenn es um den Steuerechtlichen Begriff geht, dann handelt's sich nur um den Steuerbilanziellen.
00:15:47: oder müssen wir vielleicht auch außer bilanzielle Korrekturen mit berücksichtigen Ja- oder Nein.
00:15:53: So, das ist jetzt dem BfH vorgelegt worden und der BfR hat entschieden.
00:15:57: Es geht um den steuerrechtlichen Gewinnbegriff nach Paragraph II Absatz zwei Satz eins Nummer eins ESTG Und es sind sämtliche außerbilanziellen Korrekturen dann mit zu berücksichtigen.
00:16:10: Das war in diesem Fall ein bisschen misslich für den Steuerpflichtigen.
00:16:14: hier ging's um Gewerbesteuer die außer bilanziell dann doch wieder hinzuzurechnen war und damit ist man dann eben über die entsprechende Gewinngrenze gerutscht, sodass dann eben kein Anspruch auf den sieben G-Bestand.
00:16:28: Also von daher hier beim Gewinnenbegriff jetzt also Klarheit steuerlicher Gewinnbegriff als auch außer bilanzielle Korrekturen sind mit einzuberechnen.
00:16:39: Ja Steffen!
00:16:39: Und damit vielen Dank schon mal wieder für diese Woche.
00:16:42: Sind wir wieder durch?
00:16:43: Genau.
00:16:45: Dann freuen wir uns auf die nächste Woche.
00:16:47: Genauso es ist.
00:16:48: Bis nächste Woche,
00:16:49: tschüss!
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