Episode 60: Kaufpreisaufteilung, Medizinregistergesetz, Update beSt, Vorsteuervergütung, Impfschaden, Hebesätze, ULAK
Shownotes
In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind diese Woche u. a. der Hinweis auf ein wichtiges Software-Update für das beSt, die Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell, die Antragsfristen für Vorsteuervergütungsverfahren und das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Medizinregistergesetz. Besprochen werden außerdem wichtige rechtliche Entscheidungen, wie z. B. zum Auskunftsanspruch bezüglich Impfschadenersatz (BGH), zur unwirksamen Probezeitkündigung wegen fehlerhafter Beteiligung des Personalrats (BAG) und zur Verjährung von Verzugszinsforderungen der ULAK (ArbG Berlin). Freuen Sie sich auf eine informative Mischung aktueller Einblicke und praxisrelevanter Tipps!
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00:00:00: Der ASTW Podcast, Ihr wöchentlicher Überblick
00:00:04: zu den wichtigsten
00:00:05: Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.
00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast!
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite Steffen Parsler Rechtsanwalt bei den ITE Rechtsanwelten in Rostock.
00:00:19: Guten Morgen Steffen!
00:00:19: Guten
00:00:20: Morgen Dietrich!
00:00:22: Steffen ich habe gleich mal was Aktuelles mitgebracht zum Thema Grundsteuer.
00:00:28: Da gibt es verschiedene Modelle der Grundsteuer, einmal das Bundesmodell und dann in ein paar Bundesländern separate gesonnerte Modelle.
00:00:37: Das Bundesmodel lag dem BfH ja bereits schon vor.
00:00:42: Wir hatten darüber auch berichtet und der BfA hat sich das angeguckt und geprüft und gesagt, das Ganze ist rechtmäßig stimmt mit der Verfassung überein und die Kläger hatten somit verloren.
00:00:53: Somit war also der Rechtszug, der Finanzgerichtsbarkeit für die Kleger beendet und die haben jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
00:01:04: Die Klage ist also anhängig.
00:01:05: in der Zwischenzeit und für diejenigen, die es interessiert, das Aktenzeichen des Eins BVR vier sieben zwei aus sechsundzwanzig.
00:01:17: Steffen, so wie ich das Bundes- verfassungs Gericht kenne wird es ein wenig dauern bis wir da eine Entscheidung.
00:01:22: Ich warte noch auf ein Urteil, da ist etwas.
00:01:26: Wir haben jetzt im Jahr zwanzig, also so ein paar Jahre.
00:01:29: kann man wohl darauf warten.
00:01:31: mal sehen, wie dann die Entscheidung sein wird?
00:01:35: Dann ein weiterer Hinweis das Bundesfinanzministerium hat seinen Tool für die Kaufpreisaufteilung Grundstücke zu Gebäuden geupdatet.
00:01:47: Sie werden es kennen, wenn ich ein Grundstück kaufe und darauf steht ein Gebäude.
00:01:52: Und das ist immer wieder die Frage der Teil meines Kaufpreises.
00:01:56: Welcher entfällt denn da eigentlich auf das Grundstuck?
00:01:58: Welcher fällt auf das Gebäudeges?
00:02:00: Für den steuerpflichtigen ist Gebäuden meistens interessant weil da kann ich etwas von meinem Kaufpreis dann auch abschreiben.
00:02:05: beim Grundstückt gibt's keine Abschreibung.
00:02:08: Deshalb brauche ich da eine Aufteilung, die also allen passt.
00:02:10: Vor allem eben auch dem Finanzamt.
00:02:12: und wie gesagt das BMF hat ein entsprechendes Tool aufgesetzt anhand dessen Mann das dann schon eher so aus Sicht der Finanzverwaltung eben aufteilen kann findet sich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums Ja und dann hast du genau
00:02:29: Mindestlöhne in der Altenpflege.
00:02:30: Wir hatten schon mal darauf hingewiesen, aber man kann gar nicht oft genug daran erinnern dass zum ersten Juli die Mindest löhne wieder steigen werden und zwar für Pflegehilfskräfte auf sechzehn Euro zweiundfünfzig für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf siebzehnt Euro achtzig und Pflegefachkräfte einundzwanzig Euro drei.
00:02:49: Ein Hinweis sei mir gestattet wir haben viele Betriebe die Haushaltshilfen leisten Und die oft übersehen, dass dann wenn die Haushaltshilfen mit den Betreuten dort motivieren stabilisierend tätig werden.
00:03:06: Dass durchaus auch der Pflege-Hilfskraft Mindestlohn gilt.
00:03:12: also da bitte ganz besonders darauf achten.
00:03:15: Das ist also.
00:03:16: in meiner Praxis habe ich eine ganze Reihe von Fällen, die eben auf diesen Grenzbereich für viel Frust sorgen.
00:03:23: Weil man hat ja gleich ne Mindestlohn-Unterschreitung voranthaltend vom Arbeitsentgelt genau der ganze bunte Strauß den ein dann das Hauptsortamt vorbei bringt.
00:03:37: Ja Entschuldigung für die kleine Lücke.
00:03:40: Das Bundeskabinett hat das Medizinergistergesetz verabschiedet, das mag auf den ersten Blick noch nicht so viel bedeuten aber man weiß oder muss wissen dass es einige hundert medizinische Register für bestimmte Erkrankungen in Deutschland gibt und das eine Register weiß von dem anderen nichts und das führt zu einem erheblichen Informationsverlust.
00:04:02: diese Lücke möchte man schließen.
00:04:05: Die Fachleute versprechen sich dann wirklich auch einen Schub, was dann Therapie und Diagnosemöglichkeiten angeht.
00:04:13: Und eine Erinnerung – ich kriege viele Anfragen zu Minustunden!
00:04:18: Kann nicht mit meinem Arbeitnehmer Minusstunden vereinbaren?
00:04:22: Ja kann man unter bestimmten Voraussetzungen natürlich nur dann wenn man überhaupt ein Arbeitszeitkonto vereinbart hat.
00:04:29: Das kann also auch nicht anordnen das muss man vereinbaren.
00:04:32: So, dann muss für den Arbeitnehmer klar sein.
00:04:35: Dass wenn Minustunden vereinbart sind geht es immer um eine Vorwegleistung des Arbeitgebers weil der quasi ja den Lohn vorfinanziert.
00:04:43: wirksam ist das Ganze nur Wenn das von vornherein zeitlich und umfänglich beschränkt ist.
00:04:48: Und jetzt kommt die große Einschränkung Eine Verrechnung mit plus Stunden oder mit normaler Arbeitszeit geht nur, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheidet in welchem Umfang negative Guthaben entstehen.
00:05:00: Also wenn er sich quasi einen Haushaltsdach nehmen kann.
00:05:05: Nur dann spricht man überhaupt von Minustunden.
00:05:07: also sonst bei fehlendem Arbeitsbedarf kann man Arbeitnehmer nicht in die Minustunde schicken.
00:05:14: das geht nicht weil das Beschäftigungsrisiko trägt nun mal alleine der Arbeitgeber.
00:05:19: so viel erst einmal zum Thema Minustun.
00:05:23: Ja, vielen Dank.
00:05:24: und dann habe ich auch nochmal zwei Hinweise aus der steuerlichen Praxis.
00:05:29: Vor allem Steuern im Insolvenzbereich das ist immer wieder ein heißes Thema vor allem wenn es da um die Umsatzsteuer geht.
00:05:37: Wenn Sie dann Thema haben sollten also entweder sie selbst von der Insolvent betroffen sind oder ein insolvenznahles Unternehmen gerade beraten.
00:05:45: ruhen sich da professionelle Hilfe ins Haus.
00:05:48: Ansonsten kann da viel schief gehen und das soll ja nicht sein.
00:05:52: Ansonst ein weiterer Hinweis, wir sind jetzt schon mitten im März, die Zeiten laufen immer schneller, Fristen kommen auch immer näher.
00:06:05: Da wollte ich noch mal darauf hinweisen dass wenn man einen Vorstellvergütungsverfahren für zwanzigzwanzig anstoßen möchte Das ist dann nur noch bis zum dreißigsten sechsten, zwanzisächsen zwanzich möglich Wenn man mit den Mitgliedsstaaten zu tun hat, wenn man es mit EU-Staaten zu tun hat.
00:06:21: Es sieht frist bis zum dreißigsten.
00:06:25: Aber wie wir wissen die Zeit rennt und bitte rechtzeitig die Vorsteuervergütungsverfahren anstoßen.
00:06:33: Ansonsten auch noch mal ein Hinweis für all die Steuerberater sind, die uns zuhören.
00:06:41: Freitag, den jetzt muss ich mal rechnen.
00:06:43: Dreizehnten dritten wurde kurzfristig darauf hingewiesen dass Kombibilia ganz schnell geupdatet werden muss.
00:06:55: Ansonsten kann man nichts mehr über Convibiria, also dann über das besondere elektronische Steuerberater Postfach versenden.
00:07:03: Man kann nur noch Nachrichten lesen aber wie gesagt versenden ist nicht möglich was natürlich ungünstig ist wenn man eine Klage einreichen möchte oder sonst irgendwie Schriftverkehr mit den Gerichten auf dem Weg bringen will.
00:07:14: Also bitte bei Conviviria das auf einen neuesten Stand bringen.
00:07:18: sind sie wieder einsatzbereit?
00:07:21: Ja, das war es von unseren aktuellen Hinweisen.
00:07:24: Kommen wir mal zu den aktuellen Urteilen und da hast du uns was aus dem Zivilrecht mitgebracht.
00:07:29: Steffen?
00:07:30: Ja
00:07:30: der große Aufregel der letzten Woche.
00:07:32: Der Bundesgerichtshof hat sich erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden die eine gegen das Corona Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoff gelten gemacht hat.
00:07:47: Dort gibt uns das Arzneimittelgesetz oder das Arzeneinmittelgesetz regelt, dass die Hersteller verschuldensunabhängig für schwere gesundheitliche Schäden haften, die auf die Arzneimechanwendung zurückzuführen sind.
00:08:00: Dabei wird gesetzlich vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimmittel verursacht worden ist.
00:08:07: Da muss man aber erst mal hinkommen.
00:08:08: also die Gefährdungshaftung tritt nämlich nur ein Wenn das Arzneimittel entweder schädliche Wirkung hat, die überein nach den Erkenntnisse medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder die Behandlung auf fehlerhaften Produktinformationen beruht.
00:08:26: Um diesen zweiten Fall ging es hier.
00:08:29: Diese Umstände, dass die Be Handlung auf einer fehlerhaftem Produktinformation beruhen muss die geschädigte Person vollständig darlegen.
00:08:38: Da gibt's also keinerlei Beweiserleichterungen.
00:08:43: Und ja, es gibt einen Auskunftsanspruch der aber eben nur gegeben ist wenn diese Umstände vollständig dargelegt sind.
00:08:54: Das ORG hatte noch verlangt dass die Ursächlichkeit also der Impfung für den Schaden überwiegend wahrscheinlich sein muss.
00:09:04: Also die Darlegung muss so geschaffen sein, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Gericht erkennbar ist.
00:09:10: Genau da setzt der Bundesgerichtshof an und sagt Nein, die Anforderungen sind überspannt.
00:09:16: Es reicht wenn es, wenn dargelegt wird, dass die Arzneimittel geeignet sind den Schaden hervorzurufen also nicht überwiegend wahrscheinlich sondern nur geeignete.
00:09:27: Das war hier gegeben, deswegen hat der Bundesgerichtshof die Sache an das OEG zurückgegeben.
00:09:32: Der Auskunftsanspruch muss jetzt erfüllt werden und erst dann werden wir sehen ob es tatsächlich einen Schadenersatzanspruch geben wird.
00:09:40: Das wäre in der Rechtsgeschichte das erste Mal für diese Corona-Impung.
00:09:46: Ja, das war das Urteil des Bundesgerichtshofs vom neunten März, im Aktienzeichen Römisch,
00:09:57: Dann habe ich noch mal was aus dem Bereich der Grundsteuer mitgebracht.
00:10:01: Jetzt geht es aber nicht ums Allgemeine, ob die Grundsteuern an sich verfassungsgemäß ist oder nicht sondern um die Kompetenz der einzelnen Gemeinden dann einen entsprechenden Hebesatz nehmen zu dürfen und bestimmen zu dürfen.
00:10:13: Da hatten wir schon vor ein paar Wochen berichtet, dass Kollegen von uns beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erreicht hatten.
00:10:20: Dass die gesagt haben, das grundsätzlich die Unterscheidung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohn Grundstücken rechtswidrig sei.
00:10:28: So was ähnliches lag jetzt auch dem Verwaltungsschrift Düsseldorf für die Stadt Hilden vor.
00:10:34: Düsseldorf wollte jetzt nicht so weit gehen, dass es grundsätzlich rechtswidrig sei zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstück zu unterscheiden.
00:10:41: Aber das Thema in dem Fall war, dass bei Nicht-Wohn-Grundstücken auch eine Mischnutzung möglich war, sodass eben auf einem sogenannten Nicht-wohn Grundstück grundsätzlich gewohnt werden könnte.
00:10:53: Und da empfand man die höheren Hebesätze für die Nicht- Wohn- Grundstücke dann als wieder rechtswidrig Und sah dann eben die entsprechenden Hebesätze der Stadt Hilden als unwirksam an.
00:11:04: Also man sieht, das Hebesatz finden der einzelnen Gemeinden ist doch nicht so einfach und kann wenn man dagegen vorgeht gerade wenn es um Unterscheidungen geht, die keinen sachlichen Grund dahinter haben zu einer Rechtswidrigkeit führen heißt aber nicht dass es am Ende keine Grundsteuer gibt.
00:11:21: Die Stadt muss sich jetzt hinsetzen und ein ordentliches System aufsetzen und dann werden entsprechende Grundsteuern wieder anfallen.
00:11:29: Das ist das Urteil des Verwaltungskriegs Düsseldorf vom zehnten März, zwanzig sechsundzwanzig gewesen.
00:11:36: Aktenzeichen Fünf K, sieben Null Sechs Zwo aus Fünfund Zwanzig
00:11:43: Ja.
00:11:43: dann habe ich jetzt zwei Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht mitgebracht, dass erstes von Bundesarbeitsgericht es ging um eine Vorbezeitkündigung an der Personalrat- und Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen waren.
00:12:01: Das Besondere an dieser Geschichte ist, dass eine fehlhafte Beteiligung des Gleichstellens beauftragten für sich die Unwirksamkeit der Kündigung noch nicht begründet – das war hier so der Fall.
00:12:14: Allerdings für eine ordnungsgemäße Beteilligung des Personalrates ist es erforderlich, dass die Stellungnahme Das war ja nicht der Fall.
00:12:26: Also, war die ganze Kündigung wegen Rechtsfehlafte beteiligt des Personalrats unwirksam quasi über Bande gespielt?
00:12:36: Ja das war das Urteil des BRG vom dreißigsten, zehnten, zwei-tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen Zwei AZR einhundertseemundsiebzig aus zwei.
00:12:48: Und das zweite Urteil ist von mir selbst erstritten.
00:12:52: Der eine oder andere weiß vorangegangenen Veranstaltung, dass ich ein Febelhafen für Sozialkassen Verfahrenstreitigkeiten habe und das die Urlaubskasse des Baugewerbes sehr viele Unternehmen in Anspruch nimmt von denen sie der Meinung ist, dass es ein Baugetrieb ist.
00:13:15: In dem Hauptsacheverfahren hatten wir uns verglichen auf eine bestimmte Zahlung und nach einer ganzen Weile meinte die Urlaubskasse des Baugewerbes, Wir wollen ja auch noch Zinsen haben für diese Forderungen.
00:13:26: Die dann in dem Umfang wie sie vergleichsweise anerkannt haben.
00:13:30: Dazu muss man wissen dass Verzugszinsen in diesem Zusammenhang entstehen in Höhe von Null Komma neun Prozent pro Monat.
00:13:40: also es ging um richtig Geld.
00:13:43: Das Arbeitsgericht Berlin hat sich das angeguckt und hat gesagt, der Anspruch ist verjährt.
00:13:48: Die Urlaubskasse meinte zwar die Verjährung rechtzeitig durch einen Beantragung des Mannbescheids gehemmt zu haben, da sagt das Arbeitsgerät Berlin Nein!
00:13:58: Darauf kommt es nicht an.
00:14:00: mit Blick auf Paragraf twohundert siebzen BGB Kommt nämlich darauf an ob die Hauptforderung schon verjert.
00:14:06: Ja, das war lange, also auch weit über sechs Monate nach Abschluss dieses Vergleichs.
00:14:11: Dass die Urlaubskasse auf die Idee gekommen ist.
00:14:14: Die Hauptforderung war schon verjährt und die teilt halt das Schicksal mit der Nebenleistung.
00:14:21: Auch die Nebenleistungen oder die Zinsforderung waren verjert.
00:14:24: Überraschend für mich und für alle andere auch.
00:14:27: Das Arbeitsgericht Berlin hat sich also überhaupt nicht darum gestärkt, was ein Tarifvertrag zur Verjährung von Zinsforderungen geregelt ist.
00:14:33: Sondern das ganz einfach nach dem BGB gemacht.
00:14:36: Das Urteil ist rechtskräftig!
00:14:37: Wir werden sehen wie es jetzt in der Zukunft mit den Zinsforderungen weitergeht.
00:14:43: Also das Urteil dass ich jetzt wie eine Monstranz vor mir her tragen werde, ist vom dritten Februar Genau.
00:14:58: Zum
00:15:00: schönen Abschluss habe ich noch mal ein steuerliches, eine steuerliche Entscheidung muss ich sagen.
00:15:05: das ist dann nur ein Beschluss in Anführungszeichen.
00:15:09: es geht um die private Nutzung betrieblicher PKW.
00:15:14: da gab es bisher schon Entscheidungen dazu.
00:15:17: was ist denn wenn ein Fremdgeschäftsführer hier also bei einer GmbH soll ich einen betrieblichen PKW nutzt?
00:15:23: Haben wir denn dann eine private Nutzung auf dem ersten Blick nach einem ersten Anschein, ja oder nein.
00:15:29: Da hatte der sechste Senat des BfH im Urteil schon gesagt Wenn es eine Vereinbarung zwischen der GmbH und dem Fremdgeschäftsführer gibt in dem gesagt wird du darfst diesen betriebliche PKW nicht für private Zwecke nutzen.
00:15:44: Dann sagt er erste Anschein Dann haben wir auch keine private Nutzung und dann haben wir kein lohnsteuerliches Thema grundsätzlich.
00:15:52: Jetzt war die Frage in der aktuellen Entscheidung, kann ich denn diese Entscheidung des BfH, die vorher gefällt worden ist auf ein Alleingesellschaft der Geschäftsführer anwenden?
00:16:06: Und da hat der erste Signat jetzt das BfA gesagt Nein!
00:16:11: Die Situation sind unterschiedlichen.
00:16:13: Fremdgeschäftsführer, der unterliegt die Überwachung der Gesellschaft her und da gibt es auch unterschiedliche Interessen so dass man also wenn's dann eben entsprechende Vereinbarungen gibt wird dann bestimmt auch überwacht werden das keine Privatnutzung vorliegt.
00:16:28: anders ist natürlich hier wenn ich eine allein gesellschaft der geschäftshürer habe der sich praktisch selber überwachen muss da hab ich keine interessen konflikte irgendwie.
00:16:40: Von daher wurde jetzt gesagt, wenn es einen betrieblichen Pkw gibt und ich an ein Leihengesellschaft der Geschäftsführer habe.
00:16:47: Dann sagt er erste Anschein dieser wird auch privat genutzt was dann eben dazu führen wird dass die Privatnutzung zu einer verdeckten Gewinnhochschüttung einer VGA führen wird kein Arbeitslohn sondern eine VGA Und dies dann entsprechend dann auf Ebene des Gesellschaftes zu besteuern.
00:17:05: Ganz kurzer Hinweis, weil einer der Richter an diesem Beschluss mitgewirkt hat das in der Literatur auch schon kommentiert hat.
00:17:13: Der meinte beim Einzelunternehmen müsste man ähnlich vorgehen.
00:17:17: da gibt es nur den Einzel Unternehmer der sein betrieblichen PKW hat.
00:17:20: Da würden wir dann aber nicht zu einer verdeckten Gewinnerschüttung sondern zu einer Entnahme kommen.
00:17:25: So, aber jetzt hier zur GmbH mit dem Alleingesellschaft der Geschäftsführer.
00:17:29: Das war der Beschluss des BfR vom siebzehnten Dezember.
00:17:33: zwanzig fünfundzwanzig Aktenzeichen Römisch eins b-sebzehn aus vierundzwantzig Ja und damit wars das wieder für diese Woche Steffen.
00:17:43: vielen Dank dass du dabei warst mit so spannenden Urteilen und Hinweisen Und dann hören wir uns nächste Woche
00:17:49: immer wieder gern.
00:17:50: dann bis nächstes Wochen
00:17:52: tschüss.
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