Episode 57: Kindergeld, Betriebsstätten, Mindestbesteuerung, Familiengenossenschaften, Altersvorsorge, Betriebsvermögen
Shownotes
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über neue Gesetzesentwürfe, wie u. a. zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften, zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes oder zu Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff. Bei den aktuellen Entscheidungen sind diese Woche u. a. der BFH zur grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile und zur Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie, sowie das BAG zum Annahmeverzugslohnrisiko bei unwirksamer Kündigung dabei. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!
Transkript anzeigen
00:00:00: Der ASTW Podcast.
00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.
00:00:10: Hallo, herzlich willkommen zu unserem Podcast!
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite Steffen Parsler von den ITL Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:18: Hallo Stefan!
00:00:21: So, wir haben ja wieder volles Programm Steffen.
00:00:22: Dann legen wir mal gleich los.
00:00:25: und zwar habe ich was mitgebracht ein Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom dreizehnten Dezember... Nein!
00:00:33: Dreizehnt Februar!
00:00:34: Entschuldigung!
00:00:35: Anderer Monat aber trotzdem Dreizehnte.
00:00:38: Also Dreizehnter Februar.
00:00:39: Da geht es um die Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff.
00:00:44: Es geht also um die Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht.
00:00:48: Was macht denn die Betriebstätte aus?
00:00:50: Wann liegt sie vor, wann wird sie begründet
00:00:52: etc.,
00:00:53: etc.
00:00:54: Da hat sich das BMF über einundfünfzig Seiten viele Gedanken gemacht.
00:00:59: wie gesagt es ist erst mal einen Entwurf.
00:01:02: Es wird aber dann irgendwann ziemlich wahrscheinlich zu einem finalen Schreiben dazu kommen.
00:01:07: für all diejenigen die sich so im Internationalen Steuer Recht vor allem aufhalten wird dieses Schreiben dann elementar werden.
00:01:16: Apropos internationales Steuerrecht, da gab es noch ein bisschen mehr vom Bundesfinanzministerium.
00:01:22: Einmal gibt es jetzt FAQ zur globalen Mindestbesteuerung.
00:01:27: Da geht das ja darum.
00:01:28: Unternehmen mit mehr als siebenundfünfzig Millionen Umsatz sind ja verpflichtet in der Zwischenzeit ihre steuerlichen Belange mal ein bisschen aufzuschreiben und sich darum zu kümmern dass es eben eine Mindest Besteuerungen gibt.
00:01:40: Da gibt es dann entsprechend FAQs dazu und es gibt FAQ zum BEPS-Projekt Base Erosion and Profit Shifting.
00:01:49: Das gibt's ja schon seit weit mehr als zehn Jahren.
00:01:52: dieses Projekt, das ist ja international auf OECD Basis und auch hier möchte man verhindern dass Profite in niedrigsteuerländer verschoben werden und dort vielleicht oder auch nur teilweise versteuert werden.
00:02:07: Auch hierzu gibt es FAQs auf der Seite des BMF.
00:02:12: So, und auch was mit B anfängt das Bundesverfassungsgericht hatte dann jetzt auch eine spannende Entscheidung veröffentlicht Steffen?
00:02:21: Ja genau!
00:02:21: Es geht um den Paragraf fünfundundsechsenfünfzig Klein DBGB, den zwar keiner kennt aber was da drin steht weiß jeder nämlich dass Dieser Paragraf eine Verordnungsermächtigung für die Länder enthält.
00:02:37: Also, die Länder können durch Rechtsverordnung bestimmen das in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
00:02:44: Die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses ist die ortsübliche Vergleichsmitte nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten darf.
00:02:52: Die sogenannte Mietpreisbegrenzungsverordnung.
00:02:55: unter anderem hat Berlin davon Gebrauch gemacht.
00:02:58: im Jahre Dort gab es auch schon mal eine Verfachsungsbeschwerde, die seinerzeit nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
00:03:08: Jetzt hat das Land Berlin eine zweite Mietpreis-Begrenzungsverordnung erlassen.
00:03:14: in den Jahren und auch gegen diese zweite Miedpreisbegrenzungs Verordnung ist vorgegangen worden.
00:03:24: Eine Wohnungsbaugesellschaft hat sich verklagen lassen von einem Mieter, der es nicht geschehen lassen wollte.
00:03:32: Dass diese Wohnungsbaugesellschaft diese Begrenzung auf höchsten zehn Prozent ignoriert hat.
00:03:40: die Wohnungsbaugesellschaft hat alle drei Instanzen verloren und dann eben nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde erhoben jetzt zweitmal gegen diese zweite Mietpreisbegrenzungsverordnung.
00:03:51: aber auch die hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen Und es damit begründet, dass das relativ mildeste Mittel sei um eine Aufteilung der Wohnbevölkerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu vermeiden oder zu verhindern.
00:04:15: Auch diese Verfassungsbeschwerde war nicht erfolgreich und die Mietpreisbremse kann nun bis zum Jahr.
00:04:25: Da muss sie dann zwingend aus der Kraft treten, weiter Geltung verhalten.
00:04:30: Ja das war der Beschluss vom achten Ersten, zwei tausend sechsundzwanzig.
00:04:35: Ja vielen Dank dafür und du hast uns dann nochmal so aus den aktuellen Plänen des Gesetzgebers auf was mitgebracht.
00:04:42: Ja, genau.
00:04:42: In dieser Woche tagt der Bundestag und wird sich mit vielen Dingen beschäftigen unter anderem auch mit zwei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die mir aufgefallen sind.
00:04:53: Einmal geht es um die Änderung des Umweltrechtsbehilfsgesetzes.
00:04:59: Wir alle wissen sind Umweltverbände oder haben Umweltverbinde selbst das Recht gegen Gesetzes- oder gegen Planungsvorgaben Rechtsmittel einzulegen Und damit werden viele Projekte viele Jahre lang behindert.
00:05:18: Ich hatte vom Vorgespräch ja schon erzählt, dass die A-Zwanzig weitergebaut werden soll von Mecklenburg-Vorpammern nach Schleswig-Holstein und das jetzt nach zwanzig Jahren tatsächlich geschehen wird.
00:05:34: Warum hat das so lange gedauert?
00:05:35: Weil es eben eine Reihe von Klagen gegeben hat, vom WND und von anderen Umweltvereinigungen.
00:05:42: Jetzt sagt der Gesetzgeber.
00:05:43: diese Umweltvereinigung werden nur zeitlich befristet anerkannt.
00:05:49: Sie dürfen nur dort noch klagen wo ihr konkreter Aufgabenbereich betroffen ist.
00:05:57: Die Verfahren werden beschleunigt zu soll die Klage Erwiderungsfrist zehn Wochen betragen Und das finde ich als wirkungsvollste Änderung, die laufende Klageverfahren sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
00:06:11: Ich bin ja sehr gespannt ob das tatsächlich zu einer Beschleunigung unserer vielen Verfahren führen wird.
00:06:20: Ein zweites Gesetzesvorhaben der Bundesregierung betrifft die Reform des steulichen förderten privaten Altersvorsorge.
00:06:27: Also die Ries der Rente soll ersetzt werden unter anderem durch das Altersvorsorge-Depot, auch wenn das kein hundertprozentige Garantie mehr erfährt.
00:06:36: Die Förderung soll bis zu tausend zweihundert Euro jährlich mit auf dreifüßig Zent festgelegt sein und es kommt die Frühstadrenne für Kinder.
00:06:48: Jährlich Hundertzwanzig Euro sollen als Staatkapital für ein Altersforsorgedepot bereitgestellt werden.
00:06:56: Ja, so viel von meiner Anlageberatung an dieser Stelle.
00:06:59: Ja vielen Dank dafür und ich habe gelernt dass die Zahlen bei den Autobahnen zum Beispiel also bedeuten wie lange das ganze Planungsverfahren gedauert hat.
00:07:07: dann weiß ich hier rund um Berlin die A ten oder A neun.
00:07:10: was hat denn also zehn oder neun Jahre gedauern ja?
00:07:14: Das kann ja nötig sein.
00:07:16: Denen will man nicht über die A-Fürzig!
00:07:20: So ich hab da noch zwei Schreiben der Finanzverwaltung einmal aus Bayern, da geht es um die steuerrechtliche Behandlung sogenannte Familiengenossenschaften.
00:07:30: Ganz kurz noch mal zu diesen Familiengenrossenschaften, die sind so ein Thema von vermeintlichen Beratern, die sich ausgedacht haben ach das ist doch eine super Idee.
00:07:42: dass man Genossenschaft gründet, da sein ganzes Vermögen reinpackt und natürlich auch seine Familie damit das ganze Familiengenossen schafft heißt Familienmitgläder werden also genossen.
00:07:54: Ziehen wir einfach die ganzen privaten Ausgaben, die wir haben über diese Genossenschaft und ziehen sie natürlich bei der Genossenschaft als Betriebsausgaben ab.
00:08:01: Also wenn ich zum Beispiel Urlaub gemeinsam mache, das ist dann eine Betriebsausgabe.
00:08:05: Und bei den Genossen soll das Ganze dann eben keine steuerpflichtigen Einnahmen sein so dass ihr also hier so ein Double Dip habt doppelt gewonnen einmal auf der einen Seite Betriebsausgarbe Auf der anderen Seite keine Besteuerung Bei den Mitgliedern der Familiengenossenschaft.
00:08:22: So nicht hat schon das Land Sachsen-Anhalt mit dem Schreiben vor einiger Zeit gesagt.
00:08:27: Die haben solche Konstruktionen, zumindest dann aus steuerlicher Sicht als verlegte Gewinnausschüttung angesehen also dass am Ende doch zu einer Besteuerung kommt.
00:08:37: Genauso war dann auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg im letzten Jahr drauf.
00:08:43: Und jetzt eben da auch das Bayerische Landesamt für Steuern hat am siebzehnten zweiten Schreiben rausgebracht, wo die ihm gesagt haben natürlich müssen wir uns genau angucken.
00:08:50: Das kann ja auch alles legitim sein und alles gut sein.
00:08:53: Im Einzelfall aber wenn wir es dann überziehen und gerade dann versuchen hier den Finanzierung der privaten Lebensaufführung der Mitglieder irgendwie über die Familiengenossenschaft abzuwickeln dann sehen wir auch hier verdeckte Gewinnausschüttung.
00:09:09: und muss ich auch immer dazu sagen, wenn man es eben hier überzieht und das Ganze bewusst macht.
00:09:14: Dann kann es auch sein – und wir haben schon gesehen, dass da eben Steuerstrafverfahren eingeleitet werden – also bitte vorsichtig mit den Familiengenossenschaften.
00:09:22: Und dann noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom neunzehnten Februar.
00:09:27: Da geht es um das Kindergeld und das Kindergelt künftig ohne Antrag möglich sein soll!
00:09:34: Man stellt sich das so vor, wenn ich eh schon Kinder habe.
00:09:37: Dann hab' ich ja meine ganzen Daten hinterlegt und dann wird einfach bei dem weiteren Kind das zusätzliche Kindergeld dann demjenigen der bisheres Kindergeld bekommen hat einfach überwiesen.
00:09:47: Wenn ich bisher noch kein Kinder hatte und jetzt das erste Kind bekomme, dann müsste ich nur meine I-Bahn hinterlegen.
00:09:53: ohne weiteren Antrag würde auf diese I- Bahn dann das Kindergeld überwiesen.
00:09:58: Ich hoffe es klappt.
00:09:58: Klingt erstmal ganz gut kann man die Eltern die sowieso ein bisschen Stress haben, wenn sie ein frisches Kind bei sich zu Hause haben.
00:10:05: Dann noch ein bisschen von Anträgen entlasten!
00:10:08: So und dann kommen wir mal zu den aktuellen Urteilen der Woche.
00:10:13: Und da habe ich auch was mitgebracht und das passt ganz gut zu dem, was ich gerade zur Familiengenossenschaft gesagt hab und dass man es nicht übertreiben soll.
00:10:21: Das FG Düsseldorf hatte über einen Fall zu entscheiden, möchte ich jetzt hier gar nicht so im Einzelnen aufdröseln.
00:10:28: Es ging als Überschrift um Bonds-Tripping.
00:10:32: da hatte man eine Kapitalanlagegesellschaft in Lichtenstein und wollte jetzt also über die Grenze steuerfreie Einkünfte erzielen.
00:10:41: das wäre jetzt nicht gegangen wenn man sich direkt beteiligt hätte.
00:10:44: es wurde in dem Fall eine KGAA eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gegründet bzw zwischendurch geschaltet übers internationale Steuerrecht, eine Steuervreiheit zu bekommen.
00:10:57: Und das FG Düsseldorf hat sich das alles angeguckt und gesagt ja klar wenn ich mir so die Einzelschritte angucke dann würdest du auch recht haben lieber steuerpflichtiger und würde es dann zum Beispiel deine Steuerfreiheit bekommen.
00:11:09: aber wenn ich dann mich so raussume und dann eine Gesamtbetrachtung vornehme dann wirken doch die Einzelakte umständlich kompliziert und nur eben zu dem Zweck vorgenommen, hier steuerliche Vorteile zu erzielen.
00:11:22: Und genau diesen Satz das was ich gerade gesagt habe muss man mal auf sich wirken lassen.
00:11:27: so gucken sich Finanzämter aber auch Finanzgerichte dann doch Konstruktion ab wie da sie ihre Familiengenossenschaft mag im Einzelnen erstmal so irgendwie nachvollziehbar sein.
00:11:38: wenn ich mir das ganze dann aber angucke Dann wirkt es umständlich kompliziert und nur zur Steuervermeidung vorgenommen.
00:11:44: Und das ist dann eben genau die Definition, dass das Finanzamt bzw.
00:11:49: hier in dem Fall des Finanzgerichts sagt, das ist eine Steuerumgehung – und wir werden das nicht anerkennen!
00:11:54: Das war das FG Düsseldorf, Urteil vom fünften November.
00:12:05: Der steuerliche Pflichtige fand das nicht gut.
00:12:07: Die Regierung war nicht zugelassen, der hat jetzt die Nicht-Zulassungsbeschwerde eingelegt und das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof ist Römisch Vier B fünf aus sechsundzwanzig.
00:12:21: Dann zu einem weiteren Urteil dieses Mal vom Bundesfinanzhof.
00:12:24: da ging es so im Kern darum dass es eine Grund besitzende GmbH gab.
00:12:30: Und an der Gmbh gab's Gesellschafter klar.
00:12:32: So einer der Gesellschaften hatte Wir reden über das Jahr zwanzigzehn, eine Beteiligung von unterfümmerneunzig Prozent.
00:12:41: Warum erwähne ich das mit den unterfümmerneunzig Prozent?
00:12:43: Damals gab es noch im Paragraph Eins Absatz drei Nummer eins bzw.
00:12:47: Nummer zwei Grunderwerbsteuer gesetzt Eine Grenze vom Femur neunzig prozent.
00:12:52: wenn ich drunter blieb dann gab's keine Grunderwärbsteuern Wenn ich eben Anteile an Kapital oder Personengesellschaften habe.
00:12:57: wenn ich darüber war Dann gab's eine sogenannte Anteilsvereinigung und da muss ich Grunderwerk steuer zahlen als Gesellschafta.
00:13:05: So, ich war eigentlich unter ninety-fünf Prozent.
00:13:07: also alles gut.
00:13:09: jetzt erwarten aber diese Grundgrund besitzende GmbH eigene Anteile und damit rutschten die Gesellschaften alle rechnerisch ein bisschen höher in ihren Prozenten und damit eben auch dieser Mehrheitsgesellschafter rutschte über Und das löste dann diese schädliche Anteilsvereinigung aus und führte zu Grunderwerbsteuer.
00:13:28: Das hat jetzt genau der BfH in seinem Urteil bestätigt, dass ihm dann auch die mittelbare Anteilsvereinigungen über den Erwerbeigeneanteiler zu einer Grunderwärbsteuern führen kann.
00:13:39: Das ist das Urteil des BfF vorm Zweiundzwanzigsten, Zehnten, zwanzig-fünfundzwanzige Aktenzeichen Römisch IIR Vierundzwansich aus Zweiunzwanziger.
00:13:51: Jetzt rüber zum Bundesarbeitsgericht!
00:13:53: Ja, genau.
00:13:54: Und heute reden wir mal über einen Beschluss, Beschluss deshalb weil der zweite Senat möchte gerne abweichen von einer Rechtsansicht des fünften Senats und hat dort offiziell angefragt.
00:14:06: und der Fünfte Senat sagt ja zweiter Senat macht das mal so Wir schließen uns deiner Meinung an.
00:14:12: Worum ging es?
00:14:14: Eine deutsche Klägerin mit Wohnsitz in Deutschland war Flugbegleiterin für eine beklagte.
00:14:19: ein Luftfahrtsunternehmen mit Sitz im Chicago hat dort mit diesem Luftfahrtunternehmen einen in den USA ein Arbeitsvertrag geschlossen nach dem Recht des Staates Illinois und hat aber stets ihre Einsätze in Frankfurt begonnen und beendet, was erklärt das ein deutsches Arbeitsgericht zuständig ist.
00:14:45: Die Flugbegleiterin wurde gekündigt, hat gegen diese Kündigung Rechtsmittel eingelegt.
00:14:51: Das Bundesarbeitsgericht in der letzten Instanz hatte entschieden, dass das Arbeitsverhältnis am dreißigsten vierten einundzwanzig endete.
00:15:00: Allerdings hat die Dame seit Oktober zwei Tausend zwanzig kein Geld bekommen und hat den Annahme-Verzugslohn eingeklagt.
00:15:08: Einnahmeverzugslohn, das richtet sich nach Paragraph sixhundertfünfzehn BGB und der ist abbedingbar.
00:15:15: Und so hatte sie auch in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, dass die im Falle einer Kündigung keinen Anahme- verzugtslohn gelten machen kann.
00:15:24: Der zweite Senat war da sehr skeptisch und hat gemeint ja, dass auch wenn sechshundert fünfzehn bgb abbedingerbar sei könnte es also durchaus rechtswidrig sein.
00:15:36: wie fünfter Senat der für der fünfte Senat, der für Endgeldansprüche zuständig ist.
00:15:44: Hat das bislang auch so gesehen und gefragt wie sieht es denn aus unter dem Lichte der kündigungsrechtlichen Regelung?
00:15:52: Da hat der Fünfte Senate jetzt gesagt ja die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung wäre praktisch bedeutungslos wenn der Arbeitnehmer im Falle seiner Nichtbeschäftigung da keinen Vergütungsanspruch hätte.
00:16:05: also greift dieser ganz direkt in das zwingende Kündigungsrecht ein und führt dazu, dass der Sechsunnel-Fünfzehn BGB eben nicht einfach so abbedingt werden kann.
00:16:19: Hat sich also der Rechtsprechung des Zweiten Senats angeschlossen?
00:16:23: Und die Dame kriegt tatsächlich jetzt auch Annahme.
00:16:26: Verzugslohn.
00:16:27: Wer sich erinnern mag, diesen Sachverhalt hatten wir hier schon mal als Gegenstand und haben berichtet dass diese Arbeitnehmerin auch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat was seinerzeit in diesem Arbeitsvertrag nach dem Recht des Staates Illinois ausgeschlossen war.
00:16:44: Auch dort hat sie am Ende recht bekommen.
00:16:48: Mal gucken vielleicht hat das Bundesarbeitsgericht noch ein anderes Anderem Teil dieses Arbeitsverhältnisses auf dem Tisch, wir werden sehen.
00:16:56: Das jedenfalls war der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom achtentzwanzigsten Januar.
00:17:00: zwei tausendsechsen zwanzig zum Aktenzeichen fünf AS vier aus fünfundzwanzzig.
00:17:08: Ja und jetzt darf ich noch mal vom Bundesfinanzhof Ihnen etwas berichten.
00:17:12: da geht es um betriebliche Altersversorgung.
00:17:16: Es hat eine Arbeitnehmerin abgeschlossen und die hatte dann mehr oder weniger die Wahl, einmal sich dann die Altersversorgung als Rente bis zum Ende der Lebenszeit auszahlen zu lassen.
00:17:28: Oder eine Einmalleistung zu wählen?
00:17:30: Da dachte ich auch super!
00:17:31: Dann nehme ich doch die Einmal-Leistungen ist doch alles prima und man hätte auch davon ausgehen können dass das steuerlich prima ist.
00:17:39: denn wenn ich diese Einmal Leistung wähle, dann habe ich ja eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum Und da denkt jeder Steuerrecht also fortran super, wenn das nämlich vorliegt.
00:17:50: Dann haben wir sogenannte außerordentliche Einkünfte nach § thirty Absatz zwei in dem Fall Nummer vier Einkommenssteuergesetz.
00:17:58: ich kriege also Vergütung für meine mehrjährige Tätigkeit und dass wird dann insgesamt begünstigt besteuert.
00:18:05: Nö hat das Finanzamt gesagt und jetzt tatsächlich auch der BFH Ja, wir haben eine Zusammenballung von Einkünften.
00:18:13: Das ist schon alles richtig.
00:18:14: Die Voraussetzungen des thirty- vier Absatz zwei Nummer vier erfüllt sie grundsätzlich aber das Ganze muss dann doch bitte irgendwie so ein atypischen Sachverhalt darstellen und nicht etwas sein was ja irgendwie für dich planbar gewesen ist.
00:18:28: Und diese Planbarkeit hatten wir hier.
00:18:31: Wir haben einen Vertrag abgeschlossen nachdem schon von Anfang an klar war dass ich am Ende unbedingt, ohne dass sich sonstige Voraussetzungen erfüllen muss, eben diese Einmalleistung wählen kann.
00:18:43: Und da hat er gesagt okay wenn es so die Möglichkeit ist dann kannst du ja praktisch auch begünstigte Besteuerungen dadurch für dich einfach wählen und das soll hier nicht sein.
00:18:53: Es muss einen ansonsten an typischer Sachverhalt vorlegen den wir hier nicht haben und von daher ist es dann so, dass dieser Kapitaleistung aus der betrieblichen Altersvorsorgung dem ganz normalen Progressionseinkünften unterliegt und dann eben entsprechend nicht begünstigt zu besteuern sind.
00:19:12: Das ist also sehr spannend, weil man jetzt auch auf sämtliche Altersvorsorgen gucken muss ob der BfH in diesen Fällen dann auch so entscheiden würde.
00:19:21: Das war das Urteil des BfR vom dreißigsten Oktober.
00:19:24: zwanzig fünfundzwanzig gewesen.
00:19:27: Aktenzeichen römisch zehn R-Fünfundzwanziger aus Dreiundzwanzig Ja.
00:19:32: und dann zum Abschluss noch so ein bisschen was Abgefahrenes aus dem Steuerrecht, wo man am Ende nur sagen kann naja das sollte man sich wenn dann immer gut angucken beziehungsweise professionelle Hilfe holen.
00:19:45: Wo sind wir?
00:19:46: Wir sind in diesem Fall bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach dem § six Absatz fünf Satz drei Einkommensteuer gesetzt.
00:19:56: da kann ich also zum Buchwert Wirtschaftsgüter hin und her schieben zwischen meinen Betriebsvermögen, Sonderbetriebs- vermögen.
00:20:05: Wenn das Ganze dann aber doch so einen Teil entgeltlichkeitscharakter hat?
00:20:10: Also ich habe schon einen Schenkungsbereich, aber auf der anderen Seite auch ein endgeltlichen Bereich.
00:20:17: Das ist immer wieder die Frage wie muss ich denn jetzt was hier eigentlich berechnen?
00:20:23: in dem Fall Wir finden wir uns im Bereich nicht der Einheitstheorie, wo ich dann also gucke.
00:20:29: Ist es entweder eine Schenkung oder am Ende komplett endgeltlich?
00:20:33: Sondern wir befinden uns in dem Bereich der Trennungstheorie.
00:20:36: Ich muss also aufteilen, Schenkungsbereich und sonstigen endgältlichen Bereich.
00:20:40: Und jetzt in dem Fall ist es dann wieder so wenn ich die Trennungstheoree habe, muss ich immer wieder gucken gilt denn sie sogenannte Strangetrennungsteorie?
00:20:49: Da teile ich dann auf und da muss ich aber auch meine Buchwerte untergleichen, exakt nach dem Verhältnis dann auch den unentgeltlichen und dem entgeltlichem Bereich zu ordnen.
00:20:58: Oder gilt die modifizierte Trennungstheorie?
00:21:02: In diesem Bereich kann ich abweichen von den eigentlichen Verhältnissen meiner Buchwärte mit dem endgeltliche und ungeltlichen Bereich dann eben wie gesagt zurechnen.
00:21:12: Was gilt jetzt hier, strengere Trennungstheorie oder modifizierte Trennungstheory?
00:21:16: Der BFH hat sich dann der sogenannten modifizzierten Trenningstheori zugeschlagen.
00:21:23: Muss man so hinnehmen?
00:21:25: es ist nicht ganz klar, ob Argumente gäbe es in beide Richtungen.
00:21:30: Der BFH wollte dann hinsichtlich der modifizierten Trennungstheorie.
00:21:35: Heißt aber, wenn ich mal so ein Sachverhalt habe und berechnen muss, was ist denn eigentlich der endgeltliche Bereich?
00:21:41: Was hab' ich für Veräußerungsgewinn am Ende?
00:21:42: Hab' ich irgendwelche A-Fahrreihen in die zu berücksichtigen sind?
00:21:46: Muss ich mir das sehr genau angucken und gegenchecken, was sagt der
00:21:51: BFh?".
00:21:52: Das ist das Urteil des BfH vom elften Dezember zwanzig, fünfundzwanzig gewesen.
00:21:57: Aktenzeichen Römischvier r siebzehn aus.
00:22:04: Haben.
00:22:04: wir haben die Zuhörer das für diese Woche auch schon wieder geschafft?
00:22:07: Genau so
00:22:08: war toll.
00:22:09: vielen Dank dass du dabei warst.
00:22:11: ja bis zur
00:22:12: nächsten Woche
00:22:13: tschüss.
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