Episode 54: Bargeld, Steuerberaterprüfung, Aktivrente, Corona-Hilfen, Parkzeit, Untervermietung
Shownotes
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf zwei aktuelle BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten sowie zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung und geben ein kurzes Update zum Mindestlohn für Auszubildende und zur Aktivrente. Diese Woche auch dabei sind jeweils zwei Entscheidungen vom FG Münster zur Unpfändbarkeit eines Kfz aus gesundheitlichen Gründen und zum Spendenabzug für Mietzahlungen an Alleingesellschafter sowie vom BGH, der über Abschleppkosten auf Privatparkplätzen und Untervermietung mit Gewinn geurteilt hat. Bleiben Sie dran für wichtige Insights und rechtliche Updates!
Transkript anzeigen
00:00:00: Der ASTW Podcast.
00:00:02: Ihr wöchentlicher Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.
00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite Rechtsanwalt Steffen Parsa von den ITE Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:19: Hallo Steffen.
00:00:21: Hallo Dietrich.
00:00:21: Wir haben wieder spannende Sachen mitgebracht, Steffen.
00:00:25: Ja.
00:00:25: Deshalb starte ich gleich mal rein und zwar mit einer Meldung zum BMF, die haben am sechsohnzwanzigsten Januar ein Schreiben rausgebracht und das ist diesmal aus meiner Sicht praktisch wirklich wichtig.
00:00:38: Da geht es um die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendung, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten.
00:00:48: Das ist ja das, wenn ich eine Immobilie habe und mich frage, kann ich denn jetzt meine Kosten sofort absetzen oder muss ich die dann als Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die entsprechende Laufzeit dann abschreiben.
00:01:01: Da gibt es immer wieder Streit mit der Finanzverwaltung.
00:01:05: Schon bei kleinsten Änderungen wollen die natürlich, dass das dann irgendwie Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind.
00:01:11: Und man selber denkt, dass es eben sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen sind.
00:01:16: Das haben wir ganz viel bei uns in der Praxis.
00:01:18: Wir berufen uns dann natürlich auch immer auf die entsprechenden BMF schreiben.
00:01:22: Das Letzte ist, wenn ich mich recht erinnere, aus dem Jahr zwei Tausend dreizehn gewesen.
00:01:26: Dieses Schreiben ersetzt jetzt sämtliche Schreiben, die vorhergegangen sind und ist für alle offenen Fälle anwindbar.
00:01:32: Also von daher, wenn Sie gerade mit der Finanzverwaltung zu tun haben, bitte dann jetzt auf das neue Schreiben vom sechsten zwanzigsten Januar zwanzig, sechsundzwanzig verweisen.
00:01:42: Ja, Mindestlohn, auch für Außenbildende gibt es einen Mindestlohn.
00:01:46: Ich hoffe, keiner dazu wird durch diese Aussage jetzt überrascht.
00:01:51: Es überrascht auch nicht, dass wieder gesetzliche Mindestlohn auch der Mindestlohn für Auszubildende steigt.
00:01:58: Und zwar nach einer klar festgelegten Formel, die in § werden die Tarife veröffentlicht, werden die Mindestlöhne für die Auszubildenden veröffentlicht.
00:02:23: Das ist im Oktober letzten Jahres geschehen und seit dem ersten Januar gelten die halt.
00:02:29: vom ersten Lehrjahr sind es also mindestens siebenhundert, vierundzwanzig Euro im zweiten, achthundert, fünfzig Euro im dritten, neunhundert, siebenundsiebzig.
00:02:39: Und wer im vierten Ausbildungsjahr ist, der reist erstmal.
00:02:42: die tausend Euro Grenze, also tausend Euro, vierzehn alles, was drunter ist.
00:02:47: gilt nicht als angemessen.
00:02:51: Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt.
00:02:54: Im Oktober werden wir wahrscheinlich die nächste Bekanntmachung bekommen.
00:02:58: Oh, okay.
00:02:59: Also dein erster Hot-Tech, da gibt es dann demnächst auch nochmal wieder Änderungen.
00:03:03: Sehr schön.
00:03:04: Ja, kommen wir vom Geld zum Geld.
00:03:07: Die EU plant eine bessere Bargeldversorgung und Ich fieh mir jetzt gerade so ein, da die ganzen Banken langsam zumachen, die ganzen Feiern zumachen, kaum noch irgendwo Geldautomaten zu finden sind.
00:03:18: Wo krieg ich mein Bargeld her?
00:03:20: Natürlich beim Einzelhändler und im Supermarkt.
00:03:22: Da soll es jetzt neue Regeln geben, dass ich auch ohne dort einzukaufen Geldabhebung bis zu Hundertfünfzig Euro machen können soll.
00:03:31: Wie gesagt, ist noch in der Planung.
00:03:32: Aber das stellt man sich sofort, dass wir dann wieder an unser geliebtes Bargeld kommen.
00:03:37: Ja, dann als nächstes.
00:03:40: zur Steuerberaterprüfung, da plant man das Ganze elektronisch zu machen.
00:03:47: Und elektronisch heißt hier, man schreibt nicht mehr mit Stift und Papier, sondern das Ganze soll auf dem Laptop dann stattfinden.
00:03:56: Das soll jetzt schon ab dem Jahr zwanzig, sechsundzwanzig in Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg dann ermöglicht werden.
00:04:04: Und ab dem Jahr zwanzig, siebenundzwanzig, wahrscheinlich in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
00:04:11: Also all die können sich freuen, dass sie dann eben auf dem Laptop schreiben dürften.
00:04:16: Ganz kurz dazu nochmal aus den juristischen Prüfungen.
00:04:19: Da wird auch schon länger mit Laptops gearbeitet und da wird das sehr gut angenommen.
00:04:22: Also die Prüflinge mögen das auch lieber am Laptop zu schreiben als mit der Hand.
00:04:27: Also von daher ist das vielleicht eine kleine Erleichterung.
00:04:31: Ja, von der Erleichterung hin zum BMF mal wieder.
00:04:34: Am neunzwanzigsten Ersten ist ein Schreiben rausgekommen.
00:04:38: Da wurde die AERO also die entsprechenden Anwendungserlasse zur AO geändert.
00:04:45: Für diverse Pallagrafen wurden dann noch mal kleinere Änderungen vorgenommen.
00:04:49: Also all diejenigen, die wir im entsprechenden Bereich zu tun haben, dann bitte da gerne mal reingucken.
00:04:55: Ein großes Thema, was uns in den letzten Wochen beschäftigt hat und auch weiterhin beschäftigen wird, ist die sogenannte Aktivrente.
00:05:03: Da hatten wir ja das Glück, dass am Dreiundzwanzigsten Zwölften das Aktivrentengesetz ja noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist und damit scharfgestellt worden ist.
00:05:12: Die gilt ab dem ersten, ersten, zwanzig, sechsundzwanzig, ja und all diejenigen, die sie nutzen wollen und jetzt dann eben ihre Aktivrente haben wollen.
00:05:20: Die gucken gerade so ein bisschen in die Röhre, weil uns die Finanzverwaltung jetzt ein bisschen im Regen stehen lässt, wie denn die Aktifrente tatsächlich praktisch umgesetzt werden soll.
00:05:30: Dazu hat man sich natürlich keine Gedanken mehr gemacht, weil das alles eben dann doch ein bisschen zeitkritisch wurde am Ende letzten Jahres.
00:05:37: Und so sind alle Anbieter von Lohnabrechnungsprogrammen jetzt so ein bisschen stehen da und gucken sich fragend an, egal wie die heißen.
00:05:46: Keiner von uns weiß, soll das über seltsam Verfahren laufen.
00:05:48: Soll ich jetzt Arbeitgeber jetzt selber irgendwie das entsprechende Brutto berechnen?
00:05:53: Keine Ahnung, wie es läuft.
00:05:54: Also von daher, das ist nicht Dummheit des Steuerberaters oder eben der entsprechenden technischen Anbieter.
00:06:00: Man hat einfach überhaupt noch keine Vorgaben, wie das zu laufen hat.
00:06:02: Da müssen jetzt alle warten, also auch diejenigen, die jetzt schon davon ausgehen, dass sie in diesem aktiv fremden Bereich unterwegs sind.
00:06:10: Das muss jetzt erstmal abgewartet werden und natürlich, wenn dann irgendwann mal offizielle Verlauben kommen, muss das erstmal auch technisch einprogrammiert werden.
00:06:18: Das wird auch nochmal einen Augenblick dauern.
00:06:20: Also da können wir noch ein paar Tage warten, bis das dann wirklich auch eben funktioniert, praktisch funktioniert.
00:06:27: und bis dahin bitte dann nehmen die Füße stillhalten.
00:06:30: Es geht halt leider nicht schneller.
00:06:33: Ja, und der letzte Punkt aus unserem Bereich aktuell ist mal wieder aus dem Gruselkabinett Corona-Hilfen.
00:06:39: Da hatten wir ja schon einige Themen vorgestellt, wie man dazu kommen kann, dass am Ende dann die entsprechenden Hilfen abgelehnt werden.
00:06:46: Jetzt wieder eine mögliche Falle ist aufgetaucht bei den Fristverlängerungen.
00:06:51: Da geht es darum, wenn es Nachfragen der Bewegungsstellen gibt.
00:06:56: mehrere Nachfragen und ich einfach nur eine Fristverlängerung beantrage, ohne genau zu sagen, auf was bezieht sich denn das jetzt?
00:07:03: und das Ganze vielleicht dann auch noch im Zusammenhang mit der letzten Nachfrage steht diese Fristverlängerung, sodass man daraus schließen könnte, dass die Fristverlängerung nicht für die vorhergehenden Nachfragen der Bewilligungsstelle gelten.
00:07:15: Dann kann es gut sein.
00:07:17: dass eben die Fristverlängerung nicht oder für ein Teil der Nachfragen eben nicht gilt.
00:07:21: Und wenn ich dann erst später antworte, dann gelten die dann auch als verspätet und dann können die Corona-Hilfen versagt werden.
00:07:28: Also, deshalb bitte, wenn Sie mehrere Rückfragen bekommen von den Bewegelungen stellen, dann die Fristverlängerungsanträge so genau stellen, dass klar ist, dass sich das auf alle Rückfragen bezieht, sodass Sie dann da immer fristgerecht auch entsprechend antworten.
00:07:43: Ja.
00:07:43: Dann kommen wir mal zu unseren aktuellen Urteilen.
00:07:46: Da haben der Steffen und ich ein paar schöne mitgebracht.
00:07:49: Erste ist vom FG Münster.
00:07:50: Da geht es erst mal um einweiligen Rechtsschutz.
00:07:53: Also noch nicht Hauptsacheverfahren, einweiliger Rechtsschutz.
00:07:57: Da hatte jemand seine Steuer nicht gezahlt und das Finanzamt hat dann einfach mal frecherweise Sachen gefendet, unter anderem auch ein Pkw.
00:08:05: Und nun, was muss ich machen, wenn mir so was passiert?
00:08:07: Ich muss dann tatsächlich zum Finanzgericht gehen, wenn das Finanzamt bei mir etwas findet.
00:08:11: Und dem Finanzgericht wurde dann vom Steuerpflichtigen vorgetragen.
00:08:14: Er hätte Agoraphobie, das ist die sogenannte Platzangst.
00:08:19: scheint auch irgendwie festgestellt worden zu sein.
00:08:22: Und dieser Mensch könne halt am gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen, wenn er diesen Pkw nicht hat.
00:08:28: Das hat das FG Münster jetzt in diesem Einzweiligen Rechtsschutz auch erst mal so geglaubt und gesagt, okay, wir können hier erst mal nur oberflächlich prüfen.
00:08:37: Und wenn dieser Mensch eben sonst nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, dann muss ihm dieser Pkw auch zurückgegeben werden.
00:08:45: Das Ganze muss natürlich dann jetzt noch mal im Hauptsache Verfahren genau aufgedröselt werden und genau geschaut werden, ob dem dann wirklich so ist.
00:08:51: Aber also, wenn ich dann tatsächlich einen pathologischen Zustand habe und an bestimmte Dinge gebunden bin, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, dann scheint es so zu sein, dass die nicht fändbar sind fürs Finanzamt.
00:09:03: Das ist der Beschluss des FG Münster vom neunzehnten Dezember.
00:09:06: zwanzig, fünfundzwanzig Aktenzeichen, vier V, fünfundzwanzig, Null, Null aus fünfundzwanzig A. Oh, ja.
00:09:16: und dann noch eine Sache vom FG Münster.
00:09:19: Das klingt nach so einem Kleinsteuersparmodell ist aber vom FG Münster jetzt erstmal so durchgewunken worden.
00:09:26: Worum geht es?
00:09:27: Wir haben einen Menschen, der hat eine GGmbH gegründet.
00:09:31: Das ist also hundert Prozent Gesellschaft da und diese gemeinnützige GmbH, die hat ein Museum betrieben und ein Museum muss normalerweise in Räumlichkeiten betrieben werden.
00:09:41: Die hatte die GGmbH nicht.
00:09:43: Also hat der hundert Prozentgesellschaft, hat diese Räumlichkeiten dem Museum zur Verfügung gestellt.
00:09:48: Aber wie es halt so im echten Leben ist, wenn ich dir Räumlichkeiten zur Verfügung stelle, dann musst du mir auch bitte Miete zahlen.
00:09:55: Das wurde gemacht.
00:09:57: Sollte gemacht werden.
00:09:58: Aber die GGmbH hatte kein Geld.
00:10:00: Wo krieg ich das Geld her?
00:10:01: Der Gesellschaft hat der GGmbH das Geld für seine eigene Miete gegeben, aber als Spende deklariert und gesagt, ich spende dir das Geld für die Miete, die du mir schuldest.
00:10:13: Und dafür hat er eine Spendenscheinigung bekommen.
00:10:15: Heißt also, er spendet das Geld an die GGMBH, kriegt dafür eine Spendenscheinigung und die GGMBH nimmt das Geld, um die Miete an ihn wieder zurückzuzahlen.
00:10:24: Am Ende hat er also sein Geld wieder zurück, plus obendrauf auch noch eine Spendenbescheinigung.
00:10:30: Das fand das Finanzamt natürlich alles ein bisschen merkwürdig und hat es eben entsprechend abgelehnt.
00:10:35: Und das FG Münster hat gesagt, das kann so funktionieren.
00:10:39: und in dem Fall funktioniert es so, weil das Ganze dem Fremdvergleich standhält.
00:10:42: Ich hatte also einen Mietvertrag der Wahltritt üblich und die Miete Wahltritt üblich.
00:10:47: Und natürlich muss eine Miete dann auch gezahlt werden, hätte ich am fremden Dritten gegenüber auch zahlen müssen.
00:10:51: Und wenn mir jemand Geld spendet, dann muss ich dafür eine Spendenbescheinigung ausstellen.
00:10:56: Also von daher in der Konstellation hat das so funktioniert.
00:10:59: Ich werde noch ein bisschen vorsichtig, ob das jetzt so das super duper Steuersparmodell ist.
00:11:04: Das ist das Urteil des FG Münster vom zweiten September, zwanzig, fünfundzwanzig, zum Aktenzeichen, eins, K, einhundert, zwei aus dreiundzwanzig, E. Ja, und das letzte Urteil von mir vom OLG Oldenburg, das ging auch so ein bisschen durch die Presse.
00:11:21: Die richtigen Kracher hat Stefan Gleich, die dann auch durch die im Fernsehen dann ausgestrahlt wurden.
00:11:28: Hier ging es darum, dass jemand einen Gasanschluss hatte, der dann irgendwann stillgelegt wurde.
00:11:32: Und der Gasnetzbetreiber wollte die entsprechenden Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses an den Verbraucher weitergeben.
00:11:39: Der sollte das bitte bezahlen.
00:11:40: Das ist ja sein Gasanschluss.
00:11:42: Und das hat sich das OLG Oldenburg angeschaut und keinen Paragrafen dafür gefunden, dass tatsächlich der Gasnetzbetreiber diese Kosten weiterreichen darf.
00:11:51: Also von daher, jedenfalls nach Ansicht des OLG Oldenburg, sollen die Kosten dann beim Gasnetzbetreiber für die Stilllegung verbleiben.
00:12:00: Der muss die selbst haben.
00:12:02: Jetzt schon mal ein Hinweis.
00:12:03: Das Ganze ist noch nicht rechtskräftig.
00:12:04: Die Revision ist beim BGH wohl schon eingelegt worden und am Ende muss der entscheiden.
00:12:09: Aber wer sich eben darauf berufen will, O.L.G.
00:12:11: Ollenburg, Urteil vom fünften Dezember.
00:12:13: zwanzig-fünfundzwanzig zum Aktenzeichen sechs UKI zwei aus fünfundzwanzig.
00:12:21: So, Stefan, jetzt kommt eine beiden Kracher.
00:12:24: Ja,
00:12:24: Urteile aus dem Leben, die tausendfach so vorkommen können.
00:12:30: Einmal Parkverstoß.
00:12:33: Wenn man sein Auto im Halteverbot oder Parkverbot abstellt, dann kann man, das weiß jeder, dort nur abgeschleppt werden, wenn man den Verkehr behindert.
00:12:45: also sonst irgendwie eine Gefahr darstellt, das ist öffentliches Recht.
00:12:50: Etwas anderes gilt, wenn man sein Pkw auf einen privaten Parkplatz abstellt und dort die Parkzeit überschreitet.
00:12:59: Dann begeht man verbotene Eigenmacht.
00:13:02: Wegen uns jetzt im Zivilrecht, wo das Besitzrecht schon vor hundertfünfzig Jahren im WGB geregelt worden ist, Und dort findet sich eben auch die Regelung der Besitzwärme.
00:13:16: Man kann sich notfalls mit Gewalt seinen Besitz zurückholen.
00:13:20: Das kann hier eben auch der Eigentümer dieser Parkfläche, indem er den PKW abschleppt.
00:13:27: Und obendrauf vielleicht noch als Besonderheit, das Ganze ist verschuldensunabhängig.
00:13:34: Selbst wenn Man überhaupt nichts dafür kann, dass man nicht rechtzeitig sein Pkw dort entfernt oder die Parkzeit verlängert hat.
00:13:44: Selbst dann ist diese Besitzwehr zulässig.
00:13:49: Muss man wissen, kann man böse überrascht werden, wenn man nicht darauf geachtet hat, dass man auf einem privaten Parkplatz sein Auto abgestellt hat und nicht im öffentlichen Raum.
00:14:02: Ja, und dann kommen wir zu dem eigentlichen Kracher.
00:14:05: Warte mal, du musst noch kurz die Aktenzeichen und so nennen.
00:14:08: Entschuldigung,
00:14:09: Entschuldigung.
00:14:09: Na klar, das war Urteil des BGH vom neunzehnten Dezember.
00:14:14: zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen Römisch-Fünf-ZR-Vierundvierzig aus Vierundzwanzig.
00:14:20: Vielen Dank für den Hinweis.
00:14:21: Sehr gerne.
00:14:22: So, jetzt zum Kracher.
00:14:25: Ja, nochmal, BGH und aus diesem Jahr.
00:14:29: Es geht um die Untervermietung.
00:14:32: Wenn man ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung hat, weil man die Wohnung über einen wettnismäßig längeren Zeitraum nicht nutzen kann, dann kann man vom Vermieter verlangen, dass er dieser Untervermietung zustimmt.
00:14:51: Allerdings hat man kein berechtigtes Interesse mit dieser Untervermietung Gewinn zu machen.
00:14:57: In dem konkreten Fall war der Mietpreis der Untervermietung glaube ich doppelt so hoch, wie der originäre Mietpreis, den der Mieter an den Vermieter gezahlt hat.
00:15:09: Wenn das der Fall ist, dann fehlt nicht nur das berechtigte Interesse des Mieters, sondern plötzlich hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, nämlich der Kündigung des Mietvertrages, weil die Untervermietung mit Gewinn stellt eine Verletzung des Mietvertrages dar und liefert dem Vermieter dann das berechtigte Interesse an der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
00:15:40: Vermuteln nur, dass es Hunderte, vielleicht Tausende Fälle gibt, die möglicherweise unter den Anwendungsfall dieses Urteils fallen.
00:15:49: Wir werden das beobachten und in den nächsten Wochen und Monaten dann sehen.
00:15:55: Jedenfalls war das das Urteil des BGH vom XXI.
00:15:57: Januar, zum Aktenzeichen Römisch-Acht-ZR,
00:16:06: Ja, vielen Dank dafür.
00:16:08: Also ich habe keinen Recht auf Gewinn machen bei der Untervermietung.
00:16:12: Gut, dass das jetzt klar ist.
00:16:14: Ganz kurzer Hinweis noch von meiner Seite.
00:16:17: Ich hatte ja vorhin über die Aktivrente gesprochen.
00:16:20: Das ist ja eine gesetzliche Neuerung, die kurz vom Jahreswechsel, wenn Sie da so ein bisschen Überblick verloren haben, was hat sich denn geändert im Jahreswechsel und es gerne kurz noch einmal dargestellt haben wollen.
00:16:36: aber pontiert, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, dass ASTW Sonderheft zum den sämtlichen Steueränderungen, das alles da wunderbar dargestellt, wie gesagt in kurzen Übersichten, dass man da nochmal den Überblick behält.
00:16:54: Also wie gesagt, wenn Sie da Interesse daran haben, dass ASTW Sonderheft ist dann eine warme Empfehlung von mir.
00:17:02: So, Steffen, dann vielen Dank, dass du wieder dabei warst.
00:17:05: Na klar, gerne.
00:17:06: Und dann hören wir uns nächste Woche wieder.
00:17:08: Bis nächste Woche.
00:17:09: Tschüss.
00:17:09: Bis dann.
00:17:10: Tschüss.
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