Episode 53 E-Auto, Steuerberatungsgesetz, EEP, Stellplatzkosten, Geldgeschenk, Mietvertrag
Shownotes
Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben u. a. ein Update zum Entwurf des Neuntes Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, zur EU-Richtlinie "Recht auf Reparatur" und warnen noch einmal vor aktuellen Betrugsversuchsschreiben. Außerdem weisen sie auf die kurze Widerspruchsfrist bei Mahnbescheiden der Urlaubskasse Bau hin, die zum neuen Jahr versendet werden! Im Bereich aktuelle Entscheidungen sind dieses Mal zwei Entscheidungen zur Energiepreispauschale vom FG Sachsen und vom FG Münster (beide mit Revision beim BFH) dabei sowie ein Urteil vom FG Rheinland-Pfalz zu Gelegenheitsgeschenken. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten und aktuelle Entwicklungen nicht zu verpassen!
Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite Stefan Paster, Rechtsanwalt bei den ETA-Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:19: Hallo Stefan.
00:00:20: Hallo Dietrich.
00:00:22: Ja und auch diese Woche haben wir wieder viel Aktuelles und viele Urteile dabei.
00:00:26: Ich starte mal rein.
00:00:28: Die Bundesregierung hat am neunzehnten ersten verkündet, dass es eine neue Kaufförderung für E-Autos geben soll.
00:00:37: Das sollen aber nicht nur ganz normale E-Autos sein, sondern Hybrid und Plug-in sollen damit auch von erfasst werden.
00:00:43: Und die Förderung soll zwischen tausendfünfhundert und sechstausend Euro liegen.
00:00:48: Das gilt für Neuanschaffung, aber auch Leasingfahrzeuge.
00:00:52: Das Ganze soll sich im privaten Bereich dann auch abspielen, sodass dann auch bestimmte Förderbedingungen im privaten Bereich erfüllt sein müssen.
00:01:01: Also eine bestimmte Einkommensgrenze darf zum Beispiel nicht überschritten werden.
00:01:05: Also all diejenigen, die daran Interesse haben, sollten sich da nochmal erkundigen oder, wie man auch sieht, so mancher Auto-Händler hat das auch schon mit aufgeführt.
00:01:13: Die kann man auch fragen.
00:01:15: Dann das BMF am vierzehnten Ersten hat seine Anlagen, zum Bewertungsgesetz angepasst.
00:01:24: Da geht es um die Bewirtschaftungskosten und den Gebäude Sachwert.
00:01:28: Die werden ja regelmäßig meistens jährlich angepasst.
00:01:32: Also all diejenigen, die etwas zu bewerten haben, sollten dann jetzt die aktuellen Anlagen nutzen.
00:01:39: Die Bundesregierung war am vierzehnten Ersten ebenfalls fleißig.
00:01:44: Die haben einen Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatergesetzes auf den Weg gebracht.
00:01:51: Der geht es auf der einen Seite um Lohnsteuerhilfevereine und was die dann so alles dürfen oder nicht dürfen.
00:01:58: Aber inhaltlich steuerlich, auch ganz interessant, die Mindesthebesätze für die Gewerbesteuer sollen ab.
00:02:09: Wir wissen ja, dass es im Augenblick noch der Mindesthebesatz ist.
00:02:13: Das ist der Bundesregierung im Augenblick dann doch ein Dorn im Auge.
00:02:17: Und damit ein bisschen Wettbewerbsgleichheit.
00:02:19: dann auf den Schritt soll eben das Ganze auf zwei Hundert Achtzig Prozent erhöht werden.
00:02:25: Dann ein zweiter interessanter Punkt ist.
00:02:27: Das ist ja bei bestimmten Sachverhalten im Rahmen der Grunderwerbsteuer dazu kommen kann, dass sowohl beim Verpflichtungsgeschäft als auch beim Verfügungsgeschäft, also Signing-Closing, jeweils Grunderwerbsteuer anfallen kann.
00:02:41: Das ist ja ein Augenblick, ein riesen Thema.
00:02:44: Der BfH hat ja, darüber haben wir auch schon berichtet, gerade in ADV-Verfahren schon gesagt, das schmeckt ihm nicht so ganz und es kann er so aus dem Gesetz nicht rauslesen, aber es ist weiter eine Diskussion, dass zweimal Grunderwerbsteuer anfallen kann.
00:02:57: Und dieser doppelte Anfall soll jetzt gesetzlich dann wegfallen, sodass es nur einmal zu einer Grunderwerbsteuer kommt.
00:03:05: Das ist also absolut sinnvoll, wenn im Omnix eine Zweifel gibt.
00:03:09: Da muss der Gesetzgeber da eingreifen.
00:03:11: Ja, und das Letzte ist die Verlängerung der Anzeigefrist für Beteiligte nach §.
00:03:15: XIX Grunderwerbsteuergesetz.
00:03:17: Da haben wir im Augenblick nur eine Frist von zwei Wochen, die soll jetzt auf einen Monat erhöht werden, was aus meiner Sicht absolut richtig ist und in der Praxis bestimmt dann auch ein bisschen zur Entspannung fördert.
00:03:30: So, und Entspannung.
00:03:33: Und Flüge, da kommen wir mal zu dir, Steffen.
00:03:36: Ja, das ist eine sehr schöne Überleitung, finde ich.
00:03:38: Ja, wir hatten ja schon darüber berichtet, dass es ein Gesetz zur Entwicklung und der Probung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit gibt.
00:03:48: Großes Mysterium bislang, also es soll tatsächlich eine Plattform geben, wo man als Betroffener dann unter gewissen Umständen komplett online ein Verfahren führen kann, auch ohne Anwälte.
00:04:01: Die erste Schritt ist gemacht, also in... In einem Massenverfahren, das bekannt ist, um Verspätung von Flügen oder Ausfällen von Flügen gibt, gibt es nach EU-Recht eine Entschädigung.
00:04:16: Dort gibt es jetzt die Möglichkeit, in Alternative zu Flight Rights und anderen privaten Unternehmen, auch direkt bei der Justiz, seine Rechte vorprüfen zu lassen.
00:04:27: Unter www.service.justiz.de slash Fluggastrechte kann man also eine solche online Prüfung vornehmen und eine relative Gewissheit haben, ob sein Anspruch tatsächlich durchgeht oder nicht.
00:04:43: Auch neu ist eine Umsetzung einer europäischen Nachhaltigkeitsvorgabe, dass Geräte, die wir kaufen, nach Möglichkeit repariert werden können.
00:04:54: Und diese Reparierbarkeit soll als Beschaffenheitsmerkmal ins Gesetz aufgenommen werden.
00:05:01: §.
00:05:04: regelt ja, was ein Sachmangel ist.
00:05:06: Und dort ist eben dieser Umstand der Repariierbarkeit, soll dort halt mit aufgenommen werden.
00:05:13: Also auch da wird ernst gemacht vom Seiten des Gesetzgebers.
00:05:20: Ja, vielen Dank.
00:05:21: Da bin ich mal gespannt, ob das so alles kommt.
00:05:23: Das ist ja wirklich dann auch mal eine Neuerung, die wir bisher auch noch nicht gesehen haben.
00:05:29: Ich habe dann dagegen nur was Kleines, das Bundesfinanzministerium am zwanzigsten ersten Schreiben rausgebracht.
00:05:34: Da ging es um den Durchgangserwerb bei Geschäftsveräußerung im Ganzen.
00:05:39: Geschäftsveräußerungen im Ganzen kennen wir aus der Umsatzsteuer.
00:05:42: Darum geht es hier auch.
00:05:43: Da ist mal in der Diskussion gewesen, wenn der Durchgangserwerber kein Unternehmer ist, verliere ich dann diese Geschäftsveräußerungen im Ganzen.
00:05:51: Da hatte der BFH im Jahre zwanzig vierundzwanzig gesagt, nein, der Durchgangserwerber muss kein Unternehmer sein.
00:05:57: Und das ist jetzt auch in diesem Schreiben des BMF mit aufgenommen worden.
00:06:02: BMF ist übrigens auch nochmal ein guter Punkt.
00:06:05: Viele unserer Zuhörer haben uns mal was zugeschickt, nämlich Betrugsversuchschreiben, die bei den Mandanten eingegangen sind.
00:06:17: Und die sehen tatsächlich vielfältig und sehr bunt aus.
00:06:21: Da sind dann zum Teil vom Bundesfinanzministerium durch die Betrüger eigene Logos entwickelt worden, die so ein bisschen dann irgendwie an das Wappen von Österreich erinnern.
00:06:31: Es werden die Zeichen des Bundeszentraliums für Steuern geklaut und und und.
00:06:37: Also da bitte vorsichtig sein, wenn seltsamerweise Mahnen kommen und welche Zahlungsaufforderung und dann vor allem ins Ausland gezahlt werden soll.
00:06:46: All das, was wir hier gesehen haben, da sind dann Bankverbindungen in Irland angegeben worden.
00:06:50: Also bitte nicht ins Ausland zahlen.
00:06:53: Das ist im Augenblick noch der klarste Hinweis, dass sich um Betrugsversuch handelt.
00:06:58: Das Bundeszentralen Versteuerung aus BMF, die uns nie anschreiben würden in dieser Art, würden wenn dann immer auf ein deutsches Konto Zahlung verlangen.
00:07:06: Ja, und Zahlung und Mahnung sind jetzt auch noch dein letzter Punkt.
00:07:10: Ja, neues Spiel, neues Glück.
00:07:11: Das Jahr hat angefangen und traditionell Zum Ende eines erblaufenden Jahres beantragt die Urlaubskasse des Baugewerbs den Erlass von Mahn bescheiden.
00:07:22: Ich kann gar nicht müde werden, immer wieder zu betonen, dass sich bei der Urlaubskasse des Baugewerbs nicht um eine Behörde handelt, sondern um ein zivilrechtliches Rechtssubjekt, was genauso wie alle anderen den Weg zu den Gerichten suchen muss.
00:07:37: Wie gesagt, das machen die zum Ablauf eines Jahres immer.
00:07:40: mit der Folge, dass eben jetzt um diese Zeit bei Betrieben, die die Urlaubskasse für Baubetriebe hält, die Mahnbescheide eintrudeln.
00:07:49: Und das wird nicht jeder wissen.
00:07:52: Im Arbeitsrecht ist die Widerspruchsfrist abgekürzt auf eine Woche.
00:07:56: Wir hatten ja vorhin darüber gesprochen, es ist juristisch gesehen quasi ein Wimpernschlag.
00:08:01: Also wenn ein solcher Mahnbescheid dort zugestellt wird, heißt es, ganz schnell zu reagieren, Ich habe mich spezialisiert in den letzten, ja schon fast dreißig Jahren auf solche Streitigkeiten.
00:08:16: Ich kann auch hier nur appellieren, lassen Sie es prüfen und lassen Sie es von einem Arbeitsrechtler prüfen, der in Urlaubskassen Verfahren Erfahrung hat.
00:08:25: Im Zweifel können Sie es auch mir schicken.
00:08:27: Wie gesagt, ich habe diese Erfahrung.
00:08:30: Ja, vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis.
00:08:32: Das ist ja doch immer merkwürdig, was dann so für schreiben ein Trude und das ist ja gut, wenn man da noch Hilfe hat.
00:08:39: Kommen wir mal zu unseren aktuellen Urteilen der Woche.
00:08:43: Ich habe Ihnen zwei aus dem Bereich der Energiepreispauschale des EPPs mitgebracht.
00:08:50: Das war ein Phänomen im Jahre zwanzig zweiundzwanzig.
00:08:53: Als nach dem Ukrainekrieg plötzlich die Energiekosten so in die Höhe geschossen sind, wollte der Staat das ein bisschen abmildern und da gab es dann dreihundert Euro.
00:09:03: Diese dreihundert Euro gab es auch.
00:09:05: für bestimmte Rentner.
00:09:07: und jetzt wurde vor dem Sächsischen FG geklagt, weil das Finanzamt diese drei Hundert Euro der Einkommensteuer unterwerfen wollte.
00:09:14: Und das Sächsische FG hat gesagt, das ist in Ordnung.
00:09:18: Auch diese drei Hundert Euro bei den Rentnern sind Einkommen steuerpflichtig.
00:09:22: Mit der knappen Begründung bei allen anderen ist es auch Einkommen steuerpflichtig.
00:09:27: Also von daher für euch auch das Ganze.
00:09:31: Und da liegt aber in der Zwischenzeit auch schon der Revision, die ist anhängig.
00:09:35: Also da hat dann irgendwann mal der BFH darüber zu entscheiden.
00:09:38: Das ist die Entscheidung des Sächsischen FG vom elften, elften, zwanzig, fünfundzwanzig.
00:09:46: Ich gebe ihm mal jetzt alle Aktenzeichen auch vom BFH.
00:09:49: Dann müssen Sie jetzt mal schnell mit schreiben.
00:09:51: Das sind jetzt immer drei, also einmal zwei K. Elf, vier, neun, aus drei und zwanzig, dann zwei K, elf, fünfzig, aus drei und zwanzig, und zwei K, elf, vierzig, aus drei und zwanzig.
00:10:04: Und die Revision ist anhängig unter dem BfH-Aktenzeichen Römisch, zehn R, vier und zwanzig, aus fünf und zwanzig, Römisch, zehn R, fünf und zwanzig, aus fünf und zwanzig, und Römisch, zehn R, sieben und zwanzig, aus fünf und zwanzig.
00:10:21: So,
00:10:22: das war das erste Urteil.
00:10:24: zur EPP, zur Energiepreis Porsche, das zweite kommt vom FG Münster.
00:10:30: Und das ist ganz interessant.
00:10:33: Damals war das Prozedere so, dass der Arbeitgeber, wenn wir also einen Angestelltenverhältnis haben und der Angestellte diese € in Anführungsstrichen bekommen sollte, ihm diese € nicht ausgezahlt hat, sondern die € sind gegen die Lohnsteuerschuld verrechnet worden, sodass sie am Ende weniger Lohnsteuer gezahlt haben und damit dann mehr Netto hatte als Arbeit.
00:10:54: NEMA.
00:10:55: Das musste der Arbeitgeber machen.
00:10:58: Dazu war er gesetzlich verpflichtet.
00:11:01: Es gab aber bestimmte Voraussetzungen für die Arbeitnehmer, dass die dann eben diese Energiepreispauschale bekommen konnten.
00:11:08: In diesem Fall hier war es so, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzung für die EPP nicht erfüllt hat.
00:11:14: Das konnte der Arbeitgeber aber nicht wissen und konnte auch nicht prüfen.
00:11:17: Und jetzt kam aber das Finanzamt zum Arbeitgeber und hat gesagt, der Arbeitnehmer hat die Voraussetzung nicht erfüllt, gibt mehr die dreihundert Euro.
00:11:23: Dagegen hat der Arbeitgeber geklagt und beim FG Münster recht bekommen.
00:11:28: Das FG Münster meinte, ja, kann er ja nicht überprüfen, was soll er machen?
00:11:31: Und, liebes Finanzamt, bitte, halte dich in diesen Sachen, wo das Gesetz sich dann jemanden aufgedrückt ist, nicht an den Arbeitgeber, der hat nichts damit zu tun, sondern bitte an den Staat.
00:11:41: mögest du da das Geld wieder bekommen.
00:11:44: Das ist das Urteil des FG Münster vom zehnten Dezember, und hier ist auch schon die Revision anhängig beim BFH unter dem Aktenzeichen Röhmisch-Sechs R-Vierundzwanzig aus Vierundzwanzig.
00:12:04: Dann wieder der BFH.
00:12:06: Jetzt geht es um KFZ und die Einprozentregelung.
00:12:09: Wir sind also wieder im Verhältnis Arbeitgeber, Arbeitnehmer.
00:12:12: Die Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen betrieblichen PKW, den er auch privat nutzen kann und wie gesagt, findet dann die Einprozentregelung an.
00:12:21: Der Arbeitnehmer muss aber sein Auto und stellen, wenn er zur Arbeit kommt.
00:12:24: Und dann gibt es ja auch dann irgendwo Stellplätze, die dem Arbeitgeber gehören.
00:12:29: Der Arbeitnehmer muss aber jetzt in dem Fall dreißig Euro dafür privat zahlen.
00:12:34: So was hat der Arbeitgeber gemacht?
00:12:36: Der hat gesagt, okay, die dreißig Euro die zahl zu mir, aber die verrechne ich praktisch bei der Bemessungsgrundlage für die ein Prozent Regelung, sodass dann eben am Ende weniger ein Prozent rauskommt.
00:12:50: Das fand der WFH nicht ganz richtig.
00:12:52: Der hat gesagt, die Bemessungsgrundlage bei der M-Prozent-Regelung, die kann ich nur für Kosten ansetzen, die tatsächlich auch der Abgeltungswirkung dieser M-Prozent-Regelung unterfallen.
00:13:04: Und das ist eben tatsächlich nur das, was rund um den Pkw ist, also die Schmier- und Betriebsstoffe.
00:13:11: Wenn ich eine Haftigversicherung als Arbeitnehmer übernehme und bezahle, die Graffahrzeugsteuer, die A-Fahr, welche Wartungs- und Infektionskosten, Reifenwechsel, Fahrzeugwäsche, all sowas, das kann dann ruhig angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer das übernimmt.
00:13:26: Wenn der Arbeitnehmer aber stattdessen irgendwelche zum Beispiel Privatfahrten macht und jetzt irgendwelche Maut vignetten oder der gleichen Kosten hat oder sich privat doch ein Dachtträger aufs Auto setzt oder wie ein B-Fahrrichter.
00:13:38: in der Besprechung des Urteils noch gesagt hat, den Wackeldackel kauft, um den auf die Hutablage zu stellen.
00:13:44: Das sind als nicht Kosten, die nicht hier bei der ein Prozent Regelung die Bemessungsgrundlage verringern können.
00:13:51: Also von daher aufpassen und auch ein kleiner praktischer Tipp.
00:13:55: Wenn man doch möchte, dass das Ganze dann eben die Bemessungsgrundlage minder hat, dann müsste das also arbeitsrechtlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden, wer hier welche Kosten trägt.
00:14:06: Das ist das Urteil des BfH vom neunten September, zwanzig, fünfundzwanzig, zum Aktenzeichen Römisch, sechs R, sieben aus dreiundzwanzig.
00:14:16: Ja, und dann noch aus meiner Lieblingskategorie der Schenkung und Erbschaftssteuer.
00:14:21: Ein doch ganz interessanter Fall.
00:14:25: Da hatten wir Vater und Sohn.
00:14:26: Der Vater hat ganz gut verdient, immer so zwischen eins, sieben und drei, sieben Millionen.
00:14:31: Pro Jahr, der hatte auch so ein paar Millionen auf dem Konto und hat von daher seinem Sohn auch immer mal wieder etwas geben, also schenken können.
00:14:40: Das hat er also auch immer wieder gemacht, sodass man den Freibetrag von Vierhunderttausend zwischen Vater und Sohn schon längst aufgebraucht hatte.
00:14:48: Nun kam aber Ostern und zu Ostern wollte Papa dem Sohn auch wieder was Gutes tun und schenkt ihm zwanzigtausend Euro.
00:14:55: Jetzt, da man eben schon die normalen Freibeträge aufgebraucht hatte und eigentlich diese zwanzigtausend Euro der Schenkungssteuer unterfallen würden, hat man gesagt, pass auf, es gibt ja im Erbschaftsteuergesetz ja noch die Möglichkeit, zu sagen, Ein übliches Gelegenheitsgeschenk.
00:15:10: Das ist noch mal gesondert von der Schenkungssteuer befreit.
00:15:13: Und hier handelt es sich um ein übliches Gelegenheitsgeschenk.
00:15:16: Zwanzigtausend Euro zu Ostern.
00:15:17: Da möchte man erst mal lachen.
00:15:19: Aber tatsächlich in der Literatur wird das schon diskutiert, was üblich ist.
00:15:23: Und da wird gesagt, na ja, bei Millionärs, da muss man halt andere Maßstäbe ansetzen als bei uns normalen Menschen.
00:15:29: Und da kann es ihm sein, dass ihm auch wertvollere, werthaltige Geschenke.
00:15:34: ein übliches Gelingheitsgeschenk sind und zu keiner Schenkungssteuer verhören.
00:15:37: Das FG Rheinland-Pfalz hat jetzt aber gesagt, naja, also so ganz passt es ja nicht.
00:15:42: Wenn ich die Menschen so in Klassen einteile und sage, naja, beim Arbeiterkind, da wären nur fünfzig Euro zu Ostern vielleicht noch üblich.
00:15:49: Und bei einem Millionärskinder sind zwanzigtausend üblich.
00:15:51: Das kann doch nicht gleichheitsgerecht sein.
00:15:54: Das muss doch gleichheitswidrig sein.
00:15:57: Und damit ist diese zwanzigtausend Euro Schenkung kein übliches Gelegenheitsgeschenk aus Sicht des FG Rheinland-Pfalz und der liegt der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
00:16:07: Zum Glück ist hier die Revision zugelassen worden.
00:16:08: Ich freue mich, wenn das Ganze zum BfH geht.
00:16:10: Leider haben wir da noch keinen Aktenzeichen und das der mal final darüber entscheidet.
00:16:15: Das ist das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom vierten Dezember, Zum Aktenzeichen, vier K, eins, fünf, sechs, vier aus, vier und zwanzig.
00:16:25: So, und jetzt habe ich genug geredet.
00:16:27: Steffen, jetzt darfst du noch mal.
00:16:29: Ja, zum Abschluss dieser Woche mal einen Ausflug ins Mietrecht, ist ja doch relativ selten, was wir hier machen.
00:16:36: Allerdings ist das ein Fall, der durchaus regelmäßig vorkommt.
00:16:41: Also ein Mieter hatte neben seinem Mietvertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt einen Vertrag geschlossen über einen Stellplatz für sein Pkw.
00:16:51: Dieser Stellplatz befand sich auf dem selben Grundstück und befindet sich auf dem selben Grundstück wie auch seine Wohnung.
00:16:57: Und nun begab es sich, dass der Vermieter ihm diesen Stellplatz Mietvertrag separat gekündigt hat, also einen Ärgernis, das dem einen oder anderen vielleicht auch bekannt ist.
00:17:08: Das hat den Mieter dann veranlasst, dagegen zu klagen.
00:17:11: Und das Landgericht München hat ihm tatsächlich auch recht gegeben, hat gesagt, auch wenn die beiden Verträge keinen ausdrücklichen Bezug zueinander haben, allein der Umstand, dass sich der Stellplatz und die Wohnung auf einem Grundstück befinden, reicht zur Vermutung, dass es einen beiderseitigen Parteivillen zur Einbeziehung des Stellplatz-Mietvertrages in den Wohnraum-Mietvertrag entspricht.
00:17:36: Und damit ein Wille erkennbar ist, dass die Mietverträge einheitlich zu behandeln sind.
00:17:44: Mit der Folge, dass eben die Kündigung nur der Stellplatz Mietvertrag ist, als unzulässige Teilkündigung unwirksam ist.
00:17:52: Also den Mieter konnte hier geholfen werden.
00:17:55: Hat vielleicht auch Signalwirkung, ob dieses Urteil rechtskräftig geworden ist.
00:17:59: Das weiß ich nicht.
00:18:02: Das kann ich noch mal nachliefern, falls das jemand möchte wissen, würde ich das raussuchen.
00:18:06: war das Urteil des Landkriegs München I. Vom August, Mai, April, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai,
00:18:18: Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai,
00:18:24: Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai, Mai.
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