Episode 52 Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit, digitale E

Shownotes

Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über gesetzliche Neuerungen, die zum 1.1.26 in Kraft getreten sind. Weitere Themen sind u. a. das Update zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, der Punktehandel im Straßenverkehr und die Anzeigepflicht nach § 76e StBerG. Außerdem im Gepäck finden sich spannende Urteile u. a. vom LAG Hamburg zum digitalen Zugangsbeweis bei Einwurf-Einschreiben, vom BFH zu Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung sowie vom LAG Thüringen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein Muss für alle, die sich für die neuesten rechtlichen Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen interessieren.

Transkript anzeigen

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wie schon seit über fünfzig Folgen jetzt mein Kollege Steffen Parsler von der ETI Rechtsanwältin aus Rostock.

00:00:21: Hallo Steffen.

00:00:22: Hallo Dietrich.

00:00:24: Ja, schön, dass du wieder dabei bist.

00:00:26: Wir haben auch schon wieder ganz viele Themen mitgebracht.

00:00:29: Und in unserem aktuellen Block, da hatte ich ja das letzte Mal versprochen, dass ich noch etwas zum Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums erzählen wollte, indem es um das Gesetz zum Schutz formaler Impulation an digitalen Grundaufzeichnungen geht, vor allem die Paragraphen Hundertsechsundvierzig A und Hundertsechsundvierzig B A O. Da hatte nämlich der Gesetzgeber der Finanzverwaltung aufgegeben doch mal zu schauen, sind denn die geplanten gesetzlichen Instrumente so in Ordnung, hat sich das alles so bewahrheitet, wie man das gedacht hat und und und.

00:01:04: Da hat also das BMF eine ganze Menge Information jetzt von den Ländern bekommen und die versucht zu verarbeiten und ein Bericht daraus zu machen, der viele viele Seiten lang ist.

00:01:14: Ich habe ihn mal so ein paar Zahlen mitgebracht, damit man sich da so rein fühlen kann.

00:01:19: Also es geht vor allem um Kassen um elektronische Kassen und was jetzt also die Finanzverwaltung damit gemacht hat.

00:01:26: Die Finanzverwaltung hat als ein Instrument die sogenannte Kassennachschau und da sind im Jahre zwanzig dreiundzwanzig ein bisschen über fünfzehntausend Kassennachschau in ganz Deutschland durchgeführt worden und im Jahre zwanzig vierundzwanzig rund neunzehntausend.

00:01:42: Das ist jetzt aus meiner Sicht noch nicht so eine wahnsinnig beeindruckende Zahl bei sechzehn Bundesländern und dreihundert und sechzig Tagen, an dem man grundsätzlich gucken könnte, aber immerhin, das Instrument wird genutzt.

00:01:54: Dann ist ja die nächste Frage, was ist denn so eigentlich an Federn aufgefallen?

00:01:59: oder gab es überhaupt Federn?

00:02:00: Also es gab tatsächlich einen großen Teil, wo es gar keine Beanstaltungen gab.

00:02:04: Das war so immer um die sechs bzw.

00:02:07: im Jahr zwanzig, vierundzwanzig, siebentausend.

00:02:10: Fälle, in denen es keine Beanstaltungen gab.

00:02:13: Wenn es dann aber Beanstaltungen gab, dann waren es tatsächlich Verstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnung.

00:02:20: Da ist also irgendwie diese elektronische Kasse falsch bedient worden, aus welchem Grund auch immer.

00:02:24: Das waren im Jahr zwanzig, dreiundzwanzig ungefähr viertausend Fälle und im Jahre zwanzig, vierundzwanzig ein bisschen über fünftausend Fälle.

00:02:32: Es gab tatsächlich dann auch Verstöße gegen die Belegausgabepflicht.

00:02:35: Das war im Hause um die zweitausend.

00:02:38: Mal so, dass dann also tatsächlich die Belege nicht ausgegeben wurden.

00:02:43: Und ansonsten, dass die sogenannte TSE, also die technische Sicherheitsreinrichtung, nicht funktioniert hat oder gar nicht erst vorlag, war auch immer so um die zwei, zweieinhalb Tausend Mal.

00:02:53: Das waren so die größten Fehler bzw.

00:02:56: Beanstaltungen.

00:02:58: Ja, und was ist daraus gemacht worden?

00:03:00: Zum Teil wurde dann direkt zur Betriebsprüfung übergegangen bzw.

00:03:04: zur Umsatzsteuersonderprüfung.

00:03:06: Das war aber gar nicht so der größte Teil.

00:03:08: Größer war eher, dass dann diese Fälle für spätere Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung vorgemerkt worden sind.

00:03:16: dass man also irgendwann schon damit noch rechnen muss, dass dann Prüfer vorbeikommt und sich das ein bisschen genauer anguckt.

00:03:21: Aber leider haben viele Länder dann in vielen Fällen gar keine Angaben gemacht, was daraus dann am Ende geworden ist, sodass das alles eher so kleinere und oberflächere Zahlen sind.

00:03:33: Aber ich denke, die Tendenz ist so richtig.

00:03:35: Gleichbetriebsprüfung bzw.

00:03:37: Sonderprüfung oder eben eine entsprechende Vormerkung.

00:03:42: Ja.

00:03:43: Und dann kommen wir schon zu dir, Steffen, was was aus dem Arbeitsrecht mitgebracht.

00:03:47: Ja, im Prinzip ist das, haben wir eigentlich über fast alles schon gesprochen.

00:03:52: Jetzt kann ich nur voll Zug melden über das, was tatsächlich zum ersten Januar dann in Kraft getreten ist.

00:03:58: Es gibt doch einige... Denn auch kleinere Erleichterung, so ist der Umlagesatz für Insolvenzgeld auf Nullkommar eins fünf Prozent abgesenkt worden.

00:04:08: Die Winterbeschäftigungsumlage auf ein Prozent.

00:04:11: Das wird vor allen Dingen Baubetriebe freuen.

00:04:14: Wenn gleich das auch nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein ist.

00:04:18: Dann die Bezugsdauer für Kurzarbeit.

00:04:20: der Geld ist, man muss ja schon sagen, mal wieder auf vierundzwanzig Monate verlängert worden.

00:04:24: Das hatten wir zu Corona Zeiten.

00:04:26: auch schon mal.

00:04:27: Was wichtig ist, bei der Anwerbung von Arbeitnehmern gibt es eine Änderung im §.

00:04:33: forty-C Aufenthaltsgesetz.

00:04:36: Das heißt, der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Arbeitnehmer auf die Informations- und Beratungsangebote hinzuweisen, und zwar in Textform.

00:04:46: Spätestens am ersten Arbeitstag muss er eben diesen Hinweis geben.

00:04:51: Ja, dass der Mindestlohn angehoben worden ist auf dreizehn Euro neunzig.

00:04:56: Das sollte sich eigentlich rumgesprochen haben.

00:05:00: Dietrich, das steht in der Mindestlohn-Anpassungsverordnung.

00:05:03: Da hattest du ja schon gezählt, dass in zweiunddreißig Buchstaben.

00:05:07: Ja, und für die älteren Arbeitnehmer gibt es auch eine Frohe Botschaft, das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen.

00:05:17: ist aufgehoben, also wer in seinem Unternehmen bis zur Regel Altersgrenze gearbeitet hat, kann zukünftig auch in diesem Unternehmen dann auch mit einer Befristung, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt, weiter beschäftigt werden.

00:05:34: Ja, vielen Dank.

00:05:35: Also Mindestlohn-Anpassungsverordnung ist ein wahnsinnig tolles Wort.

00:05:39: Wer nochmal richtig zählen möchte und ob es stimmt, dass es Zwei-Nerzehbuchstaben sind, kann sich gerne nochmal melden.

00:05:44: Ansonsten von mir noch eine Mitteilung zur Mietpreisbremse.

00:05:49: Da möchte der Bundesrat vor allem nachschärfen.

00:05:52: Das hat er mal mit auf den Weg gegeben, denn die Mietpreisbremse kann ich vor allem durch zwei Instrumentarien umgeben.

00:05:58: Einmal, dass ich meine Wohnung mübliert, vermiete und zum anderen, dass ich das Ganze über Kurzzeitvermietung mache.

00:06:04: Und das hat eben dann jetzt der Bundesrat gesehen, sieht auch, dass das dann eben Schlupflöcher sind und die sollen geschlossen werden.

00:06:11: ist aber erst mal nur ein Plan des Bundesrates.

00:06:14: Sie wissen, das Ganze muss erst mal durch die gesetzgeberischen Mühlen und dann gucken wir mal, ob denn das tatsächlich so kommt.

00:06:21: Ja, und dann hast du uns noch was aus dem Straßenverkehrsgesetz mitgebracht.

00:06:25: Ja,

00:06:25: ich bin zu schnell gefahren und soll jetzt einen Punkt grünen.

00:06:28: Lieber Onkel, kannst du mir den Punkt nicht übernehmen?

00:06:30: Wir melden dich einfach als deliquent.

00:06:34: Das soll hin und wieder mal vorgekommen sein.

00:06:41: Diese Lücke im Ordnungswidrigkeitenrecht wird geschlossen.

00:06:44: Diese Art der Täuschung wird zukünftig... Paragraf vier Klein C Straßenverkehrsgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet mit einem Bußgeld von bis zu dreißigtausend Euro.

00:07:01: Und nein, der Onkel ist, glaube ich, gar nicht so sehr im Fokus des Gesetzgebers, sondern eher gewerbliche Punkte, Handelangebote, die man halt im Internet finden kann.

00:07:13: Und dann, lieber Dietrich, weißt du ja, mein Lieblingsthema ist der Bürokratieabbau.

00:07:17: Ich fahre immer wieder nach... tatsächlich relevanten Neuerungen und eine, die jetzt diskutiert wird, ist, dass die Anzeigepflichten für Steuerberater nach Paragraph Sechs- und Siebzig-E-Steuerberater-Gesetz entfallen sollen.

00:07:35: Ich glaube, dass tatsächlich eine relevante Entlastung für Steuerberater darstellen könnte.

00:07:42: Ja, sehe ich auch so.

00:07:43: Und dann vielleicht für die Steuerberater unter Ihnen nochmal der Hinweis.

00:07:47: Wenn Sie eine Berufsausübungsgemeinschaft sind, dann bitte noch bis Ende Januar.

00:07:51: Die entsprechenden Gesellschaftshalisten bei der Steuerberater kann man einreichen.

00:07:54: Sie wissen, jedes Jahr müssen wir das dann auch machen.

00:07:58: Das ist tatsächlich ätzend.

00:08:00: Man muss es einhalten und dran denken.

00:08:02: Und von daher, wenn dieser Sechsen-Siebzig-E-Steuerberatung-Gesetz dann ausfallen, wegfallen sollte, das wäre natürlich toll.

00:08:09: Ja, und damit kommen wir schon zu den Urteilen der Woche.

00:08:12: Und ich habe eins mitgebracht.

00:08:13: Da geht es um Schenkungen.

00:08:16: Und es gibt so unterschiedliche Qualitäten bei Schenkung.

00:08:20: Ganz grundsätzlich, wenn wir uns in Siemensatz eins Erbschaftssteuergesetz angucken, da wird die Schenkung als freiwillige Zuwendung, als freigibige Zuwendung definiert.

00:08:31: Und da haben wir zwei Elemente drin, einmal, dass dann tatsächlich eine Zuwendung vorliegt.

00:08:35: Ich habe also etwas an den anderen gegeben, ohne eine entsprechende Gegenleistung bekommen zu haben.

00:08:40: Das ist also dann das Objektive.

00:08:42: Die objektive Schenkung und auf der anderen Seite gibt es ein subjektives Element, das freigibige.

00:08:48: Ich muss also auch wollen, dass der andere beschenkt wird.

00:08:53: Das habe ich aber nur bei der normalen Schenkung nach Siebenabsatz, eines Erbschaftssteuergesetzes.

00:08:57: Es wird immer wieder durch die Gerichte gesagt, Achtung, zum Beispiel Siebenabsatz, Siebenerbschaftssteuergesetz, da geht es darum, wenn ich aus einer Person oder Kapitalgesellschaft ausscheide, und ein Abfindungsanspruch bekommen, der aber unter dem eigentlichen Verkehrswert eines Abfindungsanspruchs liegt, dann haben wir auch eine Schenkung.

00:09:17: Und in diesem Fall, das sieben Absatz sieben, da wird kein subjektives Element mit rein definiert.

00:09:23: Da reicht es schon, wenn ich eben objektiv eine Werteferenz habe.

00:09:28: Da haben wir eine Schenco.

00:09:29: Und dasselbe gibt es für den sieben Absatz Acht Erbschaftssteuergesetz.

00:09:33: Da haben wir es so, dass verschiedene Menschen in der Kapitalgesellschaft beteiligt sind und jemand mehr in diese Kapitalgesellschaft reingibt und damit mittelbar die andere Gesellschaft erbereichert.

00:09:44: Auch in dem Fall des sieben Absatz Acht Erbschaftssteuergesetz gibt es kein subjektives Element.

00:09:49: Und das hat uns der BFH jetzt noch mal gesagt.

00:09:52: Im Kern ging es darum, dass wir verfeindete Brüder hatten.

00:09:55: Und das ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren so festgestellt worden, dass sie sich also offen tot nicht leiden konnten.

00:10:00: Und das Finanzgericht hatte auch noch gesagt, na gut, dann liegt keine Schenkung vor.

00:10:04: Da hat aber der BfH gesagt, in Sieben Absatz acht gibt es kein subjektives Element, auch wenn die sich aufs Blut hassen und man sich eben nichts schenken will.

00:10:12: Man dachte, das wäre jetzt hier der Verkehrswert, der vereinbart worden ist.

00:10:16: Es liegt aber objektiv eine Schenkung vor, weil es eben Werteferenzen gibt, dann habe ich eine Schenkung.

00:10:21: Und das ist natürlich fatal zwischen Geschwistern.

00:10:24: Ich habe nur einen Freibetrag von zwanzigtausend Euro.

00:10:26: Alles, was drüber ist, ist daneben eine Schenkung und wird dann sehr schnell dann eben auch relativ hoch mit der Schenkungssteuer besteuert.

00:10:33: Und das sollte man verhindern.

00:10:35: Da muss man also in den Fällen immer aufpassen.

00:10:38: Das ist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom zehnten April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April,

00:10:52: April, April, April,

00:10:52: April, April, April, April, April, April,

00:10:54: April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April.

00:11:03: höchst zulässige Mindestbindungsdauer von zwei Jahren vor und soll in Kraft treten mit der Freischaltung des Anschluss.

00:11:11: Ein solchen Fall hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden und zwar vor zehn Tagen.

00:11:19: Also das ist eine ganz frische Entscheidung und hat dann relativ hohe Lorb Humor losgesagt.

00:11:25: Nein, der Vertrag beginnt nicht erst mit irgendeinem willkürlichen Sachverhalt, wie der Freischaltung des Anschlusses, sondern wie wir es alle gelernt haben, mit Unterschrift.

00:11:39: Das würde in meinem Fall bedeuten, dass die Vertragslaufzeit diese zwei Jahre überschreitet und damit nach § threehundertneun Nummerneun Buchstabe ABGB unwirksam ist, nicht der Vertrag, sondern die Befristung.

00:11:52: Ich könnte mir also einen neuen Anbieter suchen und dann wechseln wie alle anderen, die einen solchen Vertrag auch haben.

00:12:02: Das war das.

00:12:03: Urteil des BGH vom August, erst im Jahr zum Aktenzeichen Römisch-Streit-ZR acht aus fünfundzwanzig.

00:12:12: Vielen Dank.

00:12:13: Also das ist ja tatsächlich sehr relevant, weil die ja auch die ganze Zeit durch die Gegend rennen und ihre Verträge unter den Menschen ringen wollen.

00:12:19: Genau.

00:12:20: Ja, dann nochmal ein Urteil vom BFH.

00:12:23: Da geht es um die doppelte Haushaltsführung.

00:12:26: Bei der doppelten Haushaltsführung ist es so, wenn die jetzt erst mal anerkannt wird, ich habe dann meine Zweitwohnungen und oft ist es so, wenn ich dann diese Wohnung bezahle, dass die Preise gar nicht so gering sind.

00:12:41: Der Paragraph neun, Absatz eins, Satz drei, Nummer fünf, Satz vier, Einkommensteuergesetz, in dem Bereich geht es um die doppelte Haushaltsführung, der sagt aber, du kannst nicht unbegrenzt unbegrenzt Kosten für die Doppel der Haushaltsführung ansetzen.

00:12:56: Das Ganze ist auf höchstens tausend Euro im Monat gedeckelt.

00:13:01: So, und in dem Fall ging es auch darum, dass jemand in Hamburg dann eben seine zweite Wohnung hatte.

00:13:05: Er war schon mit den Mietzahlungen bei über tausend Euro im Monat, hatte jetzt aber auch noch einen Stellplatz dazu gemietet.

00:13:14: Und der Stellplatz, der teilte natürlich des Schicksals der Wohnung.

00:13:16: Das ist in der selben Zeit abgeschlossen worden.

00:13:19: Natürlich wurde geregelt, wenn du die Wohnung kündigst, dann verließst du auch deinen Stellplatz und die beiden waren also miteinander verknüpft.

00:13:26: Und jetzt war die Frage, meine Hundertsiebzig Euro, die ich für diesen Stellplatz noch pro Monat gezahlt habe, fallen die unter diese Deckelung, sodass die dann am Ende wegfallen, weil ich ja mit der Miete schon über tausend Euro lag.

00:13:37: oder kann ich die zusätzlich als Währungskosten absetzen?

00:13:41: Und da hat der BFA gesagt, da gucken wir doch mal ins Gesetz.

00:13:45: Da steht, es geht um Unterkunftskosten und zum PKW-Stellplatz, das ist keine Unterkunft.

00:13:51: Also von daher, solch ein PKW-Stellplatz kann dann gesondert auch noch mal als Aufwendung geltend gemacht werden und fällt nicht unter diese Tausend Euro.

00:14:01: Deckelung des neuen Absatz I Einkommenssteuergesetz.

00:14:05: Das ist das BfH-Urteil vom zwanzigsten November zwanzig-vonzwanzig gewesen, zum Aktenzeichen Röhmisch-Sechs R-Vier aus Dreiundzwanzig.

00:14:15: Und als kleiner Service nochmal für Sie, Hinweise auf zwei weitere Urteile des BfH.

00:14:22: Einmal unter diese Deckelung des Tausend Euro.

00:14:26: fällt die sogenannte Zweitwohnungssteuer.

00:14:28: Ja, also wenn ich dann schon mit der Miete über tausend Euro liege, dann fällt die Zweitwohnungssteuer, da kann ich die nicht mehr ansetzen.

00:14:34: Das hat der BfH in seinem Urteil vom drehzehnten Dezember zwanzig, dreiundzwanzig entschieden.

00:14:39: Wenn ich dann aber einrichtungsgegenstände mit Miete, die fallen nicht unter diese Deckelung, die kann ich also die entsprechenden Miete dann auch wieder separat absetzen.

00:14:48: Das hat der BfH am vierten April zwanzig, neunzehn entschieden.

00:14:52: So, und dann nochmal zu zwei wirklich interessanten Urteilen.

00:14:55: zu dir wieder rüber, Steffen.

00:14:57: Genau.

00:14:58: Wechseln wir ins Arbeitsrecht, wie du weißt, mein Lieblingsmitje.

00:15:03: Und es geht um den einheitlichen Veränderungsfall.

00:15:06: Nur zur Erklärung.

00:15:08: Ein Arbeitnehmer, der erkrankt ist, hat Anspruch auf sechs Wochen Endgeldvorzahlung.

00:15:14: Wenn er während dieser Zeit an einer anderen Krankheit erkrankt, Dann verlängert sich diese sechs Wochenfrist nicht.

00:15:26: Er krankt er erneut.

00:15:28: An einer anderen Krankheit nach dieser Zeit könnte er dann ganz normal wieder diesen sechs Wochenzeitraum in Anspruch nehmen, der Entgeltvorzahlung.

00:15:40: Und nun hatte sich das Thüringische Landesarbeitsgericht mit einem Fall zu befassen, wo das, nennen wir es mal so, auf der Kippe stand.

00:15:48: Also der Arbeitnehmer war sechs Wochen erkrankt, hatte ein arbeitsfreies Wochenende und nach dem Wochenende kam der neue Krankenschein.

00:15:56: Einheitlicher Veränderungsfall ja oder nein, das LHG hat gesagt, ja, wir gehen auch hier von einem einheitlichen Veränderungsfall aus, also einer durchgehenden Erkrankung.

00:16:05: Weil nur ein arbeitsfreies Wochenende dazwischen lag.

00:16:09: Aber für eine saubere Trennung muss der Arbeitnehmer zwischen diesen beiden Erkrankungen ein paar Stunden gearbeitet haben oder arbeitsfähig gewesen sein.

00:16:19: Ob das jetzt eine Klarheit bringt für uns alle in der Anwendung, werden wir sehen.

00:16:24: Hier die Revision ist zugelassen.

00:16:25: Mal gucken, was das Bundesarbeitsgericht aus diesem Urteil macht.

00:16:29: Das Urteil des thymischen LHG vom sechzehnten Dezember.

00:16:33: Zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen.

00:16:36: Fünf SA-Einhundertfünfzig aus Dreiundzwanzig.

00:16:41: Ja, und dann natürlich so eine richtige Kracher jetzt noch mal zum Rausschmeißen am Ende.

00:16:46: Genau, da ist mir nämlich die Spucke weggeblieben.

00:16:49: Das LHG Hamburg hatte einen Fall auf dem Tisch, der sich so tausendfach jede Woche zuträgt.

00:16:59: Ein Schriftstück in vielen Fällen, so wie auch hier eine Kündigung, wird zugestellt mit Einwurf einschreiben.

00:17:09: Also in meiner Beratungspraxis immer der Ja, immer wieder gemachte Tipp.

00:17:16: Kein Einschreibenrückschein, weil da ist der Zugang nicht nachgewiesen, wenn es nicht abgehoben wird, auch feste Rechtsprechung im Arbeitsrecht, sondern einen Einwurf einschreiben.

00:17:25: Also wo das Einschreiben in den Briefkasten geworfen wird und der Zustellbeschäftigte das dort entsprechend dokumentiert.

00:17:37: Wie hat er das früher gemacht?

00:17:38: Er hat also von diesem Schreiben, was per Einwurf ein Schreiben zugestellt werden soll, ein Lebel abgezogen, das da wie ein Aufkleber drauf war, hat das auf den Rückschein gepappt, unterschrieben und zurückgeschickt.

00:17:49: Das hat also auch dem Energie Hamburg in der Vergangenheit gereicht.

00:17:53: Wie läuft das heute?

00:17:55: Heute scannt er mit einem Scanner die Eindieferungsnummer ein und unterschreibt dann digital.

00:18:03: Das so, dass LAG soll für die Annahme eines Anscheinsbeweises nicht mehr typisch genug sein und damit ist eben kein Anscheinsbeweis für den Zugang dieses Schreibens mehr gegeben.

00:18:16: Was machen wir jetzt?

00:18:18: Also ein Tipp wäre Post-Zustellungsurkunde.

00:18:21: Das kann man also bei der Post in Auftrag geben, kostet fast sechs Euro.

00:18:25: Da gibt es dann wirklich dann den berühmten gelben Umschlag mit der Urkunde, die dann mit handschriftlich, wohl hoffentlich immer noch handschriftlich ausgefüllt von diesen Beschäftigten, der die Zustimmung vorgenommen hat, die dann als Nachweis reicht.

00:18:42: Ja, das, wenn auch noch nicht rechtskräftige Urteil des RG Hamburg, stammt vom vierzehnten, siebten, zweitausend, fünfundzwanzig Akten, Zeichen vier, SLA, sechsundzwanzig aus vierundzwanzig.

00:18:55: Ja, vielen Dank, Stefan.

00:18:57: Das war ja wirklich wieder mal spannend.

00:18:59: Und das war es dann auch für diese Woche.

00:19:01: Schön, dass du dabei warst.

00:19:02: Hat mich sehr gefreut.

00:19:04: Und dann bis nächste Woche.

00:19:05: Bis nächste Woche.

00:19:06: Tschüss.

00:19:06: Tschüss.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.