Episode 51 Digitale Steuerbescheide, Sachbezugswerte, Doppelbesteuerungsabkommen, Pauschbeträge, Stromausfall, Hundesteu
Shownotes
In dieser spannenden Episode des ASTW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht des Jahres 2026. Von betrügerischen E-Mails über die Ankündigung digitaler Steuerbescheide bis hin zu Änderungen bei Sachbezugswerten und Hundesteuern – die Experten decken ein breites Spektrum ab. Zudem werden interessante gerichtliche Entscheidungen zu Themen wie Bewerberdiskriminierung, Arbeitswegversicherungen und Wohngeld für Langzeitstudenten diskutiert. Ein Muss für alle, die auf dem Laufenden bleiben wollen!
Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und jetzt wieder an meiner Seite Steffen Parsler, Rechtsanwalt für den Idee Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:20: Hallo, Steffen.
00:00:21: Hallo, Dietrich.
00:00:23: Ja, schön, dass du in twenty-six und zwanzig auch wieder mit uns diesen Podcast machst.
00:00:28: Auf euch mich sehr.
00:00:30: Ich habe jetzt aber erst mal ein paar steuerliche Themen mitgebracht.
00:00:34: Du hast ja nachher noch so ein paar Urteile mit dabei.
00:00:37: Ich würde gerne auf was hinweisen, worauf auch die Finanzerwaltung hingewiesen hat.
00:00:41: Es gibt wieder betrügliche Emails im Umlauf.
00:00:45: Da wird von einer amtlichen Mahnung wegen offener Steuerforderung gesprochen.
00:00:51: ist natürlich nicht wahr.
00:00:53: Sowas würde das Finanzamt in der Art und Weise nicht machen.
00:00:56: Also von daher, wenn Sie oder Ihre Mandanten solche vermeintlichen Mahnungen auf den Tisch bekommen, bitte ignorieren und wegschmeißen.
00:01:05: Die Finanzverwaltung informiert dann auch noch mal über die Bekanntgabe digitaler Steuerbescheide.
00:01:12: In dem Fall vor allem Mecklenburg-Vorpommern.
00:01:16: Darüber hatten wir hier in dem Podcast ja auch schon ein paar Mal berichtet.
00:01:19: Das zwang.
00:01:21: digitale Störbescheide dann auch so bekannt zu geben.
00:01:24: Den gibt es ja im Jahre, zwanzig, sechsundzwanzig noch nicht.
00:01:27: Das soll ja dann ab zwanzig, siebenundzwanzig erst kommen.
00:01:30: Und darauf wird dann hier auch noch mal hingewiesen, dass eben grundsätzlich nicht digital bekannt gegeben wird, außer man hat dann vielleicht schon zugestimmt.
00:01:37: Ansonsten erfolgt das Ganze noch per Papier und dann werden dann digitalen Bescheide erst ab zwanzig, siebenundzwanzig kommen.
00:01:44: Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium am neunundzwanzigsten, zwölften, zwanzig, fünfundzwanzig nochmal schnell über die Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab dem Jahr zwanzig, sechsundzwanzig berichtet.
00:01:58: und da die neuen Zahlen veröffentlicht, die neuen Sachbezugswerte für
00:02:03: Frühstück.
00:02:04: Ich würde dann zwei Euro, sieben und dreißig sein für Mittag oder Abendessen, vier Euro, sieben und fünfzig.
00:02:10: Und wenn ich dann doch die Vollverpflegung wähle, bin ich bei einem Sachbezugswert von elf Euro, fünfzig.
00:02:19: Dann haben die obersten Finanzbehörden der Länder am Dreiundzwanzigsten, Zehnten schon eine überarbeitete Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren ab dem ersten, ersten, zwanzig, sechsundzwanzig.
00:02:34: Ja, veröffentlicht, da sind die entsprechenden Anweisungen überarbeitet worden.
00:02:38: und jetzt dann ab dem ersten, ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, zum ersten, Was würde denn jetzt als Nächstes passieren?
00:03:01: Wie würden jetzt vorgegangen werden aus Sicht der Finanzverwaltung?
00:03:05: Also von daher nicht so ganz uninteressant, gerade wenn man sich in dem Bereich dann tummelt.
00:03:11: Bereich Doppelbesteuerung, das ist unser nächster Punkt, da hat das Bundesfinanzministerium am vierundzwanzigsten zwölften, also pünktlich zu Heiligabend, dann auch noch mal ein Schreiben aufgelegt.
00:03:21: Da geht es um die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, also tatsächlich um die Auslegung von DBAs.
00:03:28: Hier
00:03:28: streitet sich das BMF schon längere Zeit mit dem Bundesfinanzhof, wie denn eigentlich Doppelbesteuerung das Abkommen auszulegen sind.
00:03:38: Das BMF hat jetzt mal wieder auf Vorlage des BFH gekontert und die wollen dann also vor allem, wenn der Wortlaut eines bestimmten DBAs mit dem Musterabkommen übereinstimmt, dass dann der Musterkommentar zu dem OECD-Muster abkommen, dann gültig sein soll und vor allem dann zur Auslegung dienen soll.
00:04:07: Mal sehen, was der BfH dazu sagt, wer dann entsprechende Schreiben vom BMF, vom Heiligarm, mal sehen möchte.
00:04:15: Das findet sich auf Seiten des Bundesfinanzministeriums.
00:04:20: Die Finanzverwaltung schließlich Holstein hat am siebten Januar zwanzig, sechsundzwanzig auf die Steuererklärung nochmal hingewiesen, dass sie gerne natürlich schon mal begonnen werden können und dann auch abgegeben werden können, dass man aber bei den Steuererklärungen für das Jahr zwanzig, fünfundzwanzig frühestens Mitte März zwanzig, sechsundzwanzig mit einer Bearbeitung rechnen darf.
00:04:44: Also wäre dann jetzt schon einreicht.
00:04:46: Da wird vor Mitte März gar nichts passieren und dann wird das natürlich dann entsprechend dauern, je nachdem, ob man einen leichten oder schweren Fall hat.
00:04:57: Als nächstes wieder das BMF, dem ist nämlich durch den Gesetzgeber natürlich aufgegeben worden, dass die immer mal wieder evaluieren sollen, was denn eigentlich die Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen so bringen.
00:05:15: Wir denken da vor allem an die Belegausgabepflicht.
00:05:19: aber auch an Kassen nachschauen.
00:05:22: Wir haben ja mit der TSE Pflicht in der Zwischenzeit und und und und und da soll dann eben geschaut werden.
00:05:28: Was bringt denn das alles?
00:05:29: Und da hat es BMF aus den Ländern jetzt mal die ganzen Informationen zusammengetragen und dann eben in dem entsprechenden Memo zusammengefasst.
00:05:36: Erst mal nur für Sie zur Information, dass es diese Evaluierung gibt.
00:05:39: Nächste Woche werden wir Ihnen da nochmal genauer ein paar Zahlen vorstellen, was denn so diese Ergebnisse dann am Ende sind.
00:05:48: Als Hinweis, noch mal im Bundesfinanzministerium vom Dreiundzwanzigsten, Zwölften, Vierundzwanzig, da sind nämlich die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Kalenderjahr zwanzig sechsundzwanzig veröffentlicht worden.
00:06:02: Also wer dann eben im entsprechenden Bereich der Sachentnahmen sich befindet, gerne da mal reingucken.
00:06:09: Die Zahlen sind, wie gesagt, überarbeitet worden.
00:06:13: Ja, und dann als Nächstes auch wieder das Bundesfinanzenministerium vom neunundzwanzigsten Zwölften.
00:06:18: Da sind nämlich gerade rechtzeitig fürs Jahr zwanzig sechsundzwanzig die Muster der Umsatzersteuererklärung zwanzig sechsundzwanzig veröffentlicht worden.
00:06:28: Also ein entsprechendes Formular gibt es jetzt schon.
00:06:31: Dann kann jeder von uns dann auch pünktlich seine Umsatzsteuererklärung dann entsprechend einreichen.
00:06:39: Abschließend aus dem aktuellen Teil.
00:06:41: Jetzt vielleicht nicht mehr ganz so aktuell war, aber letzte Woche noch ein Riesenaufräger, der Stromausfall in Berlin, der eine oder andere wird es mitbekommen haben, vor allem wenn man im Südwesten von Berlin gelebt hat.
00:06:55: Da sind ein paar Kabel durch eine vermeintliche terroristische Organisation angeschmort worden und dann ist für viele Zehntausende Haushalte der Strom eine Zeit lang ausgefallen worden.
00:07:06: Das ist tatsächlich misslich so mitten im Winter und bei vielen Minusgraben.
00:07:10: Das war gar nicht schön und hat für einiges an Unmut gesorgt.
00:07:14: Damit der Schmerz nicht ganz so groß ist, hat dann das Land Berlin auch ein paar Maßnahmen schon auf den Weg gebracht.
00:07:22: Zum einen, wer sich gerade mit irgendwelchen Fristen in der Zeit hat, rumschlagen müssen oder es schon zu welchen Verspätungszuschlägen gekommen ist, die werden dann entsprechend erlassen.
00:07:33: oder Fristverlängerungen werden gewährt gegenüber Steuerberatern, die in dem Bereich gewohnt haben, aber auch gegenüber Unternehmen.
00:07:40: Das Ganze muss dann nur glaubhaft gemacht werden und dann solltest die entsprechenden Fristverlängerungen, lasse dann auch geben.
00:07:48: Darüber hinaus mussten einige Berliner dann auch in Hotels umziehen und in Berlin haben wir in der Zwischenzeit auch eine City Tax, eine Bettensteuer.
00:07:56: Die soll dann für die Betroffenen Berliner, da die ja nicht aus Urlaubsgründen umgezogen sind, sondern eben aus ja dann doch sehr nachvollziehbaren anderen Gründen, also dieses City Tax soll dann nicht anfallen für die Berliner und Berlin hat er sich eigentlich auch entschlossen, die entsprechenden Hotelkosten zu übernehmen.
00:08:14: Da muss man sich dann aber mal in das Land Berlin wenden, um dann die entsprechenden Kosten zurückzubekommen.
00:08:21: Ja, und ansonsten, einer unserer Kollegen, lieber Steffen, hat auch angeboten, wenn es zu Schäden bei Vermieter und Immobilienbesitzern etc.
00:08:31: gekommen ist, dass er anbieten würde, auch mal ein Amtshaftungsverfahren zu prüfen gegen die entsprechenden Verantwortlichen des Landes Berlin.
00:08:42: Also gerade diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung haben und das vielleicht mal testen wollen würden, bitte gerne beim Rechtsanwalt Gregor Highland von den ETA Rechtsanwälten in Erfurt melden.
00:08:55: Der würde sich freuen, solch ein Amtshaftungsverfahren dann für sie zu führen.
00:09:02: So, das war der aktuelle Teil.
00:09:03: Jetzt kommen wir dann mal zu unseren aktuellen Urteilen.
00:09:06: Und ich habe jetzt diese Woche noch keine steuerlichen Urteile mitgebracht, aber so ein bisschen was, was auch aus dem Bereich der Steuern ist.
00:09:13: Das VG, also das Verwaltungsgericht Koblenz, hatte zur Hundesteuer zu entscheiden.
00:09:19: Und da ging es darum, da hatte jemand mehrere Hunde.
00:09:22: Und die Hundesteuer für den ersten Hund war noch bei fünfzig Euro und die stieg dann beim zweiten Hund auf vierhundert Euro.
00:09:29: und am Ende bei noch mehr Hunden vielen dann sechshundert Euro an.
00:09:35: Und derjenige hat dann geklagt und gesagt, dass sei doch alles nicht rechtmäßig, also das vor allem diese Steigerung dann vorgenommen werden.
00:09:43: Und das Verwaltungsgericht Koblenz hat dann in diesem Fall entschieden, dass dann der entsprechende Hunde-Steuer Gesetzgeber in Anführungsstrichen sehr wohl ein Recht dazu hat, dann eben auch Lenkungsmaßnahmen vorzunehmen.
00:09:57: Und wenn er sich das entsprechend gut überlegt hat, dann darf das auch so aufgesetzt werden.
00:10:02: Also von daher ist solch eine Erhöhung und dann eben auch so ein Sprung bei der Hundesteuer rechtmäßig.
00:10:09: Das war das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom neunten Dezember, Und damit rüber zu dir, Steffen.
00:10:30: Ja, danke, Dietrich.
00:10:32: Wer als Arbeitgeber schwerbildet Menschen benachteiligt, der haftet diesen für den aus dieser Benachteiligung entstandenen Schaden.
00:10:43: Allgemeiner Grundsatz, sehr auch ein Bewerbungsverfahren.
00:10:48: Umfasst.
00:10:48: Hier war das so, dass sich ein Bewerber um eine Stelle beworben hat und wurde, hat also offenbar gemacht, dass er schwerbehindert ist, wurde aber zum Vorstellungsgespräch gar nicht erst eingeladen.
00:11:01: Und diese Nichteinladung meinte der Kleger, reicht als Indiz für diesen Schadenersatzanspruch, also für die Benachteiligung.
00:11:13: Hintergrund war, der Arbeitgeber hatte ausgeschrieben eine Stelle, in der sehr gute MS-Office-Kentnisse erwartet wurden.
00:11:25: Die hat der Bewerber auch versichert, allerdings keine Nachweise beigefügt.
00:11:30: Daraufhin wurde er gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen und machte nun drei Monats gehälter Schadenersatz geltend.
00:11:39: Das Arbeitsgericht meinte, ja, MS-Office-Kentnisse sind mittlerweile so allgemeingültig, dass sie auch ohne irgendwelche Weiterbildungsveranstaltungen erworben werden können und in aller Regel auch gar nicht irgendwie nachweisbar sind, weil es dort gar keine vernünftigen Nachweise mehr gibt.
00:12:01: Jedenfalls ist das Fehlend von Nachweisen dann nicht ausreichend anzunehmen, dass der Bewerber offensichtlich ungeeignet ist.
00:12:12: Das muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen.
00:12:15: Und hier kommen wir zu einer Besonderheit des Falles.
00:12:18: Nämlich handelt es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber.
00:12:22: Und der hat nach § eighthundertfünfundsechzig Eskibi neun besondere Pflichten zu erfüllen.
00:12:28: Und da steht beispielsweise in dieser mit dieser Rechtsnorm, dass der öffentliche Arbeitgeber in jedem Fall einen schwer behinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch einladen muss.
00:12:41: Es sei denn, wenn eben offensichtlich dieser Bewerber ungeeignet ist.
00:12:49: Das heißt, eine doch deutlicher Erhöhung der Darlings- und Beweislast für den Arbeitgeber, den es so in der freien Wirtschaft nicht gibt.
00:12:59: Ja, von den drei geforderten Gehältern hat der Kleger hier zwei als Schadenersatz bekommen.
00:13:07: Also insofern konnte das Arbeitsgericht hier nicht.
00:13:12: den vollen Schadenersatzanspruch zusprechen.
00:13:16: Das war das Arbeitsgericht Essen im Urteil vom vierundzwanzigsten, sechsten, zweitausend, zweitausend, zum Aktenzeichen, zwei CA-Fühner, dreiundsechzig aus fünfundzwanzig, gegen das aber Berufung eingelegt worden ist.
00:13:28: Also wir werden es beobachten und gegebenenfalls dazu weiter berichten.
00:13:34: Dann habe ich noch ein weiteres Urteil vom Landessozialgericht Hamburg.
00:13:38: Das hatte sich mit der spannenden Frage zu beschäftigen, wann denn der Arbeitsweg beginnt.
00:13:47: Wie wir alle wissen, ist der Arbeitsweg also mitversichert als Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeitsleistungen.
00:13:58: Und hier im konkreten Fall.
00:14:00: war ein Mensch morgens auf dem Weg zur Arbeit, hat das Haus verlassen, dann aber wieder betreten und ist dann auf der Treppe zur Garage umgeknickt, hat sich, glaube ich, die Hand gebrochen.
00:14:15: Irgendwas war.
00:14:16: Jedenfalls meinte er wäre schon auf dem Arbeitsweg gewesen.
00:14:19: Nein, sagt das Landessozialgericht Hamburg.
00:14:22: Der Arbeitsweg beginnt erst, wenn man die Häuslichkeit verlassen hat, also wenn man die Haustüre hinter sich gelassen und abgeschlossen hat oder wenn man mit dem Auto die Garage verlassen hat, was hier definitiv noch nicht der Fall war.
00:14:35: Schäden in der Äußerlichkeit, also in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus sind noch nicht als Arbeitsweg versicherbar.
00:14:44: Sehr schön.
00:14:44: Wir danken alle dem Landessozialgericht für diese Klarstellung im Urteil vom sechsten August.
00:14:50: zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen L zwei u dreißig aus vierundzwanzig.
00:14:57: Ja, vielen Dank.
00:14:58: Wir danken dem Landessozialgericht.
00:15:00: und dann habe ich noch etwas vom Verwaltungsgericht Mainz.
00:15:04: Den können wir auch danken.
00:15:05: Da hat jemand Wohngeld beantragt, was jetzt so an sich noch gar nicht so spannend ist, das besonders an dem Fall war.
00:15:11: jetzt aber, dass derjenige fast sechsundzwanzig Jahre schon ohne Abschluss studiert hat.
00:15:18: Der hat immer mal wieder was angefangen und dann abgebrochen oder ist von der Uni rausgeschmissen worden.
00:15:23: hat jedes Mal die Regelstudienzeiten überschritten und natürlich auch dem Gericht nicht irgendwie nachvollziehbar darstellen können, dass er mal irgendwann mit irgendwas fertig wird.
00:15:34: Da das Wohngeld eine Sozialleistung ist, hat das Verwaltungsgericht Mainz gesagt, okay, also bei diesem Gesamtbild, du hast schon X-Studiengänge begonnen, das dauert hier ewig und es wird wahrscheinlich auch niemals enden, können wir kein Wohngeld mehr gewähren und von daher sollten wir Na ja, wir alle, weiß ich nicht, aber sollte man immer aufpassen, dass man dann doch nicht zu lange studiert und sich darauf ausruht.
00:15:58: Irgendwann ist dann halt, zumindest nach über twenty-fünf Jahren Schluss mit dem Wohngeld.
00:16:05: Das war das Verwaltungsgericht Mainz mit seinem Urteil vom vierten September, zwanzig-fünfundzwanzig zum Aktenzeichen, einst K, neunzehntausfünfundzwanzig.mz.
00:16:15: Tja, und damit danke ich dir wieder, Steffen, dass du diese Woche dabei warst.
00:16:19: Hat mich sehr gefreut.
00:16:22: Sehr gerne und dann freue ich mich schon auf die nächste Woche.
00:16:25: Bis nächste Woche.
00:16:25: Danke schön.
00:16:26: Tschüss.
00:16:30: Tschüss.
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