Episode 50: Steuerrechtliche Änderungen, Corona-Hilfen, beSt, Freiberufler, Teilabschlussbescheid
Shownotes
In der ersten Episode des AStW-Podcasts im neuen Jahr gibt Dietrich Loll ein Update zu aktuellen Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zahlreiche steuerrechtliche Änderungsgesetze und Verordnungen sind im Dezember in Kraft getreten, wie z. B. das Steueränderungsgesetz, das Aktivrentengesetz oder die 7. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen. Darüber hat das BMJ eine Schonfrist bis Mitte März 2026 für die Offenlegung von Jahresabschlüsse aus 2024 bekannt gegeben. Ein Tipp aus der Praxis: Hinsichtlich Corona-Bescheiden wird empfohlen das beSt regelmäßig zu überwachen, da Bescheide vermehrt dort zugestellt werden. Bei den aktuellen Entscheidungen stehen auch die Corona-Hilfen im Mittelpunkt. Das VG Köln stuft mit zwei Urteilen die Vollzugspraxis als verstoß gegen EU-Beihilferecht ein. Darüber hinaus sind die Entscheidungen vom BFH zur steuerlichen Einordnung von Einnahmen aus Blogs sowie vom FG Münster zu Abgeltungszahlungen für Urlaubsansprüche hörenswert. Es erwartet Sie eine informative Zusammenfassung über aktuell relevante Themen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und heute nicht an meiner Seite Steffen Passler.
00:00:17: Den muss ich wohl unter dem Weihnachtsbaum verloren haben.
00:00:20: Aber ich hoffe, nächste Woche ist er wieder mit dabei.
00:00:23: Ja, deshalb müssen wir also gemeinsam diese Woche alleine hier durch diesen Podcast.
00:00:28: Aber ich glaube, das geht schon.
00:00:30: So, wir müssen mal ein bisschen aufräumen, was noch in der letzten Jahres passiert ist bzw.
00:00:36: Anfang dieses Jahres.
00:00:37: Und da habe ich Ihnen im Bereich Aktuelles einmal etwas mitgebracht.
00:00:42: zu den Jahresabschlüssen, die hätten ja eigentlich bis zum einunddreißigsten zwölften, zwanzig, fünfundzwanzig fürs Jahr zwanzig, vierundzwanzig veröffentlicht werden müssen.
00:00:51: Nun hat aber das Bundesjustizministerium gesagt, dass es keine Sanktionen gibt, wenn diese Jahresabschüsse bis Mitte März zwanzig, sechsundzwanzig veröffentlicht werden.
00:01:03: Also eigentlich Pflicht, einunddreißigster zwölfter wäre es gewesen.
00:01:07: Es besteht dann aber eben die praktische Möglichkeit, noch bis Mitte März dann entsprechend die Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, ohne dass es dann eben entsprechende Sanktionen gibt.
00:01:17: Ein weiterer Punkt ist dann im Bereich der Digitalisierung.
00:01:21: Wir sind ja grundsätzlich erstmal alle verpflichtet im Finanzamt gegenüber, zum Beispiel dann die Bilanzen, wenn es dann um den steuerlichen Teil geht, auf elektronischer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, wenn dann aber auf der anderen Seite des Finanzamts nun wieder Änderungen hat es dann gab es bisher keine Möglichkeit, dass die wiederum elektronisch, die ihren Steuerberatern zur Verfügung gestellt werden.
00:01:45: Das wird sich jetzt ändern.
00:01:47: Da gibt es dann entsprechend dann auch jetzt die Möglichkeit durch die Finanzverwaltung, dass die korrigierte E-Bilanzen zum Datenabruf dann eben auch elektronisch bereitstellt.
00:01:57: Also der elektronische Austausch ist jetzt langsam möglich.
00:02:03: Punkt drei auf meiner Liste ist, da geht es darum, wenn sie oder ihr Mandant aus Deutschland wegziehen will, dann steht man ja immer so in der Gefahr der Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz.
00:02:17: Und wenn es tatsächlich zu einer Wegzugsbesteuerung kommt, dann muss das gegenüber dem Finanzamt auch erklärt werden.
00:02:24: Dafür gibt es offizielle Vordrucke und die sind vom Bundesfinanzministerium am zwölften, zwölften dann nochmal überarbeitet und veröffentlicht worden.
00:02:35: Wir dann also die aktuellen Vordrucke, die dann jetzt auch schon zu nutzen sind, sucht, die sind dann auf der Seite des Bundeszentraums für Steuern zu finden, dann also ganz aktuell für jeden Wegzugsbesteuerungsfall.
00:02:48: Am zwölften, zwölften hat das Bundesfinanzministerium zudem auch noch mal die Muster für die Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen überarbeitet.
00:02:57: Also, wenn Ihr Steuerberater sich dann entsprechend meldet, der muss dann die oder kann diese neuen Muster dann für sich nutzen.
00:03:05: Die finden sich dann auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
00:03:10: Dann aus meiner Sicht noch mal ein praktischer Hinweis.
00:03:14: Es geht um das besondere elektronische Steuerberater Postfach bzw.
00:03:20: auch Anwaltspostfach.
00:03:22: Also für diejenigen, die prüfende Dritte sind bei Corona-Hilfen, die sollten hier in ihrer besonderen elektronischen Postfächer auch nochmal immer gesondert reingucken.
00:03:33: Bisher nutzen viele diese Postfächer gerade für den Austausch mit den Gerichten.
00:03:39: Und wenn man Steuerberater ist, dann hat man vor allem mit den Finanzgerichtsverfahren zu tun.
00:03:44: Die Bewilligungsstellen stellen aber oft dann Corona-Bescheide in der Zwischenzeit auch in diese besondere elektrischen Steuerberater Postfächer der Prüfenden Dritten ein.
00:03:55: Und wenn ich jetzt nur denke, ach, das ist ja für Finanzgerichtsverfahren, nur dieses Postfach und ich habe gerade keinen Finanzgerichtsverfahren und ich gucke da nicht rein, dann kann das zu erzuführen, dass irgendwelche Fristen versäumt werden und entsprechend nicht gegen diese Corona-Bescheide vorgegangen wird, was natürlich misslich ist.
00:04:12: Also an all diejenigen, die besonderen elektronischen Postfächer haben, bitte da immer wieder regelmäßig reingucken, bitte dann auch die entsprechenden Weiter Leitungsfunktionen dann aktivieren, dass man die sich nochmal auf sein Postfach schicken lässt, dass da eine Nachricht eingegangen ist, weil es kann eben sein, dass da was eingegangen ist und das Unterlegner frisst und das sollte nicht versäumt werden.
00:04:37: Dann.
00:04:38: Ist auch noch mal einiges passiert im Rahmen der Gesetzgebung.
00:04:42: Wir hatten ja schon Ende letzten Jahres darüber berichtet, dass viele, viele Gesetze durch den Bundestag durchgegangen sind und dass die dann beim Bundesrat lagen.
00:04:53: Am neunzehnten zwölften letzten Jahres hat der Bundesrat praktisch alle Gesetze, die sich mit steuerlichen Änderungen beschäftigt haben.
00:05:02: dann auch durchgewunken.
00:05:04: Vor allem vorzuheben ist natürlich das Steueränderungsgesetz.
00:05:09: Wo es dann auch um die Umsatzsteuer im Gastro-Bereich ging, das ist ja dann zum ersten, ersten, zwanzig, sechsundzwanzig, hinsichtlich der Speisen auf sieben Prozent gesenkt worden.
00:05:18: Aber diesen Steueränderungsgesetz, da sind ja auch die Entfernungspauschale angepasst worden, also dass ich ab dem ersten Kilometer dann achtunddreißig Cent ansetzen kann.
00:05:27: Also das Gesetz ist durch, dann das Aktivrentengesetz, das ist auch durch.
00:05:32: Und jetzt einfach nur mal so zum Aufzählen, dass Sie den Gesamtüberblick haben, was denn alles beim Bundesrat dann verabschiedet worden ist.
00:05:39: Auch das SGB VI-Anpassungsgesetz ist verabschiedet worden, das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz, das Mindeststeuergesetz.
00:05:48: Das Gesetz, das Sie mit Cuxhaven beschäftigt, ist durch die sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und die siebte Verordnung zur Änderung der steuerlichen Verordnung sowie das Zweite Betriebsrenten-Stärkungsgesetz.
00:06:04: Die sind also alle durchgewunken worden und dann auch am XXIII.
00:06:08: Dezember bzw.
00:06:09: am XXIX.
00:06:10: Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
00:06:13: Damit sind die also entsprechend dann alle scharf geschaltet und gelten jetzt.
00:06:17: Wer dann nochmal wissen möchte, was das denn eigentlich so ganz genau als Highlight hier geändert worden, der kann auf der Seite der Bundesregierung dann nochmal schauen, was denn da so alles geändert worden ist.
00:06:32: Dann im Bereich des aktuellen möchte ich nochmal auf ein paar Revisionsverfahren hinweisen, die ich ganz spannend finde und die vielleicht auch noch ein bisschen größere Auswirkungen haben könnten als nur die hier zu entscheidenden Einzelfälle.
00:06:46: Es geht in beiden Bereichen, ja, in Anführungsstrichen um Freiberufler, einmal um ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer Personengesellschaft.
00:06:56: Und da ist immer wieder die Frage, die einzelnen Rechtsanwälte sind, die dann mitunternehmern.
00:07:00: Und die Voraussetzung für deine Mitunternehmerstellung ist, dass ich mitunternehmerinitiative habe, aber eben auch mitunternehmerrisiko.
00:07:08: Beides muss vorliegen, beides muss aber nicht gleich stark ausgeprägt sein und das eine kann eben ein bisschen mehr sein und dadurch dann eben auch eine Schwäche bei dem anderen Punkt dann ausgleichen.
00:07:18: Das ist häufig so bei Freiberuflern, dass gerade die Mitunternehmerinitiative eher stärker ausgeprägt ist, sowas dann auch in diesem Fall.
00:07:27: Und das Mitunternehmerrisiko eher ein bisschen weniger.
00:07:30: Das liegt dann oft dran, dass ich dann mit nur einem sehr geringen Prozent-Satz dann an der Partnerschaftsgesellschaft beteiligt bin bzw.
00:07:36: vielleicht auch nicht an stillen Reserven, dann eine Person gesellschaftlich beteiligt bin und und und, also dass das Mitunternehmerrisiko schon eher schwach ausgeprägt ist.
00:07:45: Und da ist dann halt immer wieder die Frage kann, denn die Mitunternehmerinitiative, die ich dann habe, kann die dann das mangelnde Mitunternehmerrisiko dann ausgleichen.
00:07:54: Das liegt jetzt beim BFH.
00:07:56: Das ist Aktenzeichen Römisch-Acht-R-Sechzehn aus Fünfundzwanzig.
00:08:00: Und in der vorigen Stanz war es das Urteil des FG Köln vom neunten, zehnten, zwanzig, vierundzwanzig zum Aktenzeichen zwölf K, elf, acht, neun, aus zweiundzwanzig.
00:08:10: Also da muss man drauf gucken.
00:08:12: Das wird dann auch nicht nur Rechtsanwälte betreffen, sondern würde ich dann vermuten, zum Beispiel auch die Heilberufler, die ja dann auch Freiberufler sind und oft dann in Personengesellschaften verbunden sind.
00:08:22: Da bin ich mal gespannt, wie der BFA entscheiden wird.
00:08:26: Und ein anderer Punkt ist, da ging es um ein Internet-Block-Ersteller.
00:08:31: Und da hatte man dann als Leser die Möglichkeit, diesen Menschen dann Geld zu zahlen, was dann als Spende deklariert war.
00:08:39: Und dann ist im Endeffekt die Frage, ist denn das wirklich eine... Schenkung des Lesers, beziehungsweise ist es nicht nur Betriebseinnahme des Internet-Blockserstellers.
00:08:49: Und das hat auch Auswirkungen auf alle möglichen anderen Content-Creator, YouTuber, Twitch-Account-Nutzer und und und.
00:08:58: Da wird häufig gespendet in Anführungsstrichen.
00:09:02: Und da stellt sich immer wieder die Frage, ist denn das wirklich eine Spende, ist das eine Schenkung oder ist das nicht am Ende der ganz normale Betriebseinahme, die zu versteuern ist?
00:09:10: Das FGBerlin Brandenburg hatte in seinem Urteil vom zwölften Juni, zwanzig, fünfundzwanzig zum Aktenzeichen, vierzehn K, vierzehn Null sechs, sieben aus vierundzwanzig entschieden, dass es eine Betriebseinnahme ist.
00:09:22: Das würde ich auch so sehen.
00:09:25: Der BfH hat jetzt darüber nochmal zu entscheiden und sein Aktenzeichen ist Römisch, acht R, achtzehn aus fünfundzwanzig.
00:09:34: Ja, und das ist eine gute Überleitung, um gleich zu unseren Urteilen der Woche zu kommen.
00:09:38: Leider hat der Bundesfinanzhof in den letzten Wochen keine Urteile veröffentlicht, deshalb mal so ein paar Urteile aus dem Finanzgerichts- bzw.
00:09:47: Verwaltungsgerichtsbereich und alle aus NRW.
00:09:50: Das erste Urteil ist vom FGM Münster.
00:09:54: Da ging es um einen Musiker, der eine Musikschule betrieben hat.
00:09:58: Da gab es auch offizielle Musikschulräume.
00:10:01: Aber auch in dem Privathaus dieses Musikers gab es Räume, die für die Verwaltung der Musikschule genutzt worden sind, aber eben auch Musikunterricht wurde da gegeben.
00:10:12: So, jetzt stellt sich natürlich die Frage, habe ich jetzt für meine Kosten rund ums Haus dann einen ungekürzten Betriebsausgabenabzug?
00:10:20: Oder ist das Ganze dann eben nur ein ganz normales Arbeitszimmer?
00:10:24: und ich habe die Deckelung von tausend zweieinhalbfünfzig Euro.
00:10:28: Das FG Münster hat sich damit beschäftigt.
00:10:30: Die haben erst mal gesehen, dass in diesem doch relativ großen Haus mit neben gelassen und dergleichen dann mehrere neue Räume genutzt worden sind und dann gesagt, na ja, also zumindest ein Raum muss er dann, wo ich als häusliches Arbeitszimmer angekannt werden.
00:10:43: Und die haben dann nur im Endeffekt diesen Betriebsausgabenabzug mit der Deckelung auf tausend zweieinhalbfünfzig Euro zugelassen.
00:10:52: Die haben also nicht gesehen, dass in diesem Privathaus der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw.
00:10:58: beruflichen Betätigung stattgefunden hat, weil es eben ja noch eine offizielle Musikschule gab.
00:11:05: Es gibt in der Zwischenzeit schon ein beschlusses BFH auch zu diesem Urteil, wo der BFH das ein bisschen kritisch sieht.
00:11:13: Der möchte das also noch ein bisschen differenzierter ausarbeiten.
00:11:17: Da bin ich also mal gespannt, was da kommt.
00:11:19: Und dieses O-Teil, das liegt dann auch schon beim BFH und der wird dann über die Revision entscheiden müssen.
00:11:27: Erst einmal zu unserem O-Teil, das ist das O-Teil vom FG Münster vom XXI.
00:11:31: August, zwanzigvierundzwanzig zum Aktenzeichen, zwei K, eins, zwei, vier, drei aus zwanzig E. Und das Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen beim BFH römisch acht R zwanzig aus zwanzig.
00:11:47: geführt.
00:11:48: und da können wir mal gespannt sein, ob sich zum häuslichen Arbeitszimmer da vielleicht neue Vorgaben des BfA dann ergeben.
00:11:55: Dann zu einem weiteren Urteil aus dem Bereich des FG Münster.
00:12:00: Hier gab es ein Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und das Arbeitsverhältnis wurde beendet.
00:12:05: Der Arbeitnehmer, der hat dann eine Abfindung bekommen und zusätzlich hatte er noch Urlaubsansprüche aus der Vergangenheit.
00:12:14: Und diese Urlaubsansprüche sind vom Arbeitgeber abgegolten worden.
00:12:19: Und jetzt stellt sich die Frage, ob diese Abgeltungszahlung für die Urlaubsansprüche aus mehreren vergangenen Jahren, denn eigentlich auch außerordentlich Einkünfte im Sinne des Paragraphen Vier und Dreißig Einkommensteuer gesetzt sind und damit dann eben auch begünstigt zu besteuern sind.
00:12:37: Wenn man mal in den Vier- und Dreißigabstatt zwei Nummer vier reinguckt, dann steht da drin, dass es dann eben eine Abgeltung für eine mehrjährige Tätigkeit, die Voraussetzung ist.
00:12:45: Und da hätte ich auf den ersten Blick gesagt, na ja, wenn Urlaubsansprüche abgegolden werden, dann ist das ja keine Abgeltung für eine mehrjährige Tätigkeit.
00:12:55: Ging ja gerade drum, dass ich Urlaubsansprüche hatte, die ich nicht genommen habe.
00:12:58: Dafür jetzt Geld bekomme, ging ja nicht um eine Tätigkeit.
00:13:01: Das hat das FG Münster tatsächlich anders gesehen.
00:13:04: Die haben das dann schon... alles zusammengefasst und eben dann Abgeltungszahlungen von Urlaubsansprüchen für mehrere Jahre sind für die dann schon Einfall des Paragraphen Vierendreißig Absatz zwei Nummer vier Einkommensteuergesetz.
00:13:19: und deshalb haben wir gesagt, ja, eine begünstliche Besteuerung auch dieser Urlaubsabgeltungsansprüche, dass die dann nach Paragraph Vierendreißig Absatz eins Einkommensteuergesetz begünstigt sind.
00:13:31: Das ist das Urteil des FG Münster vom thirteenth November, zwanzig-fünfundzwanzig, zum Aktenzeichen zwölf K, eins acht fünf drei aus dreiundzwanzig E. Die Revision ist zugelassen und ich habe leider noch kein Aktenzeichen dazu.
00:13:47: Also da müssen wir mal schauen, ob die Revision dann auch eingelegt worden ist.
00:13:52: Als drittes aus NRW, da geht es um ein beschluss des FG Düsseldorf.
00:13:57: Und um ein Fall, den wir auch schon vor ein paar Monaten hier mal besprochen haben, es geht um die Grunderwerbsteuer.
00:14:05: Und da ist zum ersten siebten, zwanzig, einundzwanzig die sogenannte Nachbehaltensfrist im § sechs Grunderwerbsteuergesetz verändert worden.
00:14:18: Die war ursprünglich fünf Jahre und ist dann zum ersten siebten, zwanzig, einundzwanzig auf zehn Jahre verlängert worden.
00:14:24: Und jetzt gibt es Fälle, in denen ich noch während dieser fünfjährigen Nachbehaltensfrist ein Grundstück erworben habe.
00:14:32: Ich war damals dann also verpflichtet, noch dieses Grundstück fünf Jahre nachzubehalten.
00:14:36: Ich verkaufe es dann, aber schon in der neuen Zeit, als dann die zehnjährige Nachbehaltensfrist gilt.
00:14:43: Und dann ist die Frage, ja, war ich dann jetzt an die fünf Jahre gebunden, so zu dem Zeitpunkt, als ich gekauft habe, galt ihm diese fünf Jahre?
00:14:50: Oder bin ich jetzt, wenn ich verkaufe, dann eben an die zehnjährige Nachbehaltensfrist gebunden?
00:14:58: Da hatte der BFH schon in einem ADV-Beschluss gesagt, dass er glaubt, dass, wenn ich zu dieser fünfjährigen Nachbehaltensfrist gekauft habe, dass dann auch die fünfjährigen Nachbehaltensfrist für mich gilt.
00:15:10: Und so hat das jetzt auch das FG Düsseldorf gesehen.
00:15:14: Das ist für den Steuerpflichtigen eine sehr schöne Entscheidung.
00:15:16: Ich bin dann also nicht an die zehnjährige Nachbarhaltensfrist gebunden.
00:15:20: Es gab also keine Verböserung für mich durch diese Gesetzesänderung.
00:15:24: Und es Schöne ist auch, dass die Revision schon anhängig ist, dass also dann der BfH dann hoffentlich auch mal im Hauptsache Verfahren über diese Frage entscheiden kann.
00:15:34: Das ist der Gerichtsbeschluss des FG Düsseldorf vom achten Okten.
00:15:37: zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Aktenzeichen, zum Ak.
00:16:08: Wie Sie vielleicht in den letzten Podcast-Folgen schon mal mitgekriegt haben in NRW, schauen sich die Verwaltungsgerichte dann auch sehr genau an.
00:16:17: Was ist denn während der Corona-Zeit eigentlich denn so ein Hilfen?
00:16:21: rausgegangen.
00:16:22: Was waren die gesetzlichen, also in Anführungsstrichen gesetzlichen Grundlagen dafür?
00:16:27: Wir hatten ja damals nur vor allem die FAQs der Bewilligungsstellen bzw.
00:16:32: des Bundes.
00:16:33: Ja, und was steht eigentlich dem ganzen, was steht eigentlich dahinter?
00:16:37: Was ist denn die wirkliche Gesetzesgrundlage?
00:16:39: und die wirkliche Gesetzesgrundlage ist europarecht?
00:16:41: Da sind die Vorgaben gemacht worden.
00:16:44: was am Ende an Subventionen durch den Bund bzw.
00:16:47: die Länder während der Corona-Zeit an Unternehmen herausgegeben werden konnten.
00:16:52: Und das FG Köln hat sich in Europa recht angeschaut und gesehen, dass ein wichtiger Besteinteil gewesen ist, dass es zu einem Liquiditätsengpass gekommen sein muss und dass ich nur dann entsprechende Corona-Hilfen kriegen konnte.
00:17:07: Dann haben Sie wieder geschaut, was waren denn die Voraussetzungen in Deutschland, gerade eben für die Neustadthilfe und Überbrückungshilfe IV.
00:17:13: Und da ging es vor allem darum, dass sich einfach nur ein Umsatzrückgang behaupten musste.
00:17:19: Von Liquiditätsengpass war keine Rede mehr, obwohl Liquiditätsengpass nach Europa recht verpflichtend gewesen wäre als Voraussetzung für die Herausforderung von Corona-Hilfen.
00:17:29: Damit sind also die deutschen Programme falsch umgesetzt worden.
00:17:33: Die basierten also nicht auf dem Europarecht und damit, wenn die halt dann schon rechtswidrig sind, sind dann eben auch die entsprechenden Corona-Hilfen nicht bekommen habe, rechtswidrig.
00:17:43: Tja, was hieß das jetzt hier für den klagenden Corona-Hilfe-Empfänger?
00:17:50: Der hat vom VG Köln die Ansage bekommen, das Ganze war... EU bei Hilfe rechtswidrig, also deine Neustarthilfe bzw.
00:17:58: zwei Fälle, die Überbrückungshilfe vier, die waren EU rechtswidrig, du hast keinen Anspruch auf diese Hilfen.
00:18:06: Tja, jetzt kann man nur hoffen, dass dann also das Ganze jetzt hier nicht so ein großer Flächenbrand wird und sich das Ganze dann eben nur auf dieses Verwaltungsgericht bezieht und jetzt auch nicht die Bewilligungen stellen, entsprechend die Neustadthilfen und Wirkungshilfen dann flächendeckend zurückfordern, weil die jetzt auch sehen, dass, was sie getan haben, EU bei Hilfe rechtswidrig war.
00:18:27: Also da müssen wir mal abwarten, was passiert.
00:18:30: Ich nehme mal an, das Ganze wird auch noch in die nächste Instanz geben.
00:18:34: Und dann schauen wir mal, was die sagt.
00:18:36: Das sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom fünften Dezember.
00:18:40: zwanzig fünfundzwanzig zu den Aktenzeichen, sechzehn K sieben eins sieben aus vierundzwanzig und sechzehn K drei Null eins vier aus vierundzwanzig.
00:18:53: Ja, damit sind wir so mit unserem grundlegenden Teil durch.
00:18:56: Ich habe nur noch mal einen Hinweis aus dem Bereich der Außenprüfung.
00:19:01: Da gibt es ja seit Neuestem die Möglichkeit, einen sogenannten Teilabschlussbescheid zu erlangen.
00:19:08: Das basiert auf §.A.F.A.G.A.A.A.A.O.
00:19:13: Voraussetzung dafür ist vor allem, dass es für abgrenzbare Feststellung während der BP dann eben die Möglichkeit gibt, dann eben eine Entscheidung zu treffen.
00:19:24: Und das kann dann auf Antrag das Finanzamt auch machen.
00:19:27: Das hat Vorteile für den Steuerpflichtigen.
00:19:30: Also ganz kurz nochmal, ich habe dann meinen Teilabschluss bescheid.
00:19:33: Die BP läuft noch während der restlichen Themen und dann gibt es irgendwann mal so ein Entbescheid für die BP.
00:19:41: Vorteil für den Steuerpflichtigen, wenn ich diesen Teilabschluss bescheid beantrage, ist, dass ich für meine abgegrenzten Sachverhalte Schnellrechtsdicherheit habe.
00:19:52: Also zum Beispiel, wenn ich den Wirtschaftsgut habe, dass nun die Frage ist, wie muss ich denn das abschreiben?
00:19:56: Das ist ja auch so ein Dauersachverhalt, der in die Zukunft geht.
00:19:59: Und wenn so eine BP ewig dauert, dann weiß ich ja nicht so richtig, was ist denn jetzt eigentlich, was das Finanzamt für eine Rechtsansicht hat.
00:20:06: Es kann sein, dass ich alles falsch deklariere, immer weiter während des Laufs der BP.
00:20:10: Wenn ich jetzt aber die Entscheidung bekomme, okay, Abschreibungszeit zehn Jahre, dann kann ich ja dann auch meine zukünftigen Steuererklärung schon mal darauf.
00:20:18: anpassen und habe dann im Zweifel auch geringere Nachzahlungszinsen, wenn es dann entsprechende Bescheide gibt.
00:20:25: Also Rechtssicherheit ist wichtig.
00:20:27: Aber Achtung, diese Teilabschlussbescheide, das sind echte Bescheide, die erwachsen auch in Rechtskraft.
00:20:33: Und wenn ich erst mal darauf warte, dass die BP abgeschlossen wird und dann bin ich mit dem Gesandtergebnis unzufrieden und will gegen alles vorgehen, dann geht das bezüglich des Teilabschlussbescheides, wenn der in Rechtskraft erwachsen ist.
00:20:45: habe ich keine Rechtsmittel mehr.
00:20:46: Also da muss ich dann schon aufpassen, dass, wenn mir der dann doch nicht passt, dass ich dann auch entsprechend gleich frisch gemäß Rechtsmittel einlege.
00:20:54: Wer dazu noch ein bisschen mehr wissen will, in der aktuellen Ausgabe, also aus Januar, den ASTV, wird das ganze Thema noch ein bisschen aufgebohrt und ein bisschen genauer dargestellt.
00:21:06: Also interessante Informationen in der ASTV, eins aus zwanzig, sechsundzwanzig dazu.
00:21:12: Ja, und das war es von mir für diese Woche schon.
00:21:15: Nächste Woche dann hoffentlich wieder mit Steffen Parsner.
00:21:18: Ich wünsche Ihnen einen schönen Start ins neue Jahr und jetzt in die erste Arbeitswoche und freue mich dann auf das Jahr.
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