Episode 49: Der steuerliche und wirtschaftsrechtliche Jahresrückblick 2025

Shownotes

In der letzten Episode des AStW-Podcasts in diesem Jahr bescheren uns Dietrich Loll und Steffen Pasler einen umfassenden Jahresrückblick zum Steuer- und Wirtschaftsrecht in 2025. Im ersten Teil werden die wichtigsten Veränderungen bei der steuerlichen Gesetzgebung zusammengefasst. Dann werfen die beiden einen Blick auf richtungsweisende Entscheidungen deutscher Gerichte, die in den letzten zwölf Monaten auch für manche Aufregung gesorgt haben. Ein informativer Überblick für Steuerberater und Juristen, die sich zum Jahresende noch einmal mit den aktuellen Entwicklungen aufladen lassen wollen.

Transkript anzeigen

00:00:00:

00:00:11: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:13: Mein Name ist Dietrich Loll und heute zu unserer letzten Folge in diesem Jahr natürlich wieder an meiner Seite Steffen Passler, rechts am Wald von der ETR, rechts am Welten aus Rostock.

00:00:23: Hallo Steffen.

00:00:25: Hallo Dietrich.

00:00:26: Ja Mensch, das Jahr neigt sich dem Ende zu Steffen und wir beide haben uns gedacht, Machen wir doch mal einen Überblick über unsere liebsten Entwicklungen, liebsten Urteile, die dieses Jahr bzw.

00:00:39: im Zusammenhang mit diesem Jahr ergangen sind.

00:00:44: Um Ihnen mal zu zeigen, woran wir Spaß, was war wichtig, worauf muss man achten?

00:00:49: Gab es was Gutes?

00:00:49: Gab es was Schlechtes?

00:00:51: So in der Art.

00:00:53: Dann lass mal loslegen.

00:00:55: Dann lass mal loslegen.

00:00:57: Und ich habe als erstes aus steuerlicher Sicht noch mal unsere Gesetzgebung mitgebracht.

00:01:03: Also man muss sich ja noch mal vor Augen führen.

00:01:06: So lange gibt es unsere neue Regierung ja nicht.

00:01:08: Die ist ja erst Anfang des Jahres zustande gekommen.

00:01:12: Und man kann natürlich immer so auf die Politiker einhauen.

00:01:16: Da gibt es ja dann auch immer nur Pluspunkte, wenn man das macht.

00:01:19: Aber man kann ja auch mal sagen, die haben sich echt bemüht.

00:01:22: Mal sehen, wie sich das alles so entwickeln würden, ob das alles gut ist.

00:01:25: Aber tatsächlich aus steuerlicher Sicht würde ich sagen, haben sich unsere Regierungsparteien tatsächlich versucht, dann auch zusammen zu raufen.

00:01:34: Wir erinnern uns daran, ziemlich schnell kam ja der Investitionsbooster im Laufe des Jahres.

00:01:41: der uns ja so ein paar Steuerbombons bescheren sollte.

00:01:44: Dann war es erst mal ein bisschen ruhig, aber jetzt zum Ende des Jahres gab es ja noch mal eine ganze Menge Gesetze, die dann dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt worden sind.

00:01:54: Ich zähle die einfach mal auf, um auch zu zeigen, dass man da schon versucht hat, vieles umzusetzen, vieles anzugeben.

00:02:02: Einmal das Standortfördergesetz, da geht es um die sechs B-Rücklage aus dem Einkommensteuergesetz.

00:02:09: Die sollen auch mal entsprechend angepasst werden.

00:02:12: Dann die geringwertigen Wirtschaftsgüter sollen dann auch angehoben werden nach diesem Gesetz.

00:02:18: Dann gibt es das SGB VI Anpassungsgesetz, da geht es um die Rentenversicherungspflicht bei Minijobs und die Grenzen bei Land- und Forstwirtschaft wegen kurzfristiger Beschäftigung.

00:02:29: Wir haben das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz mit den entsprechenden Sofortmeldungen, das Mindeststeuergesetz, da geht es natürlich vorrangig erst mal um die Mindeststeuer, aber dann auch so für die normalen Steuerpflichtigen geht es darum, die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden.

00:02:45: Wann soll Detailen kommen?

00:02:48: Da hatten wir ja im letzten Podcast noch mal gesagt, dass es dann ab twenty-seven und zwanzig kommen soll.

00:02:53: Die sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnungen.

00:02:59: Da geht es um die Sachbezüge, die siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.

00:03:04: Über die haben wir hier auch lange schon gesprochen, um die entsprechenden Grundstücke, wie denn dann entsprechend zu bewerten sind, was ist bei der Betriebsvermögen und dergleichen.

00:03:13: Die zweite Verordnung zur Änderung der Grassen-Sicherungsverordnung stand auf der Agenda und natürlich... Das ist wahrscheinlich jetzt noch mal das größte Paket nach dem Investitionsbooster, das Steueränderungsgesetz, mit den umsatzsteuerlichen Erleichterungen für die Gastronomie.

00:03:31: Die Entferngspauschale wird ab dem ersten Kilometer auf A.C.

00:03:35: erhöht.

00:03:36: Die Ehrenanspauschale wird angepasst und und und.

00:03:39: Das Aktivrentengesetz stand da auf der Agenda, sowie am Ende das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz.

00:03:47: Also man sieht, Da ist schon einiges in der Pipeline gewesen, man hat sich viel Gedanken gemacht und man hat versucht, viel auch umzusetzen.

00:03:54: Also von daher, das war schon ein ereignisreiches Jahr, wenn es um die Steuergesetzgebung ging.

00:04:00: Ja, vielleicht noch ein Herbst, der Reformen zumindest in kleinerem Umfang, als wir vielleicht alle erwartet hatten.

00:04:09: Ja, das kann man.

00:04:11: Jetzt zu den Urteilen.

00:04:12: Genau, also von der Gesetzgebung zu den Urteilen.

00:04:16: Und da hast du uns erst mal doch schon einen kleinen Brüller mitgebracht, oder?

00:04:20: Ja, genau, der Aufreger des Jahres.

00:04:22: Das Bundessozialgericht hatte einen Fall oder mehrere Fälle, glaube ich, zu beurteilen, wo Arbeitnehmer als einzige Vergütung einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen bekommen haben.

00:04:37: Geht natürlich nicht.

00:04:39: Wissen wir alle, aber in diesem Fall hat der Arbeitgeber tatsächlich auch Sozialversicherungsbeiträge für diesen Nutzungsvorteil abgeführt.

00:04:49: Das Bundessozialgericht hat sich die Sache genau angeguckt und ist auch auf Paragraph hundred sieben Absatz zweiter Gewerbeordnung gestoßen und festgestellt, dass bis zur Fändungsfreigrenze Sachbezüge nicht gewährt werden dürfen, sondern das muss in Geld erfolgen und hat geurteilt, dass der Arbeitgeber in diesem Umfang noch mal Sozialversicherungsbeiträge abführen muss, also ein zweites Mal.

00:05:15: Das Landessozialgericht hatte noch gesagt, ob er arbeitsrechtlich seine Verpflichtung erfüllt ist für die Verbeitragung ohne Belang.

00:05:23: Das hat das Bundessozialgericht jetzt anders gesehen.

00:05:26: und dieser Grundgedanke, den das Bundessozialgericht damit kreiert hat, der lässt sich natürlich auch auf viele andere Konstellation übertragen, wo es arbeitsverträglich, arbeitsrechtlich möglicherweise harpert.

00:05:41: Also wir werden sehen, was in der Folge da aufgrund dieses Urteils noch für Entscheidungen kommen werden.

00:05:48: Das sind die Urteile des Bundessozialgerichts vom threizehnten November.

00:05:52: zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen B zwölf BA acht aus vierundzwanzig R und B zwölf BA sechs aus dreinzwanzig R. So, und jetzt hast du eine Urteil mitgebracht.

00:06:07: Genau, ich habe noch ein bisschen gezögert.

00:06:08: Du bist ja häufig bei Gericht, Steffen.

00:06:11: Ich bin auch häufig bei Gericht.

00:06:13: Du eher so im Zivilrecht, Arbeitsrecht unterwegs.

00:06:16: Ich eher dann bei den Finanzgerichten oder vor dem Bundesfinanzhof.

00:06:21: Und ich weiß nicht, wie es dir geht, Steffen.

00:06:23: Ich bin manchmal ein bisschen frustriert, weil mir dann die Urteile natürlich nicht gefallen, die Sorgsamkeit, mit der dann so vorgegangen worden ist durch die Gerichte.

00:06:31: Dass die Gerichte vielleicht auch nicht kritisch genug waren und vielleicht auch mal Dinge hätten hinterfragen müssen.

00:06:37: Du nix, das sehen unsere Hörer nicht, aber scheinst es auch aus deinem Bereich.

00:06:42: Nicht mal laut, ja.

00:06:43: Ja, genau.

00:06:45: Also manchmal ist er dann doch ein bisschen frustriert, aber ich habe jetzt mal zwei Urteile mitgebracht.

00:06:48: Die haben mir dann doch viele Hoffnungen in unsere Gerichte aufrecht erhalten und die wieder wachsen lassen.

00:06:54: Das eine Urteil ist vom Bundesfinanzhof.

00:06:57: Da hatten wir natürlich auch schon darüber berichtet, da ging es um... Wir hatten Diskothekbetrieb, da sind die Kassen wohl nicht ordentlich geführt worden.

00:07:07: Und dann hat das Finanzamt angefangen zu schätzen.

00:07:09: Und man kann natürlich dann schätzen, indem man die vorhandenen Daten in dem Unternehmen nimmt und dann aus den Hochrechnen, was hätten denn eigentlich für Umsätze und Gewinne gemacht werden können.

00:07:19: Das ist mühsam, das kostet Zeit, das ist anstrengend.

00:07:22: Also nimmt man natürlich lieber einfache Methoden.

00:07:26: Das Rechne, das nennt sich innerer Betriebsvergleich, man nimmt dann lieber so etwas wie den äußeren Betriebsvergleich, dann nimmt man so pauschale Zahlen, die man so in den Sphären da normalerweise so erwirtschaften würde.

00:07:39: Dafür hat die Finanzverwaltung, um sich das Leben einfach zu machen, die sogenannten amtlichen Richtsatz-Sammlungen erstellt.

00:07:45: Da werden für bestimmte Branchen dann Zahlen zusammengestellt, was für Umsätze Gewinne hätte ich denn da so machen müssen.

00:07:52: Und da gibt es dann gewisse Breiten, in denen sich dann der einzelne Finanzbeamte mit seiner Entschätzung bewegen kann.

00:08:00: Und mit dem Urteil, was ich jetzt gerne noch mal vorstellen würde, hat der BFH gesagt, Na ja, so geht es nicht.

00:08:06: Also erst mal muss mir das Finanzamt, in dem Fall das Bundesfinanzministerium, erklären, wie denn eigentlich diese amtlichen Richtsatzsammlungen zustande kamen.

00:08:15: Waren das wirklich zufällige Betriebe, die da alle eingeflossen sind?

00:08:19: Oder waren das welche, die so Hand ausgepickt, dann schon irgendwie waren, weil klar war, zu welcher Zahlmann am Ende kommt.

00:08:26: Das wollte also das Bundesfinanzministerium nicht so genau erklären.

00:08:29: Da hat der BfH schon gesagt, wenn du es mir nicht erklären kannst, dann kann ich das auch nicht akzeptieren, dass du diese amtliche Richtsatzsammlung anwendest.

00:08:36: Und zum anderen hat der BfH gesagt, bitte liebe Finanzverwaltung, aber auch Finanzgerichte, ihr müsst euch dann schon die Mühe machen, erst mal diesen inneren Betriebsvergleich vorzunehmen.

00:08:46: Also man muss wirklich anhand der echt Zahlen versuchen, dann ja so eine Schätzung dann zu kreieren und dass man eben nicht als erstes auf diesen äußeren Betriebsvergleich wie die amtliche Rechtsratssammlung dann darauf anspringt.

00:08:59: Das hat der BfA dann auch noch durch ein zweites Urteil, das später kamen bestätigt.

00:09:03: Also erst mal bitte immer innerer Betriebsvergleich und dann nur in Ausnahmefällen den äußeren Betriebsvergleich.

00:09:10: Diese Aussagen waren für mich insofern schön, dass es eben hier dann ein Gericht gab, das dann noch mal kritisch war, einmal mit der Finanzverwaltung, aber auch mit den Finanzgerichten, hier dann auch den steuerpflichtigen insofern gestärkt hat, dass er ja der Exekutive gegenübersteht und keine Chance hat, wirklich da einzugreifen.

00:09:27: Da brauchen wir die Gerichte, die dann auch sagen, stopp, wir können nicht alles mitmachen, was uns hier dann in dem Fall das Bundesfinanzministerium oder die Finanzverwaltung vorgibt.

00:09:36: Wir denken selber nach und von daher war das Urteil des Bundesfinanz vom achtzehnten Juni, zwanzig, fünfundzwanzig, mit dem Aktenzeichen Röhmisch, zehn R, neunzehn aus einundzwanzig, für mich eine sehr schöne Erfahrung.

00:09:50: Und jetzt wieder zu dir.

00:09:52: Ja, ich habe mein Urteil, das ist tatsächlich noch aus dem letzten Jahr, aber das hat eine Tendenz, begründet, die sich durch das ganze Rechtsjahr jetzt durchgezogen hat und da geht es um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

00:10:09: Das Bundesarbeitsgericht ist von seiner Rechtsprechung abgewichen und hat jetzt gesagt, nein, eine AU-Bescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit.

00:10:22: Was bedeutet das?

00:10:23: Es bedeutet, dass es

00:10:25: nicht

00:10:25: eines Gegenbeweises Bedarf, die man als Arbeitgeber ja gar nicht bringen kann.

00:10:32: Das Bundesarbeitsgericht hat genau das festgestellt und hat gesagt, ja, gerade auch jetzt mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat man als Arbeitgeber überhaupt keinen Einblick mehr und man kann sich nur an Indizien langhangeln.

00:10:46: Etwa, wenn die restliche Arbeitsunfähigkeit der Kündigungsfrist entspricht, weil der Arbeitnehmer mit Erhalt der Kündigung sofort eine Krankschreibung angereicht hat.

00:11:02: Es gibt sowieso nichts gesundheitsgefährdenderes als der Zugang einer Kündigung.

00:11:06: Das hat also das Bundesarbeitsgericht so gesehen und gesagt, es reicht für die Erschütterung des Beweißwertes, wenn man Indizien vorträgt.

00:11:15: Und das... hat wirklich kolossalen Einfluss gehabt auf die Rechtsprechung zu den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die wir in vieler Zahl ja auch in diesem Jahr besprochen haben.

00:11:29: Also das dieses grundlegende Urteil war das Urteil vom achtzehn, neunten, zweitausend, siebenundzwanzig zum Aktenzeichen fünf AZR, neunundzwanzig aus vierundzwanzig.

00:11:39: Du bist schon ein

00:11:39: bisschen im Science-Fiction-Bereich, Steffen, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September,

00:11:47: September, September, September,

00:11:47: September, September, September, September,

00:11:48: September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September,

00:11:53: September, September, September, September,

00:11:54: September, September, September, September,

00:11:55: September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, September, Wir hatten einen Konzern und innerhalb des Konzerns wurden alle möglichen Transaktionen durchgeführt und eine der Konzerngesellschaften wollte, weil sie eine andere Konzerngesellschaft, was gezahlt hat, in entsprechenden Betriebsausgabenabzug haben.

00:12:23: Wie das aber so oft in der Praxis ist, man hat halt nicht immer irgendwie ein

00:12:29: Schriftform

00:12:31: dabei beachtet, sondern man hat einfach mal gemacht.

00:12:34: Aber man hat es tatsächlich gemacht.

00:12:35: Das ist jetzt nicht so, dass es vorgeschoben war, sondern tatsächlich ging das durch die Bücher.

00:12:39: Es wurden dann entsprechende Einnahmen auf der einen Seite und Ausgaben auf der anderen Seite gebucht.

00:12:44: Also, das durch die Bücher lief das alles ordentlich, aber es gab keinen Vertrag dazu.

00:12:49: Und dann hat die Finanzarbeitung gesagt, nein, wir brauchen einen Vertragsschriftformer vor.

00:12:53: Das ist ganz wichtig.

00:12:55: Finanzgericht hat das gesagt.

00:12:56: Der Bundesfinanzhof hat das gesagt.

00:12:58: Alle haben gesagt, es hätte schriftlich festgehalten werden müssen.

00:13:01: Ansonsten.

00:13:03: wird hier dem Fremdvergleich nicht entsprochen, also mit dem fremden Dritten, hier mit Steffen hätte man ja auch so einen Vertrag gemacht, aber so innerhalb des Konzerns muss das natürlich dann auch gelten, muss auch einen Vertrag machen.

00:13:14: Wenn das nicht hast, dann ist das eine Art Missbrauch und deshalb akzeptieren wir dann in dem Fall den Betriebsausgabenabzug nicht.

00:13:21: Stöpflichtigen sind dann Gott sei Dank zum Bundesverfassungsgericht gegangen und der hat sich das nochmal angeguckt und auch hier wieder Gott sei Dank gesagt.

00:13:30: Liebe Leute, na klar ist das Schriftwohnerfordernis wichtig, aber es darf nicht das einzige und entscheidende Kriterium sein.

00:13:39: Ich muss doch dann auf alle Umstände gucken.

00:13:41: Und wenn die anderen Umstände mir sagen, das ist doch genauso durchgeführt worden, wie das behauptet wird und es fehlt halt nur der Vertrag am Ende, dann kann das doch nicht ausschlaggebend sein.

00:13:54: Und damit hat der Bundesverfassungsgericht tatsächlich gesagt, damit sind die entsprechenden Urteile rechtswierig gewesen und hat die ganze Sache zurückgegeben.

00:14:02: Was selten passiert, aber wirklich eine sehr, sehr schöne Sache war, dass man dann doch irgendwann mal vielleicht Glück hat und dass die Gerichte hier mit blinden Augen, wie die Justiz ja und objektiv sich die Fälle nochmal angucken.

00:14:17: Das war der Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom siebenundzwanzigsten Mai, zwanzigfünfundzwanzig, Aktenzeichen zwei BVR, onehundertundsiebzig aus, vierundzwanzig.

00:14:30: Ja, ich hatte ja von einer Tendenz der Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesprochen und ja im Herbst gab es einen gewissen Höhepunkt in dieser Rechtsprechung.

00:14:42: Da hat ein Arbeitnehmer sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Internet gekauft.

00:14:49: Ich wusste gar nicht, dass das geht.

00:14:51: Jetzt bin ich eines besseren Belerz.

00:14:52: Für thirty-fünf Euro kriegt man also von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschickt, ohne dass der Arzt auch nur ein Wort mit mir gewechselt hätte.

00:15:05: Ja, das hat dann den Arbeitgeber auch sehr verwundert, der davon ausgegangen ist, dass diese ihm vorgehaltene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtmäßig erstellt worden ist, nachdem er von diesem Onlineerwerb Kenntnis bekommen hat.

00:15:26: Hat er das zum Anlass genommen und hat das Arbeitsverhältnis gekündigt wegen einer Bewusstwahrheitswidrigen Darlegung eines angeblich?

00:15:38: Bestehenden Arztgesprächs, das LAG-Hamm, hat diese Kündigung für rechtens erachtet und die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zurückgewiesen.

00:15:50: Und zwar mit Urteil vom fünften September, zwei Tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen, vierzehn SLA, einhundertfünfundvierzig

00:16:00: aus fünfundzwanzig.

00:16:01: Ja, Krankschreibung scheint der echten Thema zu sein, so im Arbeitsrecht.

00:16:05: Ja, es war auf jeden Fall in diesem Jahr doll was los in diesem

00:16:08: Bereich.

00:16:10: Offensichtlich viele krank, oder?

00:16:12: Es wurde dann halt auch mal ein bisschen unter die Lupe genommen, finde ich auch gut.

00:16:16: Ja, dann nochmal so ein bisschen Steuergestaltung.

00:16:19: Ich treibe mich ja gerne so im Nachfolge, Unternehmensnachfolgebereich herum und ein Urteil des zweiten Sinats des Bundesfinanzhof, das startet dann tatsächlich heraus.

00:16:31: Worum geht es?

00:16:32: Es geht um die Übertragung eines Familienheims von einem Ehegarten auf den anderen Ehegarten.

00:16:38: Das ist tatsächlich noch eine der wenigen Dinge, die nach dem Erbschaftsteuergesetz steuerfrei möglich ist.

00:16:45: Ich kann also egal, wie wertvoll mein Familienheim ist, das auf meinen Ehegarten übertragen.

00:16:53: Keine Steuerfeldern.

00:16:55: Kann natürlich sein, dass dann der Ehegatte mit meinem Familienheim dann abhaut und ich das nie wiedersehe, geschenkt ist, geschenkt, wiederholen ist, gestohlen.

00:17:02: Aber ich kann es steuerfrei machen.

00:17:04: So und da war jetzt tatsächlich zweifelhaft, geht das nur, wenn ich dann das Eigentum direkt übertrage an meiner Immobilie.

00:17:13: oder geht es auch über Umwege.

00:17:16: Und hier hatte man zusammen mit dem Ehegarten eine GBR gegründet, beide zu fünfzig Prozent beteiligt.

00:17:24: Und dann hat der Ehegatte, der das Familienheim hatte, seine Immobilien die GBR eingebracht, was dann im Endeffekt dazu führte, dass dann beide zu fünfzig Prozent an dem Familienheim beteiligt waren.

00:17:35: Also so ungefähr, als wenn ich direkt meinem Ehegarten fünfzig Prozent übertragen hätte.

00:17:40: Aber halt auch nur so ungefähr.

00:17:41: Man sieht, es musste dann bis zum BfH gehen.

00:17:44: Und der BfH hat entschieden, auch diese Gestaltung ist möglich.

00:17:49: Ich kann also eine GBR mit meinem Ehepartner gründen und dann meinen Familienheim da einbringen und auch das ist dann nach dem Erbschaftssteuergesetz steuerfrei.

00:17:57: Also von daher sehr positive Entscheidung, dass der BfH hier auch so ein bisschen auf Sinn und Zweck des Gesetzes geschaut hat, ob das dann damit übereinstimmt und hat das bejaht und das ist wirklich sehr erfreulich.

00:18:10: Das ist das BRV-Urteil vom vierten Juni, zum Aktenzeichen Römisch II, R-Achzehn aus Dreiundzwanzig.

00:18:19: Und damit kommen wir zu deinem letzten Highlight-Urteil diesen Jahressteffen.

00:18:24: Ja, und das ist in der Tat eins, weil es betrifft die Gleichheit von Mann und Frau beziehungsweise die Möglichkeiten der Justizungleichbehandlung zu korrigieren.

00:18:36: Was war passiert?

00:18:37: Eine Frau hat festgestellt, dass ein vergleichbarer Arbeitnehmer für die gleiche Arbeit deutlich mehr Geld bekommen hat und hat dagegen geklagt.

00:18:50: Das LAG hatte noch eine Durchschnittsermittlung angestellt und festgestellt, dass die männlichen Kollegen die vergleichbare Arbeit leisten im Durchschnitt nicht mehr verdienen als die klagende Arbeitnehmerin.

00:19:08: Die hat, muss ja schon sagen, Gott sei Dank, gegen dieses Urteil dann Revision eingelegt zum Bundesarbeitsgericht.

00:19:14: Und das hat jetzt ganz klar gesagt, erstens, ob es eine Ungleichbehandlung gibt oder nicht, das entscheiden wir an An dem konkret vom Arbeitnehmer benannten Fall, das heißt, wenn auch nur ein männlicher Kollege mehr verdient für die gleiche Arbeit, dann ist diese Ungleichbehandlung indiziert.

00:19:36: und jetzt kommt zweitens, hat diese Arbeitnehmerin dann auch Anspruch auf eine Vergütung in eben dieser Höhe dieses einen herausgenommenen Arbeitnehmers.

00:19:49: Also nichts mehr mit Durchschnitt, sondern Wie gesagt, in gleicher Höhe kann die Arbeitnehmerin dann Vergütung verlangen.

00:19:59: Finde ich schon eine sehr mutige Entscheidung und wohl auch eine mit Signalwirkung diesen Gender-Gap endlich abzuschaffen.

00:20:11: Das war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom XXIII.

00:20:13: Oktober, Zwei-Tausend-Fünfundzwanzig zum Aktenzeichen Acht-AZR dreihundert aus vierundzwanzig.

00:20:22: Genau, damit zum letzten Urteil für diese Folge, aber auch für dieses Jahrsteffen.

00:20:31: Ich werde ja schon ganz traurig.

00:20:33: Das nächste Jahr kommt bestimmt.

00:20:35: Ja, das nächste Jahr kommt hoffentlich bestimmt.

00:20:38: Ja, das ist... Ein Urteil, um mal so ein bisschen anzugeben oder zu flexen, wie meine Kinder sagen würden, da war ich nämlich mit einer unserer ETL-Kanzleien beim niedersächsischen FG in Hannover.

00:20:51: Und da ging es um eine neue Besonderheit, um NFTs, Non-Fungible Tokens, elektronische Kunstwerke.

00:21:01: Und da ging es darum, der Handel mit diesen elektronischen Kunstwerken.

00:21:06: ist denn das in Deutschland Umsatzsteuerbar und Umsatzsteuerpflichtig?

00:21:09: Da haben wir lange diskutiert mit den Senats in Hannover und es war wirklich sehr spannend.

00:21:18: Man hat also da auch versucht zu verstehen, worum es geht.

00:21:22: Wir haben viele, viele Argumente vorgebracht und am Ende eigentlich komplett verloren.

00:21:28: Also in allen unserer Punkten wurde gesagt, das ist Umsatzsteuerbar und das ist Umsatzsteuerpflichtig.

00:21:33: Wir haben aber bei diesen elektronischen Kunstwerken, das sind ja sogar hier Kryptokunstwerke, die befinden sich auf Blockchains und wie gesagt Kryptoverschlüsselung, da ist vieles unklar.

00:21:45: Zum Beispiel ist unklar, wer ist denn eigentlich mein Käufer, wenn ich diese elektronischen Kunstwerke handle?

00:21:49: An wen verkaufe ich denn da?

00:21:51: Ist das ganz normale Privatperson oder ist das ein Unternehmer?

00:21:55: Sitz der oder die in Deutschland oder im Ausland?

00:21:58: alles völlig unklar.

00:22:00: und da hat das Finanzamt natürlich aus Sicht des Finanzamts eher angenommen, das war alles in Deutschland und ist alles in Deutschland dann natürlich zu versteuern.

00:22:09: Wir hatten versucht dann anhand bestimmter Gegebenheiten dann hochzurechnen, wo denn die entsprechenden Käufer hätten sitzen können und ob die Unternehmer waren oder eben nicht Unternehmer.

00:22:20: Das Nier sechstische FG hat hier einen mutigen Weg gewählt und selber geschätzt und gesagt, okay, ihr habt beide mir jetzt irgendwelche Zahlenraum geworfen, glaube ich, beides nicht.

00:22:29: Ich sage jetzt mal hier Fifty-Fifty und hat dann die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, dass man dagegen noch hätte vorgehen können.

00:22:40: Tatsächlich hat dann aber weder das Finanzamt noch der steuerpflichtige Revision eingelegt, sodass eben dann dieses Urteil auch rechtskräftig geworden ist.

00:22:50: Also tatsächlich sehr spannend, wenn es um Kryptokunst geht, all diejenigen, die sich dafür interessieren, können Sie dieses Urteil gerne mal durchlesen.

00:22:58: Das ist wirklich ein gut geschriebenes Urteil.

00:23:00: Der Richter aus Hannover, muss ich wirklich sagen, liest sich also wirklich sehr spannend und da wird dann alles einmal komplett durchdifiniert.

00:23:08: Das ist das Urteil des Niedersächsischen FG vom zehnten Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli,

00:23:23: Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli,

00:23:25: Juli, Juli Hat mich auch gefreut, trotz Urlaubs- und Krankheiten immer wieder hier dabei.

00:23:31: Also herzlichen Dank dafür.

00:23:32: All unseren Hörern, eine schöne Weihnachtszeit noch, erholen Sie sich, haben Sie gute Feiertage und rutschen Sie gut ins neue Jahr und dann freuen wir uns, Sie in den Jahr zu wieder zu hören.

00:23:46: Sehr gerne.

00:23:47: Bis dann.

00:23:48: Bis dann.

00:23:48: Tschüss.

00:23:49: Tschüss.

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