Episode 48: StoFöG, Reisekosten Ausland, Coronahilfen Profisport, Grundsteuer-Bundesmodell, AüG
Shownotes
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler haben kurz vor dem Jahresabschluss noch einmal viel Hörenswertes mitgebracht. Sie geben u. a. ein Update zum Standortfördergesetz und weisen auf die aktuelle Anfrage beim BMJV zur Fristverlängerung für Jahresabschlüsse 2024 hin. Die steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsreisen und die Abschaltung der E-Mail-Postfächer bei den Finanzämtern in Brandenburg sind ebenfalls Thema. Interessante Entscheidungen u. a. des VG Köln zu den Coronahilfen im Profisport, vom KG Berlin zur Arbeitnehmerüberlassung und des BFH zum Grundsteuer-Bundesmodell werden ebenfalls besprochen. Hören Sie rein, um bestens über relevante steuerliche und rechtliche Neuerungen informiert zu bleiben!
Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:13: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite, wie immer, Steffen Paster, Rechtsanwalt von der ITR, Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:21: Hallo, Steffen.
00:00:22: Hallo, Dietrich.
00:00:23: Freu mich, hier zu sein.
00:00:25: Ja, ich freue mich, dass du dabei bist.
00:00:27: Jetzt so ... Ja, schon ziemlich tief ja im Jahr und wir haben jetzt auch nochmal ein paar spannende, aktuelle Themen mitgebracht und ich würde mal starten, Steffen.
00:00:39: Es gibt bei den Steuerberater kann man jetzt eine Forderung wieder einmal zum Jahresende gegenüber dem Bundesjustizministerium.
00:00:48: Es geht um das Einreichen bzw.
00:00:50: veröffentlichen Jahresabschlüsse für das Jahr zwanzig vierundzwanzig.
00:00:54: Die müssten eigentlich bis zum einundreißigsten zwölften zwanzig fünfundzwanzig veröffentlicht werden.
00:00:59: Das klappt.
00:01:00: nicht immer ganz so bei den Steuerberatern.
00:01:04: Das liegt oft auch noch an den Corona-Hilfen tatsächlich, weil es da viele Rückfragen gibt, die schnell beantwortet werden müssen.
00:01:10: Das führt zur Verzögerung im Ablauf, dann Steuerberaters und die kommen nicht immer so ganz hinterher.
00:01:16: Deshalb wurde jetzt beantragt, die vierundzwanziger Jahresabschlüsse noch bis Ende April, zwanzig, sechsundzwanzig.
00:01:23: ohne Einleitung von Ordnungsgeldverfahren einreichen zu können.
00:01:27: Heißt also eigentlich müsste ich bis zum einigstens zwölften, zum zwanzig einreichen und das es dann praktisch sanktionslos sein soll, wenn es noch bis Ende April zwanzig, sechsundzwanzig sein darf.
00:01:39: So, das ist eine Forderung.
00:01:41: Wir rechnen damit, dass wie immer zum Jahresende dann erst das Bundesjustizministerium darüber entscheidet, also müssten alle nochmal dann die aktuelle Tagespresse verfolgen, ob denn das durchgegangen ist oder nicht.
00:01:54: Ansonsten nur kurzer Hinweis, dass Bundesfinanzministerium, man hat am achten Dezember ein Schreiben erlassen, da geht es um die Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
00:02:04: Ich habe überhaupt keine Ahnung davon.
00:02:07: Finde ich super spannend, wie man so ein Tier bewertet.
00:02:09: Aber wer es dann genauer wissen will, gerne dann in das Schreiben reingucken.
00:02:14: Ansonsten, wir haben ja auch eine Spezialisierung aggrauen Forst.
00:02:19: Wer dann dazu Hilfe benötigt, die Kollegen von unserer aggrauen Forstabteilung, die helfen, da bestimmt auch gerne.
00:02:27: Ansonsten noch mal ganz kurz zum aktuellen Fahrplan der Gesetzgebung heißt also in der fünftzigsten KW.
00:02:36: Wie sieht es denn da aus?
00:02:38: Im Bundestag soll am neunzehnten Zwölf noch über das Standortfördergesetz gesprochen bzw.
00:02:44: abgestimmt werden.
00:02:45: Da geht es unter anderem um die ESTG-Rücklage und um geringwertige Wirtschaftsgüter.
00:02:51: Mal sehen, ob denn das, selbst wenn es im Bundestag durchgeht, dann noch im Bundesrat irgendwie mitverwurset werden kann.
00:02:57: Ich bezweifle es, weil die eigentlich letzte Bundesratssitzung für das Jahr zwanzig-fünfundzwanzig ist, auch am Freitag, dem neunzehnten Dezember, und da haben wir schon fast neunzig Tagesordnungspunkte auf der Liste.
00:03:11: Ich fürchte, der wird da nicht mehr mit drauf kommen.
00:03:14: Was ist da auf der Liste aus steuerlicher Sicht?
00:03:16: Wir haben unter anderem das Steueränderungsgesetz zwanzig-fünfundzwanzig jetzt da drauf.
00:03:20: Da geht es.
00:03:22: unter anderem um die Umsatzsteuersenkung bei Speisen in der Gastronomie, um die Entfernungspauschalen, Ehrenamtpauschalen und so weiter und so weiter.
00:03:30: Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz soll da drin sein.
00:03:32: Das ist ja auch für dich, Steffen, interessant.
00:03:36: Die Aktivrente.
00:03:38: Ja,
00:03:39: es gibt Arbeit.
00:03:40: Ja, ja, ja, genau.
00:03:42: Die Aktivrente soll der Bundesrat dann auch am neunzehnten zwölften darüber beschließen und und und.
00:03:47: Also eine ganze Menge steuerliche Themen sind da auf der Agenda.
00:03:51: Drücken wir mal die Daumen, dass die dann am neunzehnten Zwölften auch alle durchgehen.
00:03:57: Dann zu einem aus meiner Sicht dann doch praxisrelevanten, aber am Ende vielleicht doch gar nicht so spannenden, steuerlichen Thema.
00:04:04: Es geht um die Beantragung von Personalausweisen und Passen.
00:04:09: Und als ich das letzte Mal meinen neuen Personalausweis beantragt habe, bin ich natürlich dann zu meinem Bürger abgegangen, ohne ein Foto dabei zu haben, ein aktuelles jedenfalls nicht.
00:04:19: Und das war aber gar kein Problem, weil die beim Bürgeramt dann selbst eine Foto gemacht haben und mir dann irgendwie sechs Euro dafür abgerechnet haben.
00:04:25: Und als Steuerberater fragt man sich natürlich, wie wird denn das Ganze jetzt versteuert beim Bürgeramt?
00:04:31: Damit hat sich auch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern in einem Schreiben vom sechzehnten Oktober beschäftigt und die haben gesagt, ach, das ist eine Nebentätigkeit zum Ausstellen des entsprechenden Personalausweises und damit ist das hoheitlich und damit ist das... aus umsatzsteuerlicher Sicht jedenfalls nichts, was der Umsatzsteuer unterfällt.
00:04:50: Gut, kann man so sehen.
00:04:53: Nächster Punkt.
00:04:54: Wir hatten hier schon ein paar Mal darüber berichtet.
00:04:56: Es geht um den Datenaustausch zwischen den privaten Krankenversicherungen, der Steuerverwaltung und den Arbeitgebern, gerade wenn es dann um den oder das Lohnsteuerabzugsverfahren im Jahre zwanzig sechs und zwanzig geht, also es geht um private Krankenversicherung, wichtig, wichtig.
00:05:13: Da soll es jetzt den elektronischen Austausch geben von entsprechenden Daten.
00:05:17: und wer dazu dann noch mal mehr wissen will, dass Bundeszentralen für Steuern hat jetzt auf seiner Seite entsprechende Informationsblätter und FAQ eingestellt, da kann man sich dann also entsprechend dazu noch mal informieren, wie man da vorgehen sollte.
00:05:31: Das Bundesfinanzmeersteum hat ein Schreiben am fünften Dezember.
00:05:36: herausgegeben, da geht es um die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab dem ersten, ersten, sechsundzwanzig.
00:05:49: Das ist also nochmal alles überarbeitet worden, dann mit Stand zwanzig, sechsundzwanzig, wenn es um die sprechenden Auslandsreisen geht.
00:05:58: Ja, und dann noch zu einem Schreiben vom Bundesfinanzministerium jetzt vom vierundzwanzigsten November.
00:06:03: Da geht es um die Anwendungsfragen zum Investment-Steuer-Gesetz, der ab dem ersten, ersten, Jahrzehnt zwanzigachzig geltenden Fassung.
00:06:10: Das ist ja dann eben die neue und dann anzuwendende entsprechende Fassung des Investment-Steuer-Gesetzes.
00:06:17: Hier gibt es dann auch noch mal eine komplette Überarbeitung durch das Bundesfinanzministerium.
00:06:22: wenn es eben um entsprechende Einnahmen aus diesen Fonds und dergleichen geht.
00:06:29: Ein spannendes Thema.
00:06:30: dann als nächstes, das Verwaltungsgericht Köln hatte über die Corona-Hilfe Profi-Sport-Zwanzig-Einundzwanzig zu entscheiden.
00:06:39: Es gab also für Profi-Sport-Vereine, in dem Fall war es ein Handball-Verein, nochmal extra Corona-Hilfen.
00:06:47: Und das Verwaltungsgericht Köln, auch wieder NRW, und wenn wir hier in diesem Podcast über Corona-Hilfen in letzter Zeit berichtet haben und entsprechende Entscheidungen, die waren praktisch durchgehend alle aus NRW.
00:06:59: NRW hat sich mal wieder angeguckt, was ist denn die gesetzliche Grundlage für diese Corona-Hilfe gewesen?
00:07:06: Corona-Hilfe ist vom Bund aufgesetzt worden mit entsprechenden Voraussetzungen.
00:07:11: Und das VG Köln hat dann aber in das zugrunde liegende Europarecht geguckt, wo drin stand, du musst entweder eine Existenzgefährdung haben oder welche Liquiditätsengpässe, dann durften Corona-Hilfen gewährt werden.
00:07:23: In den Corona-Hilfen-Profi-Sport, zwanzig-einundzwanzig, stand aber weder das einen noch das andere.
00:07:28: Das wurde praktisch so als Umsatzausfall gewährt, ohne dass sich sonstige Voraussetzungen richtig erfüllen musste.
00:07:35: Und das sah das Verwaltungsgericht Köln als Verstoß gegen das Beihilferecht an.
00:07:41: Und da konnte dann auch der entsprechende Handballverein ich sagen, naja, aber sehr aufgesetzt worden, jetzt hätte ich gerne meine Kohle, ich habe doch die Voraussetzung erfüllt.
00:07:50: Dann wurde gesagt, nein, das ist jetzt hier eine nicht ordnungsgemäße Grundlage gewesen und auf dieser Grundlage kriegt ihr keine Corona-Hilfen.
00:08:00: Hier muss man also tatsächlich mal sehen, weil das nicht so ganz unüblich war, dass Profisportvereine Corona-Hilfen bezogen haben, ob das dann eben auch auf ganz Deutschland ausgeweitet wird, diese Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln.
00:08:12: Wenn ich das nochmal angucken möchte, das ist das Urteil vom Nr.
00:08:24: Ja, und dann nochmal drei kurze Nachrichten.
00:08:27: Die Finanzämter in Brandenburg haben mitgeteilt, dass sie ab dem ersten, ersten, Jahrzehnte, Jahrzehnte und Jahrzehnte keine E-Mail-Postfächer mehr anbieten werden.
00:08:35: Also man braucht dann keine E-Mails mehr, den Finanzämtern in Brandenburg zu schicken.
00:08:39: Die Kommunikation möge dann bitte nur noch über Elster erfolgen.
00:08:43: Klar, Brief geht auch noch, aber wenn elektronisch dann nur noch über das Elster-Portal.
00:08:49: Ansonsten, die Weihnachtszeit nähert sich.
00:08:52: Thüring und Bayern haben schon mal angekündigt, dass sie den Weihnachtsfrieden vom Zweiundzwanzigsten bis zum Einunddreißigsten, Dezember zwanzig, Vierundzwanzig einhalten wollen würden, als wären dann also keine Verstreckungsmaßnahmen und dergleichen in der Zeit dann erhoben und durchgeführt.
00:09:07: Also von daher, die wollen sich daran halten.
00:09:09: Normalerweise ziehen die anderen Bundesländer dann aber entweder stillschweigend oder lautrufend bei diesem Weihnachtsfrieden dann auch nach.
00:09:19: So, ein letzter Punkt aus unserem aktuellen Block, da noch mal kurz als Update zu den digitalen Steuerbescheiden.
00:09:26: Ab dem Jahre zwanzig sechsundzwanzig, hier hat der deutsche Steuerberater Verband darauf hingewiesen, dass die mit dem Bundesfinanzministerium im Austausch waren und am Ende kristallisierte sich heraus, dass erstens in den Fällen, in denen bisher in die elektronische Bekanntgabe schon eingewelligt wurde oder im Jahre zwanzig sechsundzwanzig eingewelligt wird.
00:09:48: dann erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich auch elektronisch durch die Finanzämter.
00:09:53: In allen anderen Fällen, also wenn ich bisher noch nicht eingewilligt habe oder auch nicht einwilligen möchte, dann erfolgt im Jahre im Jahr im Jahr weiter eine postalische Bekanntgabe.
00:10:03: Und dann, wenn am neunzehnten, zwölften das entsprechende Gesetz durch den Bundesrat durchgeht, wird ab im Jahr im Jahr im Jahr die elektronische Bekanntgabe durch die Finanzämter verpflichtend werden.
00:10:15: Dann wird es also immer elektronisch sein.
00:10:20: Das waren eine ganze Menge Steffen.
00:10:21: Jetzt kommen wir mal zu den aktuellen Urteilen.
00:10:23: Und da habe ich auch noch mal einen kleinen Brüller mitgebracht.
00:10:26: Denn der BfH hatte über das Bundesmodell bei der Grundsteuer zu entscheiden, ob die den Verfassungsgemäß war oder gegen die Verfassungsverstoßen hat.
00:10:37: Hier gab es drei Musterverfahren aus dem Bundeslängern NRW, Sachsen und Berlin, die unterliegend im Bundesmodell.
00:10:44: Und da hat der BfH gesagt, nein, die Grundsteuer.
00:10:49: die ab dem ersten, erstens, dann entsprechend anwendbar ist verfassungskonform.
00:10:55: Da sehen die also keinen Verfassungsverstoß, vor allem, dass es eben ein riesen Massenverfahren war.
00:11:01: Das musste dann so sein, dass man entsprechende Pauschalierungen dann auch vornehmen musste als Gesetzgeber.
00:11:07: Ansonsten wäre das alles nicht zu händeln gewesen.
00:11:10: Und ja, in der Grundlage jedenfalls auf Bundesmodellebene.
00:11:15: Das haben Sie keinen Verfassungsverstoß.
00:11:17: Das hat Bedeutung für die Bundesländer NRW, Sachsen und Berlin.
00:11:20: Klar, da gab es die entsprechende Musterverfahren.
00:11:23: Aber auch alle anderen Bundesländer, die im Bundesmodell unterliegen, für die hatte das entsprechende Urteil Bedeutung.
00:11:29: Das wären also noch Brandenburg, Bremen.
00:11:32: Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
00:11:38: Die sind alle Bundesmodell.
00:11:39: Da ist alles verfassungskonform nach Ansicht des BfH.
00:11:42: Da brauchen wir also nicht dagegen zu klagen.
00:11:45: Alle anderen Bundesländer, also Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, die unterliegen nicht dem Bundesmodell.
00:11:50: Die haben eigene Modelle.
00:11:52: Da hat das Urteil keine entsprechenden Auswirkungen.
00:11:55: Da könnte man also im Zweifel noch mal vor die Finanzgerichte ziehen.
00:11:59: So.
00:11:59: Das sind die Entscheidungen des BFH vom zwölften November zwanzig-fünfundzwanzig gewesen, zu den Aktenzeichen Römisch II, R-Fünfundzwanzig aus Vierundzwanzig, beziehungsweise Römisch II, R-Einunddreißig aus Vierundzwanzig und Römisch II, R-Drei aus Vierundzwanzig.
00:12:21: Genug von mir, jetzt zwei Urteile von dir, Steffen.
00:12:24: Ja, ich habe ein Urteil mitgebracht, das halte ich für extrem examsrelevant.
00:12:30: Gut, das wird vielleicht nur die Referendare interessieren, aber ich glaube, es ist auch für die Praxis von Bedeutung.
00:12:36: Was war passiert?
00:12:37: Ein Landwirt hatte ein Fahrsilonauftrag gegeben.
00:12:42: Schon im Jahre, das ist dann im Jahr zwei Tausendzehn fertig geworden, zeigten sich bald Mängel an dem Boden.
00:12:50: Da waren Risse und der Boden war auch uneben.
00:12:53: Zwei Tausendfünfzehn erst hatte dann Klager erhoben und wollte für die Beseitigung des Mängels einen Kostenvorschuss in Höhe von Hundertzwanzigtausend Euro haben.
00:13:03: Das Landgericht hat ihm Ein Abzug gemacht, hat im Grundsätzlich alles zugesprochen, aber gesagt, es gibt nur achtzigtausend, weil er kriegt.
00:13:11: ja, wenn das Ding saniert, ist ja quasi ein neues Fasilo und muss sich ja die Nutzung in den fünf Jahren irgendwie anrechnen lassen.
00:13:22: Halt Abzug neu für Alt, für alle Juristen des täglichen Brot.
00:13:27: Nein, sagt der Bundesgerichtshof, dafür haben wir keine Anspruchsgrundlage für diese Kürzung.
00:13:33: Wenn denn der Unternehmer, also der Käufer, die Mangelbeseitigung nicht verzögert hat, dann braucht er sich auch keinen Abzug neu für Alt beschränken zu lassen.
00:13:46: Und dann gab es eben die vollen eingeklackten, hundertzwanzigtausend Euro.
00:13:51: Ja, das war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom siebenundzwanzigsten November.
00:13:54: zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen Römisch-Sieben-ZR-Einhundertzwölf aus Vierundzwanzig.
00:14:02: Und dann haben wir auch noch ein sehr praxisrelevantes Urteil vom Kammergericht.
00:14:08: Wir haben immer wieder Fälle, wo Leute mit Werkverträgen in fremden Unternehmen tätig sind, bringen ihr Material nicht mit, ihr Werkzeug nicht mit und werden nach Stunden bezahlt.
00:14:23: Die Kenner unter uns wissen, das ist illegale Arbeitnehmüberlassung.
00:14:27: In so einem Fall hatten wir hier auch und stellte sich die Frage.
00:14:30: Von wem, wie viel Geld kriegt denn der Verleier vom Endleier?
00:14:38: Gar nichts, sagt das Kammergericht, weil der Vertrag ist ja nicht dich.
00:14:40: Illegale Arbeitnehmüberlassung.
00:14:42: und der F-BGB, der scheidet als Anspruchsgrundlage aus.
00:14:48: Allerdings gibt es eine Möglichkeit.
00:14:50: Nämlich, der Endleier wird ja aufgrund einer gesetzlichen Fiktion, Paragraph X-AUG, Arbeitgeber dieser illegalen Arbeit, Leiharbeitnehmer.
00:15:05: Und das Geld, was er dort erspart, das kann der Verleiher nach bereichungsrechtlichen Grundsätzen dann von ihm verlangen.
00:15:14: Das hat er ja hier in diesem konkreten Fall aber nicht vorgetragen, also ging er leer aus.
00:15:19: Das war das Urteil vom Kammergericht Berlin, vom twenty-fünfundzwanzigste November, zum Aktenzeichen, einundzwanzig U, zweihundert aus vierundzwanzig.
00:15:30: Ja, und das letzte Urteil für diese Woche kommt von mir.
00:15:33: Und wenn wir mal eine Umfrage machen würden, was dann eigentlich so das häufigste Thema aus steuerlicher Sicht hier bei uns gerade auch bei den Urteilen war in diesem Jahr, dann wird das bestimmt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gewesen sein.
00:15:49: Und natürlich, um das mal rund zu machen, in diesem Jahr gibt es jetzt wieder ein Urteil des BfH zu erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzungen.
00:15:57: Worum geht es dabei noch mal für alle?
00:16:00: Wenn ich meine eigenen Grundstücke halte und verwalte und nur das mache, dann fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer darauf an, aufgrund dieser erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung.
00:16:12: Das ist eine Ausnahmevorschrift.
00:16:13: Also gerade wenn ich zum Beispiel in der GmbH bin oder eine gewerbliche KG oder dergleichen, da würde man immer davon ausgehen, allein von der Rechtsform her, die sind und da liegen der Gewerbesteuer und sind dann eben auch Gewerbesteuerpflichtig.
00:16:27: Genau, aber eben Ausnahme ist immer Wenn ich dann die Voraussetzung der weiteren Gewerbesteuerlichen Kürzung erfülle, dann komme ich ausnahmsweise aus der Gewerbesteuer raus.
00:16:38: Ich betone ausnahmsweise, weil tatsächlich die Voraussetzungen dafür sehr, sehr strikt und sehr eng sind und es halt in der Praxis immer mal wieder vorkommt, dass man sich dann doch nicht genau daran hält und dann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung natürlich oft rückwirkend dann rausgestrichen wird und man hat sich dann immensen steuerlichen Nachzahlungen sieht man sich gegenüber und das ist natürlich unschön.
00:17:02: Also von daher, da muss man immer aufpassen und ein großes Problembewusstsein haben.
00:17:08: In dem Fall, den der BFA jetzt zu beurteilen hatte, ging es mal wieder um ein Lastenaufzug.
00:17:14: und ein Lastenaufzug stellt bilanziell steuerlich dann immer eine Betriebsvorrichtung da und Betriebsvorrichtungen über Lassungen, die sind schädlich.
00:17:26: Also bedeutet, wenn ich eben dann eine Immobilie habe und die mit diesem Lastenaufzug einem anderen dann eben vermiede, verpachte, dann macht diese Betriebsvorrichtung, Lastenaufzug, mir meine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung grundsätzlich kaputt.
00:17:41: So, dass erst mal der Grundsatz in der BfH aufgestellt hat.
00:17:45: Dann hat er aber gesagt, gut, man muss ihn natürlich immer mal wieder in Einzelfall angucken.
00:17:49: Und in dem besonderen Fall war es jetzt so, dass dieser Lastenaufzug dann doch begünstigungsunschädlich ist, weil es ein sogenanntes Nebengeschäft war.
00:18:02: Da muss man tatsächlich, wir sehen... eigentlich immer Gewerbesteuer, Ausnahme erweiterte Gewerbesteuerliche Kürzungen, Ausnahme aber dann wieder Überlassung von Betriebsvorrichtung, Ausnahme dann aber davon wieder, wenn ich ein Nebengeschäft hier habe, was dann Begünstigungsunschädlich ist.
00:18:20: Also da muss man sich wirklich den Einzelfall angucken.
00:18:23: Und wenn man mal Glück hat, so wie in dem Fall, kommt man dann vielleicht doch wieder in die erweiterte Gewerbesteuerliche Kürzung rein.
00:18:31: Das war das BfH-Urteil vom XXV.
00:18:33: September, XXV.
00:18:36: Aktenzeichen, Römisch, IV, R, XXXI aus XXIII.
00:18:42: Ja, Steffen, dann vielen Dank, dass du diese Woche wieder dabei warst.
00:18:46: Gerne.
00:18:46: Dann freue ich mich auf unsere nächste Folge, die ja dann auch die letzte für dieses Jahr sein wird.
00:18:51: Da bin ich mal gespannt, was da so passiert.
00:18:54: Ich auch, in diesem Sinne.
00:18:56: Bis dann.
00:18:57: Bis dann.
00:18:57: Tschüss.
00:18:58: Tschüss.
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