Episode 47: Düsseldorfer Tabelle, AfA Gebäude, Grundsteuer-Hebesätze, StÄndG, Mietpreisbegrenzungsverordnung

Shownotes

Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über praxisrelevante Updates, wie z. B. die Aufhebung des BMF-Schreibens zur AfA von Gebäuden, die abgesenkte Umlage im Baugewerbe in der 8. Winterbeschäftigungs-Verordnung und die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.26. Spannende Urteile u. a. vom BAG zur Urlaubsberechnung, vom VG Gelsenkirchen zu unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätzen und vom FG Hessen zum IAB für PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch werden ebenfalls besprochen. Ein Muss für alle, die sich für die neuesten rechtlichen Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen interessieren.

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00:00:00:

00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wie das ganze Jahr über schon Steffen Parsler Rechtsanwalt von den ETI Rechtsanwälten aus Rostock.

00:00:22: Hallo Steffen.

00:00:23: Hallo Dietrich.

00:00:25: Ja, das Jahr nähert sich ja so langsam wie Ende Steffen.

00:00:28: Dann räumen wir mal noch so ein bisschen auf, was jetzt hier so zum Jahresende kommt, oder?

00:00:34: Gibt ja noch einiges zum Jahresende.

00:00:35: Also warten wir gar nicht mit der Vorrede, legen wir los.

00:00:39: Klingen wir los.

00:00:40: Ja, ich habe was Kleines.

00:00:42: Erst mal ein gleich lautender Ländererlass vom vierundzwanzigsten November.

00:00:46: Da geht es um Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.

00:00:52: Worum geht es?

00:00:53: Es geht um die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung.

00:00:56: Und da kann es schädlich sein, wenn ich Wohnraum zum Beispiel mobiliert mit Übertrage.

00:01:03: in dem Fall wahrscheinlich häufig der Fall sein wird.

00:01:05: Und dieser gleich lauten Erländerallas sagt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung hier nicht in Gefahr ist.

00:01:12: bis zum Ende.

00:01:17: Dann eine Mitteilung der Finanzbehörden aus Hamburg.

00:01:21: Da hat der Senat die Mietpreis-Begrenzungsverordnung bis zum einendreißigsten Dezember zwanzig, neunundzwanzig verlängert.

00:01:29: Worum geht es da?

00:01:30: Ich darf als Vermieter maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete mit meiner Miete liegen.

00:01:37: Und das ist wie gesagt dann bis zum Ende dieses Jahrzehnts.

00:01:40: dann noch Recht und Gesetz in Hamburg.

00:01:44: Dann ein kleiner Service von unserer Seite in Bezug auf die Corona-Hilfen.

00:01:48: Wenn ich diese beantragt habe und jetzt dann zum Beispiel noch bei den Schlussabbrechungen hänge, da wird es vielleicht von den Bewilligungen Stellen Rückfragen geben und wir wissen ja, da werden immer Fristen gesetzt, normalerweise einundzwanzig Tage.

00:02:02: Und da wir uns jetzt so langsam in der Weihnachtszeit befinden und wenn wir einundzwanzig Tage weiter zählen, dann kann es sein, dass der prüfende Dritte dann im Urlaub ist oder nicht mehr ansprechbar.

00:02:13: Deshalb hatten wir beim Bundeswirtschaftsministerium angefragt, ob wir den Planen jetzt für die Weihnachtszeit längere Antwortfristen zu gewähren.

00:02:22: Die haben erst mal Lapin da gesagt, ne, machen sie nicht, das mögen doch bitte.

00:02:27: Die Bewilligungen stellen dann irgendwie selbstentscheiden, ob die.

00:02:30: So eine Art Weihnachtsfrieden, dann eingehen wollen, ja oder nein.

00:02:34: Also von daher, das ist dann immer etwas Individuelles, ob dann die Bewilligungsstellen vielleicht jetzt daran denken, dass man die Fristen verlängern sollte.

00:02:41: Wenn dem nicht so ist, bitte darauf achten, dass dann eben die Fristen auch auslaufen und dass das Auslaufen von Fristen die Konsequenz haben kann, dass die entsprechenden Hilfen nicht gewährt werden bzw.

00:02:52: ihm dann abgelehnt werden.

00:02:54: Also von daher dann entsprechende Sicherung einbauen bei sich als prüfenden Dritten, dass dann die Fristen irgendwie beantwortet oder wenigstens verlängert werden können.

00:03:05: Kleine Erinnerung, das hatten wir hier im Podcast auch schon ein paar Mal erwähnt, die Düsseldorfer Tabelle, in der es inoffiziell um die Unterhaltspflichten gegenüber Unterhaltsberechtigten geht, die ist ab dem ersten, ersten, Neu.

00:03:21: Die Unterhaltszahlung sind ein paar Euro höher.

00:03:26: Und ja, wer eben Unterhaltspflichten hat, der kann da immer reingucken.

00:03:29: Das machen die Gerichte auch und sich daran orientieren, wie hoch denn diese entsprechenden Unterhaltspflichten für die jeweiligen Betroffenen sind.

00:03:38: Dann eine Mitteilung aus Rheinland-Pfalz.

00:03:40: Es ist jetzt auch nichts Neues.

00:03:41: Darüber hatten wir auch schon berichtet, aber Rheinland-Pfalz hat jetzt nochmal daran erinnert.

00:03:46: Das ganze Prozedere bei den Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach der Achtendvierzig-Bee-Einkommenssteuer-Gesetz.

00:03:52: Das wird jetzt deutschlandweit geändert von manueller Bearbeitung oder Ausstellung dieser Freistellungsbescheinigungen in die maschinelle Bearbeitung.

00:04:02: Und natürlich muss es so sein, dass bei dieser maschinellen Bearbeitung alles länger dauert.

00:04:07: Und deshalb hat das Landesamt für Steuernreinemfalls darauf hingewiesen, bitte gibt uns vierzehn Tage Zeit und plant das im Voraus, dass eben solange diese Freistellungsbescheinigung dauern, bitte jetzt nicht spontan auf uns zukommen.

00:04:20: Das wird nicht mehr möglich sein, dann die entsprechende Freistellungsbescheinigung so schnell auszustellen.

00:04:24: Also bitte daran denken, wenn man die braucht, vierzehn Tage.

00:04:28: denke ich mal, werden alle Behörden in ganz Deutschland dafür brauchen, um die auszustellen.

00:04:33: Und dann die Anträge bitte elektronisch über Elster oder per E-Mail oder... dann auch gerne per Brief weiterleiten.

00:04:41: Damit kommen wir zu unserem Bürokratie-Abbau-Experten hier.

00:04:47: Wir bleiben auch in der Branche.

00:04:48: Also es geht um die Belebung des Baugeschehens und dort ist die achte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungsverordnung in Kraft getreten und danach sollen die Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage befristet im Jahr abgesenkt werden.

00:05:09: Diese Winterbeschäftigungsumlage wird ja eingezogen von der Soka-Bau, zusammen mit den Beiträgen beispielsweise zur Urlaubskasse.

00:05:17: Wenn es Streit gibt, dann gibt die Soka das auch gerne zurück an die Bundesagentur, die dann einen Bescheid erlässt, der dann vollstreckungsfähig ist.

00:05:27: Nun nochmal zur Erinnerung.

00:05:29: ansonsten, kann die Soka-Bau eben keine Bescheid erlassen, weil sie keine Behörde ist.

00:05:36: Jetzt habe ich ein Kracher mitgebracht.

00:05:38: Es geht um Gebäude und das Abschreiben von Gebäuden.

00:05:42: Da ist so der Grundkonsens im Gesetz.

00:05:46: Ich kann mein Gebäude pro Jahr mit zwei Prozent, zweieinhalb oder drei Prozent in der Regel abschreiben.

00:05:51: Es ist mir aber erlaubt nach Paragraph-Siemapsatz-Vierser-Zwei-Einkommenssteuer-Gesetz, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist, dass sich dann eben auch mehr abschreiben kann.

00:06:03: Ja, wie stelle ich das fest?

00:06:04: Welche Gebäude gelten dafür?

00:06:06: Viele, viele Fragen.

00:06:07: Diese Fragen wurden in einem BMF-Schreiben von dem Feb.

00:06:11: und Feb.

00:06:12: und Jahrzehnte aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt, was die gerne hätten, damit die dann auch eine entsprechende Abschreibung für eine kürzere Nutzungsdauer dann auch als zulässig ansehen.

00:06:22: Jetzt hatten wir hier auch schon berichtet, dass es in der Zwischenzeit eigentlich den Plan gab über die sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.

00:06:32: die Ansicht der Finanzverwaltung noch ein bisschen zu verschärfen und dann diese Verordnung aufzunehmen.

00:06:36: Das hat sich ja in letzter Sekunde zerschlagen.

00:06:40: Diese Verschärfung kam nicht.

00:06:41: So und jetzt kommt plötzlich das BMF wieder um die Ecke und hat am ersten Dezember sein Schreiben vom Zweiundzwanzigsten Februar zwanzig dreiundzwanzig, in dem ja die Grundlagen aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt worden sind, komplett aufgehoben.

00:06:59: Dieses Schreiben existiert nicht mehr, sodass es jetzt praktisch zur Abschreibungsmöglichkeit von kürzeren Nutzungsdauern nichts mehr aus Sicht der Finanzverwaltung gibt.

00:07:09: Wir stehen also ein bisschen leer da und wissen nicht ganz genau, was jetzt die Finanzverwaltung da eigentlich macht.

00:07:15: Warum letztes komplette Schreiben, heute die Polter aufgehoben worden ist, ist man beleidigt, weil der Gesetzgeber die Verschärfung nicht aufgenommen hat.

00:07:23: Da werden wir das dann beobachten müssen und wenn es da Neuerungen gibt, dann werden wir uns natürlich sofort bei Ihnen dazu melden.

00:07:30: Und damit kommen wir auch schon zu den Urteilen der Woche.

00:07:32: Steffen und da haben wir ja auch ein paar spannende Sachen mitgebracht.

00:07:37: Ich nochmal von der Finanzverwaltung von den Finanzgerichten.

00:07:41: Da ging es mal wieder um eine Photovoltaikanlage und da wurde ein IAB, ein Investitionsabzugsbetrag im Jahre zwanzig einundzwanzig gebildet und am Jahre zwanzig zweiundzwanzig diese Photovoltaikanlage tatsächlich gekauft.

00:07:55: Der Strom, der herausproduziert worden ist, ist dann aber zu neunzig Prozent privat genutzt worden.

00:08:01: Da hat das Finanzamt gesagt, naja, da muss ich dir den Investitionsabzugsbetrag dann auflösen und wieder wegnehmen.

00:08:07: Und das hat jetzt das hessische FG auch bestätigt.

00:08:11: Die haben gesagt, am Ende müssen wir darauf gucken, was mit dem Strom, der mit der Foto-Reuteil-Anlage produziert wird, dann tatsächlich gemacht wird und du hast tatsächlich das Ganze dann privat genutzt.

00:08:21: Also ist für uns die Anlage auch privat.

00:08:23: Damit können wir diesen Investitionsabzugsbetrag auch nicht mehr zulassen und die entsprechende IAB ist dann zu versagen.

00:08:30: Klingt aus meiner Sicht erst mal logisch, aber tatsächlich ist Revision zugelassen und eingelegt worden.

00:08:36: Und jetzt muss sich der BfH damit beschäftigen.

00:08:39: Das ist das Urteil des hessischen FG vom Zweiundzwanzigsten Oktober.

00:08:43: zwanzigfünfundzwanzig zum Aktenzeichen Zehn K, Hundert zweiundsechzig aus vierundzwanzig.

00:08:50: Und das Revisionsaktenzeichen beim BfH ist Römisch zwei R, neununddreißig aus fünfundzwanzig.

00:09:00: Das erste Urteil, was meine Kollegen und ich tatsächlich auf den Weg gebracht haben, da ging es um einen polnischen Bauunternehmer.

00:09:09: Keine Betriebsstätte in Deutschland und der hat in Deutschland Umsatzsteuern gezahlt und wollte diese gezahlte Vorsteuer wieder zurück haben.

00:09:18: Also was hat er gemacht?

00:09:19: Er hat das Vorsteuervergütungsverfahren in Polen angestoßen und das wird dann zu unseren Bundeszentralern für Steuern dann rüber geschickt.

00:09:27: Das Bundeszentrum für Steuern hat dann aber rumgemäckert.

00:09:29: Die haben gesagt, das Ganze ist zwar fristgerecht eingereicht worden bis spätestens dreißigstern neun, das entsprechende Jahres, aber innerhalb dieser Frist ist der Antrag nicht ordnungsgemäß gestellt worden, weil wir hier in Deutschland dann eben wollen, dass es eben nach einer bestimmten Art und Weise dann auch eingereicht wird.

00:09:46: In dem Fall war es so, da ist dann der Antrag eben nicht jeder einzelne Rechnung aufgeführt worden, sondern man hat sich auf Anlagen bezogen und das sieht das Bundeszentrum für Steuern als nicht Ja, formell richtig an.

00:09:59: Also der Vorsteuervergütungsantrag wurde abgelehnt und wir sind damit dann zum Finanzgericht Köln gegangen und das Finanzgericht Köln hat gesagt, ja, also nach deutschen Steuerrecht bekommt euer polnischer Bauunternehmer seine gezahlte Vorsteuer nicht zurück.

00:10:15: Aber irgendwie scheint es dann auch so ein Unrechtsgefühl gegeben zu haben.

00:10:18: Also wir haben Europäer, der hat hier Umsatzsteuer gezahlt und er hat einfach ein Recht darauf, diese Umsatzsteuer wieder zurückzubekommen.

00:10:25: Und da hat das FG Köln mit unserer Hilfe zusammen

00:10:28: nun

00:10:29: gesehen, das Ganze könnte gegen Europa Recht verstoßen und hat das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

00:10:36: Also direkt vom FG Köln, gleich an den EUGH, eben mit der Frage, ob dann unsere entsprechende Vorstelle Vergütungsverfahrens, Vorschriften so in Ordnung sind oder ob die gegen Europa Recht verstoßen.

00:10:47: Da werde ich Sie natürlich, da Sie eben unser eigenes Verfahren gerne auf dem Laufenden halten, wie es da weitergeht, das wird spannend auch für uns.

00:10:56: Wer es nachlesen will, soweit es veröffentlicht, ist FG Köln, Beschluss vom vierzehnten Mai, zum Aktenzeichen, zwei K, zweieinhalb, siebenundzwanzig aus, dreiundzwanzig.

00:11:07: Und damit rüber zu dir, Stefan.

00:11:09: Ja, das Bundesarbeitsgericht hat sich mal mit der Berechnung eines Urlaubsanspruchs beschäftigt.

00:11:15: Würde man ja meinen, wo ist das Problem?

00:11:19: Ja, erläutere ich mal gleich.

00:11:21: Also, es geht um Urlaubsansprüche im öffentlichen Dienst.

00:11:26: Im Paragraph XXX-TVED steht drinnen, dass bei der Verteilung der öffentlichen Arbeitszeit auch fünf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr dreißig Arbeitstage beträgt.

00:11:38: Nun hatten wir hier einen Sanitäter, der an sieben Tagen der Woche arbeitet.

00:11:44: Und nun stellt sich die Frage, wie berechnet sich dessen Urlaubsanspruch?

00:11:48: Ganz einfach dachte der sich, es sind zweiundvierzig.

00:11:52: Wie das Ganze dann zum Bundesarbeitskrieg gekommen ist, weiß ich nicht.

00:11:55: Jedenfalls hat sich das Bundesarbeitskrieg das angeschaut und gemeint, ne, zweiundvierzig Tage könnte es nicht sein, weil man kann nicht zweiundvierzig Tage am Stück arbeiten.

00:12:04: Da ist das Gesetz dagegen, man muss also für einen gearbeiteten Sonntag innerhalb der nächsten zwei Wochen beispielsweise einen freien Tag bekommen.

00:12:14: Jedenfalls ist diese Art der Berechnung unzulässig.

00:12:17: Es müssen also auch in die Berechnung.

00:12:20: Tage eingesetzt werden, in denen keine Arbeitspflicht besteht.

00:12:25: Was am Ende da jetzt rauskommt, für den Urlaubsantrohr hat uns das Bundesarbeitsgericht nicht erzählt, also jedenfalls keine forty-two Tage.

00:12:35: Das ist die Entscheidung des BRG vom neunzehnten August.

00:12:37: zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen neun AZR zweihundertsechzehn aus vierundzwanzig.

00:12:45: Ja, und dann haben wir ein weiteres Urteil aus der ganzen Reihe von Entscheidungen zur EGBR.

00:12:53: Hier mal das Kammergericht Berlin.

00:12:58: Eine GBR wollte sich ins Gesellschaftsregister eintragen lassen.

00:13:03: Allerdings war einer der Gesellschaften verstorben und die Erben waren noch unbekannt.

00:13:10: Das Registergericht weigerte sich, wegen dieses Umstandes die Gesellschaft einzutragen.

00:13:16: Das ganze landete dann beim Kammergericht und das meinte also diese Weigerung würde quasi zu einer faktischen Grundbuchsperre führen, bis denn die Erben ermittelt sind.

00:13:29: Das entspricht nicht dem gesetzgeberischen Willen bei Einführung des Gesellschaftsregists, dass die Gesellschaft muss also auch eingetragen werden, wenn die Erben noch unbekannt sind.

00:13:40: Das war die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, Beschluss vom zweiten Juni, zwei Tausendfünfundzwanzig zum Akten, zw.

00:13:47: Zweiundzwanzig W, zwanzig aus Fünfundzwanzig.

00:13:52: Also als Berliner muss ich ja sagen, Steffen, das Kammergericht Berlin, das hat manchmal schon ganz gute Entscheidungen.

00:13:57: Das stimmt wohl, ich war mal Referendar, ich war mal Kammergerichtsreferendar in Berlin.

00:14:01: Ah ja, okay, also deshalb sind die da so gut.

00:14:03: Das lange

00:14:04: ja, ja.

00:14:07: So, dann habe ich zum Abschluss noch einen Urteil, dass meine Kollegen aus Essen auf den Weg gebracht haben.

00:14:13: Das ging auch durch die Presse.

00:14:15: Da ging es darum, sind denn die Grundsteuerhebesätze in bestimmten Gemeinden, Städten in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig oder nicht?

00:14:26: Da wird nämlich unterschieden zwischen Einmal Grundsteuern für Land und Forstwürste, dann Grundsteuern für bewohnte Grundstücke und Grundsteuern für nicht wohnen Grundstücke.

00:14:38: Und die nicht wohnen Grundstücke, da gab es höhere Hebesätze als für die wohnen Grundstücke.

00:14:43: Da wohnen also die wohnen Grundstücke Vorteil.

00:14:45: Und dagegen hat man jetzt also geklagt, dass es doch nicht sein könne, dass der eine anders behandelt wird als der andere.

00:14:52: Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das tatsächlich auch so gesehen, dass eben entsprechende Grundsteuerbescheide rechtswidrig sind, weil es eben eine Ungleichbehandlung gibt.

00:15:01: Es gibt leider im Augenblick nur die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dazu.

00:15:07: Sobald wir dann die Urteilsgründe haben, werden wir das auch nochmal ein bisschen genauer ausführen.

00:15:11: Spannend ist, dass die Kammer dann auch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW zugelassen hat.

00:15:17: Klar.

00:15:18: Aber dass dann eben auch sofort die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht möglich ist, also auch das Verwaltungsgericht Gäsenkirchen scheint dann eben dem Ganzen so viel Bedeutung beizumessen, dass man also dann gleich zum Bundesverwaltungsgericht gehen kann.

00:15:32: Das sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Gäsenkirchen vom vierten Dezember.

00:15:40: Einmal zum Aktenzeichen, Fünfk, zwei, zero, sieben, vier aus Fünfundzwanzig für die Stadt Hessen, Essen, Schuldungsstadtessen, dann zum Aktenzeichen, Fünfk, drei, zwei, drei, vier aus Fünfundzwanzig für die Stadt Bochum, zum Aktenzeichen, Fünfk, drei, sechs, neun, neun aus Fünfundzwanzig für die Stadt Dortmund und zum Aktenzeichen, Fünfk, fünf, zwei, drei, acht aus Fünfundzwanzig für die Stadt Gelsenkirchen.

00:16:06: Das ist also sehr spannend.

00:16:07: Ich habe jetzt noch ein paar abschließende Worte, Steffen.

00:16:09: Einmal für Sie, wir nehmen in der fünftzigsten Kalenderwoche auf.

00:16:15: In der neunvierzigsten Kalenderwoche gab es noch mal ein paar steuerliche Änderungen.

00:16:19: Bisher die einzige wirkliche Steuergesetz, was durchgegangen ist bei unserer aktuellen Koalition ist der Investitionsbooster.

00:16:26: Jetzt ist immerhin durch den Bundestag am vierten Dezember das Steueränderungsgesetz Als Kernpunkte bisher waren, dass ihr Pendlerpauschale erhöht werden soll, also jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, jetzt in den olden, Gewerkschaftsbeiträge können als Werbungskosten neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag angesetzt werden.

00:17:11: Die Höchstbeträge für Parteispenden sind verdoppelt worden.

00:17:13: Also jetzt können wir dann noch ein bisschen mehr an diese spenden.

00:17:17: Aber auch eSport ist jetzt gemeinnützig geworden.

00:17:21: Das kam jetzt also alles dazu.

00:17:24: Es gibt jetzt eine ganze Reihe von Gesetzen, die steuerliche Vorschriften auf ihrer Agenda haben.

00:17:29: Die sollen wohl alle bei der letzten Sitzung des Bundesrats am neunzehnten Dezember da auf der Tagesordnung stehen, ob die alle durchgehen.

00:17:36: Wissen wir nicht, werden sie natürlich im Zweifel hier als erstes in dem Podcast erfahren.

00:17:42: Und dann als abschließender Punkt, weil ich das so spannend fand.

00:17:46: In der Zeitschrift ASTV aus dem Dezember zwanzig, fünfundzwanzig habe ich noch mal etwas zum Steuerstrafrecht gesehen.

00:17:53: Und dann möge man bitte beachten, wenn man einen steuerstrafrechtlichen Vorwurf hat und dann vielleicht auch wegen Steuerstrafrecht verknackt wird.

00:17:59: Da gibt es nicht nur dafür eine Strafe.

00:18:01: Ich muss meine Steuern, die ich hinterzogen habe, vielleicht auch noch zahlen.

00:18:06: Es kann auch noch zur Einziehung der Tat erträge kommen.

00:18:11: Das ist so eine Rechtsfolge, die seit ein paar Jahren schon besteht, die aber im Steuerstrafrecht zum Teil auch angewendet wird und damit kann es insgesamt dann wirtschaftlich auch noch mal viel schlimmer werden.

00:18:20: Wer sich damit also auch noch mal auseinandersetzen will, ein bisschen genauer ist das also bei der ASTV aus dem Dezember zwanzig fünfundzwanzig in dem Beitrag beschrieben worden.

00:18:30: Ja, Steffen.

00:18:31: So, das war noch mal eine ganze Menge.

00:18:35: Und ja, wir sind für die Woche durch.

00:18:38: Wir hören

00:18:39: uns wieder nächste Woche.

00:18:40: Dann hören wir uns nächste Woche und Ihnen eine schöne Woche.

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