Episode 44: EU-Mindestlohn, ThürGAnGrStR, i-Kfz-App, SGB VI-Anpassungsgesetz, Kryptowerte, unechte AU
Shownotes
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil informieren sie über wichtige Updates und Anpassungen, wie u. a. die steuerliche Erfassung von Kryptowerttransaktionen, Änderungen bei der kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft sowie das Gesetz zur Anpassung der Grundsteuer in Thüringen. Ganz besonders hingewiesen sei noch einmal auf die Einhaltung der Fristen bei Rückfragen der Bewilligungsstellen zu Überbrückungshilfen und die Frist für Verlustbescheinigungen zu Kapitalanlagen. Wichtige Entscheidungen sind diese Woche das Urteil vom EuGH, der die EU-Mindestlohnrichtlinie teilweise kippt und ein Urteil vom LAG Hamm zur fristlosen Kündigung nach Krankmeldung mithilfe einer unechten AU-Bescheinigung. Bleiben Sie dran für wichtige Insights und rechtliche Updates!
Transkript anzeigen
00:00:00:
00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wie immer Steffen Passler, Rechtsanwalt von den ETH Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:18: Hallo, Steffen.
00:00:20: Hallo, Dietrich.
00:00:21: Du, Steffen, ich habe letzte Woche einen unserer Hörer getroffen und es gab einen Daumen hoch für uns.
00:00:26: Man hat sich gefreut.
00:00:28: Sehr schön, man hört uns.
00:00:29: Ja, genau, man hört uns.
00:00:31: Also schöne Grüße nach Zwickau, falls man uns auch weiterhört.
00:00:34: Ja, und dann starten wir mal so unsere fachlichen Dinge rein, Steffen.
00:00:38: Ich muss ja so ein bisschen Asche auf meinen Hauptstreuen, diejenigen, die letzte Woche unseren Podcast gehört haben.
00:00:44: Da hatte ich über die siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnung berichtet und auch darüber, dass es kaum Änderung zur ursprünglichen Version aus dem August.
00:00:55: Und das war nicht ganz richtig, denn tatsächlich sind in letzter Sekunde zwei Punkte gestrichen worden.
00:01:02: Einmal die Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke.
00:01:07: Da teilt man ja immer in das Grundstück und dann das Gebäude.
00:01:12: Der Teil ist gestrichen worden.
00:01:14: Und tatsächlich, wenn es um die kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden geht, da hatte ich aber richtig, dass da entsprechende Verschärfungen geben soll durch diese Verordnung, auch das ist dann final noch gestrichen worden, sodass es am Ende, vor allem bei der großen Änderung bleibt, das eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von unergeordneten Wert jetzt eine fixe absolute Grenze von dreißig Quadratmetern bzw.
00:01:35: dann eine Wertgrenze von vierzigtausend Euro haben.
00:01:39: So, das zur Klarstellung.
00:01:41: Und jetzt darfst du noch mal... fachlich starten Steffen.
00:01:45: Genau.
00:01:46: Die Minijobzentrale hatte sich am fünften November nochmal geäußert zu den Regeln, die für schwankengeverdienste bei Minijobbern gelten sollen.
00:01:57: Gerade bei Minijobbern ist das ja ein Riesenthema.
00:02:02: Und wir haben klargestellt, dass es geht.
00:02:04: Also das ist erstmal wichtig zu wissen, also schwankengeverdienste sind möglich.
00:02:09: Allerdings nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.
00:02:15: Erste Regel, die Jahresverdienstgrenze darf nicht überschritten werden.
00:02:19: Das ist also, kann man sich ausrechnen, zwölfmal fünfhundert, sechsundfünfzig Euro fürs laufende Jahr sind sechstausend, sechshundert, zweien, siebzig.
00:02:29: Nächstes Jahr steigt der Mindestlohn damit auch automatisch, wie wir wissen, ja, die Monats- und Jahresverdienstgrenze.
00:02:37: Und dann sind das sechshundert drei Euro im Monat beziehungsweise siebentausend zweihundert sechsunddreißig Euro.
00:02:46: Allerdings dürfen diese Schwankungen nicht so sein, dass der Charakter des Minijobs Schwankungen denn aussehen werden.
00:03:05: Das mag bei Betrieben die Saisonarbeit haben einfach sein.
00:03:12: Aber auch wenn die Schwankungen nicht geplant erfolgen, dann ist das zweimal im Jahr möglich.
00:03:19: Allerdings darf in diesen beiden Monaten dann die Monatsverdienstgrenze nicht um das Doppelte überschritten werden.
00:03:27: Alles nicht ganz einfach, aber wichtig ist erst mal die Erkenntnis, dass es geht und dass es Regeln gibt, die es dann einzuralten gilt.
00:03:39: Ja, das heißt mir nie Job, aber tatsächlich Inselektuell ist das schon ein ganz schön komplizierter Themenbereich.
00:03:45: Ja,
00:03:45: es gibt ja auch die Meinung, das komplett abzuschaffen.
00:03:47: Mal sehen, ob sich diese Meinung vielleicht irgendwann mal durchsetzt.
00:03:51: Also hätten wir dieses Thema nicht.
00:03:53: Allerdings betrifft das mittlerweile einen großen Bereich unserer Wirtschaft.
00:03:57: Also das wird jedenfalls nicht ohne Widerstand gehen.
00:04:01: Ja, so, wie finde ich jetzt den Bogen zur Grundsteuer?
00:04:04: Die beschäftigt uns ja nur auch schon ein paar Jahre.
00:04:07: Und da kann man ja dann auch drüber nachdenken, ob denn das alles so gerecht ist, wie dann die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer beim einzelnen ankommt.
00:04:14: Thüringen hat sich nun überlegt, ein Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreformen zu erlassen.
00:04:19: Ab dem ersten, ersten, zwanzig, siebenundzwanzig soll es hier dann geringere Steuermestzahlen für Wohngrundstücke geben.
00:04:27: Und im Gegenzug höhere Steuermesszahlen für Nichtwohngrundstücke.
00:04:31: Da hat man also gemerkt, Wohngrundstücke werden anscheinend zu sehr belastet und diese Belastungsäuge senkt werden.
00:04:38: Dann einfach nur als kleine Nachricht.
00:04:40: Der Bundestag hat am siebten November, zwanzig, vierhundzwanzig, dann festgestellt, dass die Finanzierung des Deutschland-Tickets bis zwanzig, dreißig finanziell abgesichert ist.
00:04:51: Da wird es dann ein Preisanstieg.
00:04:53: ab zwanzig, sechsundzwanzig von achtundfünfzig Euro auf dreiundsechzig Euro geben, aber dann die entsprechende Differenz, die trägt dann eben entsprechend der Bund.
00:05:01: und ja, wie gesagt, alles ist erstmal für die nächsten Jahre abgesichert.
00:05:07: Ein steuerlicher Vorschlag erst mal aus Sachsen, den fand ich ganz interessant, deshalb wollte ich ihn davon berichten.
00:05:13: Also wie gesagt, das ist nix final, das soll erst mal nur ein Vorschlag für die Finanzministerien sein.
00:05:17: Die haben gesagt, bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, da gibt es doch bisher eine Grenze von achthundert Euro, die wollen wir.
00:05:25: auf bis zu der Höhe könnten dann die Betriebsausgaben sofort in voller Höhe abgezogen werden.
00:05:33: Find ich eine ganz interessante Idee, weil das dann also tatsächlich schnell geht, vieles einfacher oder leichter würde.
00:05:39: Also mal sehen, ob sich die anderen Bundesländer darauf einlassen und Sachsen hier dann ein Vorreiter in dem Bereich ist.
00:05:48: Dann auch wieder die Bundesregierung vom siebten November.
00:05:50: Sie sehen, man war sehr fleißig jetzt noch vor dem Jahresende.
00:05:54: Sie können jetzt Ihren Fahrzeug scheinen bei der sogenannten IKFZ App hochladen und dann eben auch entsprechend digital nutzen.
00:06:05: Für diejenigen, die Personalausweise haben, die schon elendronisch geführt werden und wo sie dann entsprechendes Kennwort haben oder eine Kennzahl, können dann also Ich habe es geschafft für mein Privat-Pkw innerhalb von einer Minute dann den Fahrzeugschein dann in diese App reinladen und dann kann man zum Beispiel bei Verkehrskontrollen dann nur noch diese App zeigen und muss dann deinem Fahrzeugschein nicht mehr in Papier dabei haben.
00:06:28: Also sehr angenehm und tatsächlich auch mal ein kleiner Schritt in Richtung Digitalisierung.
00:06:35: Das BMF hat am zehnten November ein Schreiben rausgebracht.
00:06:39: Da geht es um den Vorsteuerabzug.
00:06:41: Wenn ich zum Beispiel erst mal Regelbesteuerer war, also umsatzsteuerlich und dann zum kleinen Unternehmer werde oder was es eigentlich, wenn ich klein Unternehmer war und dann zum ganz normalen Regelbesteuerer werde.
00:06:51: Was passiert mit meinem Vorsteuerabzug?
00:06:53: Das klärt das BMF in diesen Schreiben vom zehnten Elften.
00:06:58: Vor allem geht es natürlich dann darum, muss ich beim Fünfzehn AUSCG an Passung vornehmen oder nicht.
00:07:04: Dann weitere kurze Informationen.
00:07:06: Der GKV Zusatzbeitrag wird ab zwanzig sechsundzwanzig nun zwei Komma neun Prozent betragen.
00:07:13: Wir hatten schon darüber berichtet, das waren dann noch die ganzen Vorstufen.
00:07:15: Jetzt ist das Ganze veröffentlicht und damit kommt ab zwanzig sechsundzwanzig dann diese neue Preiserhöhung.
00:07:22: hätte ich was gesagt.
00:07:24: Ja und dann hast du noch was für uns Steffen vom
00:07:28: SGV.
00:07:29: Der Entwurf des Anpassungsgesetzes ist am sechste November zweitausendfacheunzwanzig in dritter Lesung angenommen worden.
00:07:40: wird es demnächst auch ein Gesetz geben.
00:07:44: Es geht um die kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlich betrieben und entschuldige mir mal das Bild, aber warum in der Branche zu bleiben.
00:07:53: Rinn in der Kartoffel, Raus aus der Kartoffel.
00:07:55: Wir hatten das schon mal in der Coronazeit.
00:07:58: Also die Zeitgrenzen werden von bisher siebzig Arbeitstagen wieder, muss man ja sagen, auf neunzig Arbeitstage erhöht, drei Monate oder fünfzehn Wochen.
00:08:10: Aber es gibt noch eine Neuigkeit, nämlich, dass die bisher einmalig feststehende Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Arbeitnehmer einmalig zurückgenommen werden kann.
00:08:23: Also einmal kann der Beschäftigte beantragen, die Befreiung von der Versicherungspflicht aufzuheben.
00:08:30: Auch wie gesagt nur einmal, man darf also nicht mehr hin und her, aber das war bislang ja gar nicht möglich.
00:08:38: Ja, so viel zum SGB VI.
00:08:40: Ja, spannend, was da kommt.
00:08:42: Spannend, was sonst noch kommt, der Bundestag am sechsten Elften.
00:08:47: Zu einer aus der OECD kommenden Initiative etwas beschlossen.
00:08:53: Und zwar sollen Kryptowert-Transaktionen jetzt steuerlich erfasst werden.
00:08:59: Das bedeutet, dass die Kryptowert-Plattformen dann verpflichtet sein werden, Transaktionen, aber auch Nutzer an die Finanzbehörden zu melden.
00:09:10: Klar, es geht eben um Transparenz, es geht darum, dass dann die Finanzbehörden wissen, was passiert ist und ob es da steuerliche Vorgänge gab.
00:09:19: Und wie gesagt, das ist dann Teil einer großen internationalen Initiative, jetzt sind wir hier schon bei Schritt acht von bis Jahr sieben vorausgegangenen.
00:09:30: BMF hat am elf November auch noch ein Schreiben von neun Seiten rausgebracht.
00:09:37: Da geht es um die steuerliche Behandlung der vom Arbeitennehmer selbst getragenen Stromkosten.
00:09:42: Insgesamt geht es da um vor allem den Ladestrom für Hybrid- und EPK-Wes.
00:09:48: Was ist dann vor allem, wenn der Arbeitgeber dann welche Ladeeinrichtungen zur Verfügung gestellt hat?
00:09:53: Was ist, wie gesagt, der Strom zur Verfügung gestellt wird?
00:09:56: und was sind da die lohnsteuerlichen Folgen?
00:09:58: Die werden also in diesem BMF schreiben geklärt.
00:10:04: Dann für viele, wir waren gerade schon bei der Grundsteuer, die sich mit der Grundsteuer auseinandersetzen und dafür interessieren, das Grundsteuer-Bundesmodell, da gibt es ja unterschiedliche Ansätze, einmal gibt es das Bundesmodell, so als Standardmodell, aber dann konnten ja die Bundesländer auch ihre eigenen Modelle anpassen, aber zum Grundsteuer Bundesmodell wird es am zehnten Dezember um neun Uhr den Verkündungstermin geben, wie denn der BfH dieses Bundesmodell einschätzt, also ob das aus deren Sicht so rechtmäßig ist oder ob die Verfassungsprobleme sehen und es vielleicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
00:10:41: Also müssen wir mal schauen.
00:10:43: Hier werden drei Fälle besprochen, einmal einer aus NRW, einer aus Sachsen und einer aus Berlin, sodass dann hoffentlich dann eben auch Das Modell dann umfassend beleuchtet wird durch den Bärfarm.
00:10:56: Ein Hinweis auf eine Ausschlussfrist für all diejenigen, die Verlust bei Kapitalvermögens einkünften gemacht haben und gerne diese in ihre Einkommensteuer dann ansetzen wollen würden.
00:11:10: Die müssen eine entsprechende Verlustbescheinigung bei ihrer Bank beantragen, dann auch mit dem entsprechenden Formular der Bank.
00:11:17: Das geht aber nur noch bis zum fünften Dezember.
00:11:21: Also schnell noch diesen Antrag stellen.
00:11:25: der fünfte Dezember verstreicht, dann ist solch ein Antrag nicht mehr möglich.
00:11:32: Und dann zum Schluss noch von mir ein Hinweis, eine Bitte, weil wir immer wieder feststellen, dass die Bewilligungsstellen bei nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beantworteten Rückfragen in der Zwischenzeit dazu tendiert, dann auch Ablehnungsbescheide in die Welt zu setzen und dann zwar für die komplette Corona-Hilfe diese dann abzulehnen.
00:11:54: Bitte also, wenn es Rückfragen gibt, die Fristen, die gesetzt sind, einhalten und bitte vollständig beantworten.
00:12:00: Wie gesagt, es drunden Ablehnungsbescheide, das kann immer auch ein Haftungsfall werden.
00:12:05: Und dann nochmal ein Hinweis.
00:12:07: Informationen kann ich dann beim verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr nachliefern.
00:12:12: Also ich muss das alles jetzt noch gegenüber der Behörde machen.
00:12:16: Also sich darauf zu verlassen, das geht dann alles noch beim Verwaltungsgericht.
00:12:19: Das ist dann nicht mehr möglich.
00:12:22: So, das waren erstmal die Informationen.
00:12:24: Es passiert viel jetzt zum Jahresende.
00:12:27: Kommen wir noch mal zu den aktuellen Urteilen.
00:12:30: Und da hast du uns was Spannendes aus dem... Ja, BGB AC meintest du also aus dem eigenen Teil des BGB mitgebracht.
00:12:37: Genau.
00:12:38: Es geht um einen Oldschool-Betrug.
00:12:42: Kurz den Fall.
00:12:43: Kleger und Beklagter hatten sich vorgerichtlich auf die Zahlung einer... Vergleichssumme verständigt ging um Pflichtteilsansprüche.
00:12:55: Der Gläubiger sollte dreißigtausend Euro vom Schuldner bekommen.
00:13:01: Das wurde also schriftlich verfasst.
00:13:04: Dann mit der Post geschickt.
00:13:07: Dieser Brief wurde abgefangen.
00:13:10: und die Kontonummer geändert bzw.
00:13:12: die E-Bahn.
00:13:13: Auf diese E-Bahn zahlte dann auch der Schuldner, das kam natürlich nicht beim Gläubiger an, der dann den Schuldner verklagt hat.
00:13:24: Der Bundesgerichtshof hatte erst mal die Frage zu klären, ist es denn überhaupt noch ein Vertrag, wenn sich die E-Bahn ändert?
00:13:31: Ja, sagt er, weil das ist keine wesentliche Vertragsvereinbarung, sondern betrifft eher nur die Abwicklung dieser Vereinbarung.
00:13:41: Insofern, sagt der Bundesgerichtshof, der Vertragsschluss ist dadurch nicht beeinflusst.
00:13:47: Und nun stellt sich die Frage, wer trägt denn das Risiko, dass das Geld nicht ankommt?
00:13:53: Und da sagt der Bundesgerichtshof, ja, guck uns Gesetz Paragraph Schuldner einer Zahlung trägt die Gefahr bis zum Eintreffen beim Gläubiger.
00:14:06: So war das auch hier.
00:14:08: Dann wollte sich der Schuldner noch damit retten, dass es in diesem Paragraph eine Ausnahme gibt, dass also die Gefahr auf den Gläubiger übergeht, wenn durch den die Ja, die Gefahr erhöht worden ist.
00:14:27: Ja, sagte der BGH, das ist tatsächlich so.
00:14:31: Allerdings trifft hier den Gläubiger ja keine Schuld.
00:14:35: Wir wissen nicht, wer die I-Bahn verändert hat.
00:14:37: Insofern griff auch die Ausnahme nicht.
00:14:40: Ja, was soll ich sagen, der Schuldner musste zweimal bezahlen.
00:14:48: Ja, BGH, das ist das Urteil, ist vom achten Oktober, zwei Tausendfünfundzwanzig, zum Aktenzeichen Römisch, vier ZR, hundertsechzig aus vierundzwanzig.
00:14:58: Vielen Dank für den Hinweis.
00:14:59: Ja,
00:15:00: sehr gerne.
00:15:02: Ich habe ein Urteil mitgebracht vom BFH.
00:15:05: Da geht es mal wieder um die erweiterte gewerbesteuliche Kürzung.
00:15:08: Wir erinnern uns.
00:15:09: Grundsätzlich sind Gewerbebetriebe verpflichtete Gewerbesteuer zu zahlen.
00:15:14: Es sei denn, ich kann zum Beispiel diese erweiterte gewerbesteuliche Kürzung in Anspruch nehmen, die habe ich aber nach dem Gesetzestext nach § neun Nummer eins Satz zwei folgende Gewerbesteuer gesetzt nur dann, wenn ich eigene Grundstücke, Halte und Verwalte.
00:15:31: Es gibt Ausnahmen, das Gesetz sagt uns auch, wenn du zum Beispiel Kapitalvermögen hast, dann ist das nicht schädlich.
00:15:37: Das ist jetzt nicht befreit von der Gewerbesteuer, aber es ist nicht schädlich.
00:15:42: Und jetzt hatte aber jemand kein Kapitalvermögen bei sich in der Bilanz, sondern zwei Oldtimer standen im Anlagevermögen.
00:15:50: Und da war die Frage, sind diese Oldtimer schädlich.
00:15:53: Und der hat der BFA gesagt, ja.
00:15:55: Im Gesetz steht halt nur Kapitalvermögen.
00:15:58: Es ist okay, aber es steht nichts von irgendwelchen anderen Anlage-Gütern, die du so hast.
00:16:03: Und damit ist einfach schon das Halten von diesen Oldtimer komplett schädlich bedeutet.
00:16:09: Ich habe also gar keinen Anspruch mehr auf diese erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung und muss voll Gewerbesteuer zahlen.
00:16:14: Einfach, weil ich diese Oldtimer gehalten habe.
00:16:17: Auch das Argument, damit wollte ich ja keinen Gewinn machen, keinen Gewerbeattrag erzielen, das haben die mich hier vorgebracht, hat der BFH vom Tisch gewünscht, der hat gesagt, das steht nicht im Tatbestand, das ist ein Teil der Rechtsfolge, aber es steht nicht im Tatbestand, und im Tatbestand steht ja mit nur Kapitalvermögen das zu haben.
00:16:34: Keine Oldtimer.
00:16:35: Also von daher, wenn Sie diese erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch nehmen, achten Sie darauf, dass Sie sich wirklich an den Gesetzeswortlaut halten.
00:16:43: Der BFH ist hier sehr, sehr streng.
00:16:57: Ja, wir haben ja relativ selten hier mal Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.
00:17:01: Jetzt haben wir mal eine und die knüpft an an die Diskussion, die wir schon vor Monaten hier mal dargestellt haben.
00:17:08: Seinerzeit ging es um die Höhe des Mindestlohns.
00:17:12: Es gab ja die politische Forderung, den auf Euro festzusetzen.
00:17:18: Die Begründung war seinerzeit ein Blick in die Mindestlohnrichtlinie der EU, in der vorgeschlagen worden ist, den Mindestlohn bei sechzig Prozent des Bruttomedianlohnes oder fünfzig Prozent des Bruttodurchschnittslohnes in dem jeweiligen EU-Land festzusetzen.
00:17:39: Das waren seinerzeit rechnerisch diese fünfzehn Euro mit genau dieser Vorschrift.
00:17:45: hatte sich der OGH jetzt zu befassen und den anderen Vorschriften dieser Richtlinie auch und hat sie für unwirksam erachtet.
00:17:54: Hat dazu gemeint, das wäre also ein Eingriff in die Autonomie der EU-Staaten, die durch die EU-Verträge nicht mehr gedeckt ist.
00:18:03: Und hat also gesagt, dieser Art der Berechnung kann man den EU-Staaten nicht vorgeben.
00:18:09: Das hat jetzt keine direkte Auswirkung auf den Mindestlohn in Deutschland, weil wir alle wissen ja, der durch eine Mindestlohnkommission festgelegt wird.
00:18:20: Aber diese Entscheidung wird durchaus die politische Diskussion beeinflussen.
00:18:25: Das ist die Entscheidung des OGH vom Elften, Elften, zwei Tausend, Zweiundzwanzig zum Aktenzeichen C-Ninzehn aus Drei.
00:18:35: Ja, und dann habe ich noch eine Entscheidung mitgebracht mit einem sehr großen Aufregungspotenzial.
00:18:44: Was war passiert?
00:18:46: Ein Arbeitnehmer hatte zur Begründung seiner Krankschreibung eine AU-Bescheinigung vorgelegt, die er zuvor im Internet gekauft hatte.
00:19:00: Ich habe Google, kann man unter einer Seite, für die ich hier keine Werbung machen möchte, sich eine EU-Bescheinigung im Internet kaufen.
00:19:10: Gibt da so seine Symptome an und bekommt dann tatsächlich per E-Mail eine EU-Bescheinigung über Sand, die einem Original sehr ähnlich aussieht.
00:19:24: So, die hatte der Arbeitnehmer eingereicht.
00:19:26: und damit suggeriert tatsächlich von einem Arzt diese Besteinigung bekommen zu haben.
00:19:34: Das fand der Arbeitgeber überhaupt nicht gut, hat dann wegen Betrubsversuchs gekündigt.
00:19:40: und was mich entsetzt hat, war in der ersten Instanz hat die Kündigungsschutzklage tatsächlich hatte die Erfolg, also der Arbeitnehmer ist in der ersten Instanz mit dieser Masche durchgekommen.
00:19:54: Allerdings zu aller Beruhigung hat das LHG Hamm dieses Urteil korrigiert, aufgehoben und festgestellt, dass das natürlich ein Betrugsversuch ist, wenn man suggerieren möchte mit dieser Bescheinigung, dass ein Arzt jemand krankgeschrieben hätte und hat dann dieses Urteil aufgehoben und die Kündigung.
00:20:16: für Rechten sehr achtet.
00:20:17: Das ist die Entscheidung des LHM vom fünften, neunten, zweitausend, fünfundzwanzig zum Aktenzeichen, vierzehn SLA, einhundertfünfundvierzig
00:20:28: aus fünfundzwanzig.
00:20:28: Boah, vielen Dank, Stefan.
00:20:29: Das war jetzt hier nochmal Druckbetankung mit Informationen.
00:20:33: Schön, dass du dabei warst.
00:20:34: War mir wieder ein Fest.
00:20:35: Ja, gerne.
00:20:36: Und dann bis nächste Woche.
00:20:38: Bis
00:20:38: nächste Woche.
00:20:38: Tschüss.
00:20:39: Tschüss.
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