Episode 43: Rentenzahlungen, latente Steuern, Digitalisierung, Rückforderung Überbrückungshilfe, Prozessbetrug

Shownotes

Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über neue Gesetze und -entwürfe, wie u. a. die Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter, die Digitalisierung von Immobilienverträgen sowie der Zwangsvollstreckung. Außerdem geben sie den Hinweis, bei Jahresabschlüssen auf die Neuberechnung der latenten Steuern zu achten, die durch die Absenkung von Steuersätzen zustande kommen. Bei den aktuellen Entscheidungen sind diese Woche u.a. das BAG zur Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis und das LAG Niedersachsen zur erfolgten fristlosen Kündigung nach Prozessbetrug dabei. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!

Transkript anzeigen

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:13: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite, wie immer, Steffen Passler, Rechtsanwalt bei den ITL Rechtsanwälten in Rostock.

00:00:20: Hallo, Steffen.

00:00:22: Hallo, Dietrich und guten Morgen.

00:00:24: Schön, guten Morgen.

00:00:25: Wir haben wieder ein paar spannende Sachen mitgebracht und ich starte einfach mal rein.

00:00:30: Mit so einer allgemeinen Info, dass diejenigen, die Rentner sind oder Rentner beraten,bare Rente gibt es nur noch bis Ende Dezember.

00:00:43: Dann wird alles komplett auf unbare Rentenzahlung umgestellt, dass diejenigen, die noch Bayerente bekommen, das ist eher weniger Fälle, aber auch die, wie gesagt, müssen sich dann jetzt auf einen unbaren Zahlungsweg einstellen.

00:00:59: Dann ein Hinweis aus dem Familienrecht, das Bundesjustizministerium hat am neunzwanzigsten Zehnten ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der im Bundeskabinett beschlossen worden ist.

00:01:12: Da hat man auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert.

00:01:15: Die hatten sich nämlich mal die rechtliche Stellung der leiblichen Väter angeguckt, Versus der Väter.

00:01:23: die dann eben aus rechtlicher Sicht dann der Vater eines Kindes sind.

00:01:29: Die leiblichen Väter sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann doch benachteiligt und das muss dann wieder aufgeholt werden, damit es eben keinen Ungleichgewicht gibt.

00:01:39: und dem hat sich dann jetzt also das Bundesjustizministerium mit einem Gesetzentwurf angeschlossen und versucht dann eben diese Ungleichbehandlung dann auch zu heben.

00:01:50: Dann für diejenigen, die Jahresabschüsse erstellen.

00:01:53: Wir hatten ja schon darüber berichtet, dass durch den Investitionsbooster die Körperschaftssteuer ab zwanzig, achtundzwanzig bis zwanzig, zweiunddreißig von fünfzehn Prozent schrittweise auf zehn Prozent gesenkt wird.

00:02:06: Das hat aber auch Auswirkungen auf die Jahresabschlusserstellung und zwar im Bereich der latenten Steuern.

00:02:14: Ich habe ja latente Steuern, wenn es Abweichung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gibt.

00:02:19: Klassisches Beispiel.

00:02:21: Ich habe ein Wirtschaftsgut, das handelsrechtlich anders abgeschrieben wird als steuerrechtlich.

00:02:26: Da kommt es dann eben zu unterschienen und da kann es eben zu latenten Steuern führen.

00:02:32: Die Berechnung der Latentzen und wenn die dann eben entsprechend dann aufgelöst werden müssen, ist im Augenblick noch einfach, solange wir eben diese fünfzehn Prozent flat durch alle Jahre durch hatten.

00:02:42: Wenn sich jetzt aber schrittweise die Körperschaftsteuer senkt und ich dann eine Auflösung in einem dieser Jahre habe, muss ich jetzt für die nächsten Jahresabschlüsse dann eben nochmal genauer hingucken und nochmal neu die Latentensteuern berechnen.

00:02:57: Also von daher kommt auf die Jahresabschlussersteller.

00:03:01: Ein bisschen Arbeit zu.

00:03:03: In der Zwischenzeit hatten sich dann auch entsprechende Organisationen dazu getroffen, zum Beispiel das IDW, ob man denn da nicht irgendwelche Erleichterungen schaffen kann, um die dann in vielen Fällen doch erheblichen Mehrberechnungen irgendwie zu erleichtern, aber man kam zu keinem praktischen Weg, sodass also um eine neue Berechnung kein Weg herumführt.

00:03:24: Ja.

00:03:24: Dann kommen wir zum nächsten Thema zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Umsatzsteuer.

00:03:32: Da wird dann irgendwann, solange die juristischen Personen des öffentlichen Rechts optiert haben, irgendwann mal der § II BUSTG Anwendung finden, dass die juristischen Personen des öffentlichen Rechts endlich auch wie Unternehmer behandelt werden, dann die entsprechenden Transaktionen.

00:03:53: Jetzt stellte sich die Frage, was ist denn, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts gar kein Betrieb gewerblicher Art hat, ein BGA?

00:04:01: Und umsatzsteuerlich dann auch noch als Kleinunternehmer zu betrachten ist.

00:04:06: Muss ich mich denn dann steuerlich beim Finanzamt erfassen, war die Frage.

00:04:10: Und hier hat das Bayerische Landesamt für Steuern am dreißigsten Zehnten in einem Schreiben gesagt, nein, diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also die kein BGA haben und auch noch umsatzsteuerlich Kleinunternehmer sind, die müssen sich nicht steuerlich erfassen lassen.

00:04:27: Als weiteres.

00:04:28: Die Bundesregierung hat Gesetzesentwürfe am fünften November verabschiedet.

00:04:33: Einmal den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen.

00:04:40: Und dann darüber hinaus auch noch einen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.

00:04:46: Wir sehen also, Digitalisierung steht hier im Vordergrund, einmal bei Immobilienverträgen.

00:04:50: Das ist vor allem für die Notare spannend, um da die letzten Systembrüche und Medienbrüche dann aufzuheben, dass es also eine Vollstände Digitalisierung hier gibt.

00:05:00: Zum anderen aber eben dann auch bei der Zwangsvollstreckung.

00:05:04: Stefan, ich hole dich da einfach nochmal wieder rein.

00:05:06: Du scheinst öfter mal mit Zwangsvollstreckung zu tun zu haben.

00:05:09: Da gibt es auch für uns dann praktische Anwendungsbereiche.

00:05:12: Ja unbedingt, weil bislang ist es halt so, wenn man die Zwangsvollstreckung einleiten will, man hat den Auftrag von Mandanten bekommen, dann muss man immer noch Papier verschicken, die vollstreckbare Ausfertigung, also wie im vorletzten Jahrhundert.

00:05:25: Und da gibt es eine erfreuliche Entwicklung, man soll also zukünftig die vollstreckbaren Ausfertigung dann auch in digitaler Form übersenden können an das Vollstreckungsgericht, an den Gerichtsvollzieher.

00:05:40: Das sollte die Sache wirklich beschleunigen und wirklich vereinfacht.

00:05:43: So, jetzt wieder zu dir.

00:05:46: Genau, ich komme nämlich zur sieben Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnung.

00:05:53: Darüber hatten wir hier schon berichtet.

00:05:55: Diese Verordnung ist am fünften November von der Bundesregierung beschlossen worden.

00:05:59: Da es sich um eine Verordnung handelt, muss sie nicht noch mal durch den Bundestag, sondern bedarf jetzt nur noch der Zustimmung des Bundesrates.

00:06:07: Von daher sieht es in Anführungsstrichen gut aus, dass diese siebte Verordnung zur Änderung der steuerlichen Verordnung kommt.

00:06:14: Ganz kurz noch mal zur Erinnerung, worum geht es da?

00:06:18: Einmal wird darin geregelt, die Grenzen für die eigenbetrieblich genutzten Grundstücke von untergeordnetem Wert nach Pagaf acht ESDTV.

00:06:27: Da soll es jetzt eine fixe absolute Grenze von dreißig Quadratmetern bzw.

00:06:32: dann eben eine fixe Grenze von vierzigtausend Euro geben, hinsichtlich dieses Wertes.

00:06:40: Dann als zweiter großer Punkt, dass es einen neuen Paragrafen, neuen BESDTV geben soll.

00:06:46: Der geht es dann um die Aufteilung eines Kaufpreises für bebaute Grundstücke.

00:06:53: Da muss ich immer unterscheiden zwischen dem Gebäude und dem Grundstück, wie das zu erfolgen hat.

00:06:59: Und dann als Letztes, wenn ich ein Gebäude habe und eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachweisen will, wie muss ich denn das machen?

00:07:06: Das ist also alles in dieser Verordnung drin.

00:07:09: Die brustständischen Organisationen und ich persönlich sind nicht besonders begeistert von dem, was da geregelt ist, weil es also sehr viel mehr Belastung auf die Steuerpflichtigen und deren Berater überhilft und dem Finanzamt dann doch viel mehr Gestaltungsspielraum gibt.

00:07:23: Also das macht es ein bisschen schwieriger für uns.

00:07:26: Jetzt noch mal zu dir, Steff.

00:07:28: Ja genau, unser Bundeskabinett bezeichnet sich ja gerne auch als Entlastungskabinett und wir hatten ja hier berichtet, dass es Fünfzig Eckpunkte gibt, wo Kosten eingespart werden sollen und wo Bürokratie abgebaut werden sollen.

00:07:45: Wir hatten gerade zwei Beispiele genannt mit der Digitalisierung bei den Notaren und im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

00:07:52: Aber es gibt eine ganze Reihe von anderen Gesetzesentwürfen, die jetzt am fünften November oder auch Kurz vorher schon eingebracht worden sind von der Bundesregierung.

00:08:03: Die alle vorzustellen würde den zeitlichen Rahmen hier sprengen.

00:08:06: Vielleicht nur einige.

00:08:08: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Genehmigungsverfahren vereinfachen.

00:08:13: Die Novelle des Energieeffizienzgesetz soll Berichtspflichten reduzieren.

00:08:18: Dann gibt es ein neues Gebäudetyp E-Gesetz.

00:08:22: Was beinhaltet, dass die Dienvorschriften, die automatisch gelten, nur noch dann Anwendung finden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

00:08:33: Zumindest für Komfort- und Ausstattungsmerkmale von Bauvorhaben.

00:08:39: Ja, und die Bundesregierung hat ausgerechnet, dass die Wirtschaft damit um hundert Millionen Euro entlastet werden soll.

00:08:46: Ich weiß nicht, wie diese Berechnung zustande kommt.

00:08:50: Das findet sich leider in den Gesetzesmarktstrealien nicht.

00:08:54: Ja, und auch in diesem Rahmen gehört eben auch die Endbürokratisierung in der Pflege, da ist beschlossen worden.

00:09:03: Das Pflegegeldempfbezier zukünftig nur noch zweimal im Jahr, sich eine Beratung abrufen müssen.

00:09:11: Auch da soll es forty-sechs Millionen Euro Einsparnis geben.

00:09:16: Wie gesagt, ich weiß nicht, wie sich diese Zahlen errechnen.

00:09:20: Aber wenn das nur halbwegs stimmt, wäre das ja wohl ein Schritt in die richtige Richtung, oder?

00:09:26: Ja, das klingt so.

00:09:28: Und ein Schritt in die richtige Richtung sind auch vielleicht unsere Urteile der Woche.

00:09:31: Mal sehen, was wir da so zu berichten haben, Steffen.

00:09:34: Ja, das erste Urteil führt wieder ins Ungewisse dieser Weg.

00:09:41: Was war passiert?

00:09:44: Probezeitkündigung in einem Arbeitsvertrag, der für ein Jahr abgeschlossen worden ist.

00:09:50: Dort war eine Probezeit vereinbart worden von vier Monaten.

00:09:55: Nur zur Erinnerung, Teilzeit- und Befristungsgesetz ist geregelt, dass, wenn in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart wird, so muss diesem Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.

00:10:09: Da haben wir Arbeitsrechtler uns immer gemerkt, ist so der Grenzwert, das hat das Arbeitsgericht auch so gesehen und zwar nicht die Kündigung für unwirksam erklärt, sondern die Regelkündigungsfrist angewendet statt der vierzentage Kündigungsfrist in der Probezeit.

00:10:28: Der Kleger ist dagegen ins Rechtsmittel gegangen.

00:10:33: Ich wollte festgestellt haben, dass die Kündigung wegen Verstoßes einer gesetzlichen Regelung insgesamt nichtig ist, also unwirksam ist.

00:10:42: Auch die andere Seite ist in den Berufen gegangen.

00:10:44: Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt gesagt, in diesem konkreten Fall war ein detaillierter Einarbeitungsplan vorgelegt worden mit drei verschiedenen Phasen von insgesamt sechzehn Wochen.

00:10:56: Und das war in diesem konkreten Einzelfall halt angemessen.

00:11:01: Ja, was soll ich sagen?

00:11:02: Also es geht wieder ins Ungewisse.

00:11:05: Das war die Entscheidung des Bundesarbeits.

00:11:07: Es geht vom Drei-Sichsten Oktober zwei-tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen.

00:11:11: Zwei AZR, einhundertsechzig aus vierundzwanzig.

00:11:16: Genau, vielen Dank.

00:11:18: Ich habe dann eine Entscheidung vom UVG Münster.

00:11:21: Da geht es um Corona-Hilfen.

00:11:23: Corona-Hilfen eines Fußballvereins aus NRW, der von der ersten Bundesliga, die zweite Bundesliga während der Corona-Zeit abgestiegen ist.

00:11:34: Man hat währenddessen entsprechende Corona-Anträge gestellt und jetzt gibt es natürlich immer wieder das Wagnis.

00:11:43: Haben jetzt irgendwelche Umsalzeinbrüche mit der Corona-Zeit zu tun gehabt oder aufgrund des Bundesliga-Abstiegs.

00:11:50: Wir hatten an dieser Stelle auch schon über das Verwaltungsgerichtsurteil kurz berichtet.

00:11:54: Jetzt hat also das Oberverwaltungsgericht darüber zu entscheiden gehabt.

00:11:58: Und die hatten aus meiner Sicht drei spannende Punkte, die für die Antragsteller diesmal ganz positiv sind.

00:12:04: Eimer wurde gesagt, man muss immer auf den ersten Bewilligungszeitpunkt schauen.

00:12:11: Also dann, wenn die Behörde sich das erste Mal mit dem Antrag beschäftigt hat und den da durchgewunken hat.

00:12:16: Wenn sich jetzt hinterher irgendwelche Änderungen gerade bei den FAQs bei den Corona-Hilfen ergeben haben, dann und welche Klarstellungen durch die Bewilligungsbehörden, das kann nicht zulasten des Antragstellers funktionieren, was in dem Fall so war, dass es dann eben neue Erkenntnisse gab und die wurden dann angewendet, die eben ursprünglich nicht vorhanden waren.

00:12:35: Das geht nicht, dass ich jetzt hier also rückwirkend irgendwelche Änderungen vornehme.

00:12:39: Dann gab es entsprechende Corona-Anträge.

00:12:42: Und in diesen Corona-Anträgen, da konnte ich keine Unterscheidung machen.

00:12:44: Hinsichtlich meiner Umsätze sind jetzt Corona-bedingt oder gab es noch irgendwelche anderen Gründe dafür.

00:12:51: Ich konnte also nur die Umsätze angeben.

00:12:52: Da wurde auch gesagt, was kann denn der Antragsteller dafür, dass ich eben keine Möglichkeiten habe, dann entsprechend zu konkretisieren, woher meine Umsatzeinbrüche kommen.

00:13:01: Und dann das Dritte.

00:13:02: Und das finde ich ganz besonders spannend.

00:13:03: Das OVG Münster hat noch mal in Ziffer eins Punkt zweite FAQ zur Überbrückungshilfe drei geschaut.

00:13:09: Und gesehen, dass da nichts darin steht, das, was die Bewilligungsstelle hier argumentiert hat, dass es sich um ausschließlich coronabedingte Umsatzausfälle handeln muss.

00:13:19: Ausschließlich steht tatsächlich in den FAQs nicht, da steht nur coronabedingt muss das Ganze gewesen sein.

00:13:25: Ich habe also auch die Möglichkeit, dass neben Corona auch noch andere Gründe hier zu einem Umsatzausfall geführt haben können.

00:13:33: Und all das war dann entsprechend der Grund, dass hier auch das OVG Münster in seinem Beschluss gesagt hat, dass die entsprechenden Hilfen dann auch gewährt werden müssen.

00:13:43: Das ist der Hinweisbeschluss des OVG Münster vom Zweiundzwanzigsten Oktober, zwanzig, fünfundzwanzig gewesen, zum Aktenzeichen vier A, dreizehn, zweiundfünfzig aus fünfundzwanzig.

00:13:56: Und ein letztes Urteil hast du noch für uns, Steffen.

00:13:59: Ja, bevor ich dazu komme, noch mal einen ausdrücklichen Hinweis in diesen Corona-Fällen, haben wir ja sehr selten mal eine Entscheidung, die uns wirklich hilft und den Antragstellern hilft.

00:14:09: Das

00:14:10: stimmt.

00:14:11: Ganz

00:14:11: besonders zu würdigen in dem weiten Feld der Urteile, wo Corona-Hilfen eben abgewiesen worden sind.

00:14:19: Ja, das LHG Niedersachsen hatte ein Fall zu entscheiden.

00:14:24: Da hat ein Filialleiter in einem Fahrradladen nicht aufklären können, wo sieben Fahrräder verblieben sind.

00:14:35: Es stand also der Verdacht der Schwarzgeldgeschäfte im Raum.

00:14:41: Aber Angriff ist die beste Verteidigung.

00:14:43: Er hat dann im Prozess auch noch eine Bonuszahl von zehntausend Euro verlangt und dazu einen Arbeitsvertrag vorgelegt, der aber nicht vom Arbeitgeber unterschrieben war.

00:14:55: Der sah das als Bedrucksversuch an und hat das Arbeitsverhältnis noch einmal gekündigt, dass diese Kündigung dann auch gegenstand dieses Rechtsstreits und hat am Ende dazu geführt, dass das Arbeitsverhältnis beendet.

00:15:09: Das LAG hat gesagt, anders noch als das Arbeitsgericht, dass man vor Gericht, wenn man so etwas vorlegt, also Wahrheitswidrig vorträgt, damit eben auch eine Nebenpflicht verletzt.

00:15:24: und den Bestand des Arbeitsverhältnisses damit riskiert.

00:15:27: Das Arbeitsgericht hatte noch gemeint, es wäre halt nur eine Rechtsansicht, die zu äußeren Mann ja ungestraft in einem Prozess vorbringen kann.

00:15:38: Nein, hat das LAG gesagt, das ist hier wirklich ein Versuch, der Betrugsversuch und hat die Königenschutzklage abgewiesen.

00:15:46: Ja, das war die Entscheidung des LRG Niedersachsen vom thirteenth August.

00:15:49: zwei Tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen zwei SLA siehundertfünfunddreißig aus vierundzwanzig.

00:15:57: Ja, vielen Dank.

00:15:57: Man sieht also Lügen haben kurze Beine, wie uns unsere Eltern noch gesagt haben.

00:16:04: Ich habe noch einen kleinen Hinweis auf ein Artikel in der IWW Zeitschrift ASTW.

00:16:10: Da geht es um sogenannte alte Rentenverträge bzw.

00:16:14: Lebensversicherung, also die vor dem Jahr zwei Tausend fünf abgeschlossen worden sind.

00:16:20: Diese Rentenverträge bzw.

00:16:22: Lebensversicherung sind eigentlich komplett steuerfrei.

00:16:25: Das hat sich ab dem ersten, ersten, zwanzig, fünfundzwanzig damals geändert.

00:16:29: Die sind eigentlich steuerfrei.

00:16:31: Das hat auch der BfA so entschieden, egal, ob ich eine Einmalzahlung gewählt habe oder eine Rentenzahlung, also dass mir ratierlich dann diese entsprechenden Versicherung ausgezahlt werden.

00:16:40: Das fand aber die Finanzverwalte und damit der Gesetzgeber dann nicht so gut und die haben dann ein Nichtanwendungserlass auf ein Urteil des BfA aus dem Jahr zwanzig von einundzwanzig erlassen.

00:16:52: Und dann im Jahressteuergesetz, dass die Rentenzahlung aus diesen Verträgen, also die ratierlichen Zahlung, dann doch mit ihrem jeweiligen Ertragsanteil zu versteuern sind.

00:17:04: So, jetzt sagten also alle, sie hätten eine steuerfreie Auszahlung und jetzt soll es doch zu einer Besteuerung kommen.

00:17:11: Wie das alles genau ist, wie gesagt, Hinweis, ASDW, Zeitschrift vom Elften, also im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im Ja, so, das war mein finaler Hinweis.

00:17:40: Vielen Dank fürs Zuhören.

00:17:42: Danke dir, Steffen, dass du wieder so fleißig hier zu aktuellen Themen und aktuellen Urteilen uns berichtet hast.

00:17:48: Ja, gerne

00:17:48: doch.

00:17:49: Macht den Spaß.

00:17:50: Und dann, ja, wir auch.

00:17:51: Und dann bis zur nächsten Woche.

00:17:53: Bis zur nächsten Woche.

00:18:05: Tschüss.

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