Episode 42: StÄndG 2025, Mindestlohn, Arbeitszeugnis, Umwandlung, Umsatzsteuer

Shownotes

Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der neuesten Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über mehrere aktuelle BMF-Schreiben, wie etwa zur Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Bildungszwecke sowie zur unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgüter unter Vorbehaltsnießbrauch. Mit im Gepäck dabei sind ein Update zum Steueränderungsgesetz 2025 und drei Tipps für die berufliche Praxis: Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Sperrzeit, rückwirkende Umwandlung auf nicht existente Gesellschaften und Umgang mit den Fragebögen der SOKA-BAU. Besprochen werden des weiteren die Entscheidungen vom BAG zum Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und vom LAG Hessen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren. Hören Sie rein und bleiben Sie up to date!

Transkript anzeigen

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserer Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite, wie immer, Rechtsanwalt Steffen Parsner von der ET-Rechtser Welten aus Rostock.

00:00:19: Hallo, Steffen.

00:00:20: Hallo, Dietrich.

00:00:21: Guten Morgen.

00:00:22: Guten Morgen.

00:00:23: Ja, Steffen, so.

00:00:25: Trotz langer Tradition, das ich mal mit aktuellen Themen anfange.

00:00:28: Heute

00:00:29: fange ich mal.

00:00:30: Genau, also wir hatten ja berichtet, dass der Mindestlohn steigt.

00:00:34: Jetzt ist es in... In Sack und Tüten, das Bundeskabinett hat am neunundzwanzigsten Oktober, die fünfte Mindestlohn-Anpassungsverordnung auf den Weg gebracht.

00:00:47: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum ersten Januar, im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr.

00:01:06: Dann habe ich eine Erinnerung mitgebracht, dass Ja neigt sich dem Ende und damit gibt es für viele Betriebe wie der Post von der Soka-Bau.

00:01:15: Die Soka-Bau möchte gerne wissen, ob der Betrieb ein Baubetrieb ist und schickt dazu Fragebögen in die Welt.

00:01:23: Die sind ganz besonders konzipiert und man möchte fast den Eindruck haben, egal was man da reinschreibt als Antwort, es kommt am Ende immer Baubetrieb raus mit der Folge, dass man dann verklagt wird.

00:01:36: Verklagen.

00:01:37: Das heißt, das ist auch ein Hinweis darauf, die Soka-Bau und auch die Urlaubskasse des Baugewerbes ist keine Behörde.

00:01:45: Das sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, die zivilrechtlich organisiert sind.

00:01:52: Deswegen müssen die auch die Mitarbeiter verklagen und können nicht einfachen Bescheid.

00:01:57: Aber sie geben sich nur den Anschein.

00:01:59: Und der erste Reflex eines ordentlichen Steuerberates eines rechtstreuen Bürgers ist, das ist eine Behörde, das muss ich beantworten.

00:02:07: Nein, es ist nicht so, man kann unhöflich sein und diese Anfragen ignorieren oder auch höflich sein.

00:02:13: Dann aber sollte man nicht diesen Fragebogen ausfüllen, sondern mit eigenen Worten vielleicht mitteilen, warum man keinen Baubetrieb unterhält.

00:02:26: Stefan, kennst du ein Rechtsanwalt, der sich mit der Sokabau auskennt und da vielleicht auch schon eine ganze Menge Prozess-Herfahrung hat mit denen?

00:02:32: Ich kenne einige, aber ich mache das auch schon seit Jahren.

00:02:36: Deswegen habe ich ja auch diese Erinnerung jetzt in die Welt gebracht.

00:02:42: Danke.

00:02:43: Dann ein Hinweis von mir, dann BMF schreiben vom achtundzwanzigsten Oktober.

00:02:48: Da geht es um die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbetriebs unter Vorbehaltsniesbrauch.

00:02:55: Das kann man machen, das kann aber auch steuerliche Konsequenzen haben.

00:02:59: Der BfH hatte dazu schon mal einen Urteil abgesetzt und jetzt hat sich das BMF damit auch beschäftigt.

00:03:06: Es geht vor allem darum, schaffe ich es, wenn ich dann im Wirtschaftsgüter, in dem Fall im Betrieb Teilbetriebe eines Gewerbetriebs unterfroh, behalte mich auch auf den Nießbrauchnehmerübertrage, das ganze steuerneutral, vor allem nach Paragraph VI Absatz III Einkommenssteuergesetz hinzubekommen.

00:03:24: Das ist die Frage, es kann sein, dass es nicht klappt.

00:03:27: Und wie gesagt, wer sich damit mal diese Konstellation hat, sollte sich das BMF Schreiben angucken.

00:03:33: Da wird die Situation ganz gut beschrieben, wann was passiert.

00:03:37: Ja, und dann haben wir auch schon noch ein zweites Memo von dir, Steffen.

00:03:42: Genau, ich wurde gerade in letzter Zeit wieder konfrontiert mit einigen Vorurteilen.

00:03:47: Man rief mich an und sagt, mein Arbeitnehmer möchte sich gerne von mir trennen.

00:03:52: Ich möchte mich von ihm trennen.

00:03:53: Wir wollen uns gar nicht streiten.

00:03:55: Aber das Problem ist, wenn wir uns trennen, kriegt er eine Sperrzeit von der Bundesagentur.

00:04:01: Grundsätzlich ist das auch so, wäre sein Arbeitsverhältnis ohne Grund.

00:04:07: beendet, der wird dafür sanktioniert.

00:04:10: Aber es gibt auch eine anerkannte Gründe, dafür ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

00:04:18: Und diese Gründe sind in fachlichen Weisungen.

00:04:22: der Bundesagentur zusammengefasst, die uns vorliegen.

00:04:26: Das heißt, für Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen, die nicht zu einer Sperrzeit führen, haben wir die nötigen Informationen und können man dann dazu auch beraten und ihnen solche Vereinbarungen dann entwerfen vorformulieren, die dann eben nicht zu einer Sperrzeit führt.

00:04:45: Die einfachste Variante ist natürlich immer noch die, man geht zur Bundesagentur und er Erkundigt sich da, unter welchen Umständen man dort sanktioniert wird oder nicht?

00:04:56: Also die helfen einem auch wirklich gern.

00:05:01: Ja, dann kurz noch ein Hinweis von meiner Seite bei Umwandlung.

00:05:05: Da kriegen wir immer mal wieder Fragen, wie denn das so funktioniert.

00:05:08: Und ich habe jetzt mal einen Fall rausgesucht, der ganz besonders schizofrin ist.

00:05:13: rechtlich entstehen Gesellschaften erst, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.

00:05:22: Da vorgibt es zwar noch um welche Vorgründungsgesellschaften und dergleichen, aber die echte rechtliche Existenz ist damit Eintrauerung.

00:05:29: Bei Umwandlung ist es dann häufig so, dass sich die umwandelnden natürlichen Personen dahinter wünschen, dass doch schon auf diese jetzt erst gegründeten Gesellschaften vielleicht schon ausgegliedert wird, verschmolzen wird und dergleichen.

00:05:45: Und natürlich, weil es dann auch handelsrechtlich und steuerlich möglich ist, möglichst rückwirkend.

00:05:52: Und da ist dann die Frage, die immer wieder auftaucht, kann denn das sein, dass sich rückwirkend auf eine Gesellschaft, die im Rückwirkungszeitpunkt auch gar nicht existiert hat rechtlich, dass ich auf die zum Beispiel verschmelze?

00:06:07: Und die Antwort aus steuerlicher Sicht, und da kommt es ja meistens drauf an, ist, ja, das ist in vielen Fällen tatsächlich möglich.

00:06:15: Also von daher, ein rückwirkender Umwandel auf eine noch nicht existente Gesellschaft kann man grundsätzlich durchführen, sollte natürlich geprüft werden.

00:06:23: Und wer das Ganze nicht glaubt, selbst die Finanzverwaltung sagt das so, das findet sich in Randziffer Null zwei Punkt elf im Umwandlungssteuer Erlass von zwanzig fünfundzwanzig.

00:06:34: Dann habe ich nochmal zwei umsatzsteuerliche Themen mitgebracht.

00:06:36: Das BMF hat am vierzwanzigsten Zehnten zwei Schreiben rausgebracht.

00:06:40: Einmal zur Umsatzsteuerbefreiung für umdelbar geleistete Schul- und Bildungszwecke.

00:06:46: Das ist ja schon lange Schwierendes Thema, wie Schul- und Bildungszwecke umsatzsteuerlich zu behandeln sind.

00:06:53: Oft geht es darum, was habe ich denn dafür Leistung?

00:06:58: Können die Umsatzsteuer frei sein?

00:07:00: Sind in der Zwischenzeit aufgrund EURGH und BFH Rechtsprechung denn Umsatzsteuerpflichtig?

00:07:06: Brauche ich irgendwelche Bescheinigungen dafür?

00:07:08: Ja, nein, das hat jetzt das BMF in dem Schreiben vom vierundzwanzigsten Zehnten dann umfassend aufgearbeitet, auch mit der aktuellen Rechtsprechung.

00:07:16: Aus meiner Sicht besonders bemerkenswert ist, dass ich noch relativ lange Übergangsfristen habe.

00:07:22: Meistens bis zum einundreißigsten, zwölften, zwanzig, siebenundzwanzig, kann ich mich in vielen Fällen noch an die alte Rechtsauffassung des BMF beziehungsweise Behandlung.

00:07:31: dann auch noch, ja, kann ich das eben noch so vornehmen, die entsprechenden umsatzsteuerlichen Einschätzungen.

00:07:39: Das Ganze wird dann auch noch flankiert von einem Informationsblatt des BMF auf am vierundzwanzigsten Zehnten, dem um die Bildungsleistung nach Pagafir, Nummer zwei und zwanzig, Buchstabe A Umsatzsteuergesetz geht.

00:07:51: Jetzt hoffentlich die Sache erstmal rund ist.

00:07:53: Natürlich müssen wir uns das alles angucken, ob das BMF-Schreiben noch irgendwelche Lücken hat.

00:07:58: Aber erst mal sieht es so weit gut aus, dass das Thema jetzt auch vom BMF aufgearbeitet ist.

00:08:05: Ganz kurzer Hinweis noch zum einem BMF-Schreiben vom einundzwanzigsten Oktober.

00:08:10: Es sind jetzt schon die vervielfältiger für die Bewertungsticht Tage ab dem ersten, ersten, zwanzig, sechsundzwanzig herausgegeben worden.

00:08:17: Ich nenne das immer so die Sterbetabellen, weil man anhand dieser Tabellen dann auch immer ganz gut sieht, wie viel Zeit habe ich denn eigentlich noch im Leben?

00:08:27: Natürlich dann eben mit den Verfielfältigern dahinter.

00:08:30: Darum geht es ja in diesen Schreiben.

00:08:32: Ich habe mir das mal angeguckt, einfach noch mal so als Fun Fact.

00:08:35: Wie ist denn das für jetzt neu geborene männliche bzw.

00:08:40: weibliche Kinder?

00:08:41: Was haben die denn für eine Lebenserwartung?

00:08:42: Wie hat sie sich dann so in den letzten zehn Jahren entwickelt?

00:08:45: Und da muss man sagen, ganz besonders nach oben geschossen sind die nicht.

00:08:50: Also vor ungefähr zehn Jahren war es schon bei den männlichen Neugeborenen bei seventy- acht und paar zerquetschten.

00:08:56: Es ist jetzt im Jahr zwanzig sechs und zwanzig immer noch bei seventy- acht zerquetschten.

00:09:01: Und genauso ist es bei den weiblichen Neugeborenen.

00:09:03: Da waren wir bei drei und achtzig Jahren und sind jetzt bei drei und achtzig, eins, neun Jahren.

00:09:08: Also eine größere Lebenserwartung in den letzten zehn Jahren haben wir nicht bekommen.

00:09:14: Ja, und dann zum Abschluss noch einmal zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des Steueränderungsgesetzes.

00:09:24: Wir hatten schon darüber berichtet, dass zu dem ursprünglichen Entwurf sich der Bundesrat geäußert hat.

00:09:29: und der Bundesrat hatte ja gesagt, das ist ja so eine große Belastung für die Bundesländer, finden wir alles nicht so toll.

00:09:35: Jetzt hat die Bundesregierung darauf geantwortet und hat gesagt, na ja, liebe Leute, so ist das nun mal.

00:09:43: Steuerarten müssen wir uns alle das teilen und ihr eben auch.

00:09:47: und bitte kommt uns jetzt nicht mit dem Argument aus dem Investitionsbooster-Gesetz, wo wir als Bund eine ganze Menge von den Steuern übernommen haben.

00:09:54: Davon wollen wir jetzt nichts mehr hören.

00:09:56: Wir müssen also aufteilen.

00:09:58: Aber so für Einzelpunkte hat die Bundesregierung schon angedeutet, da könnte man dem Bundesrat entgegenkommen.

00:10:04: Es wird also hier noch Änderungen geben.

00:10:06: Es bedarf noch der Einigung.

00:10:08: Wir haben es jetzt zum Aufnahmezeitpunkt dieses Podcasts Anfang November.

00:10:14: Es ist nicht mehr viel Zeit bis Ende des Jahres, um das umzusetzen.

00:10:17: Also da können wir nur die Daumen drücken, dass man das dann im parlamentarischen Verfahren noch hinbekommt.

00:10:22: Schauen wir mal.

00:10:23: Schauen wir mal, wie immer.

00:10:26: Und damit kommen wir zu den aktuellen Urteilen der Woche.

00:10:29: Und ich habe eins mitgebracht, einen Beschluss vom BFH.

00:10:34: Da geht es noch einmal um die Abgrenzung von Eingzweckgutschein zu den sogenannten Mehrzweckgutschein.

00:10:41: Diese Systematik kam ja vor ein paar Jahren auf, dass man Gutscheine danach unterscheidet.

00:10:47: Kernelement des Eingzweckgutscheins ist, dass ich weiß, den kann ich in Deutschland einlösen.

00:10:53: dass der Gutschein nur für eine bestimmte Art von umsatzsteuerlicher Behandlung zur Verfügung steht.

00:10:58: Also, dass klar ist, jetzt zu neunzen Prozent oder zu sieben Prozent kann ich die nur einlösen.

00:11:03: Also, Beispiel, wenn ich in meinem lokalen Buch laden einen Gutscheinkaufe, dann weiß ich, ich kann die nur für Bücher und damit für sieben Prozent Umsatzsteuer dann nutzen.

00:11:13: Bei mehr Zweckgutschein, da ist es unklar, zu welchem Umsatzsteuersatz ich dann diesen Gutschein später mal einlösen kann, ob ich das für ein Buch nehme von sieben Prozent oder ob ich damit irgendwelche Altreifen zu neunzehn Prozent kaufen kann.

00:11:24: Damit ist das da unklar.

00:11:27: Auf diese Abgrenzung kommt es natürlich an, wann habe ich dann die entsprechende Umsatzsteuer abzuführen und in welcher Höhe.

00:11:34: Das lag jetzt diesem BfH-Beschluss dann auch zugrunde.

00:11:38: Es gab eine Vorgeschichte zu dem Ganzen der elfte Senat des BfH.

00:11:41: Achtung, der wird abgeschafft zum Ende des Jahres, dieser Senat.

00:11:45: Der hatte diesen Fall schon mal an den EUGH gegeben.

00:11:47: Der EUGH hatte hier auch zu der Abgrenzung dann entsprechend beigetragen.

00:11:51: Und jetzt gab es praktisch das Schlussurteil in diesem Fall.

00:11:55: Also wer sie mit Gutschein zu beschäftigen hat, der sollte sich dann diese Entscheidung nochmal genau angucken.

00:12:01: Das ist der BfH-Beschluss vom XXV Juni, zum Aktenzeichen Römisch-Elf-R-IV aus Vierundzwanzig.

00:12:12: So, und jetzt hast du uns noch zwei spannende Sachen mitgebracht.

00:12:15: Ja, nochmal zum Gutschein für Altreifen.

00:12:19: Hätte ich auch gerne.

00:12:23: Okay,

00:12:23: klickst

00:12:25: du?

00:12:26: Bundesarbeitsgericht hat was entschieden.

00:12:30: Und zwar ging es um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt.

00:12:33: Arbeitgeber sitzt in den USA, Arbeitnehmer sitzt hier ausschließlich und arbeitet auch ausschließlich in Deutschland.

00:12:40: Vereinbart hatten die Parteien die Geltung US-amerikanischen Rechts und zwar konkret des Bundesstaates Illinois.

00:12:50: Dieses Recht sieht nicht vor, dass ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Verteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses hatten.

00:12:58: der noch eins haben und hat geklagt.

00:13:02: Und wie ich ja schon eingeführt habe, das ging dann bis zum Bundesarbeitsgericht.

00:13:06: Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Antrag stattgegeben, mit der Begründung, dass der Paragraf Hundertneun der Gewerbeordnung, der eben einem Arbeitnehmer einen solchen Anspruch verschafft, in eine international zwingende Norm sei oder ist und eben nicht durch die Wahl eines anderen Rechtsstatuts abgewählt werden kann.

00:13:31: Also der Arbeitnehmer hat dennoch einen Anspruch, auch wenn er sonst US-amerikanisches Recht vereinbart hat.

00:13:39: Das war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom achtzehnten Sechsten, zwei Tausendfünfundzwanzig Aktenzeichen, zwei AZR, sechsundneunzig aus Vierundzwanzig.

00:13:50: Ja, und dann noch ein arbeitsrechtliches Urteil des hessischen LAGs.

00:13:55: Das hat einen Sachverhalt zu entscheiden gehabt, der sich um Geschäftsgeheimnisse dreht.

00:14:05: Wir hatten ja drüber berichtet, dass zum ersten April, den neuen §.

00:14:16: Der gibt einem die Möglichkeit auf Antrag, Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstufen zu lassen und den Zugang zu diesen Informationen zu beschränken, die weit über das hinausgehen, was Geschäftsgeheimnis Streitsachen bislang umfassen.

00:14:35: Hier ging es um ein Arbeitnehmer einer Bank.

00:14:40: Die Bank vermutete, dass er verbotenerweise Insiderhandel betreibt und hat dies mit einem Programm, mit einem Computerprogramm versucht zu überprüfen und wollte aus naheliegenden Gründen natürlich nicht in dem Verfahren offenbaren, wie dieses Programm funktioniert und hat eben beantragt Information zu diesem Programm.

00:15:10: zu sperren oder geheim zu halten.

00:15:15: Dem ist das LAG nicht gefolgt und hat gesagt, die eine Funktionsweise oder die Funktionsweise eines Programms ist nur dann eine geheimhaltungsbedürftige Information, wenn sich aus der Beschreibung für fachkundige Personen die Möglichkeit ergibt, diese nachzubilden.

00:15:35: Das war im konkreten Fall wohl nicht vorgetragen worden, so dass der Schutz des Zwei-Dreien-Sieb-Sieb-Azib-Bio hier nicht zum Tragen kam.

00:15:46: Ja, das war die Entscheidung des hessischen LRG vom Dreizehnten Oktober, Zwei-Tausend-Fünfundzwanzig zum Akten, Zeichen, Achtzehn-TA, Sechshundertneunundneunzig aus Fünfundzwanzig.

00:16:00: Ja, und dann darf ich zum Abschluss jetzt auch noch einen Urteil präsentieren, wieder vom BfH.

00:16:05: Es ging grundsätzlich um die doppelte Haushaltsführung.

00:16:09: Hier war es so, dass der Ehemann eine Wohnung mietete und für diese auch bezahlte, obwohl die Ehefrau in dieser wohnte und die dann eben entsprechend nutzte.

00:16:22: Die Ehefrau hat dann in ihrer... Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten, dann aber für ihren Bereich diese Mietaufwendung geltend gemacht und gesagt, na ja, gut, hat ja hier mein Ehegatte getragen, ist ja praktisch so ein Drittaufwand, den ich für Bezogen auf meine Aufwendung dann auch steuerlich geltend machen kann.

00:16:42: Da hat der BfH gesagt, nein, das ist nicht möglich.

00:16:46: Ehegatten, ganz normalen Güterstand der Zugewindgemeinschaft, schmeißen nicht ihr ganzes Vermögen zusammen, schmeißen nicht ihre Einkünfte zusammen und schmeißen auch nicht ihre Aufwendung zusammen.

00:16:58: Jeder Ehegarte bei der Zugewinngemeinschaft ist ein eigenes Individuum, hat sein eigenes Vermögen, auf das der andere auch nicht zugreifen darf, hat seine eigenen Einkünfte und hat seine eigenen Aufwendungen.

00:17:09: Und somit muss ich auch, in dem Fall als Ehefrau, meine eigenen Mietaufwendungen gehabt haben, wenn ich die gelten machen möchte.

00:17:16: Die hatte die Ehefrau nicht, trotz der Zusammenverhandlung.

00:17:20: Die hatte eben der Ehemann und diese Zahlung des Ehemanns können der Ehefrau nicht zugerechnet werden, sodass die Ehefrau entsprechend die Mietaufwendung nicht einkünfte Mindern bei sich geltend machen konnte.

00:17:33: Also muss man hier entsprechend dann auf den Mietvertrag achten, dass dann möglichst dann im Zweifel beide genannt werden oder eben derjenige, der deren wohnt und dass der, der deren wohnt, dann auch die Zahlung leistet.

00:17:44: Das ist das BfH-Urteil vom neunten September, zwanzig, fünfundzwanzig, Aktenzeichen, Römisch, sechs, R, sechzehn, aus dreiundzwanzig.

00:17:55: Und damit sind wir für die Woche wieder durch.

00:17:57: Vielen Dank, dass dabei war es, Steffen.

00:17:59: Aber wieder sehr interessant.

00:18:01: Dann bis zur nächsten Woche.

00:18:02: Und dann bis zur nächsten Woche.

00:18:03: Dankeschön.

00:18:04: Tschüss dann.

00:18:05: Tschüss.

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