Episode 41: Überbrückungshilfen, Bürokratieabbau, Urlaubsabgeltung, Equal Pay, § 7b EStG

Shownotes

Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen wichtigen Hinweis zu den Schlussabrechnungsverfahren der Überbrückungshilfen, weil die Bewilligungsstellen immer häufiger die Rolle des prüfenden Dritten infrage stellen. Die digitale Entlastung deutscher Bürger schreitet voran, denn Bremen und Mecklenburg-Vorpommern wenden zukünftig das "Once-only-Prinzip (OOP)" an. Erste Schritte erfolgen auch im Bürokratieabbau, wo im Bereich Arbeitsschutz mit der Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen begonnen werden soll. Bei den Entscheidungen schafft u. a. diese Woche das LAG Hamm Klarheit zur korrekten Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Elternzeit. Das BAG fällte ein Grundsatzurteil zum Equal Pay und der BFH gewährt keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses. Hören Sie rein, um sich auf den neuesten Stand zu bringen!

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00:00:01: Der ASTW

00:00:01: Podcast.

00:00:03: Ihr wöchentlicher Überblick

00:00:04: zu den wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht mit Dietrich Loll.

00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite seid jetzt über vierzig Folgen Steffen Parsler, Rechtsanwalt von den IT-Richtsanwälten aus Rostock.

00:00:22: Hallo Steffen.

00:00:23: Da haben wir beiden Jubiläum.

00:00:25: Ja, da können wir ja schon mal planen.

00:00:28: Ja, Steffen, wir haben wieder aktuelle und schöne Urteile mitgebracht.

00:00:34: Ich fange mal an mit einem neuen englischen Begriff, der mir aber eigentlich so vom Sinngehalt ganz gut gefällt.

00:00:42: Das ist das once only Prinzip.

00:00:45: Das bedeutet eigentlich soll ich als, sagen wir mal, Steuerbürger, aber vielleicht auch so als Bürger nur einmal meine Daten angeben müssen und dann werden die zu unserer Entlastung dann zwischen den Behörden hin und her geschoben, da wo sie gebraucht werden.

00:01:01: Das finde ich eigentlich ganz gut.

00:01:03: Hier hatte jetzt die Nahrtsverwaltung, die Sendfin aus Bremen zu diesem Thema geschrieben.

00:01:09: Da geht es um die Entlastung von Elterngeldantrags.

00:01:14: In dem Fall fast Beschwerden, dass ich immer wieder die Angaben machen muss.

00:01:17: Hier soll es dann also einen direkten Zugriff auf Daten vom Finanzamt durch die entsprechenden Elterngeldbehörden geben.

00:01:24: Und das finde ich an sich eine gute Idee.

00:01:27: immer dieser Papierkram fürchterlich, fürchterlich.

00:01:30: In dieselbe Richtung geht das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

00:01:34: Da geht es um die Daten der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung und den entsprechenden Lohnsteuerabzug.

00:01:41: Da soll es dann eben so sein, dass die Versicherungen direkt ihre Daten an das Bundeszentrum für Steuern die verarbeiten das Ganze und dann kann man das als Arbeitgeber entsprechend für einen Lohnsteuerabzug dort abrufen und dann alles richtig abführen.

00:01:56: Also von daher, das wäre doch echt mal eine Erleichterung, wenn das so alles funktioniert und eben nicht nur in den beiden genannten Bundesländern, sondern in allen Bundesländern.

00:02:06: Dann mein dritter Punkt, weil wir in der Praxis damit immer wieder konfrontiert und gefragt werden.

00:02:12: Es geht um die E-Fahrzeuge und die neue, seventy-fünf Prozent Abschreibung.

00:02:17: Also erst mal die Frage, gilt das denn nur für wirklich Fabrik neue Fahrzeuge oder gilt das auch für Gebrauchtfahrzeuge?

00:02:24: Antwort, das gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge.

00:02:27: Wir haben nichts im Gesetzestext gefunden, was da drin steht, das ist nur für ein neues Fahrzeug.

00:02:32: Macht ja auch Sinn, die gebrauchten müssen ja auch wieder auf dem Markt und irgendwie attraktiv werden.

00:02:37: So, jetzt könnte man ja, wenn man, finde ich, ist auf die Idee kommen, okay, ich habe ein E-Fahrzeug.

00:02:42: Die seventy fünf Prozent aber findet für mich keine Anwendung, weil ich das eben schon habe bei mir im Bestand.

00:02:47: Also was mache ich, ich verkaufe das und kaufe es dann gleich wieder zurück.

00:02:50: Dann habe ich auch wieder neu angeschafft, das E-Verzeugung kann dann wieder die seventy fünf Prozent aber gelten machen.

00:02:55: Das.

00:02:56: könnte vielleicht Gestaltungsmissbrauch sein.

00:02:59: Das sollte man tatsächlich nochmal genauer prüfen, ob das in dem jeweiligen Fall dann auch wirklich dazu führt, dass ich die seventy-fünf Prozent A verbekomme oder nicht eher mit dem Finanzamt, weil ich, wie gesagt, dann hier einen Gestaltungsmissbrauch begehe.

00:03:14: Ja, dann haben wir noch ein Thema aus dem Bereich Corona, was wir in der Praxis immer wieder feststellen, das Bewilligungsstellen, zum Beispiel die N Bank oder die L Bank, Nicht nur die Corona-Hilfen überprüfen, unternehmen, schauen, ob man berechtigt gewesen ist oder nicht, sondern, dass die auch danach gucken, war denn der prüfende Dritte überhaupt ein legitimer prüfender Dritter oder hatte der Beziehung zu dem hier zu prüfenden Unternehmen?

00:03:45: und ja, was da im Plan dazu führt, dass sich vielleicht kein legitimer prüfender Dritter war.

00:03:50: Um geht es, wenn ich als Prüfner Dritter an dem Unternehmen beteiligt war und da geht es nicht darum, dass ich irgendwie die Mehrheit haben muss oder dass ich irgendwie twenty-fünf Prozent nur habe und damit irgendwie eine Sperrminderheit oder dass ich ja zehn Prozent habe.

00:04:04: Es reicht auch ein Minianteil.

00:04:07: Da werden die schon höhere die Bewegungsstellen oder wenn ich als Prüfner Dritter zu jemanden, der in dem zu fördernden Unternehmen beteiligt ist.

00:04:17: eine irgendwie geartete vermehre Beziehung habe, auch das kann schon dazu führen, dass mir die Stellung als Prüfender Dritter dann abgesprochen wird, was dann aber auch dazu führt, dass das Unternehmen nie einen Prüfenden Dritten hatte und damit die Anträge aus diesem Grund schon komplett verweigert werden könnten.

00:04:32: Also das ist eine latente Gefahr, die im Augenblick besteht.

00:04:37: So, und jetzt hast du uns ja schon fast was Lustiges mitgebracht, Steffen.

00:04:42: Ja, also erstmal nochmal einen Nachtrag zu deinem letzten Thema Interessenkollision.

00:04:46: Kennen wir ja alle aus dem Gesellschaftsrecht.

00:04:48: Insofern ist ja die Interessenlage ähnlich.

00:04:52: Ja, zur Sommerzeit.

00:04:54: Die ist ja, wie wir alle so hoffe ich seit gestern wissen, erstmal wieder vorbei.

00:05:00: Ich hatte das mal zum Anlass genommen und mir mal überlegt, wir haben ja für alles in Deutschland Rechtsgrundlage sicher auch dafür eine.

00:05:09: Und da bin ich dann auf ein Gesetz gestoßen.

00:05:11: Das heißt Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung.

00:05:16: Und da findet sich tatsächlich die Regelung, dass die gesetzliche Zeit die mitteleuropäische Zeit ist.

00:05:22: Also Greenwich Mean Time früher, GMT kennen wir vielleicht noch.

00:05:27: Und diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.

00:05:32: Das ist also unsere unsere Normalzeit, die wir jetzt auch haben.

00:05:36: Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die Mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit.

00:05:41: Die Mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden.

00:05:49: In § V dieses Gesetzes ist geregelt, dass das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt ist, eine Sommerzeit einzuführen oder eben auch abzuschaffen.

00:05:59: Momentan sieht alles wieder herum.

00:06:02: nicht so aus, als würde demnächst die Sommerzeit abgeschafft werden, weil sich die europäischen Staaten ja nicht einig werden können, was abgeschafft wird, die Sommerzeit oder die Winterzeit.

00:06:15: Ist ein Dauerbrenner, wird uns wahrscheinlich auf alle Ewigkeiten hin noch weiter so begleiten.

00:06:22: Ach, vielen Dank.

00:06:23: Mein Juristenherz geht auf so schön formuliert.

00:06:25: Vielen Dank.

00:06:26: Ja, und dann hast du jetzt noch mal wie so ein Trüffelschwein versucht, so ein bisschen zum Bürokratieabbau, was zu finden.

00:06:32: Ja genau,

00:06:33: alle reden über Bürokratieabbau und ich versuche tatsächlich, weil ich ja grundsätzlich ein optimistischer Mensch bin, Dinge zu suchen, die dafür auch sprechen, bin auch fündigt geworden.

00:06:44: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gesamtkonzept vorgelegt zum Bürokratieabbau und in der ersten Stufe soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbau für Betriebe abgeschafft werden, die weniger als fünfzig Beschäftigte haben.

00:07:04: Das würde nach Schätzung tatsächlich onehundertdreienzwanzigtausend Sicherheitsbeauftragte beschäftigen.

00:07:12: Das würde ich tatsächlich mal als Bürokratieabbau bezeichnen.

00:07:17: Mal gucken, ob es so weitergeht.

00:07:19: Das würde ja einiges helfen.

00:07:22: Ansonsten noch ein kleiner Hinweis von mir aus dem steuerlichen Bereich.

00:07:26: Ein Hinweis auf Paragraph hundertundfünfzig Absatz vier AO, der gilt schon.

00:07:30: Da gibt es eine Berichtigungspflicht nach Außenprüfungen.

00:07:33: Also, wenn in der Außenprüfung etwas festgestellt oder vereinbart worden ist, zum Beispiel, dass ein Wirtschaftsgut mit einer anderen AFA belegt wird, dann bin ich als Steuerpflichtiger, nicht als Steuerberater, sondern als Steuerpflichtiger verpflichtet, das Finanzamt jetzt über diesen hundertundfünfzig Absatz vier AO darauf hinzuweisen.

00:07:51: Achtung, ich hatte ja eigentlich eine andere AFA vorgenommen.

00:07:54: Und die müsste korrigiert werden.

00:07:57: Wie gesagt, der steuerpflichtigen trifft diese Pflicht.

00:08:00: Wenn der Steuerberater das übernehmen soll, mein Praxishinweis, bitte noch mal einen extra Auftrag dafür holen, den Mandanten darüber informieren, dass es gemacht werden müsste.

00:08:08: Aber es besteht erst mal aus dem normalen Steuerberatungsauftrag, keine Pflicht, diese Berichtigungspflicht durchzuführen.

00:08:15: Dafür braucht es einen extra Auftrag.

00:08:17: Ja, dann kommen wir mal zu unseren aktuellen Urteilen, Steffen.

00:08:20: Und ich... habe eins mitgebracht, auf das habe ich schon länger gewartet.

00:08:25: Ich als Fachberater für Unternehmensnachfolge brauche ja immer schöne Sachen aus der Nachfolge.

00:08:30: Da bin ich auf ein Urteil gestoßen.

00:08:34: Da gab es schon im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, im Juni, Und Sie wissen ja wahrscheinlich, ich kann zu Lebzeiten ein Familienheim zwischen den Ehegatten steuerfrei übertragen.

00:08:53: Das steht in den Ärztenabsetzen Nummer vier A, Erbschaftsteuergesetz, nur zwischen Ehegatten und es muss zu Lebzeiten sein.

00:09:00: So, jetzt steht im Gesetz, ich kann dann eben entsprechend das Eigentum oder Teileigentum an dem Familienheim übertragen.

00:09:07: Was jetzt in dem Fall gemacht worden ist, da hat die Ehefrau, die das Familienheim hatte, in eine GBR diese gemeinsam mit dem Ehemann, Fünfzig, Fünfzig gehalten hat, eingebracht.

00:09:17: Sodass der Ehemann jetzt irgendwie Fünfzigprozentiges Gesamteinseigentum an dem Familienheim bekommen hat.

00:09:22: Aber nicht Eigentum oder Teileigentum.

00:09:25: Und der Steffen und ich als Juristen würden schon sagen, na ja, das ist ja schon Unterschied, echtes Eigentum oder Gesamtinseigentum.

00:09:31: Noch mal kleiner Hinweis, eigentlich Gesamtinseigentum.

00:09:35: Gibt es nicht mehr seit dem MOPAC, ist abgeschafft worden.

00:09:38: Für Erbschaftsteuergesetz Zwecke gibt es es aber noch, §.

00:09:41: IIa, Erbschaftsteuergesetz fingiert, dass es Gesamteinseigentum noch gibt.

00:09:46: Also, das ist jetzt in die GBR eingebracht worden.

00:09:47: Jetzt die Frage, können wir da eben entsprechend familienheimensteuerfrei zwischen den Ehrgarten übertragen über diesen Weg?

00:09:54: Das FG, was darüber schon zu entscheiden hatte, hat gesagt, ja, das geht, und das hat der BfH jetzt bestätigt, dass der Drei-Zen-Abseits-Einzummer-Vier-A genau für so eine Konstellationen dann auch gelten soll.

00:10:05: Also von daher direkte Eintragung.

00:10:07: Ein Bringung in eine GmbH ist dann eben auch möglich.

00:10:12: Das ist das Urteil des BfH vom vierten Juni, zwanzig, fünfundzwanzig, Aktenzeichen, Römisch-Zwei-R, achtzehn aus dreiundzwanzig.

00:10:23: Und dann nochmal zum BFH, jetzt eine Bestätigung eines Finanzgerichts, Urteils, was wir hier auch schon besprochen hatten.

00:10:31: Da ging es auch wieder um ein Ehepaar, die hat ein Grundstück, auf dem Grundstück stand ein Gebäude, das Gebäude war sanierungsbedürftig und die haben sich das angeguckt und gesagt, sanieren wird teuer, reißen wir den ganzen Kram doch ab und bauen neu.

00:10:44: Jetzt haben die das also neu gebaut und es ist genauso wie vorher, sind halt Wohnungen entstanden und auch selber Anzahl, selber Größe.

00:10:53: Und trotzdem wollten die jetzt also die Sonderabschreibung nach sieben BESDG für diese neu geschaffenen Wohnraum dann haben.

00:11:02: Und hat der BFA jetzt gesagt, nein, das kriegt ihr nicht.

00:11:05: Denn vorher war Wohnraum vorhanden, jetzt ist Wohnraum vorhanden, es hat sich nicht verbessert, nicht vergrößert, das ist nichts anderes geworden.

00:11:13: Da gibt es keine... Sieben-B-Abschreibung für diese Situation.

00:11:17: Man müsste sich natürlich jetzt mal Gedanken machen, wie es ist, wenn dann eben mehr gebaut wird oder wenn die Konstellationen irgendwie ein bisschen anders sind.

00:11:23: Da kann es natürlich auch ein bisschen Spielraum geben.

00:11:26: Aber jedenfalls für das, wenn ich eins zu eins etwas ersetze, gibt es keine Sieben-B-Abschreibung.

00:11:30: Das ist das BfH-Urteil vom zwölften August, zwanzig, fünfundzwanzig zum Aktenzeichen Röhmisch, neun, R, vierundzwanzig aus, vierundzwanzig.

00:11:41: Ja, und dann noch so einen kleinen Gruß, etwas Positiven aus Münster, natürlich FGMünster, da gibt es ja meistens eher steuerpflichtigen freundliche Urteile.

00:11:54: Da ging es darum, dass der Steuerpflichtige die Aussetzung der Vollziehung beim Gericht beantragt hat.

00:12:00: Und da ist es dann so, dass auch das Finanzamt entsprechende Unterlagen dem FGM zuführen muss und den geben muss, damit dann eben das FG dann auch entscheiden kann.

00:12:11: Das hat das Finanzamt hier aus Sicht des FGs nicht ordentlich gemacht und aufgrund dessen einfach, weil das Finanzamt nicht ordnungsgemäß die Unterlagen übersandt hat, hat dann das FG Münster die Aussetzung der Vollziehung dann entsprechend auch gewährt.

00:12:26: Also so kann es dann halt auch mal laufen, wenn das Finanzamt nicht mitarbeitet.

00:12:30: Das ist wiederum der Beschluss des FG Münster vom neunundzwanzigsten September, Und dann hast du uns auch noch mal zwei Perlen mitgebracht, Steffen.

00:12:48: Ja, zwei Perlen kann man schon sagen.

00:12:50: Also einmal habe ich eine Entscheidung mitgebracht, dass dritten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Übertragung von Urlaubsansprüchen, die schon eine geraume Zeit zurückliegen.

00:13:04: Arbeitnehmerin hatte einen Beschäftigungsverbot bekommen.

00:13:10: Kind entbunden, ist dann in älteren Zeit gegangen und nach dieser Zeit wollte sie den Urlaub, der ihr vor dem Beschäftigungsverbot nicht gewährt werden konnte und vor der Elternzeit auch nicht dann nehmen.

00:13:26: Da hat der Arbeitgeber ins Gesetz geschaut und hat gesagt, Paragraph sieben Absatz drei Bundesurlaubsgesetz, sagt doch, wenn der Urlaub der grundsätzlich im Kalender auf einen Kalenderjahr gewährt werden, muss aus Gründen der Person des Arbeitenehmers nicht gewährt werden kann, dann muss er in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres genommen werden, sonst verfällt er.

00:13:55: Ja, es gibt aber auch noch andere gesetzliche Grundlagen unter anderem im Mutterschutzgesetz und im Gesetz für Erziehungsgeld und Erziehungszeit.

00:14:06: Dort ist geregelt, dass Urlaub, der einmal vor dem Beschäftigungsverbot oder einmal vor der Elternzeit nicht gewährt werden kann, dann nach Ende von Beschäftigungsverbot und Elternzeit in dem laufenden und kommenden Urlaubsjahr gewährt wird.

00:14:22: Jetzt haben wir das eine Gesetz und haben das andere Gesetz.

00:14:24: Und jetzt war spannend, wie das LAG Ham da sieht und das LAG Ham in grenzenloser Weisheit sagt, das sind zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, die schließen sich nicht mal aus.

00:14:36: Und die Regelungen für Mutterschutz und Elternzeit sind spezieller.

00:14:40: Das heißt, die Arbeitnehmerin kann dann auch nach mehreren Jahren ihren seinerzeit nicht genommenen Urlaub nehmen.

00:14:50: Es ist keine überraschende Entscheidung, aber mal eine aus meiner Sicht sehr wichtige Klarstellung, wie diese einzelnen Gesetze zueinander zu betrachten sind.

00:15:01: Das war das Urteil vom Elften September, bis LAG haben, Aktenzeichen, dreizehn SLA, dreihundertsechzehn aus fünfundzwanzig.

00:15:12: So, und dann habe ich noch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

00:15:17: Das hat vor einem Jahr, gab es mal eine doch recht große Aufregung zu einer Entscheidung des Landesarbeitskriegs Baden-Württemberg vom ersten Oktober, im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenzeichen im Aktenze.

00:15:58: dass die diesen Anspruch nicht bekommt, weil es kommt nicht auf das konkrete Gehalt an, was dieser vergleichbare Arbeitnehmer bekommt, sondern der Durchschnitt aller Arbeitnehmer, die vergleichbar mit diesem männlichen Kollegen die gleiche Arbeit leisten.

00:16:18: Das heißt, der Unterschied zwischen der Vergütung der Arbeitnehmerinnen und zu dem Durchschnitt der vergleichbaren männlichen Kollegen ist maßgeblich und hatte seinerzeit eben die Entscheidung, die Klage der Arbeitnehmerinnen abgewiesen.

00:16:35: Das hat das BRG jetzt aufgehoben und hat gesagt, nein, es kommt nicht auf diesen Medien an, sondern es kommt auf diesen einzelnen Arbeitnehmer an.

00:16:43: Wenn das eine Ungleichbehandlung darstellt, gleiche Arbeit, unterschiedlicher Lohn, dann wird vermutet, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorliegt.

00:16:54: Und wenn der Arbeitgeber diese Vermutung nicht widerlegen kann, dann ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, dass er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat.

00:17:04: Also es kommt auf den Einzelnen an, nicht auf den Medien.

00:17:07: Das ist also aus meiner Sicht eine sehr wegweisende Entscheidung.

00:17:10: und Was soll ich sagen, Dietrich?

00:17:12: Das wird wahrscheinlich jetzt zu einer Welle von Prozessen führen, weil es findet sich immer irgendein Arbeitnehmer, der vermeintlich die gleiche Arbeit macht wie die Kollegen und mehr verdient.

00:17:26: Das ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom XXIII.

00:17:28: Zehnten, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend, Zwei-Tausend,

00:17:36: Ja, sehr spannendes Urteil.

00:17:38: Vielen Dank dafür, Steffen.

00:17:39: Da müssen wir mal gucken, wie das da weitergeht.

00:17:41: Also, mal sehen, wie die Praxis drauf reagiert.

00:17:43: Bin ich auch sehr gespannt.

00:17:45: Ja, das war's dann für diese Woche wieder von unserer Seite.

00:17:48: Vielen Dank, dass du dabei warst, Steffen.

00:17:50: Immer wieder gerne.

00:17:51: Und dann hören wir uns nächste Woche wieder.

00:17:53: Bis dann.

00:17:53: Tschüss.

00:17:54: Tschüss.

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