Episode 40: Steueränderungsgesetz, Kassengesetz, Gewerbeummeldung, Impfschäden, Kündigung wegen Gewalt, § 28a ErbStG

Shownotes

Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben u. a. ein Update zu korrekten Empfängerdaten für Überweisungen an Finanzämter und die Bundesknappschaft sowie zum aktuellen Stand des Steueränderungsgesetzes in Deutschland. Sie informieren auch über Vereinfachungen bei der Gewerbeummeldung und die vom BMF überarbeiteten FAQs zum Kassengesetz. Im Bereich aktuelle Entscheidungen sind dieses Mal mit dabei: das LAG Niedersachsen zur fristlosen Kündigung wegen körperlicher Gewalt gegen einen Vorgesetzten, der BFH zur Liebhaberei bei der Vermietung von Ferienwohnungen und der BGH zur Amtshaftung bei Impfschäden. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten und aktuelle Entwicklungen nicht zu verpassen!

Transkript anzeigen

00:00:00:

00:00:10: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wieder, wie immer, Rechtsanwalt Steffen Passler von der ETI Rechtsanwälten aus Rostock.

00:00:19: Hallo, Steffen.

00:00:20: Hallo, Dietrich.

00:00:22: Schön, dass du dabei bist.

00:00:24: Jetzt in der Herbstfähigenzeit.

00:00:27: Wuppen war das einfach auch nochmal gemeinsam und starten mal rein in unsere aktuellen Themen.

00:00:32: Ich habe was mitgebracht, mal wieder zu dem Thema Verification of Payee.

00:00:38: Da geht es ja darum, dass seit dem neunten Zehnten bei den Banken der Empfänger einer Zahlung mit der entsprechenden Kontonummer abgeglichen wird.

00:00:47: und wenn es dann eben da Themen gibt, dass sich dann unter Umständen die Bank meldet oder die Überweisung nicht durchgeht.

00:00:52: Ein Hinweis, Überweisung an die Minijobzentrale dort Bitte als Empfänger die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See angeben.

00:01:01: Und als Verwendungszweck die achtstellige Betriebsnummer und den jeweiligen Beitragsmonat, dann sollte dort das Geld auch ankommen.

00:01:09: Zum anderen hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein mitgeteilt, das Überweisung ein Finanzämter in Schleswig-Holstein.

00:01:18: dass da als Empfänger das konkrete Finanzamt genannt werden muss.

00:01:23: Achtung, in der letzten Folge hatten wir berichtet in Bayern, da musste der Freistaat Bayern ganz allgemein genannt werden, nicht das konkrete Finanzamt, hier in Schleswig-Holstein, da muss dann das konkrete Finanzamt wieder genannt werden.

00:01:36: Als Nächstes habe ich eine Information der Bundesregierung mitgebracht, die ganz spannend ist.

00:01:43: Da gab es eine kleine Anfrage und es ging um Schenkungen beziehungsweise Erbschaften mit einem Wert über sechsundzwanzig Millionen Euro.

00:01:52: Sie werden wissen, wenn ich bei über sechsundzwanzig Millionen Euro bin, da gelten die normalen Dreizehn A, Dreizehn B Erbschaftssteuergesetz Befreiung für Unternehmensvermögen nicht, sondern wir haben dann Spezialvorschriften, einmal den Dreizehn C Erbschaftssteuergesetz, das sogenannte Abschmelzungsmodell und es gibt dann nochmal einen Steuererlass nach achtundzwanzig A Erbschaftssteuergesetz nach der Verschonungsbedarfprüfung.

00:02:17: Es ging jetzt hier um diesen Steuererlass nach achtundzwanzig A Erbschaftssteuergesetz.

00:02:21: Und wie oft der denn eigentlich beantragt und gewährt worden ist?

00:02:25: In den zwanzigvier und zwanzig waren das wohl einundvierzig Schenkungen und vier Erbschaften, also nicht so viel, aber dann in der Summe, um was es geht, dann doch wieder viel, denn der Gesamtwert dieser einundvierzig Schenkungen und vier Erbschaften, der betrug elf Komma eins Milliarden Euro.

00:02:41: Und da sind dann eben entsprechende Steuererlasse dann auch gewährt worden.

00:02:44: Also.

00:02:46: Wenn man dann eben in den Bereich kommt, dann kann sich der Ahrbschaftsteuergesetz dann auch lohnen.

00:02:52: Ja, und dann hast du uns noch was mitgebracht, Steffen.

00:02:55: Ja, wahrscheinlich andere Einkommensliga.

00:02:58: Es geht um Verbraucherkreditverträge.

00:03:01: Da ist die Bundesrepublik verpflichtet, bis zum zwanzigsten November zweitausendfünfundzwanzig eine EU-Richtlinie umzusetzen.

00:03:09: Das soll auch passieren.

00:03:11: Danach sollen allgemein Verbraucher-Darlingsverträge künftig auch in Textform geschlossen werden können, statt wie bisher nur in Schriftform.

00:03:21: Allerdings soll die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden und stärker an die Vorgaben für Immobiliarverbraucher-Darlingsverträge angeglichen werden.

00:03:32: Ja also Fluch und Segen und ein Wort Wurm.

00:03:37: Da neu ist auch von der Gewerbeummeldung.

00:03:41: Also wenn man sein Gewerbebetrieb verlegen will, musste man bislang das Gewerbe beim bisherigen Gewerbeamt abmelden.

00:03:48: Das soll entfallen zukünftig.

00:03:50: Soll es reichen beim Umzug in einen anderen Gewerbebezirk.

00:03:54: Dort das Unternehmen anzumelden.

00:03:57: Dieses Gewerbeamt soll sich dann um die Abmeldung bei dem alten Gewerbeamt kümmern.

00:04:04: Hoffentlich klappt das so.

00:04:06: Also das ist ja wirklich auch mal eine schöne Änderung.

00:04:08: Das erleichtert einiges.

00:04:10: Oft wird das ja vergessen, überhaupt nicht darum zu kümmern.

00:04:13: Aber dass es dann eben hier einen Schritt für den Gewerbetreibenden wegfällt, das ist ja dann schon... Das

00:04:18: wäre gelebte Bürokratieabbau.

00:04:21: In der Tat, genau.

00:04:23: Dann bist du auch gleich wieder dran.

00:04:25: zum Steueränderungsgesetz.

00:04:26: Da gab es noch mal Fragen, was ist denn da so Inhalt?

00:04:28: und da hast du uns auch noch mal ein paar Punkte mitgebracht.

00:04:31: Ja, es geht um die weitere Stärkung des Ehrenamtes.

00:04:35: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen wird auf soll auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.

00:04:43: Der Übungsleiter Freibetrag auf dreitausend dreihundert Euro und die Ehrenamtspauschale wird auf neunhundertsechzig Euro angehoben.

00:04:51: Die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung wird auf einhunderttausend Euro erhöht.

00:04:57: und ganz wichtig, der E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.

00:05:04: Also zukünftig kann man also auch gemeinnützig zocken.

00:05:10: Ja, dann kann man sich auch noch mal fragen, dass man der Teile des geplanten Steueränderungsgesetzes, das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das ist das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden.

00:05:36: Es gab eine erste Lesung und dann ist das Ganze in den Finanzausschuss gegeben worden.

00:05:40: Und jetzt hat auch schon der Bundesrat Stellung dazu genommen, nämlich am siebzehnten, zehnten.

00:05:47: Der Bundesrat findet aus Sicht der Länder, dass jetzt kein so gelungenes Gesetz, die Länder würden hier finanziell überfordert und unangemessen belastet durch dieses Gesetz.

00:05:55: Man fordert dann dort auch nochmal Anpassungen.

00:05:59: Wir müssen dann also mal schauen, was dann am Ende beim Finanzausschuss rauskommt, weil dann kommt es wieder das Ganze zum Bundestag und wird dann hoffentlich noch vor dem Jahresende verabschiedet.

00:06:09: Also auch da müssen wir mal Daumen drücken, dass das alles noch klappt.

00:06:13: Als letztes Formier da nochmal zwei Hinweise.

00:06:15: Einmal zum Kassengesetz, wenn man sich da aktuell informieren möchte.

00:06:20: Es gibt überarbeitete FAQs des Bundesfinanzministeriums.

00:06:24: Also da gerne nochmal danach googeln.

00:06:27: Da gibt es eben den aktuellen Stand.

00:06:30: wo dann eben die entsprechenden Fragen und Antworten aufgeführt sind.

00:06:34: Das aktuelle Stand ist hier der fünfte Zehnte, auch vom fünften Zehnten, auch wieder vom BMF.

00:06:40: Gibt es einen Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungen, also zur E-Rechnung ab dem ersten, ersten, zwanzig, fünfundzwanzig.

00:06:48: Auch hier findet sich das aktuelle Schreiben auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

00:06:54: Und damit kommen wir auch schon zu den aktuellen Urteilen der Woche.

00:06:59: Und normalerweise ist bei uns ja so die Aufteilung der Steffen Pasa macht die zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen Sachen und ich eher das Steuerliche.

00:07:07: Jetzt habe ich aber mal was vom BGH mitgebracht.

00:07:11: Da ging es darum, was ist denn eigentlich, wenn es ein Aufklärungsbehandlungsfehler gibt und dann in entsprechende Schäden daraus entstehen, bei einer Corona-Impfung?

00:07:23: Das ist jetzt also bis zum BGH gegangen und da wollten die Kleger entsprechend das Geld von dem behandelnden Arzt haben.

00:07:31: Und der BGH hat jetzt entschieden, dass die Corona-Impfung jedenfalls bis zum siebten, vierten, zwanzig, dreiundzwanzig die entsprechenden Schutzimpfungen, die ja vorgenommen worden sind, dass es zwar der Arzt gemacht hat, aber dass es nicht der Arzt in seiner eigenen Stellung dann durchgeführt hat, sondern dass er dies in Ausübung eines ihm an vertrauten öffentlichen Amtes gehandelt hat.

00:07:56: Also er praktisch als Vertreter des Staates diese Impfung vorgenommen und sie werden jetzt schon ein Gefühl dafür haben, in welche Richtung das geht.

00:08:03: Wenn er das praktisch nur als Vertreter des Staates gemacht hat, dann ist er nicht persönlich für etwaige Impfschäden hafbar, sondern da muss man sich dann im Wege der Amtshaftung nach Artikel thirty-four Satz eins Grundgesetz an den Staat halten.

00:08:20: Und Steffen, du hattest in der Vorbesprechung schon ein bisschen gelächelt.

00:08:23: Da wird es dann nicht so einfach.

00:08:25: Genau, weil dann geht dann das Feilessigkeitsprivileg und dann wird es schon sehr schwierig hier den Staat in Anspruch zu nehmen.

00:08:32: Also von daher, bei Impfschäden muss man sich auf einen langen und ja, kostspieligen Weg einlassen.

00:08:39: So, und dann nochmal zwei Urteile von dir.

00:08:41: Ja, einmal LHG Mecklenburg-Vorpommern, jetzt sitzt in Rostocker zu meinen Heimat-LHG, hatte einen Fall zu entscheiden.

00:08:48: Da ist ein Personaldezernent seit fünf Jahren freigestellt von seiner Uni, Universitätsklinik.

00:08:58: irgendwann hat es ihm wohl gelangweilt, und jedenfalls ist er dann tätig geworden für eine Rechtsanwaltskanzlei in Rahmen einer Nebentätigkeit.

00:09:08: Das fand die Universitätsklinik gar nicht lustig und hat ihm wegen Wettbewerbs... widrigen Verhaltens entlassen, gegen die Kündigung Österreich vorgegangen.

00:09:21: Zu Recht, wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern sagt, weil seine Tätigkeit dort in dieser Anwaltskanzlei stellt kein Wettbewerb zur Universitätsklinik dar.

00:09:36: Kann man so sehen, denke ich, was mich so überrascht hat, ist fünf Jahre freigestellt unter Vorzahlung der Vergütung die Universitätsklinik.

00:09:44: kann sich es offensichtlich leisten.

00:09:46: Ja, das klingt gut.

00:09:48: So, ich hatte vergessen, übrigens Urteil und Aktenzeichen und so zu nennen, mach du doch mal bitte Deins, dann mach ich gleich mal.

00:09:53: Ja, das ist die Entscheidung des Ereligemäcklern.

00:09:54: wie vor, wir haben am zwölften August, zwei Tausend, vierundzwanzig zum Aktenzeichen fünf SLA, hundert, achtundzwanzig aus vierundzwanzig.

00:10:03: und jetzt deine BGH-Entscheidung noch.

00:10:05: Ja, danke schön.

00:10:06: Das war das Urteil vom neunten Oktober, zwanzig, fünfundzwanzig.

00:10:11: Aktenzeichen Römisch III ZR, einhundertachtzig aus vierundzwanzig.

00:10:17: Damit ist das auch nachgeliefert.

00:10:19: und du hast dann noch mal einen kleinen Krimi aus Niedersachsen.

00:10:23: Genau, das LHG Niedersachsen hatte eine außerordentliche fristlose Kündigung zu prüfen.

00:10:31: Was war da passiert?

00:10:34: Ein Arbeitnehmer hat Pflichtwidrig, ein privates Handy genutzt, darauf angesprochen von seinem Vorgesetzten, hat er reagiert mit, hau ab hier, hat nach diesem Vorgesetzten getreten und ihn weggestoßen.

00:10:53: Das alles hatte noch nicht die Qualität einer Beleidigung oder Körperverletzung.

00:10:58: Das muss man wissen.

00:11:00: Trotzdem hat das allergeniedere Sachsen gesagt, das reicht für eine ausordentliche Kündigung auch ohne vorhergehende Abmahlung.

00:11:08: Also schon eine gewisse Verschärfung aus meiner Sicht für die Gründer einer ausordentlichen Gündigung.

00:11:14: Das war das Urteil des LHG Niedersachsen vom twenty-fünfundzwanzigsten August.

00:11:19: zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen.

00:11:22: Fünfzehn SLA dreihundert fünfzehn aus Fünfundzwanzig.

00:11:27: So, nun haben wir doch noch was Steuerliches, oder?

00:11:29: Ja, ich bring gleich noch was Steuerliches, aber zu dem Urteil, was du gerade genannt hattest auch noch mal so.

00:11:35: aus meiner Sicht.

00:11:36: Ich bin ja auch Arbeitgeber.

00:11:37: Also ich würde dann immer ein Arbeitsrechter noch mal fragen in den Situationen, was du gerade meintest, hätte dich jetzt hier auch überrascht.

00:11:44: Das ist ja so fein zisiliert.

00:11:46: Man weiß ja gar nicht, wie man jetzt eigentlich reagieren soll.

00:11:49: Reicht ne Abmahnung, muss ich außerordentlich kündigen, was soll ich tun?

00:11:53: Also da sollte man sich schon professionell den Rat suchen, damit man hier

00:11:56: mit

00:11:56: ihm vorgeht.

00:11:57: Also wirklich schwierige Materie.

00:12:00: Ja, schwierige Materie, was Steuerliches.

00:12:02: Es geht um allen diejenigen, die mit Fähenwohnungen zu tun haben oder Mandanten beraten, die eine Fähenwohnung haben.

00:12:09: Aus meiner Sicht gar nicht so ein einfaches Thema, gerade wenn es in allen möglichen Bereichen um die steuerliche Behandlung geht.

00:12:15: Ein Thema ist unter anderem, habe ich denn eigentlich eine Gewinnerzielungsabsicht oder liegt Liebhaberei vor, das taucht immer wieder auf das Thema.

00:12:26: Das muss man sich dann eben schon genau angucken.

00:12:28: Und das musste hier in meinem Fall der BfH auch machen.

00:12:31: Der BfH hat erst mal gesagt, okay, wir müssen, wenn ich eine Ferienwohnung, immer wieder wechselnde Feriengäste vermietet, dann schauen, dass wir das mit einer Dauervermietung vergleichen.

00:12:42: Weil bei einer Dauervermietung habe ich normalerweise Gewinnerzielungsabsicht.

00:12:45: Wenn das immer wechselnde Gäste sind, da weiß ich ja nicht so richtig, was ich übers Jahr verdiene.

00:12:49: Und da kann das dann halt schon mal sein, dass ich durchgehend Verluste mache.

00:12:52: Das war hier in dem Fall.

00:12:54: auch so und, dass ich dann vielleicht doch sagen muss, Liebhaberei.

00:12:58: Warum sich der BFH das Ganze dann jetzt hier nochmal ganz genau angeguckt hat und dann im Endeffekt auch dem vorhergehenden Finanzgericht Rheinland-Pfalz, den Fall aus meiner Sicht um die Ohren gehauen hat, ist, dass man schauen muss, wie sind denn die Verhältnisse.

00:13:14: Und der BFH hat gesagt, pass auf, wenn du bei der ortsüblichen Vermietungszeit, also ein Unterdehr von Es gibt so eine twenty-fünf Prozent Grenze, und wenn ich unter twenty-fünf Prozent der Ort üblichen Vermieterungszeit habe, dann könnte es ein Thema geben.

00:13:34: Das hat das.

00:13:36: FG in dem Fall sich nicht so ganz genau angeguckt und das FG hat aus Sicht des BFA das nicht richtig gemacht, dass man sich das Ganze über ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren anschauen muss.

00:13:45: Das FG hat in deutlich geringeren Zeitraum sich angesehen, sodass es da eben dann auch mal zu Spitzen kommen kann, die dann eben nicht repräsentativ sind.

00:13:54: Das Ganze ist an das FG Rheinland-Pfalz wieder zurückgegangen, heißt aber für all diejenigen, die eine fehlende Wohnung haben oder eben eine fehlende Wohnung beraten, Die sollten sich, wenn es um das Thema Liebhaberei geht, auf jeden Fall das Urteil des BfH mal anschauen, ob man dann für ihren Fall da auch noch mal ein bisschen Nektar draus saugen kann.

00:14:13: Das ist das Urteil des BfH vom zwölften August zwanzig-vomundzwanzig zum Aktenzeichen Röme-Schneuen R-Dreiundzwanzig aus Vierundzwanzig.

00:14:23: Ja, Steffen, und damit sind wir für die Woche wieder durch.

00:14:26: Vielen Dank, dass du dabei warst und dann Ihnen eine schöne Woche und dann bis nächste Woche.

00:14:32: Bis dann.

00:14:32: Tschüss!

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