Episode 38: Corona-Hilfen, DBA-Änderungsprotokolle, Modernisierungsagenda, Kündigungsschutzgesetz, Fristversäumnis, Pfle

Shownotes

In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Zunächst gehen Sie auf aktuelle Themen ein, wie die Höhe der Künstlersozialabgabe für 2026, die DBA-Änderungsprotokolle für Schweiz und Niederlande (hier sei besonders auf Art. 7 DBA Schweiz hingewiesen) und elektronische Zustellung von Bescheiden in den Bundesländern Thüringen und Niedersachsen und die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Wichtige rechtliche Entscheidungen, die diese Woche besprochen werden, sind u. a. die vom LAG Berlin-Brandenburg zu Belegschaftsgröße und Kündigungsschutzgesetz, vom FG Düsseldorf zur Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften und erbrechtlichen Vorgängen und vom OLG Frankfurt zu Fristversäumnissen bei personeller Unterbesetzung. Freuen Sie sich auf eine informative Mischung aktueller Einblicke und praxisrelevanter Tipps!

Transkript anzeigen

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite, wie immer, Steffen Parsa, Rechtsanwalt bei den ITE Rechtsanwälten aus Rostock.

00:00:19: Hallo, Steffen.

00:00:20: Guten Morgen, Dietrich.

00:00:22: Ach, schön, dass du wieder dabei bist.

00:00:23: Du hast auch viele spannende Themen mitgebracht, Steffen.

00:00:26: Heute schon drauf.

00:00:29: Ja, ich fange erst mal an.

00:00:31: Ich habe ein paar Themen mitgebracht.

00:00:33: Einmal die Künstlersozialabgabe, es ist am fünfundzwanzigsten September nun verkündet worden.

00:00:40: Diese beträgt dann ab zwanzig sechsundzwanzig vier Komma neun Prozent.

00:00:45: Also eine kleine Änderung an der Ecke.

00:00:49: Um Entwürfe handelt es sich im Augenblick bei dem Programm Ablaufpläne zur Lohnsteuer zwanzig, sechsundzwanzig, die durch das BMF veröffentlicht worden sind.

00:00:59: Also das ist noch nicht final, weil so langsam wird das ja auch immer kürzer.

00:01:05: Wir brauchen die ja dann zum Jahr zwanzig, sechsundzwanzig, da ist man also am Arbeiten und wir sind guter Hoffnung, dass dann die Programmablaufpläne zum Ende des Jahres dann auch stehen, dass die dann auch technisch umgesetzt werden können.

00:01:16: Apropos Technik, zwei Nachrichten aus Thüringen und Niedersachsen.

00:01:20: Einmal das Finanzministerium Thüringen hat mitgeteilt, dass seit dem dreißigsten September, im September, die elektronische Zustellung von Körperschaftssteuerbescheiden auch möglich ist.

00:01:32: Also da geht es dann schon so ein bisschen langsam vorwärts.

00:01:35: Und Niedersachsen hat am dreißigsten September mitgeteilt, dass die grundsätzlich Verwaltungsschreiben über Elster zustellen wollen würden.

00:01:45: Und Steffen, im Vorgespräch hast du ja schon gesagt, ja, was soll man auch machen?

00:01:48: Viel mehr Kommunikationsmöglichkeiten haben wir ja fast gar nicht mehr im Augenblick.

00:01:52: Insbesondere Bär nicht.

00:01:53: Ja, ja.

00:01:54: Und Bär

00:01:55: und Bess sind natürlich abgeschaltet worden.

00:01:58: zum ersten, ersten, Fünfundzwanzig.

00:01:59: Genau, das hat der Finanzverwaltung nicht gepasst.

00:02:02: Die möchten das lieber über Elster machen.

00:02:04: Also kommt das über Elster.

00:02:06: Passt aber ganz gut, wenn mir etwas nicht passt an der Steuerverwaltung.

00:02:11: Seit dem ersten Oktober gibt es eine Online-Befragung der Steuerverwaltung.

00:02:15: Da könnten Sie mal nach googeln.

00:02:17: Da können sowohl Bürger steuerpflichtiger als auch Steuerberater sehr gerne teilnehmen.

00:02:23: Das kann man dann entsprechend anklicken, welche Position Stellung man denn so hat und in welchem Bundesland man sitzt und dann kann man da so erstmal ein paar Sachen anklicken.

00:02:34: Aber eben auch so seine sagen wir mal, Wünsche und Lernfelder der Finanzverwaltung auch nochmal anmerken.

00:02:41: Also wenn es da etwas gibt, dann sehr gerne auch über diese Online-Befragung, dann können wir den Finanzverwaltungen sagen, was wir in gut oder schlecht finden.

00:02:48: Da fehlt mir gleich was ein.

00:02:50: Ja, genau.

00:02:52: Definitiv, ja.

00:02:54: So, dann habe ich noch ein paar Punkte zum Thema Corona mitgebracht, zweimal zur Soforthilfe.

00:03:02: Da haben wir das Thema, das Ganze sind Subventionen, das Ganze beruht auf Europa recht.

00:03:08: Große Teile dieser Subventionen stammen aus Bundes-Töpfen, aber zuteil auch aus Landes-Töpfen.

00:03:16: Der Bund selber überwacht das nicht, sondern das sind die entsprechenden Bewegungsstellen der Bundesländer, also die Überwachende, die überprüfen das und die müssen dann zum Teil, wenn dann die Voraussetzung nicht vorlagen, auch das Geld wieder zurückfordern.

00:03:29: Das führt dann häufiger dazu, dass bei den steuerpflichtigen Unternehmen ein bisschen grummeln auftaucht und dieses grummeln teilen die meistens ihren Landesbehörden mit und da sind dann eben vor allem die Wirtschaftsministerien ein bisschen aufgeschreckt und versuchen da Lösungen zu finden.

00:03:46: Es geht um die Rückzahlung der Corona-Hilfen.

00:03:49: In Sachsen war es so, man hat erst mal ein Zahlungsmoratorium für die Rückzahlung erlassen, weil man sich da erst mal sammeln wollte.

00:03:55: Jetzt gibt es am entsprechende neue Regelungen, also Moratorium ist aufgehoben und es gibt jetzt erleichterte Regelungen für die Rückzahlung, also einmal, wie die Forderungsverfolgung dann stattfinden soll und wie gesagt, dass sich dann die entsprechenden Zahlungen erleichtert leisten kann.

00:04:12: Entsprechende Informationen gibt es bei der SAB aus Sachsen und dazu den Corona Rückmeldeverfahren.

00:04:18: Hessen steht ungefähr an demselben Punkt.

00:04:20: Auch da ist das Wirtschaftsministerium aufgeschreckt.

00:04:22: Das ist alles ein bisschen schlecht läuft bei den Rückzahlungen und den Rückmeldeverfahren im Rahmen der Corona Soforthilfe.

00:04:31: Da hat man jetzt Erleichterung und Aussetzung der laufenden Fristen erstmal auf den Weg gebracht, um sich dann ein bisschen zu sammeln.

00:04:39: Entsprechende Informationen gibt es dann auf der Seite der Bewilligungsstelle in Hessen.

00:04:45: So, und dann letzter Punkt zur Corona-Hilfen hier im Thema, im Themenbereich Aktuelles.

00:04:50: Da geht es nochmal über die Überbrückungshilfen in NRW.

00:04:53: Wir hatten ja über das OVG Münsterurteil vom ersten September zwanzig, fünfundzwanzig schon berichtet.

00:04:58: Da ging es darum, dass das OVG Münster gesagt hat, aus deren Sicht ab dem dreißigsten Juni, zwanzig, zweiundzwanzig alle Hilfen europarechtswidrig sein, weil dann eben die entsprechende europarechtliche Grundlage weggefallen sei.

00:05:11: Wir hatten auch darüber berichtet, dass der OGH das grundsätzlich anders sieht.

00:05:17: Und jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass die sich eher an das Urteil des OVG Münster gebunden fühlen, nicht an die Rechtsprechung des EUGH, heißt für all diejenigen Überbrückungshilfen in NRW haben oder diese bearbeiten, dass es da vielleicht von den Bewilligungsstellen ganz schön Stress jetzt geben kann, dass es dann Zurückforderung kommt.

00:05:39: Betrifft erst mal nur NRW.

00:05:41: Da müssen wir dann schauen, wie die anderen Bewegungsstellen in anderen Bundesländern das behandeln und dort dann die entsprechenden Verwaltungsgerichte darauf reagieren.

00:05:50: Und dann aus steuerlicher Sicht noch eine Anmerkung von mir.

00:05:53: Die Bundesregierung hat am neunzwanzigsten September die Entwürfe für neue Protokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und dem Königreich der Niederlande vorgelegt.

00:06:04: Protokolle stehen ungefähr auf derselben Ebenen, wie die Doppelbesteuerungsabkommen selbst.

00:06:08: Also muss man beachten, was da drin steht.

00:06:11: Da sollte man auch mal wieder reingucken.

00:06:13: Ich habe mal in dieses Protokoll für das DVR der Schweiz reingeschaut und habe zum Beispiel gesehen, dass der Artikel sieben zu Unternehmens gewinnen, in denen es ja auch in Betriebsstätten gewinnen und dergleichen geht.

00:06:25: grundlegend geändert worden ist, ganz neu aufgesetzt worden ist, aktualisiert worden ist, also von daher, da werden wichtige Dinge drin stehen, die sollte man dann beherzigen, sobald die entsprechend umgesetzt sind.

00:06:37: So, und was Neues hast du uns auch mitgebracht.

00:06:40: Genau, in der letzten Woche.

00:06:42: ist die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung der Bundesregierung veröffentlicht worden, die berühmten Achtzig-Maßnahmen, von denen der ein oder andere vielleicht schon gehört hat.

00:06:52: Wie gesagt, es ist eine Agenda, es ist noch kein Gesetzesentwurf, es ist also quasi die Vorplanung dafür.

00:06:59: Aber wenn man da reinguckt, der wird einem schwindelig.

00:07:01: Also, das kann ein ganz großer Wurf werden, wenn es denn Das Kleinklein der Gesetzgebung übersteht und tatsächlich so umgesetzt wird.

00:07:12: Was steht da alles drin?

00:07:13: Ich kann jetzt hier natürlich nicht achtzig Punkte referieren.

00:07:17: Ich habe mal vier rausgesucht.

00:07:18: Wir haben als Maßnahme geplant, ist die vierundzwanzig Stunden Unternehmensgründung.

00:07:23: Was also in anderen Ländern schon längst Standard ist, soll es in Deutschland zukünftig auch geben.

00:07:29: Dann hat auch die Regierung festgestellt, dass die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten unbedingt erforderlich ist.

00:07:38: Wir hatten es beim letzten Mal ja, glaube ich, gesagt.

00:07:42: Das sind also im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... ... im Jahr ... der Facharbeitsabschlüsse beschleunigen und soll auch die Vermittlung der Arbeitskräfte steuern.

00:08:08: So, dann soll die KI in Verwaltung und Gerichte Einzug nehmen, Einzug finden.

00:08:16: Da bin ich sehr gespannt, was dann der AI-Richter dann alles so entscheiden wird.

00:08:23: Ja, und dann vielleicht noch was ganz Praktisches.

00:08:26: Die Fahrzeugzulassung soll zukünftig Internetbasiert direkt beim Kraftwahrt-Bundesamt möglich sein.

00:08:33: Ja, Dietrich, nicht mehr lange anstehen im Regen.

00:08:37: Genau, ich hatte der Vorbesprechung schon geklagt, dass man ja sonst so vor seiner Zulassungsbehörde lange im Regen stehen muss.

00:08:45: Wenn das jetzt also alles Internetbasiert bei der KfB selber funktioniert, ist ja super.

00:08:50: Schauen wir mal schon.

00:08:51: Genau, schauen wir mal.

00:08:53: Ein

00:08:53: gesundes Skepsis ist auf jeden Fall angebracht.

00:08:57: Ja, dann kommen wir mal zu den Urteilen der Woche.

00:08:59: Da habe ich erstmal ein paar Steuerliche mitgebracht zum Thema Liebhaberei.

00:09:04: Darum beschäftigt sich das erste.

00:09:07: Bei Liebhaberei, da denkt man ja immer, da geht es um Sport, Spaß, Spiel und wenn ich irgendwelche Pferdefarmen habe, dass das der Liebhaberei unterfällt, mit nicht, sagt oft die Finanzverwaltung und jetzt auch das FG Berlin-Brandenburg.

00:09:19: Die hatte nämlich einen Fall von einem Rechtsanwalt auf dem Tisch.

00:09:22: Das war erst mal ein Beamter, nachdem er mit den Punkzen gegangen ist, hat er seinen Rechtsanwalt ganz leicht aufgemacht.

00:09:30: Macht aber nichts.

00:09:30: Also grundsätzlich wird gesagt, jeder Unternehmer muss schon zusehen, dass er nicht dauerhaft Verluste macht.

00:09:37: sondern irgendwann auch mal in den Gewinnbereich kommt.

00:09:39: Und wenn ich dann halt das nicht schaffe, dann muss ich halt schon so sehen, dass ich auch meine Rechtsanwaltskanzlei oder Steuerberatungskanzlei dann so umbaue, dass ich am Ende Gewinne mache.

00:09:50: Das also eher so als Warnhinweis, weil wir das tatsächlich auch sehen.

00:09:54: Und jetzt schon zwei, drei Mal auf dem Tisch hatten, dass die Finanzverwaltung sich auch Rechtsanwaltskanzleien anschaut.

00:10:00: Da wird meistens ein bisschen mehr Zeit gegeben als normalen Unternehmern.

00:10:03: Die haben ja so drei bis fünf Jahre, um dann in den Gewinnbereich zu kommen.

00:10:06: Bei diesem Rechtsanwalt in dem Fall hat man sogar fünfzehn Jahre Zeit gelassen.

00:10:11: Dann hat man aber jetzt auch das FG Berlin-Branburg gesagt, der ist jetzt zweiundachtzig Jahre alt.

00:10:15: Also ob der dann auf eine dreißig Jahre Betrachtungszeitraum noch irgendwann mal einen Gewinn machen wird, ist eher unwahrenscheinlich.

00:10:22: Hier haben wir dann doch wohl mit sehr starker Vermutung ein Liebhaberei-Betrieb.

00:10:28: Das ist das Urteil des FG Berlin-Brandenburg gewesen vom fünften Juni.

00:10:42: Das nächste Urteil ist spannend, gerade wenn es um die Gestaltung geht.

00:10:48: Wie übertrage ich denn eigentlich Grundstücke innerhalb der Familie?

00:10:51: Hier hatten wir es ums Abs zu kürzen.

00:10:54: Eine Mutter, die hatte ein Grundstück.

00:10:57: Und das wollte die an ihrer Tochter übertragen.

00:11:00: Man hat einen Gutachten in die Hände bekommen.

00:11:02: Das hat gesagt, ja, das Grundstockstück ist noch fifty-tausend Euro wert.

00:11:06: Und zu dem Preis ist dann das Grundstück an die Tochter verkauft worden.

00:11:11: Die Tochter hat dann ein bis zwei Jahre später das Grundstück für hundertsechzigtausend Euro an einen Dritten verkauft.

00:11:20: ungefähr hundertzehntausend Euro mehr als sie noch vorher an ihre Mutter bezahlt hat.

00:11:24: Bei Grundstücken ist es ein relativ kurzer Zeitraum, da kann man sich ja schon fragen, wird nicht das Grundstück damals im Betracht, als sie von der Mutter gekommen ist, bekommen?

00:11:35: hat das Grundstück nicht eigentlich auch schon so viel Wert gewesen sein?

00:11:39: Gute Frage.

00:11:40: Das Finanzamt hat erst mal daraus gemacht, also hier der Verkaufspreis, der ist voll dem Fäußerungsgewinn zu besteuern und eben voll bei der Tochter zu besteuern.

00:11:51: Und dann kommt man aber zu einem Thema, wenn man ins gute Steuerberater sich das anschaut, dass man sagt, ah, aber gab es ja nicht so einen Teil in geltlichen Teil, so dass gar kein Besteuerungs... Element hier gibt, als die von der Mutter das gekauft worden ist.

00:12:03: Ja, da hat man zweiundfünfzigtausend Euro bezahlt.

00:12:05: Das muss natürlich besteuert werden.

00:12:07: Aber alles, was darüber hinausgegangen ist, das wird ja dann wohl eine Schenkung gewesen sein.

00:12:11: Da hat dann jetzt aber das FG Düsseldorf und das Uteigitz hier gesagt, in Siebenabstatt eins Erbschaftssteuergesetz, wenn es um Schenkung geht, brauche ich immer ein Schenkungswillen.

00:12:20: Ich muss also den anderen bereichern wollen, ohne dass ich selber etwas bekomme.

00:12:24: Hier hatten wir aber einen Gutachten, das gesagt hat, das Grundstück ist ein Euro wert.

00:12:29: Und das war die Grundlage für das Geschäft zwischen Mutter und Tochter.

00:12:34: Und es bestand keinen Schenkungswillen zu diesem Zeitpunkt.

00:12:37: Also von daher war das Gutachten in dem Fall eher ein bisschen schlecht, dass wir hier keine Schenkung noch begründen konnten und es zu einer vollen Besteuerung kam.

00:12:47: Das ist das Urteil vom FG Düsseldorf vom April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April,

00:12:57: April, April, April, April, April zum Aktenzeichen, Zehn

00:12:58: K, zweihundertvierzig aus zweihundzwanzig E. Ja, und dann das letzte, was ich Ihnen mitgebracht habe für heute, ist vom FG Niedersachsen ein Urteil zu den Corona-Soforthilfen.

00:13:07: Da ging es um jemanden, der eine Vier-Drei-Rechnung, also eine Einnahmeüberschussrechnung gemacht hat, der hat in einem Jahr die Corona-Soforthilfen bekommen und dann später nach Überprüfung sollte er die Corona-Soforthilfen wieder zurückzahlen.

00:13:22: Da hat er gesagt, okay, dann im ursprünglichen Jahr, als ich Corona sofort Hilfen bekommen habe, dann muss einfach wieder gestrichen werden.

00:13:30: Wir haben jetzt ein Rückwirkendes Eignis.

00:13:32: Wir wissen, dass wir zurückzahlen müssen im späteren Zeitpunkt.

00:13:35: Also kann es doch zurückwirken auf den ursprünglichen Zeitpunkt und dann streichen wir einfach da die Corona sofort Hilfen aus meiner EUR wieder als Einnahmen raus.

00:13:44: Da hat das FG Niedersachsen gesagt, nein, so machen wir das nicht aus unserer Sicht.

00:13:48: Es ist erst mal ein Zufluss, die sofort helfen.

00:13:50: Dann stellt sich später raus, du musst zurückzahlen und die Rückzahlung an sich.

00:13:54: Und wenn es sobald es den Abfluss gibt, das ist dann eben wieder eine Ausgabe und die kannst du dann gelten machen.

00:13:59: Aber dass es hier wie ein Rückwirkendes Ereignis gibt, das machen wir hier nicht mit.

00:14:04: Das ist das Urteil vom FGNIA Sachsen vom threizehnten Dezember zwanzig vier und zwanzig zum Aktenzeichen zwölf K, zwanzig aus vier und zwanzig.

00:14:14: Aber Achtung, die Revision ist schon beim BFH unter dem Aktenzeichen Römisch-Acht R-Vier aus Vierundzwanzig.

00:14:23: Und ja, da bin ich mal gespannt, was der BFH uns hier für Weißhelden mit auf den Weg gibt, ob er das auch so sieht, wie es FG Nier Sachsen oder doch pragmatisch Anders.

00:14:32: So, und dann nochmal zwei schöne spannende Urteile von dir, Steffen.

00:14:36: Genau, und zwar.

00:14:37: Beim ersten Urteil geht es um die sogenannte Kleinbetriebsklausel zur Erinnerung, Paragraf-Drehen-Zwanzig-Kündigungsschutzgesetz.

00:14:46: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nur in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern.

00:14:53: Ja, was war hier passiert?

00:14:55: Ein Großunternehmen hat beschlossen, einen Teil des Betriebs auszugliedern und zu veräußern.

00:15:02: Das ist passiert, also klassischer Betriebsübergang, Paragraf-Sechs-Dreizen-A-BGB.

00:15:07: Dort haben insgesamt siebenunddreißig Mitarbeiter widersprochen, diesen Betriebsübergang.

00:15:14: Dann hat der Betriebsinhaber beschlossen, diesen Restbetrieb zu liquidieren und die siebenunddreißig Beschäftigungsverhältnisse zu beenden.

00:15:25: Die sind wahrscheinlich auf unterschiedlichen Wege dann tatsächlich auch beendet worden.

00:15:30: Als der Kleger jedenfalls seine Kündigung bekam, waren es nur noch fünf.

00:15:36: Da sagt das Arbeitsgericht, na klar, fünf Arbeitnehmer.

00:15:41: In diesem Fall gilt das allgemeine Kündigungsschutz nicht.

00:15:46: Ganz anders, sagt das LAG, es kommt nämlich nicht wie grundsätzlich, zwar auf den Zugang der Kündigung an, sondern auf den Zeitpunkt, wo der Arbeitgeber beschlossen hat, das Personal abzubauen.

00:16:01: Und das war hier Der Entschluss des Betriebs die siebenunddreißig Beschäftigungsverhältnisse zu beenden.

00:16:08: Also allgemeiner Kündigungsschutz plus.

00:16:12: Muss man wissen, ergibt sich nicht zwingend einfach so aus dem Gesetz.

00:16:16: Das war die Entscheidung des R.A.G.

00:16:18: Berlin-Brannburg vom fünfundzwanzigsten siebten, zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen zwölf SLA sechshundertvierzig aus fünfundzwanzig.

00:16:29: Ja, und dann noch eine Entscheidung in eigener Sache, die eben Rechtsanwälte und Steuerberater beschäftigt.

00:16:35: Was war passiert?

00:16:36: Ein Berufskollege von uns hatte die Berufungsfrist verbaselt und hat Wiedereinsetzung in diese Frist beantragt und damit begründet, dass es bei ihm einen krassen Personalrückgang gegeben hätte.

00:16:51: Mitarbeiter werden krank oder urlaubsbedingt abwesend.

00:16:56: Und in einer solchen Situation kann da schon mal passieren, dass man eine Berufungsrist versäumt.

00:17:05: Darf nicht passieren, hat das OG Frankfurt gesagt.

00:17:08: In einer solchen Situation muss man als Rechtsanwalt, respektive Steuerberater eben ganz besonders... sorgfältig seine Fristen überwachen, notfalls eben auch wieder an sich ziehen, was man sonst eben zulässigerweise delegiert hat.

00:17:28: Und kurz und gut jedenfalls mit dieser Begründung bekam der Kollege die Wiedereinsetzung nicht gewährt.

00:17:35: Also Augen auf bei der Begründung eines Wiedereinsetzungsanspruchs.

00:17:40: Das war das Urteil des OEG Frankfurt am Main vom Ersten, neunten, zweitausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen drei u neunundsechzig aus fünfundzwanzig.

00:17:49: Ja, und damit sind wir durch, Dietrich.

00:17:51: Bis auf einen kleinen Hinweis, den ich noch habe, bei mir das gerade aufgefallen ist, Steffen.

00:17:57: In der Zwischenzeit so was wie ein.

00:17:59: Pflegepauschbetrag aus steuerlicher Sicht, den kriege ich, wenn ich Angehörige, aber auch fremde Menschen, pflege, dann kriege ich noch mal so einen steuerlichen Pauschbetrag, den ich geltend machen kann.

00:18:12: Ich habe zum Beispiel eine Kollege, eine pflegende Nachbarin, die kriegt diesen Pauschbetrag nach Paragraph-Dreisig B Absatz sechs, Einkommensteuergesetz.

00:18:20: Und wenn ich so etwas mache, da kann ich ruhig mal daran denken, das vielleicht dann auch noch mal geltend zu machen.

00:18:25: Wer dazu nochmal so ein paar Informationen oder auch Rechenbeispiele gerne hätte, in der aktuellen Ausgabe der ASTV vom Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im

00:18:43: Oktober, im Oktober, im

00:18:45: Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober,

00:18:52: im Oktober,

00:18:53: im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Bis nächste Woche.

00:19:09: Tschüss.

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