Episode 37: Grundbesitzwerte, Krypto-Geschäfte, Richtsatzsammlung, Grundstückübertragungen, Fortbildungsvereinbarung

Shownotes

In der neuesten Episode des ASTW-Podcasts geben Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie diskutieren potenzielle steuerliche Änderungen wie den Fortschritt bei der Erstellung von Steuererklärungen durch die Finanzverwaltung. Außerdem thematisieren sie die Auswirkungen neuer BFH-Urteile wie die Zweifel an der Anwendbarkeit der Richtsatzsammlung bei Schätzungen. Zudem wird auf eine weitere arbeitsrechtliche Entscheidung zum Thema "Fortbildungsvereinbarungen und Rücktrittsklausel" eingegangen. Diese Episode ist ein Muss für alle, die über die neuesten rechtlichen Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen informiert bleiben möchten.

Transkript anzeigen

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:13: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite heute wieder Rechtsanwalt Steffen Passler von den ETI-Rechtsamwelten aus Rostock.

00:00:20: Hallo Steffen.

00:00:21: Hallo Dietrich.

00:00:22: So, wir haben wieder volles Programm Steffen.

00:00:24: Ich starte mal rein.

00:00:25: Na klar.

00:00:26: mit unseren aktuellen Berichten und ich wollte Ihnen gerne mal so ein paar Gerüchte präsentieren, die ich so aus dem BMF gehört habe.

00:00:35: Ich werde mal so.

00:00:35: ein paar von meinen bisherigen Vermutungen, dass nicht mehr so viel steuerlich passieren wird, muss ich wohl zurücknehmen.

00:00:42: Im Augenblick lägen wohl noch so elf gesetzliche Änderungen beim BMF, wo es dann auch um Steuern geht.

00:00:48: Also da ist anscheinend noch einiges so in der Hinterhand.

00:00:52: Eines davon könnte sein, dass Mitte sechsundzwanzig eine Entlastung des Mittelstands geplant ist.

00:00:58: Da sollen dann also kleine und mittlere Unternehmen, ja Unternehmen Einkommen natürlich entlastet werden.

00:01:05: Wir hatten ja bisher, deshalb komme ich auf das Wort Unternehmen, ja eher so eine Entlastung der Ja, Körperschaften, da soll ja das die Körperschaftsteuersatz von fünfzehn auf zehn Prozent gesenkt werden durch den Investitionsbooster.

00:01:19: Also jetzt sind dann eher kleine und mittlere Einkommen so im Fokus.

00:01:23: Und was ich noch ziemlich spannend finde, ist, dass das Erstellen von Steuererklärung durch die Finanzverwaltung.

00:01:32: so wie das ja schon getestet worden ist im Bereich Gassel mit sechstausend Steuerpflichtigen.

00:01:38: Das soll in Bayern, wohl im größeren Maße, dann ausgerollt werden.

00:01:42: Da spricht man davon, dass man gerne drei Millionen Steuerpflichtigen das Zuge kommen lassen möchte.

00:01:48: Da soll es dann vor allem um Rentenempfänger und um ja... Loneinkünfteempfänger gehen, da möchte man dann eben wie gesagt so eine Steuererklärung als Finanzverwaltung vorbereiten, was dann nur noch durch den Steuerpflichten abgenickt werden soll.

00:02:01: Also da müssen wir mal gucken, ob das alles so kommt.

00:02:04: Gerade hier mit dem Erstellen der Steuererklärung durch die Finanzverwaltung, da bin ich sehr gespannt.

00:02:08: Das müsste ja dann auch noch ein Verfahrensrecht ordentlich umgesetzt werden.

00:02:11: Das ist also noch einiges zu tun.

00:02:14: Ja, dann ist schon einiges getan worden.

00:02:16: Ein Hinweis auf das BMF schreiben vom vierten September, Hier hatten wir ursprünglich mal ein Betrachtungszeitraum von zwanzig, dreihundzwanzig bis zwanzig, fünfundzwanzig.

00:02:36: Der ist ja jetzt gerade erst auf einen zweiten Zeitraum zwanzig, sechsundzwanzig bis zwanzig, achtundzwanzig ausgedehnt worden.

00:02:45: Ja, und wer wissen möchte, wie das so alles funktioniert, da steht dann bestimmt gerne dieses BMF-Schreiben zur Verfügung.

00:02:53: Wer mit der Grunderwerbsteuer zu tun hat, der weiß ja wahrscheinlich, dass sich diese normalerweise an dem vereinbarten Kaufpreis an der Gegenleistung bemisst.

00:03:03: Wenn ich aber diese Gegenleistung nicht habe, dann muss ich mich auf die Grundbesitzwerte stürzen nach §.

00:03:09: VIII Absatz II Grunderwerbsteuergesetz.

00:03:12: Und wie diese ordentlich ermittelt wird, wird in einem Schreiben des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt vom.

00:03:23: Dann gehen wir von Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen.

00:03:26: Da hat das entsprechende Landesamt für Steuern am zweiten Mai ein Schreiben rausgegeben, bei dem es um die körper- schaftsteuerliche Behandlung von Fremdwährungsverlusten in Konzernfällen geht.

00:03:38: Das kann man ja auch ab und zu mal haben.

00:03:41: Und wenn wir in dem Bereich sind, dann befinden wir uns vor allem im Acht-B-Ga-STG.

00:03:46: Da kann es dann gut sein, dass ein Fremdwährungsverlust dann auch mal steuerfrei ist, heißt, dass ich diesen nicht ansetzen kann, wie es dann aber zum Beispiel auch mit entsprechenden Främfährungsgewinn ist, die ich mache und das wird dann in dem Schreiben besprochen.

00:04:02: Ja, dann als weiteres, OFD NRW hat am elften März, im Jahr twenty-fünfundzwanzig ein Schreiben herausgebracht, da geht es um die Behandlung von sogenannten Firmen-Fitnessprogrammen.

00:04:15: Also wenn Firmen dann entsprechend Fitnessprogramme ihren Mitarbeitern anbieten, ist das ein Geldwertervorteil?

00:04:21: Ja, nein, wie ist das zu behandeln?

00:04:23: Das findet sich alles in diesem Schreiben.

00:04:28: Dann habe ich Ihnen noch mal was mitgebracht, das ist ein bisschen aktueller, das ist nicht nur aus dem Mai oder sonstiger Vergangenheit, sondern vom siebzehnten September vom BMF einschreiben.

00:04:38: Da geht es um die Ausstellung von Rechnung und was für Rechnungspflichtangaben kann ich dann in welchen anderen amtssprachende EU da eigentlich aufhören.

00:04:48: Wenn Sie mal mit dem EU-Ausland zu tun haben und Rechnung zu stellen haben, Schauen Sie sich bitte das Schreiben an.

00:04:55: Da wird dann für viele stehende Begriffe dann nochmal genau gesagt, wie das in der jeweiligen Sprache des Empfängers dann zu lauten hat.

00:05:06: Wenn ich das dann so auf meine Rechnung schreibe, ist das dann auch bei der deutschen Finanzverwaltung dann auch durch dieses Schreiben anerkannt.

00:05:14: So, das waren also viele schreibende Finanzverwaltung erstmal.

00:05:17: Steffen jetzt zum Auflackern hast du uns mal was wird gebracht.

00:05:20: Ja, eigentlich ein Reminder.

00:05:23: Der Tariflohn der Dachdecker steigt zum ersten Zehnten, also übermorgen von einundzwanzig Euro, zweineinzig auf zweiundzwanzig Euro, einundfünfzig.

00:05:35: Bitte beachten.

00:05:37: dieser Lohn ist oder diese Verordnung ist für allgemeinverbindlich erklärt, gilt also für alle Dachdecker, unabhängig davon, ob sie in irgendeiner Tarifpartei organisiert sind oder nicht.

00:05:49: Also Lohnerhöhung für die Dachdecker.

00:05:52: Nicht vergessen.

00:05:54: Ja, vielen Dank.

00:05:55: Ja, diese allgemeinverbindlichkeitserklärung, das kann man auch gerne mal vergessen, dass man dann auch darunter fällt und das dann auch für mich gilt.

00:06:03: Ja, ich habe noch mal so ein paar statistische Angaben mitgebracht, die sind gerade veröffentlicht worden.

00:06:09: Da geht es um die Einsprüche und Einspruchsbearbeitung Jahre zwanzig vierundzwanzig.

00:06:14: Interessant fand ich da vor allem, dass die Einspruchsrate im Jahre zwanzig vierundzwanzig um über vierzig Prozent zurückgegangen ist.

00:06:21: Da war ich erst mal erschocken.

00:06:23: Was ist denn da passiert?

00:06:24: Wenn man sich aber mal so die Vergangenheit anguckt, Einsprüche lagen immer, wenn man so ein Total über Deutschland sieht, bei drei Millionen.

00:06:32: Das schnellte dann im Jahre zwanzig, dreiundzwanzig wegen der ganzen Grundsteuerbescheide auf zehn Millionen hoch.

00:06:40: und dann gab es jetzt eben im Jahre zwanzig, vierundzwanzig nur Einsprüche in Höhe von sechs Millionen, sodass wir dann also daher einen Einbruch von vierzig Prozent haben, aber wir liegen eben noch deutlich über den vor Jahren, ja, zwanzig, zweiundzwanzig, einundzwanzig, wo es eben nur drei Millionen war.

00:06:56: Also wir liegen da noch relativ hoch.

00:06:59: Hörmliche Einspruchsentscheidung gab es insgesamt dann nur zwölf Prozent ungefähr.

00:07:04: Also so viele musste es dann gar nicht geben.

00:07:06: Also vorher gab es dann schon abhelfen oder Rücknahmen von Einspruchen.

00:07:10: Da habe ich auch ein bisschen gestaunt.

00:07:12: Und am Ende, dass dann ja das Einspruchsverfahren, ein Klageverfahren übergeht, da liegen wir bei nur noch knapp einem Prozent.

00:07:18: Das ist dann also auch nicht so hoch.

00:07:22: Ja, und dann als letztes nochmal eine Information vom Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität aus NRW vom XXV neunten.

00:07:30: Die haben mitgeteilt, dass sie jetzt ein zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften auswerten.

00:07:36: Also all diejenigen, die mit Krypto zu tun haben, entweder in der Bandanschaft oder selber, wenn sie da die Befürchtung haben, dass sie irgendwo in einem dieser Datenpakete drin sein sollten, dann bitte schnell nochmal eine Selbstanzeige fertigen.

00:07:52: so dass wir da kein Steuerinterziehungsthema dann hoffentlich haben.

00:07:56: So, und dann nochmal was Kriminelles.

00:07:59: Hast du uns mitgebracht, Steffen?

00:08:01: Ja, Dietrich.

00:08:03: Es weiß ja kaum einer, dass ich im Rechtsausschuss des DIAK sitze.

00:08:07: Das ist nicht kriminell?

00:08:08: Das ist erstmal noch nicht kriminell, genau.

00:08:11: Das meinte ich nicht, genau.

00:08:13: Und ich habe vom DIAK besondere Post bekommen, Ende der letzten Woche.

00:08:18: Die haben mich darauf hingewiesen.

00:08:21: dass derzeit Fishingmails unterwegs sind, die sehr gut gemacht sind und den Anschein erwecken, als würden sie vom Transparenzregister stammen.

00:08:33: In diesen Mails wird der Adressat aufgefordert, eine Unstimmigkeitsmeldung nach Paragraph-Dreinzwanzig AGWG abzugeben und dann eben Daten herauszugeben zu unternehmen.

00:08:48: Das ist halt besonders wichtig, weil diese Unstimmigkeitserklärung für sich schon nicht ganz einfach ist.

00:08:55: Und wenn jetzt noch da irgendjemand das Ganze gehackt hat oder eben das als Fishingmehl verstickt, besondere Obacht.

00:09:03: Also, wenn es eine solche Aufforderung gibt vom Transparenzregister, nicht den Anhang öffnen und idealerweise direkt beim Transparenzregister nachfragen, ob das denn so korrekt ist.

00:09:17: So können wir Schaden vermeiden.

00:09:20: Gut, das so viel von mir und eben vom DIHK.

00:09:24: Ja, vielen Dank.

00:09:25: Und dann kommen wir gleich mal zu den Urteilen der Woche.

00:09:28: Da habe ich zwei echte Dickschiffe mitgebracht.

00:09:31: Einmal für mich wahrscheinlich dieses Jahr Top drei.

00:09:35: Urteil des BfH.

00:09:37: Wom geht's?

00:09:38: Es ging um eine Diskothek, die hatte mehrere Kassen.

00:09:43: Und offensichtlich sind diese Kassen jedenfalls aus Sicht der Finanzverwaltung nicht ordentlich geführt worden.

00:09:49: Naja, und dann sagt natürlich das Finanzamt, so Pavlovschar reflexmäßig, ja, müssen wir halt schätzen.

00:09:56: Und das Einfachste für die Finanzverwaltung zu schätzen, ist ja, sich dann auf die Richtsatzsammlung zu schmeißen und dann entsprechend da ihre Werte, die ihm so passen, dann herzuholen.

00:10:09: Wir hatten hier schon darauf hingewiesen, dass der BfH sich jetzt in diesem Verfahren des BMF dazugeholt hat und das BMF gebeten hat, dass die doch mal darstellen sollen, wie eigentlich diese vermeintlich objektiven Werte in dieser Richtsatzsammlung eigentlich zustande kommen und wie die so zusammengesetzt sind.

00:10:27: Das hat das BMF wohlfals so hoch und der BfH fand das überhaupt nicht gut, jedenfalls überhaupt nicht nachvollziehbar.

00:10:35: Man hat den Eindruck, wenn man das Urteil liest, dass der BfH eher die Vermutung hat, dass die Richtsatzsammlung so hingebastelt wird, dass die dann eben so stimmt, wie sich die Finanzverwaltung das vorstellt.

00:10:47: Aufgrund dessen hat jetzt der BfH gesagt, dass er erhebliche Zweifel an dieser Richtsatzsammlung hat in ihrer bisherigen Form und dass es damit keine geeignete Grundlage für den äußeren Betriebsvergleich sei.

00:11:00: Da könnte man jetzt eben denken, dass die Richtsatzsammlung damit tot ist.

00:11:04: Moment, der BfH sagt erst mal, als äußere Talkt es halt nicht, wir müssen dann also immer eigentlich den inneren Betriebsvergleich heranziehen, wenn geschätzt werden soll.

00:11:16: Da muss natürlich dann die Finanzverwaltung sich auch hinsetzen und ordentlich rechnen, das wird für die eine ganze Menge Aufwand bedeuten.

00:11:22: Die Richtsatzsamenung und ein äußerer Betriebsvergleich, der kommt da nur noch in Frage nach dem BfH, wenn also dann die Buchführung so lückenhaft ist und so angezweifelt werden kann, dass einfach gar nichts als Fundament für einen inneren Betriebsvergleich noch vorhanden ist.

00:11:37: Dann kann man das vielleicht noch anwenden.

00:11:40: Das Urteil bedeutet jetzt aber auch für das BMF und die ganze Finanzverwaltung jetzt so schwierig, sich auf die Richtsatzsammlung zu berufen.

00:11:46: Die werden wahrscheinlich was machen müssen.

00:11:48: Da können wir alle gespannt sein, ob da neue Richtsätze kommen oder ob die einen ganz anderen äußeren Betriebsvergleich vielleicht anwenden.

00:11:54: Schauen wir mal.

00:11:56: Ja, das war also das spektakuläre Urteil des BfH vom zum Aktenzeichen Römisch-CNR-Ninzehn aus einundzwanzig.

00:12:08: Ja, und das andere relevante Urteilentscheidung ist auch wieder vom BFA.

00:12:14: Und da ging es darum, dass die Finanzverwaltung Emails herausgegeben haben wollte.

00:12:22: Weil die gesagt haben, ja, da sind halt irgendwie steuerrelevanten Informationen drin, die brauchen wir.

00:12:27: Und in diesen Emails, da ging es dann halt auch tatsächlich um steuerliche Themen.

00:12:34: Da hat er, also erst mal das FG Hamburg, was zuvor damit beschäftigt war, aber jetzt eben bestätigt durch den BfH, haben beide gesagt, auch E-Mails können Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von hundred und sieben vierzig Absatz eins unter anderem Nummer drei dann eben sein und dann auch herauszugeben sein.

00:12:51: Das heißt, aber wenn wir uns ein bisschen weiter denken, vielleicht auch für Berufsträger, wenn ich einen Mandanten ein E-Mail schreibe, in der es um irgendwelche steuerlichen Themen geht, dass der Mandant dann vielleicht verpflichtet ist, diese E-Mail an die Finanzverhaltung rauszugeben.

00:13:08: Wir durften es nicht.

00:13:08: Wir wurden der Verschwiegenheit unterliegen und könnten uns darauf berufen.

00:13:12: Aber der Mandant müsste das, wenn dann das Finanzamt zum Beispiel behauptet, weiß mal nach, dass der Steuerberater wirklich so eine Kosten, die er in Rechnung gestellt hat, auch wirklich gearbeitet hat.

00:13:22: Also das kann auch ein bisschen Sprengstoff beinhalten.

00:13:24: Da müssen wir jetzt also mal gucken, wie die Finanzverhaltung diese Entscheidung des BfH anwendet und ob die dann wirklich so radikal vorgehen und sich einfach alle E-Mails geben lassen.

00:13:34: Das ist der BfH-Beschluss vom dreißigsten April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April Und in Paragrafen V und Paragrafen VI Grunderwerbsteuergesetz wird es uns ja grundsätzlich erlaubt, in bestimmten Fällen Grundstücke zu übertragen und das auch erst mal keine Grunderwerbsteuer anfällt, aber dass wir eine Nachbehaltensfrist einhalten müssen.

00:14:11: Und dieser Nachbehaltensfrist war in der Vergangenheit fünf Jahre und das galt bis zum dreißigsten, sechsten, zwanzig, einundzwanzig und ab dem ersten, siebten, zwanzig, einundzwanzig galt eine zehnjährige Nachbehaltensfrist.

00:14:25: So, da gibt es natürlich die Fälle, dass jemand noch während dieser fünfjährigen Nachbehaltensfrist ein Grundstück erworben hat und das Grundstück irgendwann in der zehnjährigen Nachbehaltensfrist dann veräußert.

00:14:37: Da könnte man sich ja dann schon die Frage stellen, was gilt denn jetzt für mich eigentlich die fünfjährige Nachbehaltensfrist, aber ich angefangen habe oder dann bin ich veräußert die zehnjährige Nachbehaltensfrist.

00:14:47: Dem musste sich jetzt also der WFH dann auch mal entgegenstellen dieser Frage und hat ins Gesetz geguckt und im §.

00:14:54: XXIII Abs.

00:14:55: XIII Grunderwerbsteuergesetz.

00:14:57: Da wird grundsätzlich gesagt, wenn du noch während der fünfjährigen Nachbehaltensfrist erworben hast, dann gilt die fünfjährige Nachbehaltensfrist.

00:15:05: Es gibt aber noch im §.

00:15:06: XXIII Abs.

00:15:07: Vierundzwanzig Grunderwerbsteuergesetz.

00:15:10: Der sagt so vom Inhalt her, naja, Die zehnjährige Nachbarhaltensfrist gilt für dich, wenn du bis zum Ablauf des dreißigsten, sechsten, zwanzig, einundzwanzig die fünfjährige Nachbarhaltensfrist nicht erfüllt hast, weil da die fünf Jahre noch nicht rum waren.

00:15:25: Und wenn die noch nicht rum waren, dann fällt sie jetzt in den zehn Jahres Nachbarhaltensfrist Zeitraum rein.

00:15:30: So, das ist also unklar im Gesetz geregelt.

00:15:33: Der BfH hat sich das angeguckt und der BfH hat gesagt, also für ihn gilt der § auf dreiundzwanzig Absatz achtzehn Grunderwerbsteuer gesetzt, dass wenn ich in dem Zeitraum der fünfjährigen Nachbehaltensfrist erworben habe, dass dann auch die fünfjährige Nachbehaltensfrist für mich gilt.

00:15:49: Das ist jetzt aber nur ein Beschluss im ADV-Verfahren gewesen beim BRF.

00:15:52: Es könnte also noch ein Hauptverfahren geben.

00:15:56: Da müssten wir mal sehen, ob das noch angestrebt wird von den Parteien und wenn ja, wie dann der BRF entscheidet.

00:16:01: Aber im Augenblick sieht es so aus, dass es relativ klar sich dazu positioniert, dass die fünfjährige Nachbehaltensfrist gilt.

00:16:10: Das ist der BfH-Beschluss vom zehnten April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April,

00:16:24: April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, oder in dieser Vereinbarung ging es um Aufhebung, auf Wunsch des Arbeitnehmers.

00:16:46: Jetzt haben wir ein neues Urteil aus dieser rechtlichen Wundertüte, das Allergie Köln hatte, sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, was bedeutet vertreten müssen.

00:17:00: Also Beendigung der Fortbildung aus vom Arbeitnehmer zu vertretenen Gründen.

00:17:06: Klar, bei jedem Juristen geht sofort eine Schublade auf und der sagt, vertreten müssen heißt nichts anderes als vorwerfbar.

00:17:12: Das hat das LAG auch so gesehen.

00:17:15: Aber auch gemeint.

00:17:17: in der Leinsphäre könnte durchaus auch gemeint sein, vertreten müssen bedeutet verursacht.

00:17:23: Also der Beendigungsgrund für die Fortbildung könnte vom Arbeitnehmer verursacht sein.

00:17:30: auch ohne dass ihn ein Verschulden daran trifft, wenn man ihn dann Zurückzahlung der Fortbildung, Fortbildungskosten verpflichtet, könnte das unangemessen sein.

00:17:42: Die Folge ist, wie immer, die ganze Vereinbarung ist unwirksam und das... Ja, hat mich noch mal zu dem Hinweis getrieben, solche Vereinbarungen bitte nicht aus dem Netz ziehen, bitte nicht irgendwelche vorformulierten Vereinbarungen dort abschreiben.

00:18:03: Wir wissen nicht, von wann die ist, das ist ein Rechtsbereich, der sich wirklich permanent im ständigen Wandel befindet.

00:18:09: Hier bitte einen Anwalt beauftragen, um eine möglichst... sichere Regelung zu treffen.

00:18:18: Immer vor dem Hintergrund, dass wenn die dann irgendwo mal relevant ist in zwei, drei Jahren, kann sich die Welt schon wieder weiter gedreht haben und die heute noch wirksame Vereinbarung dann auch schon unwirksam sein.

00:18:29: Ja, das ist das Urteil des LAG Köln vom neunzehnten, achten, zweitausend, zwanzig zum Akten, Zeichen, sieben SLA, sechshundert, siebenundvierzig aus, vierundzwanzig.

00:18:41: Ja, prima, Steffen.

00:18:42: Vielen Dank.

00:18:42: Damit sind wir auch schon durch.

00:18:44: Ja.

00:18:45: Dann wünschen wir Ihnen eine schöne Woche, wo es gelingen und bis zur nächsten Folge.

00:18:49: Bis zur nächsten Folge.

00:18:50: Tschüss.

00:19:02: Tschüss.

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