Episode 36: Vorsteuervergütungsverfahren, Vergütungsvereinbarung, Kleinunternehmerregelung, Vermögensverlust Trickbetrug
Shownotes
Der AStW-Podcasts bietet einen umfassenden Überblick über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler thematisieren in dieser Folge die Beweispflicht der Behören bei E-Mail-Zugang von Mitteilungen, wie z.B. bei Corona-Neustarthilfen, und die Angemessenheit von Vergütungsvereinbarungen. Hingewiesen wird auch auf die Antragsfrist für Vorsteuervergütungsverfahren aus 2024, die am 30.09.25 abläuft und auf die gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen, die am 05.10.25 in kraft treten. Diese Woche werden u.a. die Entscheidungen vom FG Münster zur missbräuchlichen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, vom BFH zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft und vom LG Koblenz zum Schadenersatz bei Pauschalreise wegen Zugverspätung vorgestellt. Hören Sie rein, um fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps zu den aktuellen Themen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zu erhalten.
Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.
00:00:13: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite wieder Rechtsanwalt Steffen Passler von den ETE.
00:00:17: Rechtsanwälten aus Rostock.
00:00:19: Hallo, Steffen.
00:00:20: Hallo, Dietrich.
00:00:21: Freue mich hier zu sein.
00:00:23: Ja, dann starten wir doch gleich mal rein.
00:00:25: Wir haben ja wieder einiges mitgebracht, Steffen.
00:00:28: Ja, dann los.
00:00:29: Ja, ich habe was aus dem Geldwäsche-Bereich als erstes.
00:00:31: Die FIU, die ja für Geldwäsche und Geldwäschemeldung zuständig ist, hat ja für die elektronische Übermittlung der Geldwäsche-Verdachtsthemen die GOAML-Website aufgebaut.
00:00:46: Da mussten ja gerade wir ganz im Berufsträger und zum ersten, ersten, zwanzig, vierundzwanziger anmelden.
00:00:53: Jetzt gibt es für das Einloggen ein neues zwei Faktor Authentizierungsverfahren.
00:01:00: Da würde ich mal vorschlagen, dass Sie das testen, ob denn das alles funktioniert, damit Sie im Notfall dann da auch vorbereitet sind.
00:01:08: Ja, ansonsten der dreißigste neunte Ende September nähert sich ziemlich schnell und wenn Ihre Mandanten im EU-Ausland noch irgendwelche Vorsteuerbeträge gezahlt haben und die für das Jahr zwanzig, vierundzwanzig geltend machen wollen, dann müssen sie bis zum dreißigsten, neunten Aktiv werden.
00:01:29: Dann muss ich ein entsprechendes Vorsteuervergütungsverfahren zentral über das Bundeszentralamt für Steuern stellen, damit ich noch rechtzeitig neben meinen Ansprüche angemeldet habe.
00:01:39: Danach verfallen die leider.
00:01:42: Bei aktuelles ein kleiner Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
00:01:49: Es ging um die Corona Neustarthilfen, die die Corona Neustarthilfen haben, die man dann auch selbst beantragt und war selbst im Austausch mit der entsprechenden Behörde.
00:01:59: Hier ist es häufig so, auch wenn es zum Teil Portale gab, dass man mit der Behörde per E-Mail sich ausgetauscht hat.
00:02:06: Und jetzt ging es in dem Fall darum, Ist denn eine Behörden-E-Mail dann auch tatsächlich bei dem steuerpflichtigen eingegangen und dem zugegangen?
00:02:14: Und hier ging es drum, wer hat denn eigentlich die Beweislast, dass entsprechend das Schreiben abgegangen ist, beziehungsweise die E-Mail dann zugegangen ist?
00:02:22: Und hier hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf relativ klargesagt, die Beweislast liegt bei der Behörde.
00:02:28: Das ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom.
00:02:40: Das gibt uns ja die Hoffnung, wenn wir uns dann mal mit der Behörde austauschen, dass dann entsprechend auch so entschieden wird.
00:02:49: Als Nächstes würde ich gerne noch mal darauf hinweisen, dass es gesetzliche Änderungen bei Überweisungen gibt.
00:02:55: grundsätzlich ab dem neunten Oktober erst, aber viele Banken wollen schon zum fünften Oktober umstellen.
00:03:01: Das nennt sich dann Verification of Payee.
00:03:04: Da geht es darum, wenn ich eine Überweisung tätige, werden jetzt Empfänger als auch die entsprechende Kontonummer abgeglichen bei der Empfängerbank und dann zurückgemeldet, ob der Empfängername und dann die Empfängerkontonummer tatsächlich auch übereinstimmen.
00:03:22: Das war bisher nicht so.
00:03:24: Es wird also ein Harz-Ampelsystem geben.
00:03:27: Wenn dann also komplett der Name richtig geschrieben ist, dann ist alles gut.
00:03:31: Wenn es aber gerade bei dem Namen eine kleine Abweichung gibt, dann wird gesagt, na ja, hier könnte noch irgendwie was verändert werden.
00:03:37: Und dann gibt es eben den Fall, dass vielleicht an Herrn Parsler überwiesen wird, aber dann die Kontonummer von Herrn Loll hinterlegt ist, dann wird es praktisch dann auf rot geschaltet und die Überweisung geht nicht durch.
00:03:49: Heißt für diejenigen, die dann zum Beispiel Löhne abrechnen, dass es da vielleicht Rückmeldung geben wird.
00:03:56: Da sollte man sich dann entsprechend nochmal mit den Mandanten abstimmen, wenn es eine Abweichung gibt, ob das so passt oder ob das dann doch durchgeleitet werden soll.
00:04:07: Ja, als nächstes ein Hinweis auf ein Schreiben des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt vom sechzehnten Juli.
00:04:14: Da geht es um den Umfang der Gegenleistung bei Grundstücksveräußerung mit Zvola bzw.
00:04:19: Photovoltaikanlagen.
00:04:21: Hier ist der Schwerpunkt die Grunderwerbsteuer.
00:04:24: Die fällt vor allem an, wenn ich Gebäude oder Gebäudebestandteile übertrage, also auch Gebäudebestandteil wird in den Werten eingerechnet, aber nicht, wenn ich Betriebsvorrichtung übertrage.
00:04:35: Darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an.
00:04:38: Und so muss man sich dann eben schon mal genauer angucken.
00:04:41: Was ich da auf dem Dach habe, ist es eine Solaranlage.
00:04:43: Da sagen die Kollegen aus Sachsen-Anhalt, da ist ein Gebäudebestandteil, fällt also voll rein in die Grunderwerbsteuer.
00:04:50: Bei der Photovoltaikanlage muss ich dann aber schon deutlich genauer gucken.
00:04:54: Wofür ist die denn?
00:04:55: Ist die nur für den Eigenbedarf?
00:04:56: Ist die teilweise für den Eigenbedarf?
00:04:58: Nämlich die nur für die Stromproduktion, die ich dann extrem verkaufe, oder ist das so ein Mischmarsch?
00:05:02: Und da muss man dann eben am Ende schauen.
00:05:04: Betriebsvorrichtung oder Gebäudesbestandteil.
00:05:06: Da kann ich nur dieses Schreiben des Finanzministerium Sachsen-Anhalt vom sechzehnten Siebten empfehlen.
00:05:11: Da gibt es dann zum Beispiel auch eine schöne Grafik, wo man mit dem Fingerchen mal abfahren kann, was ich dann habe.
00:05:16: Und dann sieht man, wie die entsprechende Konsequenz ist.
00:05:20: Ja, Steffen, und dann hast du uns was aus dem Honorabereich mitgebracht.
00:05:23: Genau, vor einiger Zeit hatten wir nochmal drei Erinnerte, dass Vereinbarungen über das Honorar schriftlich zu treffen sind, um da auch klar zu schaffen.
00:05:33: Was wir da nicht besprochen hatten, war inhaltliche Dinge und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat mich daran erinnert, dass man vielleicht auch da noch darüber sprechen sollte.
00:05:48: Der Bundesgerichtshof hat nämlich gesagt oder sagt das eigentlich in ständiger Rechtsprechung, dass ein Honorar als überhöht, vermutet wird, wenn es das Fünffache des gesetzlichen Honorars überschreitet.
00:06:06: Das heißt nicht, dass es per se gleich unwirksam ist, das bedeutet nur, dass dann der Anwalt darlegen und beweisen muss, dass in welchem Umfang das vereinbarte Honorar für das konkrete Mandat angemessen ist.
00:06:20: Bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass der Auftrag Geberdarlegungs- und Beweis belastet ist, dass es Unangemessen hoch ist das Honorar, wenn es diese Fünffach-Hürde noch nicht gerissen hat.
00:06:34: Das sollte man vielleicht wissen, vielleicht als Berater dann auch mal eine Kontrollrechnung übernehmen, überlegen.
00:06:46: Und vor allen Dingen, das ist auf jeden Fall ein Tipp für Anwälte wie für Steuerberater eben auch das, was man tut in Rahmen dieser Vereinbarung auch wirklich.
00:06:55: deutlich und klar zu dokumentieren, damit, wenn dann mal dieser Streit aufkommt und wir haben diese Fünffachhürde überschritten, dass man dann eben für den Nachweis ausreichend Belege hat.
00:07:09: Gut, so viel von mir.
00:07:11: Ja, dann noch mal ein kleiner Tipp von mir aus Rheinland-Pfalz.
00:07:13: Da hat das Finanzministerium am fünftzehnten neunten mitgeteilt, dass sämtliche Steuerzahlungen im Bundesland Rheinland-Pfalz als Empfänger das Finanzamt IDA Oberstein angeben.
00:07:25: müssen.
00:07:25: Das ist also das zentrale Empfangsfinanzamt für sämtliche Zahlungen.
00:07:31: Ja, und dann zum Abschluss nochmal nach Sachsen-Anhalt.
00:07:34: Da hat das Finanzministerium mit Schreiben vom XXVIII.
00:07:36: Mai die Folgen der Erstattung von Sonderausgaben in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgeführt.
00:07:45: Da wird also sehr schön bei Paragraphen X, ESDG.
00:07:49: Die einzelnen Nummern werden da durchgeprüft und dann geschaut.
00:07:53: Was ist denn, wenn ich mehr Erstattungen als Aufwendung in der jeweiligen Nummer hatte, wesentlich steuerlich anzusetzen, was ist mit Erstattungsüberhängen,
00:08:02: etc.,
00:08:02: etc.,
00:08:03: also wer sowas und ich denke, das ist schon sehr praxisrelevant, dann mal bei sich hat, dann ist dieses Schreiben das Finanzministerium Sachsen-Anhalt vom XXVIII.
00:08:13: Mai sehr zu empfehlen.
00:08:16: Und dann kommen wir schon wieder zu den aktuellen Urteilen, lieber Steffen.
00:08:20: Ich habe mal ein paar Steuerliche erst mal wieder mitgebracht.
00:08:23: Zunächst nach Münster.
00:08:26: Da gab es ein Ehepaar, die man verheiratet, zusammen veranlagt und er hat Grabpflege betrieben.
00:08:32: und sie hat Grabpflege betrieben.
00:08:36: Er hatte sein eigenes Konto, sie hatte dafür ihr eigenes Konto.
00:08:39: Sie waren beide entsprechend für die Grabpfleger.
00:08:42: auch angemeldet.
00:08:44: Beide haben aber nur geringe Umsätze gemacht und waren damit grundsätzlich Kleinunternehmer und haben dann jeweils für sich die Kleinunternehmerregelungen in Anspruch genommen.
00:08:53: Das fand das Finanzamt nicht so lustig und hat gesagt, das ist doch hier künstlich aufgespalten worden.
00:09:00: Wir fahren lang euch jetzt für unsatzsteuerliche Zwecke.
00:09:03: Packen wir euch dann doch zusammen.
00:09:05: Ihr seid für mich ein Unternehmer.
00:09:06: Es gibt keine Kleinunternehmerregelung für euch beide.
00:09:09: Und da ist dann tatsächlich das FGM Münster eingeschritten, hat gesagt, nein, es gibt hier keine künstliche ladenmäßige Aufspaltung, sondern die sind halt beide Grabpfleger, die haben ihre eigenen Verträge, die schreiben ihre eigenen Rechnungen, die haben ihre eigenen Konten.
00:09:24: Die sind jeder für sich ganz klar eigener Unternehmer und ich kann jetzt hier nicht so ein Familien-Schulterum aufmachen und die zusammenschmeißen, sondern die durften hier in dem Fall dann jeweils kleinen Unternehmer sein.
00:09:35: Das wurde dann vom Finanzgericht Münster abgesignet.
00:09:38: Aber man muss natürlich immer aufpassen, gibt es hier vielleicht doch mal steuerliche Gründe, aus denen ich versuche, das hier aufzuspalten, dann wird es wahrscheinlich dann nicht durchgehen bei den Gerichten.
00:09:48: Aber wenn es im nachvollziehbare außersteuerliche Gründe für diese gewählte Gestaltung gibt, dann ist alles gut.
00:09:54: So das FG Münster mit dem Urteil vom achten April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April.
00:10:08: dann kurz nach München zum BfH, da ging es um eine verbindliche Auskunft und hinter der verbindlichen Auskunft standen acht Personen, die ein Interesse an dieser verbindlichen Auskunft hatten.
00:10:21: Jetzt geht es um die Gebühren des Finanzamtes und gängige Praxis in der Finanzverwaltung ist es, zu schauen, wer hat ein steuerliches Interesse an dieser verbindlichen Auskunft?
00:10:32: und jeder Denn dieses Interesse hat, kriegt dann praktisch eine Rechnung.
00:10:37: Und dann nicht irgendwie auf einen Teilbetrag, sondern es wird immer geguckt, was in der Gegenstandswert, und dann kriegt jeder auf den vollen Gegenstandswert keine Rechnung präsentiert.
00:10:44: Und hier waren wir alle bei der maximal Gebühr, die weit über hunderttausend Euro liegt, und das wurde dann eben acht Mal in Rechnung gestellt.
00:10:54: Das hat sich das der BfH da nochmal angeguckt und ist der Meinung, dass das so nicht funktioniert.
00:11:01: Also auch wenn ich jetzt eine eigene verbindliche Auskunft in einzelnen Personen schicke, hat das Finanzamt doch nur einmal über den Sachverhalt zu entscheiden.
00:11:10: Und da kann es dann eben nicht angehen, dass ich dann X Fachrechnung dafür ausstelle.
00:11:16: und eben entsprechende Gebühren dann abrechne.
00:11:19: Hier wurde also gesagt, einmal ist eigentlich nur die verbindliche Auskunft erteilt worden, von daher kann nur eine Gebühr festgesetzt werden, die dann eben alle zu bezahlen haben.
00:11:29: Das ist das Urteil des BfH vom dritten Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Juli, Da ging es um einen Trickbetrug.
00:11:47: Das haben wir ja leider häufiger.
00:11:49: Und hier ist eine ältere Dame, sieben, siebzig Jahre alt, angerufen worden.
00:11:53: Vermeintlich von einem Rechtsanwalt.
00:11:55: Der Rechtsanwalt hat eine Horror-Story erzählt.
00:11:59: Ein nahe Angehöriger dieser Dame hätte jemanden überfahren und dieser Mensch sei dann zu Tode gekommen.
00:12:06: Jetzt sei der Nahe Angehörige im Gefängnis und man könnte diesen Menschen dann nur aus dem Gefängnis rauskriegen, wenn man sofort eine Koalition von fünfzigtausend Euro bezahlt.
00:12:15: Die arme Dame war also, wie es dann eben so häufig ist, dann eben sehr erschrocken und hat sich dann auch gleich darum gekümmert, die fünfzehntausend Euro zu besorgen und hat die einen Boden übergeben und damit war das Geld weg.
00:12:26: Also sie später festgestellt hat, dass das alles eben ein Betrug war und hat sie angezeigt, ging unbekannt, aber auch es wurde niemals jemand hier für gefunden, wer dafür verantwortlich war.
00:12:37: Jetzt hat sie versucht, wenigstens diese fünfzehntausend Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen.
00:12:43: Und hier hat das FG Münster gesagt, tut mir leid, das können wir dir nicht gewähren.
00:12:47: Zum einen ist es ein Allgemeines Lebensrisiko, dann auch mal so ein Anruf zu bekommen.
00:12:54: Man muss dann aber schon irgendwie so ein bisschen gewappnet sein.
00:12:57: Und das FG Münster hat dann der Dame vorgeworfen, man hätte sich dann doch mal erkundigen dürfen, müssen.
00:13:03: Zum Beispiel eben bei diesem nahen Angehörigen vielleicht mal anrufen, bei der Polizei anrufen.
00:13:07: irgendwo anders noch mal einen Rat herbekommen, ob denn es wirklich richtig ist, da fünfzigtausend Euro einfach in der Tüte jemanden zu übergeben, den man nicht kennt, in der Hoffnung, dass dann die Koalition bezahlt wird.
00:13:17: Also von daher, bei solchen sogenannten Schockanrufen gibt es keine außergewöhnlichen Belastungen nach dem FG Münster.
00:13:23: Das FG Münster hat aber auch gesehen, dass es hier sehr praxisrelevant ist, dass es sehr häufig vorkommt und hat das Ganze dem BfH vorgelegt.
00:13:31: Erst mal die Revision ist zugelassen worden, also vorgelegt weiß ich noch nicht, aber Revision ist zugelassen worden, weil die ihm glauben, dass das hier eben ein sehr wichtiger Sachverhalt ist, der geklärt werden muss.
00:13:41: Das ist das Urteil des FG Münster vom zweiten September, zwanzig, fünfundzwanzig zum Aktenzeichen.
00:13:47: Eins K, dreihundertsechzig aus fünfundzwanzig.
00:13:51: So, und dann hast du noch was spannendes aus der Urlaubsabteilung, Steffen.
00:13:57: Genau, heute mal kein Arbeitsrecht, sondern ein Urteil aus der bunten Welt, der Pauschalurlaube.
00:14:05: Was war passiert?
00:14:06: Ein Kunde hatte eine Reise gebucht, eine Flugreise und dazu ein Rail and Flight Ticket, also einen zum Pauschalpreis.
00:14:18: kann man damit dem Zug zum Flughafen fahren.
00:14:21: Er hatte eingeplant, zweieinhalb Stunden vor Abflug anzukommen.
00:14:27: Ja, hatte aber nicht mit der Deutschen Bahn gerechnet, kam zu spät, der Flug war weg und jetzt wollte er vom Reiseveranstalter das Geld erstattet haben.
00:14:36: Der Reiseveranstalter hatte vorhin schon Zweifel angemeldet, ob zweieinhalb Stunden tatsächlich ausreichend sind und gemeint, es wären doch wenigstens dreieinhalb Stunden einzuplanen.
00:14:49: Ja, das sah das Landgericht Koblenz jetzt auch so und hat dem Kunden ins Gebetsbuch geschrieben, dass man doch damit rechnen muss, dass die Deutsche Bahn unzuverlässig ist.
00:15:05: Und da würden eben zweieinhalb Stunden Pufferzeit für das Abfliegen nicht reichen.
00:15:12: Macht ein sehr betroffenes Urteil, weil eben die... Allseits bekannte Unzufälligkeit der Deutschen Bahn, die sich jetzt sogar in der Rechtsprechung wiederfindet.
00:15:25: Wir wissen ja alle, wie die in Palau hat übernommen.
00:15:27: Wir hoffen, dass die Züge wieder pünktlicher werden und dann vielleicht auch die Rechtsprechung wieder geändert wird.
00:15:35: Das war jedenfalls das Urteil des Landgericht Koblenz vom dritten Siebten, im Jahr zwei tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen, sechzehn Uhr, dreiundvierzig aus vierundzwanzig.
00:15:45: Ja, sehr spannend und leider sehr praxisritter.
00:15:50: Vielen Dank dafür.
00:15:51: Damit sind wir für die Woche auch schon durch.
00:15:54: Schön, dass du dabei warst.
00:15:55: Herzlichen Dank und dann bis zur nächsten Woche.
00:15:57: Bis
00:15:57: zur nächsten Woche.
00:16:02: Tschüss.
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