Episode 35: Steueränderungsgesetz 2025, BayGrStG, beSt, GewStG, Pauschalabfindung Ehevertrag, Urlaubsanspruch

Shownotes

In der neuen Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder einen fundierten Überblick zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Sie informieren über verschiedene Referentenentwürfe, wie z. B. zum Steueränderungsgesetz 2025, zum Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zum Standortfördergesetz. Zur wichtigen Rechtsprechung gehören diese Woche Urteile vom BFH, u. a. zur Klageerhebung vor Erstregistrierung des beSt und zur Schenkunssteuerpflicht bei Pauschalabfindung in Eheverträgen. Außerdem das BAG mit einer Klarstellung zu Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung. Hören Sie rein, um aktuelle Einblicke und praxisrelevante Tipps zu erhalten!

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00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:12: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite hier wie immer Rechtsanwalt Steffen Parsler von den richtige Rechtsanwälten aus Rostock.

00:00:19: Hallo Steffen.

00:00:20: Hallo Dietrich.

00:00:22: Ja, schön, dass du dabei bist.

00:00:25: Lass uns mal rein starten.

00:00:27: Ich hatte jetzt schon in der Vorbesprechung gesagt, Stefan, ich muss mich bei all denjenigen Beratern entschuldigen, den ich aus geheimem Quellen erzählt habe, dass angeblich unsere Bundesregierung nach dem Investitionsbooster keine steuerlichen Themen mehr auf den Weg bringen wollen würde oder vielleicht auch nicht könnte.

00:00:44: Tatsächlich gibt es jetzt einen Referentenentwurf eines neuen Steuergesetzes und das soll dann Steuergesetz.

00:00:54: Da habe ich Ihnen mal so ein paar Punkte mitgebracht, die ich ganz spannend finde.

00:00:58: Einmal soll die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstädte ab dem ersten Kilometer auf A.C.

00:01:05: festgelegt werden.

00:01:07: Es soll die Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf sieben Prozent kommen.

00:01:13: Ein neuer Zwölf-Absatz zwei Nummer fünfzehn USTG.

00:01:17: Und in diesem ganzen gemeinnützigen Bereich wird es auch nochmal eine ganze Menge Anpassungen geben, jedenfalls, wenn der Referentenentwurf so durchgeht.

00:01:25: Es soll zum Beispiel eine Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, da gibt es ja schon, aber der soll jetzt auf fünfzigtausend Euro erhöht werden.

00:01:33: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale soll jeweils dann auf drei tausend dreihundert, respektive neunneutzechzig Euro in drei Nummer sechsundzwanzig beziehungsweise sechsundzwanzig A erhöht werden.

00:01:44: Und dann Aus meiner Sicht dann doch für die Praxis relativ wichtig und könnte zu einer ganzen Menge Sparnissen bei der Verwaltung führen.

00:01:54: Einmal die Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll auf einhunderttausend Euro erfolgen.

00:02:00: Und der Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen soll erst ab fünfzigtausend Euro beginnen nach Paragraph sixty Absatzreisatz zwei AO.

00:02:10: Das ist sehr spannend.

00:02:12: Mal sehen, vielleicht ganz schon lustig ist auch, dass dann demnächst der eSport als neuer Gemeinnütziger Zweck aufgenommen werden soll.

00:02:21: Ich bin mal gespannt, ob sich das so durchsetzt.

00:02:25: Ja, dann habe ich noch was weiteres mitgebracht.

00:02:27: Wir hatten schon mal hier auf dieser Welle über die siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnung vom vierten August, Wenn man sich das Ganze mal genauer anguckt, dann kann man sagen, naja, das ist dann doch wahrscheinlich sehr stark BMF getrieben und mit wenig Blick auf die Steuerpflichtigen.

00:02:50: Es geht hier vor allem um Grundstücks-Dinge, die hier geregelt werden sollen.

00:02:56: Einmal soll die Grenze für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordneten Wert nach dem §.

00:03:02: V. neu geregelt werden.

00:03:05: Es soll einmal, und das ist tatsächlich neu, eine fixe absolute Grenze von dreißig Quadratmeter geben.

00:03:10: Quadratmeter hatten wir bisher in dem Bereich nicht.

00:03:12: Wir hatten bisher nur eine Wertgrenze von zwanzigtausend fünfhundert Euro.

00:03:16: Die soll jetzt auf vierzigtausend Euro erhöht werden.

00:03:19: Was jetzt auch nicht so der riesengroße Wurf ist, weil die zwanzigtausendfünfhundert Euro auch schon seit dreißig Jahren im Paragraph VIII ESDTV stehen und die Wertentwicklung der Grundstücke dann doch deutlich stärker ist, als eben diese Erhöhung auf vierzehntausend Euro.

00:03:31: Da hätte man ein bisschen mutiger sein können und die Wertgrenze doch noch weiter nach oben schieben können.

00:03:37: Was mich dann aber doch ein bisschen ärgert, ist mein Punkt zwei und mein Punkt drei.

00:03:42: Bei Punkt zwei geht es um die Aufteilung der Gesamtkaufpreise für bebaute Grundstücke.

00:03:48: Sie kennen das.

00:03:49: Ich muss dann den Kaufpreis auf das Gebäude bzw.

00:03:52: das Grundstück verteilen.

00:03:53: Warum?

00:03:54: Beim Gebäude kriege ich AFA beim Grundstück nicht.

00:03:57: Das ist also immer wichtig.

00:03:59: Die wissen, dass wahrscheinlich da gibt es immer Stress mit der Finanzverwaltung, die will ihr Tool vom BMF anwenden, das nicht immer richtig ist.

00:04:08: BfH sieht das oft auch sehr kritisch und der ist eher auf Seiten der Steuerpflicht.

00:04:14: Jetzt soll er eben über diese Verordnung aufgenommen werden, dass man praktisch dieses BMF-Tool zu nutzen hat.

00:04:20: und wenn man einen anderen Wert darlegen möchte, dann muss man einen entsprechend qualifizierten Gutachter beauftragen und der muss auch eine Vorortbesichtigung machen und muss dann nach der Emo-Wert-VO dann entsprechend einen Wert berücksichtigen bzw.

00:04:36: ermitteln.

00:04:38: Das hat eine Unter anderem auch schon mal, weil das BMF wollte das im Jahressteuerjahres, das ist Jahrzehnzig, vierundzwanzig haben.

00:04:44: Der Bundesrat hatte das auch angeregt, das gescheiterte da im Bundestag.

00:04:47: Jetzt soll über diese Verordnung, also kein Gesetz, über eine Verordnung das Ganze wieder eingeführt werden.

00:04:53: Also eher so Trick siebzehn von hinten rum, dass das BMF dann doch nochmal seinen Willen bekommt.

00:04:58: Dasselbe gilt auch über zu den tatsächlichen kürzeren Nutzungsdauern bei Grundstück, ja bei Gebäuden, Entschuldigung bei Gebäuden.

00:05:06: Wenn ich also Gebäude habe, was dann doch nicht mehr in so gutem Zustand ist und schneller abgeschrieben werden muss, als nach den gesetzlichen Vorschriften.

00:05:15: Dann gab es bisher schon alle möglichen Ansichten dazu.

00:05:17: Das BMF hatte einen Schreiben dazu, da konnte man sich darauf einrichten.

00:05:20: Der BfH hat das auch immer sehr zugunsten der steuerpflichtigen ausgelegt.

00:05:24: Jetzt soll auch über diese Verordnungen eingeführt werden, dass sich also einen qualifizierten Gutachter wieder mal beauftragen muss, der auch hier wieder vor Ort sich das Ganze angucken muss.

00:05:34: Also eine wahnsinnige Verkomplizierung für die Steuerpflicht und praktisch damit eine Abschaffung, dass ich irgendwie das hinkriegen werde.

00:05:40: Hier eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, weil es wirklich schwierig wird danach.

00:05:46: Von daher aus meiner Sicht kritisch zu sehen und kein großer Wurf hier der Bundesregierung.

00:05:53: Dann nur als Hinweis für Sie, das Bundesarbeitsministerium hat am neunten Neunten einen Entwurf der SV Rechengrößenverordnung für das Jahr zwanzig sechsundzwanzig schon mal auf den Weg gebracht.

00:06:05: Da finden wir dann also entsprechend für alle Sozialversicherungsbereiche dann die entsprechenden monatlichen und jährlichen Grenzen, die gehen natürlich ein bisschen nach oben.

00:06:13: Und sobald das Ganze fix ist, werden wir Ihnen hier auch noch mal dann die finalen Zahlen dann vorstellen.

00:06:21: Ich habe da noch mal so ein paar einzelne Punkte mitgebracht.

00:06:24: Einmal das Bayerische Grundsteuergesetz wurde vom FG München angefrochten, aber das FG München hat gesagt, das Ganze ist verfassungsgemäß.

00:06:35: In seinem Urteil vom fünfundzwanzigsten Juni, zwanzigfünfundzwanzig zum Aktenzeichen VK.

00:06:43: Aber dann war man sich anscheinend doch nicht so sicher.

00:06:45: Da hat die Revision zugelassen, so dass der BfH dann hier rüber auch nochmal zu entscheiden hat.

00:06:50: Das BMF hat am dritten, neunten einen referenten Entwurf eines Gesetzes.

00:06:56: zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven erlassen.

00:06:59: Das ist auch ein bisschen Omnibus gesetzt, da sind auch noch andere Sachen drin.

00:07:02: Aber es geht auch unter anderem um die Freizone Cuxhaven, die ist zu teuer und so anscheinend nicht mehr händelbar für die Verwaltung, sodass man also gerne den Freizonen-Charakter hier abschaffen würde, sodass Cuxhaven dann, wenn es durchgeht, demnächst ohne Freizone ist.

00:07:17: Dann von der Bundesregierung am zehnten September gab es noch mal einen Wurf zum Standortfördergesetz, da befinden sich auch steuerliche Regelungen drin, vor allem zum Sechs-B-ESTG gibt es da einige Regelungen, die werden wir Ihnen dann in einen unserer nächsten Folgen nochmal ein bisschen genauer wahrscheinlich auftrösen, damit Sie wissen, was da so drin steht.

00:07:38: Das Weitere gab es eine Anfrage an die Bundesregierung, ob denn die Vermögensteuer wieder aufleben wird.

00:07:43: Wir erinnern uns das Vermögensteuergesetz, das gibt es noch.

00:07:46: Die Vermögensteuer ist nur verfassungswidrig erklärt worden und deshalb wird das entsprechende Gesetz nicht angewendet.

00:07:54: Jetzt geht es darum, ja, das haben ja einige Parteien in ihren Wahlprogrammen gehabt, wird die Vermögensteuer dann eben wieder reaktiviert?

00:08:01: und da hat die Bundesregierung auf Nachfrage gesagt, nein, wir werden die Vermögensteuer nicht wieder erheben.

00:08:08: Also in dieser Legislaturperiode wird die auf jeden Fall schon mal nicht kommen.

00:08:12: Ja, und dann hast du uns auch noch mal im Punkt mitgebracht, Steffen.

00:08:16: Ja, und zwar aktuelle Zahlen zur Arbeitsmigration im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, Arbeitsmarkt tatsächlich eine große Rolle spielen, waaglich zu bezweifeln.

00:08:46: Aber die Hoffnung steht zuletzt.

00:08:47: Wir haben ja schon darüber berichtet, dass es dort einige gesetzliche Schritte geben soll zur Vereinfachung und zur Erleichterung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

00:09:02: Hoffen wir mal, dass das in diese Richtung weitergeht und sich dann vielleicht auch exponentiell entwickelt.

00:09:09: Ja, jetzt zu den Urteilen.

00:09:11: Ja, vielen Dank.

00:09:13: Nochmals hin, weil es das ja so ein bisschen dein Steckenpferd hat, ausländischen Mitarbeitern, die nach Deutschland kommen.

00:09:20: Ja, Urteile, ich habe was vom BFA mitgebracht.

00:09:23: So für die Abwehrberatung wahrscheinlich ein ganz interessantes Urteil vor allem, wenn es um den gewerblichen Grundstückshandel geht.

00:09:29: Wir wissen ja, da komme ich schnell rein.

00:09:32: Es gibt ja so diese drei Objektgrenze, dass ich nicht mehr als drei Objekte innerhalb einer bestimmten Zeit... maximal zehn Jahre nicht verkaufen darf.

00:09:41: Aber es gibt noch andere Tatbestandsmerkmal, die relativ schnell zum gewerblichen Grundstückshandel führen können.

00:09:46: Das ist unter anderem die Erschließung eines Grundstücks.

00:09:50: Darum ging es hier.

00:09:51: Hier hatten wir ein Land- und forstwirtschaftliches Grundstück und das sollte erschlossen werden.

00:09:58: Das wurde aber nicht durch den steuerpflichtigen Selbsterschlossen, sondern durch einen externen.

00:10:02: Der steuerpflichtige hat nur die entsprechenden Kosten übernommen.

00:10:05: Und da ging es jetzt darum, ist diese Kontentrauungspflicht dann auch etwas, was zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen kann.

00:10:12: Und der BfH hat gesagt, nein, die eigentliche Erschließung hat jemand anders vorgenommen und das ist also unserem Steuerpflichtigen hier nicht dann entsprechend zuzuweisen.

00:10:22: Das ist das BfH-Urteil vom vierzehnten Mai, zwanzig, fünfundzwanzig, zum Aktenzeichen, Römisch, sechs, R, neun aus, dreiundzwanzig.

00:10:33: Dann etwas... Positives für die Steuerberater unter uns und für die Zeit der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberater postfachs kurz best.

00:10:45: Da gab es ja viele Zeit, einige Urteile lang, immer wieder Streit.

00:10:52: Was war denn als am ersten, ersten, zwanzig, dreihundzwanzig?

00:10:56: Der Steuerberater verpflichtet war, seine Schriftsetze gegenüber den Finanzgerichten nur noch elektronisch über das Best einzureichen.

00:11:03: Er aber noch gar kein elektronisches Postverhatte, denn tatsächlich war es so, die Struktur stand noch nicht.

00:11:09: Wir hatten unsere Postfächer noch nicht.

00:11:12: Wir hatten zum Teil noch nicht mehr unsere Benachrichtigungen schreiben, wie wir das Ganze einrichten können.

00:11:16: Eigentlich wären wir aber ab dem ersten, ersten Dreiundzwanzig verpflichtet gewesen, hier entsprechend die Schrift setze elektronisch einzureichen.

00:11:23: Und da gab es jetzt viele FGs, die gesagt haben, ja Pech gehabt, im Gesetz stand erster, erster, Dreiundzwanzig hätte es einreichen müssen.

00:11:29: Und wenn du wusstest, dass du ein FG-Verfahren hast, dann hättest du die Fastlane beantragen müssen, um schneller an dein Registrierungsbrief zu kommen und dein Postfach einrichten zu können.

00:11:40: Wir hatten hier schon ein Bericht, das das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, so geht es nicht, da wird der Rechtsschutz nicht ordentlich bedient und außerdem war die Zeit ja dann doch unklar, was da eigentlich zu machen ist, so geht es nicht.

00:11:54: Jetzt hat der BfH ähnlich entschieden.

00:11:56: Der hat nämlich zum Beispiel ins Gesetz geguckt und da den Begriff Fastlane nicht gefunden.

00:12:01: Und jetzt in seinem Urteil dahingehend entschieden, dass, wenn ich einen entsprechenden Registrierungsbrief damals eben nicht hatte, dass ich auch dann nicht elektronisch einreichen musste.

00:12:15: Das hilft uns dann für vergangene Fälle, falls da jemand nochmal irgendwie ein Haftungsfall haben sollte oder streiten der Finanzverwaltung oder den Finanzgerichten, dafür ist es gut.

00:12:22: Jetzt, fast Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende, Ende.

00:12:48: Ja, und dann mein letzter Fall für diese Folge, auch wieder BFH.

00:12:53: Jetzt geht es aber um ein Ehegattentfall.

00:12:57: Also man kam zusammen, man hat sich geliebt, das ist super.

00:13:00: Und vor der Eheschließung hat man dann ein Ehevertrag geschossen und darin wurde dann geregelt, dass in dem Fall vor allem die Ehefrau auf den Zugewinnausgleichsanspruch verzichtet.

00:13:12: Nach ehrlicher Unterhalt wurde dann eben auch entsprechend geregelt.

00:13:15: und Hausratsaufteilung und und und, also man hat sich das schon viel Gedanken gemacht.

00:13:19: Und der ehe Mann hat dann aber gesagt, aber pass auf Schatz sie, dafür, dass du auf dein Zugewinnausgleichs ansprucht, man in Zukunft, falls dann mal irgendwie die Ehe beendet wird, verzichte es, schenke ich dir jetzt schon mal ein Haus.

00:13:32: Das Haus hat einen Wert von sechs Millionen Euro.

00:13:35: So, Frage war, entsteht dann hier Schenkungssteuer, ja oder nein?

00:13:39: Man könnte ja vielleicht denken, okay, wenn die Ehe beendet wird, dann gibt es ja einen Zugewinnausgleichsanspruch.

00:13:46: Und wenn ich den bediene, dass nach § V Erbschaftssteuer gesetzt, das keine Schenkung, weil es eben einen endgeltlichen Charakter hat, hat keine Schenkungssteuer an.

00:13:56: Hier hat der WFH aber gesagt, na ja, wir haben ja keinen Zugewinnausgleichsanspruch, der schon ausgelöst worden ist, sondern ich schenke ja vorher das Haus um einen zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruch an.

00:14:06: leicht abzudecken.

00:14:08: Aber dieses Vorher-Schenkmonat, das ein zugewinnten Ausgleichsanspruch schon entstanden ist, das ist eine klassische Schenkung nach Paragraph sieben Erbschaftssteuergesetz und das für zu Schenkungsteuer.

00:14:17: Heißt für uns, wir müssen dann doch die Reihenfolge einhalten.

00:14:20: Erst am Ende der Ehe, wie auch immer sie beendet wird, dann den zugewinnten Ausgleichsanspruch bedienen, nicht vorher.

00:14:27: Das ist das BfH-Urteil vom neunten April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April.

00:14:36: Du hast uns auch noch mal was Hübsches mitgebracht, Steffen.

00:14:39: Ja, das war was Neues.

00:14:40: war es neues vom Bundesarbeitsgericht.

00:14:43: Das Gericht hatte sich zu beschäftigen mit der Berechnung der Urlaubsabgeltung.

00:14:50: Hier war ein Arbeitnehmer über längere Zeit erkrankt, hat dann zum Ende seines Arbeitsverhältnisses auch schon Erwerbsminderungsrente bekommen und das Arbeitsverhältnis dann beendet.

00:15:01: Er hatte aus dem Vorjahr nach Urlaubsansprüche und der Streit entzündete sich an der Frage, wie ist denn diese Die Höhe dieser Abgeltung zu berechnen.

00:15:13: Kleine Erinnerung.

00:15:15: Im Gesetz steht § elf Bundesurlaubsgesetz.

00:15:19: Referenzzeitraum sind die letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsantritt bzw.

00:15:25: hier vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

00:15:29: Wäre also nücht rausgekommen.

00:15:32: Ja, das sah der Arbeitnehmer aber nicht so und hat dann geklagt.

00:15:36: Und nachdem die Voranstanzen das unterschiedlich gesehen haben, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt ein Machtwort gesprochen, hat gesagt, nein, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet keine Vergütung erzielt hat, dann ist abweichend von dieser gesetzlichen Vorgabe sein gewöhnlicher Arbeitsverdienst zur Berechnung der Abgeltung heranzuziehen.

00:16:04: Das hat das LHG zutreffend gemacht.

00:16:07: Er hat also diese Arbeitnehmer seine Urlaubsabgeltung berechnet bekommen zu einem aus einem Referenzzeitraum, wo er da tatsächlich noch tätig war.

00:16:19: Ja, damit hat das Bundesarbeitsgericht mal Klarheit geschaffen und wieder mal ein Beleg, dass das, was im Gesetz steht, nicht unbedingt auch das sein muss, was am Ende nachher als Recht über uns kommt.

00:16:32: Das war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom dritten Juni, zwei Tausendfünfundzwanzig zum Aktenzeichen, neun AZR-Hundertseimunddreißig aus Vierundzwanzig.

00:16:43: Genau, ich habe noch mal kurz das für dich mitgebracht, Steffen, weil du unbedingt nachgefragt hast.

00:16:48: Mensch, ich erzähle ja immer so viel über den gewerblichen Themen und vor allem auch über die gewerbesteuerliche Zurechnung.

00:16:56: Genau.

00:16:58: Das ist ja so spannend und da gibt es ja so viele Urteile.

00:17:01: Ich wollte noch mal auf ein Artikel in der ASTW vom IWW Verlag aus dem August zwanzig, fünfundzwanzig hinweisen.

00:17:07: Da geht es um den Paragrafen Acht Nummer Eins Gewerbe, Steuergesetz und die Finanzierungsengelte.

00:17:13: Was führt denn am Ende aus gewerbesteuerlicher Sicht denn tatsächlich zu einer Hinzurechnung?

00:17:18: Da wird dann noch mal schön aufgeschüsselt.

00:17:20: Was ist denn mit Zinsen auf die Proverbindlichkeiten.

00:17:23: Was ist mit Aufwendung für Rehr- und Kreuzfahrtsschiffe bei Reiseveranstaltungen?

00:17:27: Was ist bei Anmietung von Unterkünften durch ein Unternehmer?

00:17:30: Sehr spannend, gab es übrigens ein schönes Urteil des FG Sachsen-Anhalt dazu.

00:17:35: Und was ist zum Beispiel bei den Zurechnungen bei Leasingverträgen?

00:17:38: Alles viele praktische Themen und führen die jetzt zur Gewerberstaltung hin zu Rechnungen nicht.

00:17:43: Haben wir zum Teil hier auch schon berichtet, wenn es da entsprechende Urteile zugab, da aber auch noch mal gut zusammengefasst.

00:17:49: Da hat man das noch mal auf einen Blick.

00:17:53: Ja, gerne, gerne.

00:17:54: Stefan, schön, dass du dabei warst.

00:17:56: Hat mich wieder sehr gefreut und dann bis nächste Woche wieder.

00:17:59: Bis nächste Woche.

00:18:03: Tschüss.

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