Episode 33 - Überbrückungshilfen, StoFöG, Anhebung Streitwerte, Sterbetafeln, Verdachtskündigung

Shownotes

Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht. Sie geben u. a. ein Update zur Bearbeitung der Überbrückungshilfen und bringen auch gleich zwei Tipps für die Praxis mit. Der Referentenentwurf zum Standortfördergesetz (StoFöG) und die Anhebung des Streitwertes in Zivilsachen sind ebenfalls Thema. Eine interessante Entscheidung des Arbeitsgerichts Bocholt zu den Voraussetzungen einer Verdachtskündigung und zwei BFH-Entscheidungen zur Umsatzsteuerfreiheit von sowohl Persönlichkeitstrainings als auch dem Betrieb einer Kampfsportschule sind ebenfalls dabei. Hören Sie rein, um bestens über relevante rechtliche Neuerungen informiert zu bleiben!

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00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast.

00:00:13: Mein Name ist Dietrich Loll und an meiner Seite ist wieder Rechtsanwält Steffen Parsler von der ETA Rechtsanwältin aus Rostock.

00:00:19: Guten Morgen Steffen.

00:00:20: Guten Morgen Dietrich.

00:00:22: Ja, dann lassen wir uns mal in unser aktuellen Team rein, starten Steffen und ich habe einiges zur Überbrückungshilfe mitgebracht.

00:00:28: Denn die Innenbank aus Niedersatzen hat mal ihre Statistik zur Bearbeitungsquote offen gelegt.

00:00:35: Und beim ersten Überbrückungshilfe-Paket oder Schlussabrechnungspaket liegt die Abarbeitungsquote bei ungefähr bei ungefähr bei ungefähr bei ungefähr bei dreiundzwanzig Prozent.

00:00:47: Damit läge man so im Mittelfeld in Deutschland.

00:00:50: Also es gibt Bundesländer, die sind flotter, es gibt Bundesländer, die sind ein bisschen langsamer.

00:00:55: Was jetzt aber wahrscheinlich für alle Bewilligungsstellen so ein Thema sein könnte, ist, dass es wohl eine Vorgabe des Bundes gäbe, dass der weit überwiegende Teil der Schlussabrechnungspakete bis Ende diesen Jahres, also zwanzig, fünfundzwanzig abgearbeitet werden soll.

00:01:13: heißt, die müssen sich jetzt also ganz schön ran setzen.

00:01:15: Wenn wir gerade gehört haben, Schlussabrechnungspaket zwei liegt ungefähr bei dreiundzwanzig Prozent.

00:01:20: Da ist noch einiges zu tun für die Bewidrungenstellen erstmal.

00:01:23: Es werden aber Fragen auftauchen und die werden natürlich dann bei dem Prüfenden Dritten vor allem noch dieses Jahr dann auftauchen.

00:01:31: Also von daher wird eine ganze Menge Arbeit in diesem Bereich zu erwarten sein.

00:01:38: In diesem Zusammenhang nochmal ein Tipp.

00:01:41: Bitte immer wieder, dass Überbrückungshilfe Portal dann auch händisch kontrollieren, ob denn da noch Post eingegangen ist.

00:01:50: Es kann gut sein und das erleben wir in der Praxis leider immer wieder, dass nicht immer dann per E-Mail benachrichtigt wird, dass etwas im Portal hinterlegt worden ist.

00:01:59: Es kann also sein, es ist was im Portal angekommen, die normalerweise einundzwanzig Tage beantwortungsfrist läuft.

00:02:06: Wenn man nicht guckt, dann läuft die vielleicht ab.

00:02:08: Und wie wir alle wissen, wenn ich nicht rechtzeitig antworte, kann es gut sein, dass dann am Ende die Hilfe komplett abgelehnt wird zu Lasten unserer Mandanten.

00:02:19: Also von daher bitte immer wieder selber ins Portal gucken, ob da nicht noch irgendwas ist, das beantwortet werden muss.

00:02:26: Ja, ansonsten gab es Gerüchte zu den Überbrückungshilfe Portal, dass das demnächst abgestellt werden soll.

00:02:32: Es ging das Gerücht rum zum Ende dieses Jahres.

00:02:37: Wir haben noch mal nachgefragt beim Bundesministerium und die haben uns gesagt, dass im Augenblick geplant sei, bis zum dreißigsten, sechsten, zwanzig, siehnundzwanzig erst das Überbrückungshilfe Portal dann einzustellen und dass es dann nicht mehr zur Verfügung steht.

00:02:52: Also da ist noch ein bisschen Zeit.

00:02:54: Wie das dann aussieht, was das bedeutet, dass das Überwirkungshilfe-Portal dann nicht mehr zur Verfügung steht.

00:02:59: Keine Ahnung, wie das aussehen soll, ob man dann gar nicht mehr reingucken kann, ob man auch reingucken kann, aber nicht mehr darauf antworten kann.

00:03:08: Also einen Unterschied zwischen aktiver und passiver Nutzung.

00:03:11: Keine Ahnung, aber jedenfalls ist geplant, Mitte twenty, sieben und zwanzig erst die Portale in irgendeiner Art und Weise abzustellen.

00:03:19: Ja, und dann nochmal so ein Tipp aus der Praxis zur Überbrückungshilfe.

00:03:22: Falls es zur Mandatskündigung kommt, entweder durch Sie oder durch den Mandanten bitte alle Stellen, vor allem die Bewilligungsstellen darüber informieren, dass das Mandat nicht mehr existiert, sodass dann eben auch die entsprechenden Bewilligungsstellen Sie als Prüfenden Dritten dann nicht mehr direkt anschreiben.

00:03:39: Ja, dann habe ich noch mal zwei Schreiben vom BMF mitgebracht, einmal vom Zweiundzwanzigsten achten.

00:03:47: Da sagt das BMF, sie würden gerne ein Standortfördergesetz auf dem Weg bringen.

00:03:53: Das wird dann natürlich auch erst mal einmal durch den parlamentarischen Umlauf gehen, muss natürlich dann noch durch den Bundestag und Bundesrat.

00:04:03: Aber was da ganz interessant aus steuerlicher Sicht ist, ist, dass der Paragraph VI Absatz X Einkommensteuergesetz nochmal angepasst werden soll.

00:04:12: Entschuldigung, VI Absatz X natürlich.

00:04:15: Da geht es um die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen und die Übertraung von stillen Reserven.

00:04:23: Das geht bisher nur bis fünfhunderttausend Euro.

00:04:25: Das soll jetzt auf zwei Millionen Euro erhöht werden nach diesem Standortfördergesetzentwurf.

00:04:31: Schauen wir mal, ob das so kommt.

00:04:33: Ja, und dann zum anderen, BMF vom einundzwanzigsten, achten.

00:04:37: Da geht es um ein neues Schreiben zum thirty-C Einkommenssteuergesetz.

00:04:42: Da geht es ja um die Förderung energetischer Maßnahmen an zu wohnzwecken genutzten Gebäuden.

00:04:49: Und in diesem Schreiben werden da nochmal Einzelfragen zum thirty-C erstige geklärt.

00:04:54: Also von daher sehr interessant, wer sich mit dem Thema beschäftigen muss.

00:04:59: Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit dem steuerlichen Thema beschäftigen müssen.

00:05:04: Wir hatten hier schon mal berichtet, dass der Bundesfinanzhof zu den Sterbetafeln mal entschieden hat, dass die schlechter Differenzierung zwischen Männern und Frauen soweit aus Sicht des BFA dann in Ordnung sei.

00:05:19: Nun hat Mann die Kleger sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet und gefragt, sind denn diese geschlechter differenzierenden Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft und Schenkungssteuer tatsächlich nach Artikel drei, also im Gleichheitssatz verfassungsgemäß.

00:05:35: In dem Fall war es so, dass ein Mann etwas übertragen hat und nach den Sterbetafeln leben Männer nur mal kürzer und von daher ist er der entsprechende Koalifizient, der dann angewendet werden kann, auch deutlich geringer als bei Frauen.

00:05:48: Und um die Frage geht es dann, ist das gerechtfertigt oder nicht?

00:05:51: Das Aktenzeichen, unter dem es beim Bundesverfassungsgericht geführt ist, ist eins BVR, achthundert achtzig aus fünfundzwanzig.

00:06:01: Ja, und dann als letztes von mir ganz kurz noch dazu.

00:06:04: Im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, im Oktober, Aber die abgegeben haben, da haben über zweiundfünfzig Prozent bestanden.

00:06:35: Schlechteste Quote von allen Bundesländern ist Berlin mit neundreißig, neun Prozent.

00:06:40: Und die beste, höchste Bestehensquote ist in Rheinland-Pfalz mit knapp sechzig Prozent.

00:06:46: Also herzlichen Glückwunsch allen.

00:06:48: All die noch mal war anscheinend auch nicht sehr einfach.

00:06:51: Ja, und dann rüber zu dir, Steffen.

00:06:53: Ja, ich habe was mitgebracht aus der letzten Kabinettssitzung der Bundesregierung, die war am siebenundzwanzigsten August.

00:07:01: Dort hat man debattiert über die Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten und hat festgestellt, seit dreißig Jahren ist dieser Grenzwert bei fünftausend Euro, das ist nicht mehr zeitgemäß und man möchte den gerne anheben, auf zehntausend Euro, um damit auch die Amtsgerichte in der Fläche zu stärken.

00:07:25: Man hat auch darüber nachgedacht, ob es für bestimmte Sachgebiete doch sinnvoll wäre streitwert unabhängig, diese Dinge den Gerichten zuzuweisen, um eine Spezialisierung zu erreichen.

00:07:43: Das betrifft zum einen etwa die Nachbarschaft.

00:07:46: Streitigkeiten, die Streitwert unabhängig vor den Amtsgerichten ausgetragen werden sollen, oder aber Streitigkeiten aus Heilbehandlung, die dann den Landgerichten zugewiesen werden, wo sich dann möglicherweise auch Spezialisierte Kammern bilden können.

00:08:02: Also eine durchaus sinnvolle Überlegung und hoffen wir mal, dass das auch irgendwann Gesetzescharakter bekommt und dann auch verbindlich wird.

00:08:13: Ja, jetzt wohl zu den Urteilen, Dietrich.

00:08:15: Genau, da habe ich erst mal ein paar mitgebracht, einmal vom BfH eine Entscheidung zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung.

00:08:24: Da hat eine Kapitalgesellschaft eigentlich eigene Immobilien gehalten und verwaltet.

00:08:30: Man hat dann aber im Block fünf Mehrfamilienhäuser, Grundstücke auf eine andere Gesellschaft übertragen, die so zum selben Konzern gehörte und ging davon aus, dass man selber weiterhin zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzungen optieren könnte und dass sie hier anwendbar wäre.

00:08:49: Das Finanzamt hat das nicht so gesehen und der BfH sieht das hier auch nicht so.

00:08:53: Mit dem Argument, du darfst nur erweitert gewerbesteuerlich kürzen, wenn du eben tatsächlich nur deine eigene Grundstücke hältst und verwaltest, wenn du aber gewerbliche Tätigkeiten Begehst, dann kriegst du nicht mehr die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung.

00:09:08: Und die gewerbliche Tätigkeit, die man hier gesehen hat, ist der gewerbliche Grundstückshandel.

00:09:13: Dadurch, dass diese fünf Mehrfamilienhäuser übertragen worden sind, sei die drei Objektgrenze dann überschritten worden.

00:09:19: Dass man hier On-Block, das verkauft hat, würde dann die Kläger auch nicht schützen.

00:09:25: Dann hatten die Kläger noch gesagt, naja, aber das Ganze ist ja nicht nachhaltig.

00:09:28: Es war eben nur ein Verkauf und dann noch innerhalb des Konzerns.

00:09:31: Und da hat der BFA gesagt, dass nachhaltigkeitsmerkmal das gibt, aber ein Fünfzehnabstatt zwei Einkommenssteuergesetz und das gilt dann eben vor allem für Personengesellschaften, aber nicht für eine Kapitalgesellschaft sowie hier in dem Fall.

00:09:45: Die ist immer gewerblich und da findet der Fünfzehnabstatt zwei schon gar keine Anwendung.

00:09:49: Also von daher muss man hier auch wieder aufpassen, dass man sehr schnell in den gewerblichen Grundstückshandel reinrutschen kann und dann eben auch als Kapitalgesellschaft sich die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung.

00:10:00: kaputt machen kann.

00:10:02: Das ist das Urteil des BfH vom dritten Juni, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, june, Da stand dann eben im Raum, ist dann das Umweltssteuer frei oder nein.

00:10:30: Da hatte das FG Berlin Brandenburg ganz ursprünglich noch gesagt, nein, das ging dann zum BFH.

00:10:36: Und der BFH hatte damals gesagt, ja, gut, also ist ja schön, dass ihr nur ins deutsche Umsatzsteuergesetz in den Paragraphen IV guckt.

00:10:44: Aber, liebes FG, es gibt ja zum Beispiel auch noch Europa-Recht und da gibt es die Mehrwertsteuersystemenlinie.

00:10:49: und guckt doch mal den Artikel Der ist weiter als unser Paragraph IV Umsatzsteuergesetz.

00:10:55: Vielleicht findet ihr da ja noch eine Umsatzsteuerfreiheit.

00:10:58: Es ging das Ganze also zurück zum FG Berlin-Brannburg und die haben dann eben in den Artikel hundertdreißig Mehrwertsteuersystem-Richtlinien geschaut und haben dann gesehen, also solche Trainings können auch umsatzsteuerfrei sein, auch europarecht.

00:11:11: Das hat dann das FG Berlin-Brannburg so entschieden und jetzt ging es wieder zum BFH und der BFH hat das dann bestätigt, dass Für diesen Fall bei diesen Präventions- und Persönlichkeits-Training, die Umsatzsteuerfreiheit durchaus in Betracht kommt.

00:11:26: Das ist das BfH-Urteil vom dreißigsten April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, Da ist halt auch immer die Frage, sind die eben Schulen, die umsatzsteuerfrei sein können, ja oder nein.

00:11:51: Hier gibt es wohl ein Urteil des Finanzgerichts Saarland vom vierundzwanzigsten Zehnten, zwanzig vierundzwanzig, mit dem Aktenzeichen, zwei K, elf Achtzig aus zwanzig.

00:12:04: Da muss es wohl um dieses Thema gegangen sein.

00:12:06: Ich konnte dieses Urteil in meinen Datenbanken bisher nicht finden.

00:12:10: Jedenfalls hat der BfH jetzt die Revision zu diesem Urteil zugelassen und in seinem Beschluss gesagt, dass er gerne sich bei Kampfsportschulen nochmal mit dem Thema Umsatzsteuerfreiheit nach Vier Nummer einundzwanzig USTG beschäftigen würde.

00:12:26: Also das, da das in der Praxis nicht so ganz selten ist, dass Kampfsportschulen sich hier auch mit der Umsatzsteuer zu beschäftigen haben, für uns relativ interessant.

00:12:35: Wir werden dann auch darüber berichten, sobald es eine Entscheidung dazu vom BfH gibt.

00:12:39: Erstmal jetzt zum Beschluss.

00:12:41: Das ist der BfH vom zwölften August, zwanzig, fünfundzwanzig, zum Aktenzeichen, Römisch, fünf, B, sechzig aus, vierundzwanzig.

00:12:50: Ja, und dann hast du uns noch was Arbeitsrechtliches mitgebracht, Steffen.

00:12:54: Und zwar die spannende Frage, kann das Löschen von Katzenvideos eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

00:13:01: Ja, der Auffänger ist ein bisschen witzig, aber der Hintergrund schon sehr ernst.

00:13:04: Also es ging hier um ein Streit zwischen dem Kleger, dem Leiter eines Tierheims und dem Verein, der dieses Tierheim betreibt.

00:13:15: Der Vereinsvorsitzende hatte mit dem Leiter darüber gesprochen, eine Mitarbeiterin zu entlassen.

00:13:22: In zeitlichen Zusammenhang damit wurden dann Bestandslisten, der im Tierheim vor einen Katzen gelöscht, einschließlich der dazugehörenden Fotos.

00:13:36: Das hat den Verein veranlasst, dem Leiter zu kündigen.

00:13:43: Im Prozess ist es dem Verein allerdings nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser Vereinsvorsitzende Das ist der Leiter.

00:13:52: Entschuldigung, dass der Leiter tatsächlich diese Löschung vorgenommen hat, auch wenn ein hinreichender Tatverdacht nicht auszuräumen war.

00:14:03: Ausdrücklich hat das Arbeitsgericht dann auch gesagt, wenn man den Leiter angehört hätte zu diesem Vorwurf, also wenn der Verein dort eine Verdachtskündigung ausgesprochen hätte, Hätte es möglicherweise für die Wirksamkeit der Kündigung gereicht, so als Tatkündigung, allerdings genügte der Vortrag nicht.

00:14:26: Es ist ein sehr wichtiges Beispiel, finde ich, dieses Urteil nochmal deutlich zwischen Tat- und Verdachtskündigung zu unterscheiden und darauf hinzuweisen, wie wichtig in einem solchen Fall es ist, den betroffenen Arbeitnehmer zu dem Vorwurf anzuhören.

00:14:43: Das war das Urteils-Arbeitsgerichts-Bochholt vom vierundzwanzigsten, siebten, zweitausend, zweiundzwanzig zum Aktenzeichen, eins, CA, vierhundert, neunundfünfzig,

00:14:54: aus fünfundzwanzig.

00:14:54: Ja, vielen Dank.

00:14:55: Damit sind wir durch für die Woche.

00:14:57: Ich danke dir ganz herzlich, Steffen, dass du wieder dabei warst.

00:14:59: Na klar, gerne.

00:15:00: Bis zur nächsten Woche.

00:15:02: Bis zur nächsten Woche.

00:15:02: Tschüss.

00:15:06: Tschüss.

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